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Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Ab 2014
gelten in Deutschland die so genannten Basel III-Regeln: Banken sollen sich im
Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können. Die
Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr diese neue Grundordnung für Banken
auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat das Gesetz jetzt beschlossen.
Das Gesetz setzt die europäischen Basel III-Regeln in deutsches Recht um. Sie
sind die neue Grundordnung für die Banken und machen diese krisenfester.
Mit der Neuregelung gelten verschärfte Eigenkapitalvorschriften für Banken: Das
so genannte "harte Kernkapital" (eigene Aktien und einbehaltene
Gewinne) der Banken soll um das 3,5-fache erhöht werden.
Widerstandskraft der Banken stärken
Hinzu kommen
neu eingeführte Kapitalpuffer. Danach können Banken in wirtschaftlich besseren
Zeiten verpflichtet werden, zusätzliches Kapital aufzubauen. Bei
Konjunkturschwankungen können Banken dann angemessen reagieren.
Für global agierende, systemrelevante Banken, aber auch für anderweitig
systemrelevante Banken und im Falle systemischer Risiken können
Kapitalerfordernisse gestellt werden. Insgesamt erhöht die stärkere
Eigenmittelausstattung die Fähigkeit der Banken, ihre Verluste selbst
aufzufangen.
Je höher das Eigenkapital der Banken desto höher ihre Widerstandskraft in Krisenzeiten.
Basel III ist ein weiterer Baustein der Finanzmarktreformen. In der
weltweiten Finanzkrise hatte sich gezeigt, dass die Institute über nicht
genügend Eigenkapital verfügten, um die Risiken in ihren Büchern zu decken. Staaten
mussten einspringen, um die Institute vor dem Kollaps zu bewahren.
Höhere Eigenmittelausstattung und härtere Strafen
Die
verschärften Eigenkapitalvorschriften für Banken schützen die Steuerzahler und
die gesamte Volkswirtschaft besser vor dem Risiko von Bankenkrisen. Die
Bundesanstalt für Finanzaufsicht erhält zudem stärkere Eingriffs- und
Sanktionsmöglichkeiten.
Künftig müssen Banken, wenn sie gegen das Kreditwesengesetz verstoßen mit
empfindlicheren Geldbußen rechnen. Daneben bestehen klassische Instrumente der
Bankenaufsicht, wie zum Beispiel der Entzug der Bankzulassung und die
Abberufung von Bankvorständen.
Darüber hinaus ist es künftig auch möglich, Gewinne abzuschöpfen, die durch
Verstöße gegen die bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben erzielt wurden.
Quelle: Bundesregierung
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