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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
FESTBETRAGSANPASSUNG
Berlin - Mit der
regelmäßigen Anpassung der Festbeträge wollen die Kassen ihre
Arzneimittelausgaben reduzieren. Der GKV-Spitzenverband erhofft sich
von der aktuellen Runde Einsparungen von 460 Millionen Euro. Für 100
Wirkstoffe beziehungsweise Kombinationen in knapp 10.000 Handelsformen
wurden aktuell die Erstattungspreise angepasst. Doch zahlreiche
Originalhersteller machen die Preissenkungen nicht mit. Die
Apothekenmitarbeiter müssen den Patienten erklären, warum sie für immer
mehr Medikamente nicht nur zu-, sondern auch aufzahlen müssen.
Erhöhter Erklärungsbedarf: Durch die Festbestragsanpassung müssen Patienten bei vielen Arzneimitteln wieder zu- oder sogar aufzahlen. Foto: Marcus Witte
Wie schon bei der vergangenen Festbetragsrunde geht AstraZeneca nicht
bei allen Präparaten mit: Die Preise von Ascotop (Zolmitriptan),
Crestor (Rosuvastatin), Nexium mups (Esomeprazol) bleiben nach wie vor
über Festbetragsniveau. Für die Patienten steigt damit die Höhe der
Aufzahlung. Auch Bayer bleibt mit Ciprobay (Ciprofloxacin) über dem
Festbetrag.
Auch Patienten, die Arzneimittel des Pharmakonzerns Pfizer nehmen,
müssen ab 1. September aufzahlen, denn der Hersteller bleibt seiner
Sortis-Taktik treu. „Pfizer plant derzeit keine Preissenkungen zum 1.
September aufgrund der Festbetragsanpassung", sagt eine
Konzernsprecherin. Betroffen sind die schon bislang
aufzahlungspflichtigen Präparate Selectol (Celiprolol) und Sortis
(Atorvastatin). Neu hinzu kommen Accupro (Quinapril) und Accuzide
(Hydrochlorothiazid, Quinapril).
In die Liste der Festbetrags-Meuterer reiht sich auch der Darmstädter
Hersteller Merck ein. Das Blutdruckmittel Concor (Bisoprolol) bleibt
weiterhin über Festbetragsniveau. „Deutschland ist bei der Preisbildung
Referenz für andere Länder", argumentierte ein Sprecher von Merck
gegenüber APOTHEKE ADHOC. Deshalb sei man auch schon bei der letzten
Festbetragsrunde nicht mitgegangen.
Vorbild Pfizer: Immer mehr Pharmakonzerne lassen die Patienten aufzahlen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Es sind deshalb in der Regel Originalhersteller, die sich gegen die deutschen Steuerungsinstrumente wehren, doch auch hier gib es Ausnahmen. So passen MSD Sharp & Dohme und Boehringer Ingelheim die Preise an.
Generikaanbieter, für die Deutschland zumeist der einzige Markt ist,
gehen hingegen mit dem Festbetrag mit. Eine Ausnahme ist der
Blutdrucksenker Nebivolol. Hier lagen die Preise auch schon vor der
aktuellen Festbetragsrunde bei Stada, Aliud, Teva und Heumann knapp
sechs Euro über Festbetrag. Begründet wurde der Preis mit den
Herstellungskosten.
Nicht nur die gestiegenen Aufzahlungen dürften bei den Patienten für
Unmut sorgen. Durch die Absenkung liegen die Preise vieler Arzneimittel
nun auch nicht mehr 30 Prozent unter Festbestrag - für die Präparate
muss daher wieder zugezahlt werden.
Nach Angaben der ABDA sind ab 1. September knapp 5.500
Festbetragsarzneimitteln von der Zuzahlung befreit. Im Vormonat waren
es noch rund 8.400. Insgesamt unterliegen aktuell 30.317 Arzneimitteln
der Festbetragsregelung.
Die Hersteller weisen die Verantwortung für die entstehenden
Zuzahlungen unterdessen zurück. „Wenn die Kassen zur Auffüllung ihrer
knappen Ressourcen auch auf eine vermehrte Zuzahlung ihrer Versicherten
zurückgreifen wollen, müssen sie dafür auch die Verantwortung
übernehmen", teilte Pro Generika mit. Ein Abschieben des Schwarzen
Peters auf die Industrie sei falsch.
Désirée Kietzmann, Mittwoch, 01. September 2010, 14:49 Uhr
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