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  • 04.08.2010 - DocMorris wieder vor dem EuGH
    04.08.2010 - DocMorris wieder vor dem EuGH
    MARKT – APOTHEKENMARKEN Berlin - DocMorris steht wieder vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nach den EU-Verfahren zum Versandhandel und zum Fremdbesitzverbot kommt d...

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APOTHEKENMARKEN

DocMorris wieder vor dem EuGH

 

Berlin  -  DocMorris steht wieder vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nach den EU-Verfahren zum Versandhandel und zum Fremdbesitzverbot kommt der dritte Aufschlag pünktlich zum zehnjährigen Firmenjubiläum. Der Sachverhalt ist diesmal weniger populär, für den Konzern aber trotzdem brisant. Denn die Celesio-Tochter kämpft um ihr Markenzeichen: Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, die EU-Behörde, die für die Eintragung von Gemeinschaftsmarken zuständig ist, weigert sich, das grüne Kreuz als geschützte Bildmarke anzuerkennen.

Bekannt, aber nicht geschützt: DocMorris kämpft vor dem EuGH um sein grünes Kreuz. Foto: APOTHEKE ADHOC

Bekannt, aber nicht geschützt: DocMorris kämpft vor dem EuGH um sein grünes Kreuz. Foto: APOTHEKE ADHOC

Im Mai 2007, kurz nach der Übernahme durch Celesio, hatte DocMorris zwei Varianten seines grünen Kreuzes zur Eintragung als Gemeinschaftsmarke in verschiedenen Kategorien angemeldet, darunter neben Arznei- und Pflegemitteln auch Werkzeuge, Haushaltsgeräte, Bekleidungsstücke und sogar Nahrungs- und Genussmittel. Im Jahr darauf hatte das Amt mit Sitz im spanischen Alicante seine Prüfungen abgeschlossen - und die Anmeldungen zurückgewiesen.

Über die genauen Gründe ist aufgrund der Vertraulichkeit der Verfahren nichts bekannt. Offenbar hatte die EU-Behörde die Varianten des grünen Kreuzes jedoch als Marken angesehen, die „keine Unterscheidungskraft" haben und daher laut EG-Richtlinie nicht eingetragen werden können.

Im November 2008 sowie im April 2009 beschwerte sich DocMorris formal über die Ablehnung der beiden Anträge; im Februar wies die Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes auch diese Einsprüche zurück. Und so klagte DocMorris Ende April vor dem EuGH, da aus Sicht des Unternehmens „die Beurteilung der Beschwerdekammer zur Feststellung der Unterscheidungskraft in mehrfacher Hinsicht unzutreffend" war. Nun müssen die EU-Richter entscheiden, ob das grüne DocMorris-Kreuz als Erkennungsmerkmal ausreichend ist.

Rund 180 Millionen Euro hatte Celesio vor drei Jahren für DocMorris an die Finanzinvestoren 3i, Neuhaus Partners und HgCapital gezahlt. Nach dem EuGH-Urteil zum Fremdbesitzverbot hatte sich Konzernchef Dr. Fritz Oesterle bemüht, den Wert von DocMorris als „einer der beliebtesten Apothekenmarken Europas" herauszustellen. Derzeit bereitet man in Stuttgart verstärkt die internationale Expansion vor.

Patrick Hollstein, Mittwoch, 04. August 2010, 13:27 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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