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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Die LAK BW fördert die Qualität der Apothekerausbildung durch anspruchsvolleres Praktikum
Karlsruhe, 23. Juli 2010 - Künftig
kann jeder Apothekeninhaber in Baden-Württemberg, dem eine hochwertige
Ausbildung des Berufsnachwuchses am Herzen liegt, seine Apotheke als
‚Akademische Ausbildungsapotheke' anerkennen lassen und darf dazu ein
entsprechendes Logo führen. Das hat jetzt die Landesapothekerkammer
(LAK) in einem bundesweit einmaligen Projekt aus der Taufe gehoben. Das
klare Ziel ist, die Qualität der Ausbildung zum Apotheker durch eine
Verbesserung des dritten Ausbildungsabschnittes, dem Praktikumsjahr,
weiter zu erhöhen. Eine löbliche Initiative, betrachtet man die von
Jahr zu Jahr steigenden qualitativen und quantitativen Anforderungen
der Apotheker. Trotz dieser guten Ausbildung: in einem Beruf, in dem
der kleinste Fehler so weitreichende Folgen für die Gesundheit der
Kunden haben kann, ist in jedem Fall auch die Absicherung der
Haftpflichtrisiken zwingend notwendig.
Die jeweils für drei Jahre von der LAK speziell akkreditierte
Ausbildungsqualität der Akademischen Ausbildungsapotheke soll besonders
den Pharmazeuten im Praktikum ansprechen, der nach erfolgreichem
Pharmaziestudium ein besonders anspruchsvolles Praktikum absolvieren
möchte. Die Qualitätskriterien, die die Apotheke dazu erfüllen muss,
sind detailliert. So muss der Ausbilder Fachapotheker für
Allgemeinpharmazie oder für Klinische Pharmazie sein, über ein gültiges
Fortbildungszertifikat verfügen sowie an einem Einführungskurs der LAK
teilnehmen. Weitere Kriterien sind beispielsweise eine ausgewogene
Kundenstruktur, regelmäßige Rezepturherstellung, sich mindestens einmal
jährlich an ZL-Ringversuchen beteiligen und am Pseudo-Customer-Konzept
(freiwillige Stichprobe zur Überprüfung der Beratungsqualität) der LAK
teilnehmen.
Das Arbeitsfeld des Apothekers erfordert hohes Fachwissen und soziale Kompetenz
Wer nach dem Pharmaziestudium Apotheker wird, hat einen
verantwortungsvollen aber auch sicheren Beruf. Denn der Bedarf an hoch
qualifizierten Apothekern wird in den nächsten Jahren Prognosen zufolge
weiter steigen. Ihre Einsatzgebiete sind vielfältig: Laut ABDA
(Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) arbeiten etwa acht von
zehn Apothekern in einer öffentlichen Apotheke. Weitere Arbeitsgebiete
sind unter anderem Krankenhausapotheken, die pharmazeutische Industrie
oder Forschungseinrichtungen. Die Arbeitsbereiche rund um das
Arzneimittel wie beispielsweise die Versorgung und einfühlsame Beratung
des Patienten, die Herstellung eines Medikaments oder die Information
von Ärzten zu Arzneimittelfragen erfordern unablässig höchstes
Fachwissen und soziale Kompetenz.
Dass sich der Apotheker nicht nur auf seine Fach- und Sozialkompetenz
verlässt, wenn es um die möglichen Folgen seiner Arbeit geht, ist
angesichts der großen Verantwortung verständlich. Selbst der kleinste
Betrieb unterliegt der Gefahr, wegen Schadenersatzforderungen in
Anspruch genommen zu werden. Aufgrund der unbegrenzten Haftung eines
Schädigers aus unerlaubter Handlung können Haftpflichtansprüche die
Finanzkraft dann schnell übersteigen. Im Rahmen einer
Allgefahrenversicherung wie die PharmaRisk (http://www.pharmarisk.de)
der ApoRisk GmbH sind Haftungsansprüche Dritter mit abgesichert.
PharmaRisk deckt mit einer Summe von 10 Mill. EUR Ansprüche aus z.B.
Betriebs-, Produkt-, Privat- und Umwelthaftpflicht ab.
Allgefahrenversicherung heißt: alle Risiken werden erfasst, die
auftreten können, bis auf speziell definierte Ausnahmen (z.B.
Kriegsfolgen). Deshalb versichert die PharmaRisk-Police auch
Sachschäden (inkl. Ertragsausfälle wegen Betriebsunterbrechung) durch
verschiedene Gefahren wie Feuer, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl,
Vandalismus oder Sturmschäden. Zu den Sachschäden gehören auch
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeiten bis zur Böswilligkeit im
Zusammenhang mit elektrotechnischen und elektronischen Geräten
einschließlich moderner IT-Ausstattung.
Apothekenversicherer deckt mit Allgefahrenversicherung auch Haftpflichtrisiken
Die Haftpflichtabsicherung in PharmaRisk beinhaltet alle Inhaber der
Apotheke (also z.B. bei einer OHG beide Inhaber), jeden angestellten
Apotheker und jeden Betriebsangehörigen. Für alle Inhaber ist übrigens
ein Privathaftpflicht eingeschlossen, in die nicht nur Kleintiere,
sondern auch ein Hund einbezogen sind.
Als Inhaber des Apothekenbetriebs haftet der Apotheker nach den
zivilrechtlichen Haftungsgrundsätzen (BGB) für die infolge einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung verursachten
Personen- und Sachschäden. Wird ein Patient der Apotheke durch Abgabe
eines falschen Arzneimittels in der Gesundheit geschädigt, hat der
Apotheker für den möglicherweise dadurch entstehenden Personenschaden
einzustehen.
Gleichermaßen haftet der Apothekenleiter für Personen- und Sachschäden
nach dem Produkthaftpflichtgesetzes, sofern er Hersteller ist.
Hersteller ist nicht nur, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein
Teilprodukt hergestellt hat, sondern jeder, der sich durch das
Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen
unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt. Die
Produkthaftung trifft insbesondere auf die in der Apotheke
hergestellten Rezepturen, Defekturen und die Bulkware zu. Die
Produkthaftung ist in personenbezogener Hinsicht sehr weitreichend,
weil jeder Lieferant als Hersteller deklariert wird, wenn der
eigentliche Hersteller nicht feststellbar ist. Der Produkthersteller
haftet für alle Fehler, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik
zum Zeitpunkt des In-Verkehr-Bringens zu vermeiden waren. Der
Apothekeninhaber hat ebenfalls für Schäden nach dem
Umwelthaftungsgesetz einzustehen, das heißt für vom Apothekenbetrieb
ausgehende Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft und Wasser mit der Folge
eines Personen- oder Sachschadens.
Weitere Informationen zum Thema Haftpflicht beim Apothekenversicherer unter: http://www.pharmarisk.de
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