ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 12.04.2024 – Neues Ehenamens- und Geburtsnamenrecht: Die Evolution der Namensgebung in Deutschland
    12.04.2024 – Neues Ehenamens- und Geburtsnamenrecht: Die Evolution der Namensgebung in Deutschland
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Am 12. April 2024 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine wegweisende Reform des Ehenamens- und Geburtsnamenrechts, die weitreichende Veränderun...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Neues Ehenamens- und Geburtsnamenrecht: Die Evolution der Namensgebung in Deutschland

 

Am 12. April 2024 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine wegweisende Reform des Ehenamens- und Geburtsnamenrechts, die weitreichende Veränderungen für Ehepaare und Familien in Deutschland mit sich bringt. Die Reform, die unter der Gesetzesnummer 20/9041 bekannt ist, wurde nach intensiven Diskussionen und Änderungen im Rechtsausschuss (20/10997) angenommen.


Ursprünglich vorgesehen war die Einführung eines gemeinsamen Doppelnamens für Eheleute, der standardmäßig durch einen Bindestrich verbunden sein sollte. Doch auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden im Ausschuss verschiedene Änderungen am Ursprungstext vorgenommen. Eine bedeutende Neuerung ist, dass Ehepaare nun die Möglichkeit haben, den gemeinsamen Doppelnamen auch ohne Bindestrich zu führen, sofern sie dies explizit erklären.

Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass Kinder, für die keine spezifische Namensfestlegung durch die Eltern erfolgt, automatisch einen Doppelnamen aus den Nachnamen der Eltern erhalten. Diese Regelung zielt darauf ab, die Namensgebung flexibler zu gestalten und den Kindern eine Verbindung zu beiden Elternteilen zu geben.

Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Möglichkeit, den Familiennamen eines verstorbenen Elternteils anzunehmen. Diese Option war zuvor nicht vorhanden und eröffnet neue Wege für die Namensgebung und Identitätsfindung innerhalb von Familien. Darüber hinaus wird diese Möglichkeit auch auf den Namen eines verstorbenen nahen Angehörigen ausgedehnt, wenn die Namensbestimmung nach dänischer Tradition erfolgt.

Die Reform des Ehenamens- und Geburtsnamenrechts wird voraussichtlich tiefgreifende Auswirkungen auf die rechtliche Landschaft in Deutschland haben und den Bürgern neue Freiheiten in Bezug auf ihre Namen und Familienstrukturen bieten.


Kommentar:

Die Verabschiedung der Reform des Ehenamens- und Geburtsnamenrechts markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Flexibilität und Selbstbestimmung für Ehepaare und Familien in Deutschland. Die Möglichkeit, einen gemeinsamen Doppelnamen ohne Bindestrich zu führen, gibt den Menschen die Freiheit, ihre individuelle Identität auch im Namen auszudrücken.

Die automatische Vergabe eines Doppelnamens an Kinder, deren Eltern keine explizite Namensfestlegung treffen, ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Kinder eine Verbindung zu beiden Elternteilen haben und ihre familiäre Herkunft angemessen repräsentiert wird.

Besonders bemerkenswert ist die Einführung der Möglichkeit, den Familiennamen eines verstorbenen Elternteils anzunehmen. Dies eröffnet neue Wege für die Namensgebung und ermöglicht es den Menschen, ihre Identität und Zugehörigkeit auf persönliche und bedeutungsvolle Weise zu gestalten.

Insgesamt ist die Reform ein Zeichen für den Wandel in der Gesellschaft und ein Schritt in Richtung einer moderneren und gerechteren Rechtsordnung, die den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen gerecht wird. Es bleibt zu hoffen, dass diese Reform dazu beiträgt, die Vielfalt und Individualität innerhalb der deutschen Gesellschaft zu stärken.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken