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  • 05.10.2023 – Transparenzregister: Auch Anwaltsgesellschaften sind meldepflichtig
    05.10.2023 – Transparenzregister: Auch Anwaltsgesellschaften sind meldepflichtig
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | In einem aktuellen Schreiben an die Kammern der rechts- und steuerberatenden Berufe erinnert das BMF an gesetzliche Mitteilungspflichten an das Tran...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Transparenzregister: Auch Anwaltsgesellschaften sind meldepflichtig

 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem aktuellen Schreiben an die Kammern der rechts- und steuerberatenden Berufe auf die gesetzlichen Mitteilungspflichten an das Transparenzregister hingewiesen. Dies betrifft insbesondere Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, die verpflichtet sind, die wirtschaftlich Berechtigten, auch bei Anwaltsgesellschaften, an das Transparenzregister zu melden.

Das Transparenzregister wurde in Deutschland im Jahr 2017 eingeführt, um die Anforderungen der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie umzusetzen. Es dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und ist die offizielle Plattform zur Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, Personengesellschaften und bestimmten Rechtsgestaltungen, die als transparenzpflichtige Rechtseinheiten bezeichnet werden. Die Registerführung obliegt der Bundesanzeiger Verlag GmbH, die vom BMF mit dieser hoheitlichen Aufgabe betraut ist.

Gemäß § 20 I Geldwäschegesetz (GwG) sind juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften transparenzpflichtig. Diese müssen die wirtschaftlich Berechtigten der jeweiligen Rechtseinheit ermitteln und dem Transparenzregister mitteilen. Auch Anwaltsgesellschaften, die den in § 20 I GwG genannten Rechtsformen entsprechen, fallen unter diese Pflicht.

Das BMF weist darauf hin, dass bestimmte gesetzliche Eintragungsfristen zu beachten sind. Bei Versäumnis dieser Fristen kann das Bundesverwaltungsamt Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen und diese Entscheidung öffentlich bekannt machen. Die rechtzeitige Nachholung der Eintragung kann diese Strafen teilweise vermeiden. Daher sollten Anwälte und Anwältinnen dringend überprüfen, ob ihre Kanzleiform transparenzpflichtig ist, und gegebenenfalls die Eintragung so bald wie möglich vornehmen.

Die Meldung an das Transparenzregister erfordert eine vorherige Registrierung auf der Transparenzplattform (www.transparenzregister.de). Die Registrierung und die Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten sind kostenfrei.

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