Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
VORSORGE | Steuer & Recht |
Das Urteil des Landgerichts Köln, das einem Versicherer verbietet, den Rentenfaktor einer Riester-Police einseitig zu senken, ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Versicherten. Es zeigt, dass Klauseln, die den Rentenfaktor nachträglich kürzen, den Versicherten benachteiligen und somit nicht rechtens sind.
Im vorliegenden Fall hatte der Versicherer die Rente des Klägers aufgrund der Niedrigzinsphase auf dem Kapitalmarkt deutlich reduziert. Die Richter des Landgerichts Köln entschieden jedoch, dass diese einseitige Senkung des Rentenfaktors nicht zulässig ist. Sie argumentierten, dass die Produktbedingungen des Versicherers keinen Hinweis darauf gaben, dass der angegebene Rentenfaktor vorbehaltlos und dauerhaft angepasst werden könnte. Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer durfte daher berechtigterweise davon ausgehen, dass der Rentenfaktor in der angegebenen Höhe festgelegt war.
Das Gericht stellte auch fest, dass die Klausel des Versicherers die Voraussetzungen für eine Herabsetzung des Rentenfaktors zuungunsten des Versicherten erweitert und keine Wahlmöglichkeit zwischen einer Kürzung des Rentenfaktors oder einer erhöhten Beitragszahlung vorsieht. Zudem berücksichtigt die Klausel nicht nur marktbedingte Faktoren, sondern auch geschäftspolitische Entscheidungen des Versicherers als Kapitalanleger. Diese Argumentation der Richter verdeutlicht, dass solche Klauseln die Rechte der Versicherten einschränken und ihre finanzielle Sicherheit gefährden können.
Das Urteil des Landgerichts Köln hat potenziell eine Signalwirkung und könnte den Weg für ähnliche Klagen von Versicherten ebnen. Es ist bekannt, dass viele Rentenversicherungen ähnliche Klauseln enthalten, die es den Versicherern ermöglichen, die vereinbarte Rente nachträglich zu kürzen. In den letzten Jahren haben einige Versicherer die Renten von Riester-Policen tatsächlich gekürzt. Daher hoffen Verbraucherschützer, dass dieses Urteil als Präzedenzfall dient und den Versicherten einen besseren Schutz vor solchen einseitigen Kürzungen bietet.
Es bleibt jedoch abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird, da der Versicherer die Möglichkeit hat, in Berufung zu gehen. Dennoch zeigt das Urteil, dass die Rechte der Versicherten ernst genommen werden sollten und dass Klauseln, die sie einseitig benachteiligen, einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müssen. Der Schutz der Verbraucher und ihrer finanziellen Interessen sollte im Vordergrund stehen, insbesondere wenn es um langfristige Altersvorsorgeverträge wie Riester-Policen geht.
LG Köln, Urteil vom 08.02.2023 – Az. 26 O 12/22
Engin Günder
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.