ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 10.06.2023 – Haben Einrichtungen einer Gruppenversicherung Vermittlerstatus? 
    10.06.2023 – Haben Einrichtungen einer Gruppenversicherung Vermittlerstatus? 
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass Einrichtungen, die Gruppenversicherungen abschließen, a...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Haben Einrichtungen einer Gruppenversicherung Vermittlerstatus? 

 

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass Einrichtungen, die Gruppenversicherungen abschließen, als Vermittler einzustufen sind, hat bedeutende Auswirkungen auf Unternehmen und Organisationen, die solche Policen anbieten. Das Urteil stellt klar, dass diese Einrichtungen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, eine vermittlerrechtliche Erlaubnis benötigen und den Anforderungen der Gewerbeordnung unterliegen.

Der BGH betonte, dass die Eintragungspflicht für Versicherungsvermittler sicherstellen soll, dass nur Personen tätig werden, die die strengen beruflichen Anforderungen erfüllen und den Verbraucherschutz gewährleisten. In dem vorliegenden Fall wurde entschieden, dass der Versicherungsnehmer einer Gruppenversicherung als Vermittler einzustufen ist, wenn die Mitgliedschaft für die Kunden freiwillig ist, der Versicherungsnehmer eine Vergütung für die Zuführung von Kunden erhält und er ein eigenes wirtschaftliches Interesse an den Versicherungsbeitritten hat.

Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jeder Versicherungsnehmer einer Gruppenversicherung automatisch als Vermittler betrachtet wird. Die Entscheidungen von BGH und EuGH basieren auf den spezifischen Umständen des vorliegenden Falls, bei dem der Versicherungsnehmer wie ein Vermittler agierte und eine Vergütung erhielt. Es bleibt abzuwarten, wie diese Gedanken auf andere Fallkonstellationen übertragen werden können.

Insgesamt hat das Urteil des BGH und des EuGH Klarheit geschaffen und einen langjährigen Streit beigelegt. Unternehmen und Organisationen, die Gruppenversicherungen anbieten, sollten nun prüfen, ob sie die Kriterien eines Vermittlers erfüllen und gegebenenfalls eine vermittlerrechtliche Erlaubnis beantragen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und den Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 15.12.2022 (Az.: I ZR 8/19)

Engin Günder

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken