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Steuer & Recht |
Die Bundesregierung will sog. Schwellenhaushalte beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen. Dazu soll es voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2023 eine neue Wohneigentumsförderung des Bundes geben, kündigt die Regierung in einer Antwort (20/4512) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/4067) an. Die Förderung soll sich ausschließlich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und mit einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro richten. Für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt erhöht sich das Jahreseinkommen um 10.000 Euro. Vorgesehen sind zinsverbilligte Darlehensangebote von 140.000 bis maximal 240.000 Euro über die KfW. Gefördert werden sollen Neubauten zur dauerhaften eigenen Wohnnutzung in Deutschland. Dabei soll es einen Anreiz zur Schaffung von energetisch hochwertigem Wohneigentum geben. Es werde mindestens im Standard klimafreundliches Gebäude (KFG) Basisstufe gebaut werden müssen.
In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage hatte die CDU/CSU-Fraktion festgestellt, es falle vielen Bürgern schwer, privat vorzusorgen. Selbstgenutztes Wohneigentum könne ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge sein. Die Bau- und Immobilienpreise in Deutschland seien jedoch seit dem Jahr 2010 stark gestiegen, während die Wohneigentumsquote in keinem Land der Europäischen Union geringer sei als in Deutschland.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 690/2022
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