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  • 23.05.2022 – Transparenzregister: Apotheken-OHGs müssen „wirtschaftlich Berechtigte“ mitteilen
    23.05.2022 – Transparenzregister: Apotheken-OHGs müssen „wirtschaftlich Berechtigte“ mitteilen
    Panorama | AZ-Tipp | Während die meisten Apotheken als Einzelhandelsgeschäft durch eingetragene Kauffrauen/eingetragene Kaufmänner betrieben werden, gibt es auch Apotheken in Fo...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Panorama:


AZ-Tipp

Transparenzregister: Apotheken-OHGs müssen „wirtschaftlich Berechtigte“ mitteilen

 

Während die meisten Apotheken als Einzelhandelsgeschäft durch eingetragene Kauffrauen/eingetragene Kaufmänner betrieben werden, gibt es auch Apotheken in Form einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Für solche Apotheken-OHGs hat der Gesetzgeber Mitteilungspflichten der sogenannten „wirtschaftlich Berechtigten“ gegenüber dem Transparenzregister vorgesehen. Da bisherige Privilegierungen zum Jahresende auslaufen, sollten die eigene Eintragungspflicht geprüft und gegebenenfalls noch notwendige Eintragungen nachgeholt werden.

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