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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Donnerstag, 27. November 2025, um 19:00 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Versandapotheke, Politik und digitale Infrastruktur verschieben die Linien der Arzneimittelversorgung: Ein vom Versandkonzern unterstütztes Hauptstadtgespräch diskutiert über hybride Modelle, Datenflüsse und Kostendruck und stellt damit die Rolle der Vor-Ort-Apotheken in Frage, während eine Kammer vor Gericht gegen eine Cannabisplattform obsiegt, die Verschreibungen und Lieferungen wie ein Klickprodukt organisiert und damit Jugendschutz, Indikationsstellung und regionale Verantwortung unterläuft. Gleichzeitig wächst der Druck, Gefahrstoffe im Rezepturlabor lückenlos zu dokumentieren, um Haftungs- und Aufsichtsanforderungen zu erfüllen, Arbeitsplätze sicherer zu machen und Betriebsprüfungen ohne Papierchaos zu überstehen, und Verbraucherwarnungen zu schwankenden Iodgehalten in Trendlebensmitteln erinnern daran, dass selbst scheinbar gesunde Produkte erhebliche gesundheitliche Risiken bergen können, wenn Grenzlinien und Kennzeichnungspflichten zu weich gezogen werden und Kontrollroutinen im Alltag nicht mit der Dynamik neuer Produkte Schritt halten.
Die Veranstaltung des Tagesspiegels zur digitalen Gesundheit macht sichtbar, wie stark die Erzählung über die Zukunft der Arzneimittelversorgung inzwischen von Versendern und Technologieakteuren geprägt wird. Wenn ein als neutral angekündigtes Hauptstadtforum von einem großen Versandhändler unterstützt wird, verschiebt sich bereits durch die Rahmensetzung der Fokus der Debatte. An die Stelle der Frage, wie eine verlässliche Versorgung in allen Regionen organisiert wird, tritt die Leitidee von Effizienz, Skalierung und Kostensenkung durch digitale Plattformen. In dieser Konstellation wirkt das Fehlen einer erkennbaren Stimme aus der öffentlichen Versorgung wie ein struktureller Nachteil, weil die Alltagsperspektive aus der Fläche kaum eingebracht werden kann. Der Eindruck, dass die Versorgung über die Köpfe derjenigen hinweg verhandelt wird, die sie täglich sichern, verstärkt sich mit jeder Minute, in der Vor-Ort-Strukturen nur als Kostenfaktor, nicht aber als Stabilitätsanker beschrieben werden.
Gleichzeitig zeigt die Rolle einzelner politischer Akteure, dass die klassische Trennung zwischen Standespolitik, Gesundheitspolitik und digitaler Industrie zunehmend aufweicht. Wenn eine Abgeordnete wie Paula Piechotta im Panel zum Korrektiv einer Veranstaltung wird, trägt sie gewissermaßen allein die Last, die Komplexität der Versorgungspraxis gegenüber einem auf Effizienz getrimmten Digitalnarrativ zu verteidigen. Ihre Hinweise auf die Bedeutung kleiner Standorte und auf regionale Wertschöpfung markieren einen Gegenpol zur Sicht eines Versandhändlers, der Versorgung primär als logistischen und datenbasierten Prozess versteht. Bemerkenswert ist dabei, dass der Konflikt nicht offen auf der Bühne zwischen Vor-Ort-Vertretung und Plattformanbietern ausgetragen wird, sondern indirekt über politische Zwischeninstanzen. Damit verlagert sich die Auseinandersetzung um Macht, Honorierung und Versorgungsmodelle in Stellvertreterdebatten, die für Außenstehende schwer einzuordnen sind.
Der Verweis des DocMorris-Chefs auf das Leitbild „digital vor ambulant vor stationär“ legt eine klare Hierarchie nahe, in der die Digitalisierung nicht als Werkzeug, sondern als normative Zielgröße gesetzt wird. In dieser Logik entsteht die Vorstellung, dass analoge und regionale Strukturen nur noch dort gerechtfertigt sind, wo digitale Lösungen nicht wirtschaftlich darstellbar oder technisch noch nicht verfügbar sind. Für die öffentlichen Strukturen bedeutet dies eine Beweislastumkehr: Nicht mehr der Versender muss zeigen, dass er Versorgung gleichwertig und verlässlich sicherstellt, sondern die wohnortnahe Versorgung muss begründen, warum sie in einer digitalisierten Gesundheitslandschaft weiterhin systemrelevant ist. Wenn gleichzeitig konkrete Zahlen zu Honoraren, GKV-Anteilen und volkswirtschaftlichen Effekten der Standorte ausgeblendet bleiben, wird die Diskussion auf eine abstrakte Ebene verschoben, auf der sich vermeintlich neutrale Effizienzargumente leichter durchsetzen können.
Dass die Veranstaltung ohne sichtbare standespolitische Repräsentanz der öffentlichen Versorgung stattfand, verweist zudem auf strategische Defizite in der eigenen Präsenzplanung. Die Einladung einer hochrangigen Vertreterin im Zuschauerraum ersetzt keinen klar besetzten Platz im Panel, auf dem die Perspektive der Versorgung vor Ort systematisch eingebracht wird. Wo diese Präsenz fehlt, entsteht Raum für Zuschreibungen: Versender und techniknahe Stimmen können die Rolle der öffentlichen Strukturen definieren, ohne unmittelbar widersprochen zu werden. Das ist weniger eine Frage einzelner Veranstaltungen als eine Frage der Positionierung in den Foren, in denen Narrative, Gesetze und Förderlogiken der kommenden Jahre vorbereitet werden. Wer dort sichtbar und sprechfähig ist, prägt den Rahmen, in dem später über Vergütung, Aufgabenprofile und Regulierungszuschnitte entschieden wird.
Gleichzeitig treten in solchen Formaten Bruchlinien innerhalb des Systems zutage: Die Hinweise auf „klassische Topfverteidigung“ und die implizite Kritik an bestehenden Verbandsstrukturen zeigen, dass auch die politische Wahrnehmung der Standesvertretungen ambivalent ist. Wenn junge Akteure und neue Berufsgruppen als dialogoffen beschrieben werden, während etablierten Organisationen eine reine Abwehrhaltung zugeschrieben wird, kann dies mittelfristig die Gesprächszugänge zu Ministerien, Medien und Thinktanks verändern. Für die Zukunft der öffentlichen Versorgung bedeutet dies, dass nicht nur der Konflikt mit Versandhändlern und Plattformbetreibern im Blick behalten werden muss, sondern auch die Frage, wie dialogfähig und zukunftsfähig die eigenen Repräsentationsformen wirken. Zwischen politischer Realität, digitaler Umbruchslogik und alltäglicher Versorgungspraxis entscheidet sich, ob Veranstaltungen wie diese nur Randnotizen bleiben oder zu Wegmarken einer strukturellen Verschiebung werden.
Der Konflikt zwischen Medizinalcannabis-Plattformen und berufsständischer Selbstverwaltung zeigt exemplarisch, wie eng Arzneimittelwerbung, Fernbehandlung und Handel mit verschreibungspflichtigen Stoffen miteinander verwoben sind. Im Fall der Plattform CanDoc stand nicht nur die Frage im Raum, ob ein telemedizinisches Angebot rechtlich zulässig ist, sondern vor allem, welche Rolle die Verschreibung im Gesamtmodell spielt. Die gerichtliche Einschätzung, dass der Absatz von verschreibungspflichtigen Cannabisprodukten klar im Vordergrund steht und die Verschreibung lediglich als technische Voraussetzung fungiert, verschiebt die Bewertung deutlich in Richtung unzulässiger Absatzförderung. Wenn Beratung und Indikationsstellung in einem Fragebogenformat aufgegangen sind, wird der Eindruck verstärkt, dass die Verschreibungspflicht eher als formaler Hürde denn als Element eines verantwortlichen Therapieverfahrens verstanden wird.
Für die berufsständische Seite ist bemerkenswert, dass das Gericht der Kammer ausdrücklich die Befugnis zuspricht, Wettbewerbsverstöße auf solchen Plattformen umfassend zu adressieren. Damit wird klargestellt, dass Aufsicht über die Berufsausübung und Schutz der Patientinnen und Patienten nicht an der Schwelle des digitalen Angebots endet. Die persönlichen Haftungsfolgen für den Geschäftsführer der Plattform unterstreichen diese Linie: Wer als zentrale Person hinter einem Geschäftsmodell steht, in dem rechtswidrige Werbung, jugendaffine Ansprache und Umgehung der Verschreibungspflicht zusammentreffen, kann sich nicht hinter Konstruktionen ohne greifbare Verantwortung verstecken. Für die Versorgungsrealität bedeutet dies, dass die Grenze zwischen innovativer Telemedizin und kommerziell getriebenen Verschreibungsfabriken schärfer gezogen wird, als es manche Anbieter öffentlich suggerieren.
Die Betonung der Gefahren für Jugendliche und Heranwachsende macht deutlich, dass es in diesem Feld nicht nur um professionelle Autonomie und Marktanteile geht, sondern um konkrete Risiken eines niedrigschwelligen Zugangs zu psychoaktiven Stoffen. Wenn Plattformen versuchen, das angekündigte Versandverbot für Cannabisblüten durch Verlagerung auf Extrakte oder Vapes zu umgehen, wird sichtbar, wie anpassungsfähig Geschäftsmodelle auf regulatorische Signale reagieren. Für die gesetzgeberische Seite bedeutet das, dass punktuelle Verbote einzelner Darreichungsformen nicht ausreichen, wenn das zugrunde liegende Geschäftsmodell unverändert darauf zielt, die Verschreibungspflicht in eine Art formalisierten Bestellprozess zu verwandeln. Die Forderung, Versand und Plattformlogiken für Medizinalcannabis grundsätzlich zu begrenzen, speist sich genau aus der Erfahrung, dass eine rein formale Regulierung an den kreativen Ausweichbewegungen spezialisierter Anbieter oft vorbeigeht.
Mit dem Rückzug der Berufung vor dem OLG Dresden erhält die Position der Kammer zusätzliches Gewicht. Nicht nur, weil die Unterlassungsverfügung damit rechtskräftig wird, sondern weil die klaren Worte der Richterschaft in die politische Debatte um das Medizinal-Cannabisgesetz hineinwirken. Wenn ein Senat deutlich macht, dass es nach keinem erkennbaren Standard zulässig sein kann, Medizinalcannabis allein auf Basis von Fragebögen zu verschreiben, dann schafft dies einen Referenzpunkt weit über den Einzelfall hinaus. Für die Diskussion um die Ausgestaltung des künftigen Gesetzes bedeutet das, dass Argumente, die Plattformmodelle als innovative Zugangserleichterung darstellen, stärker mit den Anforderungen ärztlicher Sorgfalt, Therapieplanung und Verlaufsbeobachtung konfrontiert werden. Zwischen Patientenautonomie, therapeutischer Verantwortung und wirtschaftlichen Interessen entsteht ein Spannungsfeld, in dem klare Regeln und kontrollierbare Zuständigkeiten unverzichtbar werden.
Gleichzeitig wirft der Fall ein Licht auf das Selbstverständnis von Akteuren, die sich öffentlich als Partner einer verantwortungsvollen Regulierung inszenieren, während Gerichte ihnen massive Verstöße gegen bestehende Schutzstandards attestieren. Die Diskrepanz zwischen politischer Selbstdarstellung und richterlich festgestellter Praxis beschädigt das Vertrauen in jene Stimmen, die für eine weitreichende Liberalisierung des Cannabisbereichs werben. Damit verlagert sich der Schwerpunkt der Debatte: Weg von der Frage, ob Medizinalcannabis als Therapieoption grundsätzlich sinnvoll ist, hin zur Frage, über welche Strukturen Verschreibung, Abgabe und Verlaufskontrolle gesteuert werden sollen. Ob am Ende wohnortnahe Versorgungsstrukturen oder primär gewinnorientierte Plattformmodelle den Takt vorgeben, entscheidet sich in den Details von Werbeverboten, Versandregeln und berufsrechtlicher Kontrolle – und an der Konsequenz, mit der diese Leitplanken durchgesetzt werden.
Die Arbeit mit Gefahrstoffen ist in vielen Betrieben ein unsichtbarer, aber zentraler Teil des Labor- und Rezepturalltags. Jede Prüfung, jede Herstellung und jede Lagerbewegung erzeugt nicht nur fachliche Verantwortung, sondern auch eine Fülle an Dokumentationspflichten. Wenn Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffverzeichnisse, Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumente parallel geführt werden müssen, entsteht leicht eine komplexe Papierlandschaft, die mit zunehmender Zeit schwer kontrollierbar wird. Vor diesem Hintergrund setzt das neue Gefahrstoffmodul im Lennartz Laborprogramm an: Es verknüpft die ohnehin vorhandenen Prüf- und Herstellungsprotokolle mit den rechtlich geforderten Dokumenten und führt die Informationen automatisch zusammen. Gefahrstoffe, die in Prüfungen oder Rezepturen auftauchen, werden als vorrätig erkannt, mit Stoffdaten und Sicherheitsinformationen hinterlegt und systematisch in ein aktuelles Verzeichnis überführt.
Der Charme dieses Ansatzes liegt darin, dass die Dokumentation nicht als eigenständiger Zusatzprozess neben der fachlichen Arbeit steht, sondern gewissermaßen als Nebenprodukt der ohnehin notwendigen Erfassung entsteht. Wenn jedes Reagenz und jeder Ausgangsstoff mit hinterlegten Gefahreneigenschaften und Sicherheitsdatenblättern verknüpft ist, sinkt das Risiko, dass im Alltag veraltete Informationen genutzt oder wichtige Hinweise übersehen werden. Gleichzeitig wird die gesetzliche Bereitstellungspflicht gegenüber Mitarbeitenden durch die digitale Ablage praktisch automatisiert erfüllt. Für die Leitungsebene bedeutet dies, dass der Blick weg von der Frage „Ist das Verzeichnis vollständig?“ hin zur Frage „Werden die Prozesse im Labor so gelebt, wie sie dokumentiert sind?“ wandern kann. Die technische Seite wird damit zum Werkzeug, um die inhaltliche Seite – Schutz vor Risiken und sichere Arbeitsorganisation – verlässlicher umzusetzen.
Besonders deutlich wird die Entlastung bei der Gefährdungsbeurteilung. Anstatt jede Tätigkeit und jeden beteiligten Stoff manuell zu erfassen, greift das Modul auf standardisierte Vorlagen zurück und füllt diese mit datenbankgestützten Informationen. Die Einordnung, welche Stoffe in welcher Tätigkeit ohne CMR-Einstufung genutzt werden, basiert auf der Auswertung realer Herstellungs- und Prüfprozesse im Betrieb. So entsteht eine Gefährdungsbeurteilung, die nicht nur formal den Vorgaben entspricht, sondern sich eng an der tatsächlichen Praxis orientiert. Wenn diese Dokumente turnusgemäß überarbeitet werden müssen, reicht ein erneuter Abgleich der Datensätze, um neue Stoffe oder veränderte Abläufe zu berücksichtigen. Damit reduziert sich der Aufwand für die Aktualisierung erheblich, ohne dass an Tiefe oder Genauigkeit gespart werden muss.
Auch beim Explosionsschutz dokumentiert das Modul systematisch, welche Stoffe in welchen Mengen vorhanden sind und in welche Gefahrenkategorien sie fallen. Auf Basis von Bestell- und Lagerdaten lässt sich abschätzen, ob Lagermengengrenzen erreicht oder überschritten werden und ob zusätzliche technische Schutzmaßnahmen nötig sind. Damit wird der gesetzlich geforderte Überblick über entzündbare oder explosionsgefährliche Stoffe nicht mehr von manuell geführten Listen mit hohem Fehlerpotenzial abhängig gemacht, sondern aus der realen Beschaffungshistorie und den dokumentierten Laborprozessen abgeleitet. In der Praxis entsteht daraus ein Frühwarnsystem: Wenn bestimmte Schwellenwerte sichtbar werden, können Lagerkonzepte, Schrankbelegungen oder Bestellroutinen angepasst werden, bevor es zu Beanstandungen oder Sicherheitsrisiken kommt.
Am deutlichsten spürbar sind die Vorteile, wenn es um die Abgabe von Gefahrstoffen an Dritte geht. Unterschiedliche Rechtsgrundlagen, divergierende Mengengrenzen und spezielle Dokumentationspflichten je nach Stoff und Empfängerkreis führen leicht zu Unsicherheit im Alltag. Wenn das System für jeden Stoff hinterlegt, welche Vorschriften gelten und welche Schritte bei der Abgabe einzuhalten sind, sinkt die Gefahr, versehentlich gegen formale Vorgaben zu verstoßen. Warnhinweise bei unzulässiger Abgabe, automatisch generierte Einträge im Abgabebuch, Empfangsbestätigungen und rechtssichere Etiketten sorgen dafür, dass fachlich begründete Entscheidungen auch juristisch sauber begleitet werden. Am Ende entsteht aus der Verbindung von Laborprogramm und Gefahrstoffmodul eine Art stiller Sicherheitsmanager im Hintergrund, der dafür sorgt, dass der Betrieb nicht an Papierpflichten scheitert, sondern seine Ressourcen auf das konzentrieren kann, was im Kern zählt: eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung.
Der Boom von Algenprodukten zeigt, wie schnell sich neue Trendlebensmittel in den Alltag einschleichen können, ohne dass alle Gesundheitsrisiken sofort im Bewusstsein der Bevölkerung ankommen. Algen gelten als natürlicher Jodlieferant, als nachhaltige Eiweißquelle und als exotische Zutat für Snacks, Nudeln oder Tees. Dass dieselben Produkte im ungünstigen Fall eine Jodaufnahme in Bereichen ermöglichen können, die klar über den empfohlenen Höchstwerten liegen, wird oft erst sichtbar, wenn systematische Untersuchungen durchgeführt werden. Die Analyse der Verbraucherzentralen macht deutlich, wie stark die Jodgehalte zwischen einzelnen Produkten schwanken und dass wenige Schluck eines Getränks bereits ausreichen können, um die tolerierbare tägliche Menge zu erreichen oder zu überschreiten. In dieser Diskrepanz zwischen gesundem Image und realem Risiko liegt die eigentliche Brisanz.
Problematisch ist nicht allein die absolute Höhe der Jodgehalte, sondern vor allem der Mangel an transparenter Information auf den Verpackungen. Wo weder genaue Angaben zum Jodgehalt noch klare Empfehlungen zur maximalen Verzehrmenge zu finden sind, können selbst gesundheitsbewusste Menschen ihre Aufnahme kaum realistisch einschätzen. Für Personen mit Schilddrüsenerkrankungen oder latent erhöhtem Risiko ist dies besonders heikel, weil eine übermäßige Zufuhr die Regulation empfindlich stören kann. Wenn darüber hinaus Warnhinweise fehlen, obwohl die Gehalte deutlich über den Schwellen liegen, ab denen Fachgremien eine Kennzeichnung empfehlen, entsteht ein Graubereich zwischen rechtlicher Zulässigkeit und gesundheitlicher Verantwortung. In diesem Spannungsfeld bewegt sich der Verbraucher weitgehend ohne verlässlichen Kompass.
Die Forderung nach verpflichtender Kennzeichnung von Jodgehalt, empfohlenen Verzehrmengen und Warnhinweisen bei hohen Konzentrationen zielt deshalb nicht auf Bevormundung, sondern auf die Herstellung von Entscheidungsfähigkeit. Nur wenn die relevanten Informationen leicht verständlich und gut sichtbar verfügbar sind, lässt sich eine bewusste Abwägung treffen, ob und in welcher Menge ein bestimmtes Produkt in den Essensplan passt. Für Hersteller bedeutet dies, die Produktentwicklung stärker an ernährungsphysiologischen Leitplanken auszurichten und nicht allein am Lifestyle-Potenzial eines „Superfoods“. Gleichzeitig wird deutlich, dass Trends wie die Nutzung von Algen in Tees oder Fertiggerichten ohne flankierende Regulierung dazu führen können, dass einzelne Produkte in einer Weise konsumiert werden, die bei ursprünglicher Betrachtung nicht im Fokus stand.
Die Spanne der gemessenen Jodgehalte von niedrigen zweistelligen bis hin zu sehr hohen Werten unterstreicht, wie abhängig die Zusammensetzung von Art, Herkunft und Verarbeitung der Algen ist. Aus dieser Variabilität entsteht ein weiteres Informationsproblem: Der Verweis auf Algen als Jodquelle sagt zunächst wenig darüber aus, ob ein Produkt im sicheren Bereich liegt oder an der Grenze zum gesundheitlich Bedenklichen. Erst die Kombination aus Stoffdaten, Portionsgröße und üblichen Konsummustern ermöglicht eine verlässliche Risikoabwägung. Gerade Getränke oder Snacks, die unkompliziert nebenbei konsumiert werden, können hier tückisch sein, weil sie nicht als hochkonzentrierte Quelle wahrgenommen werden, obwohl sie es analytisch sind.
Für den Verbraucherschutz ist die Analyse ein deutliches Signal, die Diskussion über Jodversorgung und Jodexzesse differenzierter zu führen. Einerseits gelten weite Teile der Bevölkerung weiterhin als eher unterversorgt, andererseits können Einzelprodukte zu kurzfristigen Spitzen führen, die sich in keiner statistischen Durchschnittsbetrachtung abbilden. Die Herausforderung besteht darin, Maßnahmen zu finden, die beides berücksichtigen: die Förderung einer ausreichenden Zufuhr über gut steuerbare Quellen und die Begrenzung von Spitzenbelastungen über schlecht gekennzeichnete Trendprodukte. Klare Kennzeichnungspflichten und gegebenenfalls Höchstmengenregelungen für besonders jodreiche Algen oder deren Verarbeitungsformen wären ein Baustein, um diese Balance zu verbessern. Nur wenn Transparenz und Regulierung Schritt halten mit der Innovationsgeschwindigkeit neuer Lebensmittelkonzepte, bleibt die Wahlfreiheit der Verbraucher nicht nur formal, sondern auch gesundheitlich abgesichert.
Die heutige Nachrichtenlinie erzählt von einem Versorgungsmodell, das leise vom Podium aus verschoben wird, von einer Kammer, die vor Gericht Grenzen für Cannabisplattformen nachzeichnet, von Software, die Gefahrstoffe endlich systematisch sichtbar macht, und von Algenprodukten, deren Jodgehalt zwischen Unterstützung und Überlastung der Schilddrüse kippen kann. Zwischen diesen Schauplätzen entsteht ein Bild, in dem digitale Formate, Plattformlogik und regulatorische Detailarbeit darüber entscheiden, ob Versorgung, Sicherheit und Vertrauen im Gesundheitswesen an Stabilität gewinnen oder weiter ausfransen.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn ein vom Versandhandel gestütztes Hauptstadtgespräch die Bühne nutzt, um Versorgung neu zu rahmen, entsteht für Vor-Ort-Strukturen ein stiller Erwartungsdruck, den nur klare politische Leitplanken und verlässliche Vergütung abfedern können. Wo Kammern rechtswidrige Cannabisplattformen stoppen, senden sie ein Signal an alle, die Verschreibungspflichten als bloßes Hindernis im Geschäftsmodell betrachten. Digitale Gefahrstoffmodule zeigen zugleich, dass Sicherheit im Labor nicht mit zusätzlichen Zetteln beginnt, sondern mit durchdachten Prozessen, die Prüfungen und Pflichten automatisch zusammenführen. Und die Spannbreite der Iodgehalte in Lifestyle-Produkten verdeutlicht, wie sehr Gesundheitsrisiken im Alltag von nüchterner Kennzeichnung, nachvollziehbaren Höchstmengen und konsequenter Marktaufsicht abhängen. Wer Versorgung sichern will, braucht weniger Schlagworte und mehr verlässliche Strukturen, in denen digitale Innovation, Rechtssicherheit und praktische Verantwortung zusammenpassen.
Journalistischer Kurzhinweis: Inhaltliche Auswahl, Gewichtung und Formulierungen folgen festgelegten redaktionellen Kriterien; wirtschaftliche Interessen bleiben von der Berichterstattung getrennt.
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