ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 26.11.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Sanierungsdruck in Betrieben, steuerliche Online-Auftritte, Sortimentswechsel und Allergiesprays
    26.11.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Sanierungsdruck in Betrieben, steuerliche Online-Auftritte, Sortimentswechsel und Allergiesprays
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Krisenfragen, Homepages, Sortimentswechsel und neue Allergiesprays machen deutlich, wie wichtig solide Zahlen und strukturierte Beratung s...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Sanierungsdruck in Betrieben, steuerliche Online-Auftritte, Sortimentswechsel und Allergiesprays

 

Wirtschaftliche Schieflagen, steuerlich geprägte Homepages, veränderte Produktlinien und neue Allergiesprays verdichten sich zu einem Lagebild, in dem Planung, Verträge und Beratung eng zusammenspielen.

Stand: Mittwoch, 26. November 2025, um 13:18 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Im Hintergrund laufen längst die stillen Stresstests: Wer seine wirtschaftlichen Reserven kennt, Frühwarnsignale ernst nimmt und rechtzeitig steuerliche, rechtliche und strategische Stellschrauben nachzieht, schützt nicht nur die eigene Existenz, sondern auch die verlässliche Versorgung der Menschen vor Ort. Die aktuelle Nachrichtenlage zeigt vier sensible Frontlinien: gefährdete Standorte mit wachsenden Liquiditätsrisiken, digitale Auftritte, die betriebswirtschaftlich sauber geplant und über Jahre abgeschrieben werden müssen, ein traditionsreicher Hersteller, der ganze Produktreihen vom Markt nimmt und damit Lagerbestände abrupt entwerten kann, und neue Allergiesprays im Selbstmedikationsregal, die Teams fachlich souverän einordnen und in bestehende Beratungsroutinen einbauen müssen. Wer jetzt Strukturen prüft, Verträge nachschärft, Konditionen für Rückgaben und Abschreibungen kennt und gleichzeitig fachlich sattelfest zu neuen Wirkstoffkombinationen beraten kann, macht aus Krisensignalen eine Chance, das eigene Profil zu schärfen und resilient in das nächste Jahr zu starten.

 

Apothekenkrise als Frühwarnfall, Sanierungsstrategien im Recht, Verantwortung der Inhaber

Wirtschaftliche Schieflagen in Betrieben mit Versorgungsauftrag haben immer zwei Ebenen: die betriebswirtschaftliche Situation des Unternehmens und die Sicherung der Versorgung der Menschen vor Ort. In Betrieben mit Arzneimittelversorgung kommt hinzu, dass persönliche Haftungsrisiken des Inhabers eng mit der Stabilität der Strukturen am Standort verknüpft sind. Gerät ein Betrieb in eine Krise, verschlechtert sich nicht nur die eigene Liquidität, sondern mittelfristig auch das Vertrauen von Lieferanten, Banken und Mitarbeitenden. Gerade weil es sich in vielen Fällen um inhabergeführte Unternehmen mit langjähriger Bindung an die Umgebung handelt, wird der Zeitpunkt für ein klares Krisenbekenntnis häufig hinausgeschoben. Entscheidend ist deshalb, wirtschaftliche Risiken nicht als persönliches Versagen zu deuten, sondern als betriebliches Risiko, das aktiv gemanagt werden muss.

Krisen entstehen selten über Nacht, sondern wachsen aus vielen kleinen Verschiebungen im Alltag. Sinkende Roherträge, steigende Personalkosten, erhöhte Mieten, anhaltende Lieferengpässe oder ein dauerhaft verringerter Kundenstrom wirken zunächst wie temporäre Störungen, hinterlassen aber Spuren in der betriebswirtschaftlichen Auswertung. Wenn Liquiditätsspielräume schrumpfen, private Entnahmen nur noch mit Blick auf den Kontostand möglich sind und Zahlungsziele häufiger ausgereizt werden, ist das mehr als ein ungünstiger Monat. Frühwarnsysteme bestehen aus nüchternen Zahlen: laufende BWA, offene-Posten-Listen, Liquiditätsplan, Banklinien und Ratingeinschätzungen. Wer diese Instrumente konsequent nutzt, erkennt, ob ein vorübergehender Engpass vorliegt oder sich ein strukturelles Defizit abzeichnet. Ohne solche Werkzeuge wird aus einem leichten Schlingern unbemerkt eine Lage, in der jeder externe Schock den Ausschlag geben kann.

Rechtlich gilt für viele Inhaber die Besonderheit, dass keine gesetzliche Insolvenzantragspflicht besteht, zugleich aber die allgemeinen Regeln der Insolvenzordnung über Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Anwendung finden. Das klingt abstrakt, hat aber konkrete Folgen: Solange noch keine Insolvenzreife im juristischen Sinn eingetreten ist, stehen verschiedene Sanierungswege offen – von der außergerichtlichen Einigung mit Gläubigern über Stundungsabsprachen mit Finanzamt und Sozialversicherung bis hin zur Neuordnung von Dauerschuldverhältnissen. Wer diese Phase verstreichen lässt, nimmt sich selbst Handlungsoptionen und erhöht das Risiko, in Situationen zu geraten, in denen Gläubiger oder Banken die Initiative ergreifen. Frühzeitige Beratung durch steuerliche und rechtliche Experten hilft, den Status der Zahlungsfähigkeit einzuordnen und Maßnahmen rechtssicher zu priorisieren. Ohne diesen Blick von außen bleibt es oft bei punktuellen Reaktionen, die den Kern des Problems nicht erreichen.

Sanierung bedeutet mehr als das Stopfen einzelner Löcher in der Liquidität. Zunächst braucht es eine schonungslose Analyse der Ertragssituation: Welche Sortimente tragen, welche Leistungen werden defizitär erbracht, wo entstehen vermeidbare Kosten? Verträge mit Lieferanten und Dienstleistern, Mietkonditionen, Finanzierungsstrukturen und Personaleinsatzpläne müssen auf ihre Tragfähigkeit im aktuellen Umfeld geprüft werden. Mancher Rahmenvertrag war zum Zeitpunkt des Abschlusses sinnvoll, passt aber nicht mehr zu veränderten Volumina, Rabattstrukturen oder Regulierungsbedingungen. Parallel dazu sind private und betriebliche Sphären klar zu trennen, damit keine unkontrollierten Vermischungen von privaten Entnahmen und betrieblichen Verbindlichkeiten entstehen. Ein strukturierter Sanierungsplan legt fest, welche Maßnahmen bis wann umgesetzt werden, welche Gläubiger wie eingebunden werden und welche Kennzahlen zur Erfolgskontrolle dienen. Nur so lässt sich gegenüber Banken und Geschäftspartnern glaubhaft darstellen, dass es sich um einen geordneten Sanierungsprozess und nicht um ein hektisches Reagieren handelt.

Für Inhaber bedeutet das alles eine doppelte Verantwortung: gegenüber der eigenen wirtschaftlichen Existenz und gegenüber der Versorgung vor Ort. Früh handeln heißt, Kennzahlen ernst zu nehmen, Risiken nicht zu verdrängen und sich rechtzeitig fachkundigen Rat zu holen, bevor rechtliche Grenzen überschritten sind. Wichtig ist, regelmäßig die eigene Zahlungsfähigkeit zu prüfen, die betriebswirtschaftliche Auswertung nicht nur für Steuerzwecke zu unterschreiben, sondern aktiv auszuwerten, und ein einfaches, aber verlässliches Liquiditätscontrolling zu etablieren. Ebenso zentral ist es, interne Abläufe auf Effizienz und Fehleranfälligkeit zu prüfen, denn unnötige Retaxationen, mangelhafte Dokumentation oder schlecht verhandelte Konditionen beschleunigen eine Krise. Wer frühzeitig Transparenz über Zahlen, Verträge und Risiken schafft, kann Sanierungsinstrumente gezielt nutzen, statt im letzten Moment unter größtem Druck nur noch auf äußere Entwicklungen zu reagieren.

 

Digitale Visitenkarte im Steuerfokus, immaterielles Anlagegut Homepage, Planung von Abschreibungsspielräumen

Eine professionelle Internetpräsenz gehört inzwischen zur Grundausstattung vieler Gesundheitsbetriebe, sie dient als digitale Visitenkarte, Informationsplattform und Zugang zu Serviceleistungen. Gleichzeitig löst der Aufbau einer solchen Seite regelmäßig Kosten aus, die steuerlich korrekt eingeordnet werden müssen. Wird die Gestaltung an eine Agentur vergeben und umfasst das Projekt Konzeption, Design, Programmierung und technische Implementierung, entsteht damit ein eigenständiger Vermögenswert mit mehrjähriger Nutzungsdauer. In der steuerlichen Systematik wird eine derart beschaffte Seite als immaterielles Anlagegut geführt, das dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dient. Diese Einordnung hat zur Folge, dass die Ausgaben nicht vollständig im Entstehungsjahr gewinnmindernd berücksichtigt werden, sondern über mehrere Jahre verteilt werden. Wer die wirtschaftliche Wirkung der Investition verstehen will, braucht daher den Blick auf Ansatz, Bewertung und Abschreibungsverlauf.

Der aktivierungspflichtige Teil umfasst in der Regel alle Aufwendungen, die direkt mit der erstmaligen Erstellung und technischen Implementierung verbunden sind. Dazu zählen etwa konzeptionelle Leistungen, grafische Gestaltung, Programmierung, Einbindung in bestehende Systeme oder die Anpassung an mobile Endgeräte. Entscheidend ist, dass mit Abschluss des Projekts ein nutzbarer, abgegrenzter Vermögenswert vorliegt, der über einen längeren Zeitraum eingesetzt wird. Für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde in der steuerlichen Praxis lange ein Korridor von fünf bis acht Jahren zugrunde gelegt, inzwischen wird bei vielen Betriebsprüfungen ein deutlich kürzerer Zeitraum akzeptiert. Eine lineare Verteilung über drei Jahre führt dazu, dass die Anschaffungskosten in gleichmäßigen Jahresraten abgeschrieben werden. Im Jahr der Inbetriebnahme fließt die Abschreibung nur zeitanteilig in den Aufwand ein, was die Ergebnisplanung im Anschaffungsjahr spürbar beeinflussen kann.

Von den aktivierungspflichtigen Beträgen zu trennen sind laufende Aufwendungen, die dem Erhalt oder der Aktualisierung der Seite dienen. Hierzu zählen etwa regelmäßig wiederkehrende Kosten für Hosting, Pflegeverträge, kleinere inhaltliche Anpassungen, Sicherheitsupdates oder redaktionelle Dienstleistungen. Solche Ausgaben verändern den Charakter des Vermögenswerts nicht grundlegend, sondern sichern die Funktionsfähigkeit im Alltag. Sie werden deshalb im Zeitpunkt der Zahlung vollständig als Betriebsausgabe erfasst. Eine besondere Rolle spielen umfangreiche Relaunch-Projekte, bei denen Struktur, Technik und Außendarstellung grundlegend überarbeitet werden. Je nach Umfang kann hier erneut ein aktivierungspflichtiger Anteil entstehen, während begleitende Kommunikationsmaßnahmen und laufende Inhalte im Aufwand verbleiben. Eine saubere Abgrenzung zwischen investivem Anteil und laufenden Kosten verhindert Diskussionen bei späteren Prüfungen.

Auch die Frage nach der Behandlung der Internetadresse selbst ist von praktischer Bedeutung. Der Erwerb einer Domain kann je nach Ausgestaltung als eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut mit eigener Nutzungsdauer oder als Bestandteil der Gesamtinvestition gesehen werden. Bei langfristig gesicherten Adressen mit eigenem wirtschaftlichen Wert liegt häufig eine eigenständige Aktivierung nahe, während rein technische Registrierungsgebühren über kurze Laufzeiten eher zu den laufenden Aufwendungen zählen. Wird die Seite dagegen vollständig im eigenen Haus erstellt, ohne externe Projekteinkäufe in nennenswerter Höhe, führt dies typischerweise nicht zu einem aktivierungspflichtigen Vermögenswert. In diesen Fällen fallen vor allem interne Personal- und Sachkosten an, die als laufende Betriebsausgaben erfasst werden. Die steuerliche Beurteilung hängt also eng mit der Art der Beschaffung und der vertraglichen Ausgestaltung zusammen.

Für Inhaberinnen und Inhaber bedeutet die Investition in die eigene Internetpräsenz deshalb immer auch eine bilanzpolitische Entscheidung. Wer den Drei-Jahres-Horizont der Abschreibung kennt, kann die Belastung auf der Gewinn- und Verlustrechnung gezielt einplanen und in die Liquiditätssteuerung einbeziehen. Gleichzeitig lohnt sich ein genauer Blick in Rechnungen und Verträge, um aktivierungspflichtige und sofort abzugsfähige Bestandteile nachvollziehbar zu trennen. Auf diese Weise bleibt der wirtschaftliche Nutzen der Investition transparent, und die Unterlagen sind für Rückfragen von Steuerberater oder Finanzverwaltung schlüssig vorbereitet. Im Ergebnis wird die digitale Visitenkarte nicht nur als Kommunikationsinstrument verstanden, sondern auch als bewusste Investition in die Außenwirkung des Betriebs, deren steuerliche Wirkung über mehrere Jahre hinweg kalkulierbar bleibt.

 

Apothekenlager im Fokus, Weleda-Rückzüge im Portfolio, Rückgabeprozesse als Sicherheitsfaktor

Wenn ein Hersteller zum Jahresende auf Zulassungen verzichtet, trifft das nicht nur eine Reihe einzelner Präparate, sondern gleich mehrere Ebenen der Versorgung. In den Regalen liegen noch Packungen, die formal bald nicht mehr verkehrsfähig sind, während Patientinnen und Patienten diese Mittel teilweise seit Jahren gewohnt sind. Für Teams bedeutet das, Warenbestände aufmerksam zu prüfen, die Kommunikation mit den Großhändlern zu intensivieren und Rückgabewege aktiv zu nutzen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie man mit langjährigen Anhängern anthroposophischer oder homöopathischer Behandlungsansätze umgeht, wenn liebgewonnene Mittel verschwinden. Wer diese Gemengelage frühzeitig durchdenkt, vermeidet hektische Ad-hoc-Entscheidungen zwischen Jahresendgeschäft, Inventur und Alltag.

Die betroffenen Präparate stammen überwiegend aus einem Sortiment, das traditionell auf individuelle, oft chronische Beschwerdebilder zielt. Flüssige Verdünnungen, Verreibungen und Injektionslösungen werden häufig von Menschen nachgefragt, die seit Jahren mit bestimmten Potenzen und Kombinationen vertraut sind. Für die Teams vor Ort heißt das, zunächst Transparenz zu schaffen: Welche Chargen verlieren wann ihre Verkehrsfähigkeit, wie ist der aktuelle Lagerbestand, welche Rückgabemöglichkeiten bestehen konkret? Eine nüchterne Bestandsaufnahme rund um Mengen, Haltbarkeitsdaten und Einkaufswerte hilft, emotionale Debatten von der sachlichen Seite zu entkoppeln. Parallel dazu müssen Rezeptur und Defektur im Blick bleiben, denn manches, was als Fertigpräparat entfällt, lässt sich eventuell in anderer Form weiterhin herstellen oder substituieren.

Finanziell entsteht ein Spannungsfeld zwischen Abschreibung, Rückerstattung und der Frage, ob Restbestände gezielt bis zum Rückrufende abgegeben werden sollen. Wer die Rückgabefristen und -bedingungen genau kennt, kann vermeiden, dass Ware nach Ablauf der Frist ungenutzt im Lager verbleibt und abgeschrieben werden muss. Gleichzeitig verbietet sich ein Abverkauf um jeden Preis: Indikationen, Therapiedauer und individuelle Verträglichkeit müssen weiterhin leitend sein, auch wenn das Regal voller betroffener Packungen steht. Im Zweifel ist es besser, frühzeitig Alternativen aufzuzeigen und gemeinsam mit den Behandelnden eine Umstellung zu planen, statt Kundinnen und Kunden mit der Nachricht zu überraschen, dass ihr gewohnter Artikel „von heute auf morgen“ nicht mehr lieferbar ist.

Kommunikativ kommt es darauf an, Betroffene weder zu verunsichern noch zu bevormunden. Wer klar erklärt, dass die Präparate nicht aus Sicherheitsgründen zurückgezogen werden, sondern weil ein Hersteller auf Zulassungen verzichtet, nimmt viel Druck aus der Situation. Gleichzeitig sollten Teams erläutern, welche anderen anthroposophischen, pflanzlichen oder konventionellen Therapieoptionen zur Verfügung stehen und wie sich diese unterscheiden. Gerade langjährige Anwender haben oft viele Fragen zu Potenzen, Trägersubstanzen und Anwendungsschemata. Ein strukturiertes Beratungsgespräch, in dem Anliegen ernst genommen und Optionen ruhig durchgegangen werden, schützt vor dem Eindruck, wirtschaftliche Motive hätten Vorrang vor therapeutischer Sorgfalt.

Aus Risiko- und Haftungssicht lohnt sich eine saubere Dokumentation der getroffenen Entscheidungen. Wer festhält, wann welche Informationen des Herstellers eingegangen sind, wie Lager und Bestellwesen angepasst wurden und welche Hinweise an Kundinnen und Kunden erteilt wurden, schafft Nachvollziehbarkeit. Gleichzeitig kann geprüft werden, wie künftige Sortimentsentscheidungen gestaltet sein sollen: Wie stark möchte man sich auf wenige Hersteller stützen, welche Rolle spielen Präparate mit überschaubarem Absatz und hohem Beratungsbedarf, und wie werden Rückruf- und Rückgabeszenarien vertraglich abgesichert? So wird aus einem kurzfristig belastenden Rückzug eine Gelegenheit, das eigene Risikoprofil zu schärfen und Prozesse für kommende Marktveränderungen robuster aufzustellen.

 

Apothekenberatung bei Allergie, Azelastin-Fluticason-Kombi im Fokus, Switch als Selbstmedikationschance

Mit der neuen Fixkombination aus Azelastin und Fluticason im frei verkäuflichen Nasenspray rückt ein Therapieprinzip in den Vordergrund, das bislang vor allem im ärztlichen Bereich verankert war. Für Betroffene mit saisonaler allergischer Rhinitis eröffnet sich nach erfolgter Erstdiagnose die Möglichkeit, eine potente Kombination eigenverantwortlich weiterzuführen, wenn eine Monotherapie nicht ausreicht. Für Teams bedeutet das, den therapeutischen Stellenwert der Kombinationssprays präzise einzuordnen: Sie sind kein Einstiegsmittel für unklare Beschwerden, sondern eine gezielte Option bei klarer Allergiediagnose und bekannten Symptomen. Gleichzeitig entstehen neue Anforderungen an die Abgrenzung zu klassischen Antihistaminika, reinen Kortikosteroid-Sprays und systemischen Präparaten.

Pharmakologisch treffen in diesen Sprays zwei starke Partner aufeinander. Azelastin sorgt für eine rasche Blockade der Histaminwirkung an H1-Rezeptoren und mildert damit akute Symptome wie Niesreiz, Juckreiz und verstopfte Nase. Fluticason bringt eine ausgeprägte antientzündliche Komponente ein, die die Schleimhautreaktion längerfristig beruhigt und entzündungsbedingte Beschwerden reduziert. In der Beratung geht es daher weniger um einzelne Wirkstoffe, sondern um das Prinzip: schnelle Symptomkontrolle plus nachhaltige Entzündungshemmung in einem Schritt. Wer das verständlich erklärt, hilft Betroffenen, Einsatzgebiet und Grenzen der Kombination zu erfassen, ohne sich in biochemischen Details zu verlieren.

Beratungspraktisch stellen sich mehrere Kernfragen. Zunächst muss geklärt werden, ob tatsächlich eine saisonale allergische Rhinitis mit ärztlicher Diagnosestellung vorliegt oder ob ungeklärte Nasenbeschwerden, Infekte oder andere Ursachen hinter den Symptomen stehen. Dann ist die bisherige Therapie entscheidend: Hat eine Monotherapie mit intranasalem Antihistaminikum oder Glukokortikoid nachweislich nicht ausgereicht, kann die Fixkombination eine sinnvolle Steigerung darstellen. Auch die Dauer der Anwendung, der richtige Beginn vor der Pollensaison und der Umgang mit Begleitmedikation – etwa oralen Antihistaminika – gehören in eine strukturierte Beratung. So wird aus einem „stärkeren Spray“ ein klar eingeordnetes Werkzeug im individuellen Therapieplan.

Mit dem Markteintritt weiterer Kombinationspräparate und zusätzlicher Switch-Produkte wie antiallergischen Augentropfen wächst das Spektrum der Selbstmedikation spürbar. Für Teams steigt damit aber auch die Verantwortung, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Bausteinen im Blick zu behalten. Wer etwa an die parallele Anwendung mehrerer kortikoidhaltiger Präparate denkt, systemische Belastung sachlich einschätzt und bei Hinweisen auf schwerere Verlaufsformen rechtzeitig zur ärztlichen Kontrolle rät, verhindert Über- und Fehlanwendungen. Gleichzeitig eröffnet die erweiterte Palette die Chance, Therapien besser an Alltag, Symptomprofil und individuelle Präferenzen anzupassen – etwa bei stark ausgeprägten okulären oder nasalen Beschwerden.

Schließlich sollten Strukturen im Hintergrund angepasst werden: Schulungsunterlagen für das Team, aktualisierte Beratungsleitfäden für saisonale Allergien und klare Hinweise in der Sicht- und Freiwahl erleichtern einheitliche Empfehlungen. Auch die Dokumentation besonderer Verläufe, Unverträglichkeiten oder wiederkehrender Nachfragen schafft Erfahrungswissen, das die Beratung mit jeder Saison präziser macht. In der Summe wird die neue Fixkombination so nicht nur zu einem weiteren Produkt im Regal, sondern zu einem Baustein einer differenzierten Allergieversorgungsstrategie, in der Symptomkontrolle, Therapiesicherheit und realistische Erwartungen eng miteinander verbunden sind.

 

Vier Meldungen, die auf den ersten Blick nicht zusammengehören, erzählen doch eine gemeinsame Geschichte: Standorte geraten unter Druck, wenn Zahlen zu spät gelesen werden, digitale Schaufenster werden zu wertbestimmenden Gütern, Sortimente verändern sich nicht nur klinisch, sondern auch bilanziell, und neue Therapiekonzepte treffen auf Menschen, die verlässliche Orientierung suchen. Wer diese Ebene hinter den Schlagzeilen erkennt, kann Entwicklungen nicht nur nachlaufen, sondern sie für sich nutzen – in Planung, Verhandlungen und Beratung.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn wirtschaftliche Frühwarnsignale, steuerliche Rahmenbedingungen, Marktbewegungen und neue Therapien zusammenkommen, entsteht kein diffuses Grundrauschen, sondern ein konkreter Auftrag, Strukturen zu prüfen und Entscheidungen bewusster zu treffen. Wer seine Kennzahlen und Verträge kennt, Lager und Sortimente aktiv steuert und Beratung konsequent an belastbaren Fakten ausrichtet, baut still an einem Sicherheitsnetz für Menschen und Mitarbeitende. So werden einzelne Nachrichten nicht zu zusätzlicher Belastung, sondern zu Markierungen auf einer Landkarte, die hilft, den eigenen Kurs zu halten.

Journalistischer Kurzhinweis: Redaktionelle Entscheidungen werden unabhängig von Beratung und Vertrieb getroffen; kommerzielle Erwägungen haben keinen Einfluss auf Inhalt oder Tonlage.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

Zurück zur Übersicht

  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken