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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Mittwoch, 26. November 2025, um 08:45 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Ein Gericht, das Asbest auf dem Laubendach nicht automatisch als Rücktrittsgrund anerkennt, ein Pestizid, das im Hotel zur tödlichen Falle werden kann, wachsende Fehlzeiten durch Rückenschmerzen und psychische Überlastung sowie ein plötzlicher Tod im Zusammenhang mit Epilepsie: Die aktuellen Entwicklungen zeigen, wie nah Alltag und Ausnahmesituation beieinander liegen. Wenn rechtliche Bewertungen Gesundheitsgefahren anders gewichten als subjektive Sorgen, wenn hochtoxische Schädlingsmittel in sensiblen Umgebungen eingesetzt werden, wenn Arbeit den Körper und die Seele über Jahre hinweg verschleißt und wenn chronische neurologische Erkrankungen zwar gut behandelbar, aber nie folgenlos vergessen werden dürfen, entstehen Fragen nach Verantwortung, Prävention und Begleitung. Die Antworten entscheiden darüber, ob Menschen Risiken ausgeliefert sind oder ob sie in ihrem Umfeld ernst genommen, geschützt und durch belastbare Strukturen gestützt werden.
Wer eine Kleingartenparzelle übernimmt, rechnet mit Arbeit, nicht unbedingt mit einem rechtlichen Grundsatzstreit über Asbest auf dem Laubendach. Im Lübecker Fall hatte ein Ehepaar eine gepachtete Parzelle samt Gartenlaube erworben und sich erst nach der Übergabe bewusst gemacht, dass die verbauten Eternitplatten asbesthaltig und teilweise bereits brüchig waren. Die Entdeckung löste Unbehagen aus und mündete in der Erwartung, dass dieser Befund automatisch einen Sachmangel begründe und damit den Rücktritt vom Vertrag trage. Das Landgericht stellte jedoch klar, dass die bloße Anwesenheit von Asbest in einem Bestandsgebäude nicht ausreicht, um den Erwerb rückabzuwickeln. Maßgeblich sei, ob eine konkrete Gesundheitsgefahr feststellbar ist – und eben daran ließ sich die Forderung nach Vertragsaufhebung nicht festmachen. Das Urteil setzt damit einen deutlichen Akzent im Spannungsfeld zwischen subjektiver Sorge und rechtlich relevantem Risiko.
Juristisch knüpft die Entscheidung an den Sachmangelbegriff an, der nicht jede unerwünschte Eigenschaft automatisch erfasst. Ein Mangel liegt in der Regel dann vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der vereinbarten Beschaffenheit oder von dem abweicht, was bei Sachen gleicher Art üblich ist und der Käufer erwarten darf. Asbesthaltige Dachplatten waren in bestimmten Baujahrgängen weit verbreitet, weshalb ihr bloßes Vorhandensein in älteren Lauben zunächst nichts Ungewöhnliches darstellt. Das Gericht ließ durch einen Sachverständigen prüfen, ob von den vorhandenen Platten, einschließlich der brüchigen Bereiche, eine relevante Faserfreisetzung ausgeht. Weil sich die beschädigten Teile im Außenbereich befanden und der Sachverständige die Belastung als gering einstufte, verneinte das Gericht eine konkrete Gesundheitsgefährdung. Ohne eine solche Gefährdung fehlte die Grundlage, das Dach als rechtlich relevanten Mangel zu bewerten, der den Rücktritt trägt.
Für Käuferinnen und Käufer von Kleingartenlauben wirft die Entscheidung ein Schlaglicht auf die Grenzen berechtigter Erwartungen. Wer eine ältere Anlage übernimmt, kann nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass alle Bauten asbestfrei sind, solange keine entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde. Wichtig wird daher, welche Formulierungen in Kauf- oder Übertragungsverträgen verwendet werden und ob etwaige Haftungsbeschränkungen („gekauft wie besichtigt“) greifen. Wird Asbest nicht thematisiert, entsteht aus dem bloßen Verdacht oder der späteren Feststellung noch kein automatischer Anspruch auf Vertragsaufhebung. In Betracht kommen je nach Konstellation Minderung oder Schadensersatz, etwa wenn Verkäuferinnen eine bekannte, konkrete Gefährdung verschweigen. Doch auch dann bleibt die Beweislast eine Hürde: Wer sich auf rechtliche Konsequenzen beruft, muss darlegen, dass mehr vorliegt als nur ein unangenehmes Gefühl angesichts eines problematischen Baustoffs.
Gleichzeitig blendet die juristische Bewertung die gesundheitliche und technische Dimension nicht aus, sondern ordnet sie ein. Asbest ist als Gefahrstoff unbestritten, das Risiko entsteht vor allem dort, wo bei Abriss, Schleifarbeiten oder unsachgemäßer Bearbeitung Fasern freiwerden und eingeatmet werden können. In vielen Bestandsbauten werden asbesthaltige Bauteile deshalb toleriert, solange sie unbeschädigt sind und nicht bearbeitet werden, während Eingriffe strengen arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Regeln unterliegen. Für Kleingartenbesitzer bedeutet das, dass eine Sanierung zwar sinnvoll oder langfristig nötig sein kann, aber nicht automatisch zur Frage der Vertragsaufhebung gehört. Wer eine Dachsanierung plant, muss mit erheblichen Kosten rechnen und sollte sich frühzeitig mit Fachbetrieben, Entsorgungswegen und gegebenenfalls kommunalen Vorgaben auseinandersetzen. Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherungen gewinnen an Bedeutung, wenn Arbeiten in Eigenregie oder durch Dritte Risiken für Nachbarn und Besucher mit sich bringen.
Die Lübecker Entscheidung sendet damit ein doppeltes Signal: Einerseits stärkt sie die Rechtssicherheit, indem sie den Unterschied zwischen bloßer Materialeigenschaft und tatsächlicher Gefährdung betont. Andererseits macht sie deutlich, dass Verantwortung für einen sachgerechten Umgang mit Asbest nicht beim Gericht endet, sondern im Alltag der Eigentümer beginnt. Wer Kleingartenlauben oder ähnliche Bestandsobjekte erwirbt, ist gut beraten, den baulichen Zustand vor Vertragsabschluss sorgfältig zu prüfen, kritische Punkte offen anzusprechen und gegebenenfalls Gutachten einzuholen. Klare Dokumentation und transparente Absprachen schaffen eine belastbare Grundlage, auf der spätere Überraschungen weniger eskalieren. Das Urteil zeigt, dass Verträge nicht allein deshalb zu Fall gebracht werden, weil ein problematischer Baustoff vorhanden ist – wohl aber, dass diejenigen, die solche Stoffe verantworten, mit einem wachsamen Blick und strukturierten Entscheidungen dafür sorgen müssen, dass aus potenziellen Risiken keine realen Schäden werden.
Der Tod einer Familie im Urlaubshotel rüttelt besonders dann auf, wenn sich der Verdacht vom harmlos wirkenden Magen-Darm-Infekt hin zu einer hochtoxischen Pestizidvergiftung verschiebt. Im nun diskutierten Fall steht nicht verdorbene Nahrung im Vordergrund, sondern der Einsatz eines Schädlingsbekämpfungsmittels im Innenraum, das eigentlich nur unter streng kontrollierten Bedingungen verwendet werden dürfte. Der Stoff, um den es geht, heißt Aluminiumphosphid und wird seit Jahrzehnten eingesetzt, um Vorräte und Räume gegen Schädlinge wie Bettwanzen oder Nagetiere zu behandeln. Wird ein solches Mittel unsachgemäß ausgebracht, schlecht belüftet oder in Bereichen eingesetzt, in denen Menschen schlafen und essen, verlagert sich die Risikoachse radikal: Aus einer geplanten Schutzmaßnahme wird unter Umständen eine lebensbedrohliche Exposition für Gäste und Personal. Genau diese Dimension macht den Fall so brisant und wirft Fragen nach Kontrollen, Verantwortlichkeiten und Aufklärung entlang der gesamten touristischen Kette auf.
Chemisch handelt es sich bei Aluminiumphosphid um ein Mittel, das in Kontakt mit Feuchtigkeit Phosphin freisetzt – ein Gas, das in sehr geringen Konzentrationen schon stark toxisch wirkt. Ursprünglich wurde dieser Wirkstoff entwickelt, um als Begasungsmittel gegen Vorratsschädlinge in Silos und Containern verwendet zu werden, weit entfernt von dauerhaft bewohnten Räumen. Das Prinzip ist einfach: Das Gas soll Schädlinge abtöten, danach verflüchtigt es sich und die behandelten Bereiche werden wieder freigegeben. Genau diese Logik funktioniert jedoch nur, wenn sachkundiges Personal die Dosierung, die Einwirkzeit und die Belüftung konsequent überwacht. Dringt ein solcher Stoff in Hotelzimmer ein oder wird in Schlafräumen selbst ausgebracht, trifft die Giftwolke nicht mehr nur Käfer oder Bettwanzen, sondern Menschen, deren Organismus keinerlei Schutzmechanismen gegen diese Art Belastung besitzt. Die Schwelle zwischen geplanter Schädlingsbekämpfung und fahrlässiger Gefährdung ist dabei dünner, als viele annehmen.
Das klinische Bild einer Aluminiumphosphidvergiftung ist tückisch, weil die ersten Anzeichen unspezifisch wirken und leicht mit banalen Infekten verwechselt werden können. Betroffene entwickeln häufig Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Unruhe, Kopfschmerzen oder Atembeschwerden, die zunächst wie eine Lebensmittelvergiftung oder Magen-Darm-Infektion aussehen. Innerhalb kurzer Zeit kann sich der Zustand jedoch dramatisch verschlechtern: Kreislaufversagen, Herzrhythmusstörungen, schwere Stoffwechselentgleisungen und akute Lungenschäden gehören zu den typischen Verläufen. Das freigesetzte Phosphin stört die Zellatmung in vielen Organen gleichzeitig, sodass rasch ein Bild des Multiorganversagens entsteht. Besonders heimtückisch ist, dass selbst nach Beendigung der Exposition eine fortschreitende Verschlechterung eintreten kann, weil die Schäden im Organismus schon gesetzt sind. In vielen Fällen bleibt nur ein engmaschiges Monitoring, um die Dynamik überhaupt rechtzeitig zu erkennen.
Therapeutisch steht die Intensivmedizin im Vordergrund, denn ein spezifisches, breit etabliertes Antidot existiert nicht. Behandelnde Teams können versuchen, die Aufnahme weiterer Giftmengen zu verhindern, wenn die Exposition sehr frisch ist, und sich dann darauf konzentrieren, den Kreislauf zu stabilisieren, die Atmung zu sichern und Organe zu stützen, die in Mitleidenschaft geraten sind. Diskutierte Ansätze, bestimmte Elektrolyte oder Antioxidanzien einzusetzen, haben bisher nicht dazu geführt, von einer verlässlichen Gegenmitteltherapie zu sprechen, die die Vergiftung im Kern neutralisiert. Umso entscheidender ist es, dass frühzeitig an die Möglichkeit einer Phosphinexposition gedacht wird, insbesondere wenn mehrere Personen am selben Ort nahezu gleichzeitig mit schweren Beschwerden auffallen. Eine enge Zusammenarbeit mit Giftinformationszentren, die Tag und Nacht erreichbar sind, hilft, Muster zu erkennen, geeignete Diagnostik einzuleiten und Therapiestrategien abzustimmen. Jede Stunde, in der der Ursprung unklar bleibt, verschlechtert die Chancen der Betroffenen.
Präventiv stellt der Fall die Frage nach der Sicherheit beim Umgang mit hochtoxischen Schädlingsmitteln in Hotels, Pensionen und anderen Unterkünften neu. In vielen Ländern unterliegt Aluminiumphosphid strengen Zulassungs- und Anwendungsregeln, die Sachkundenachweise, Schutzkonzepte und Dokumentationspflichten umfassen. Wo Kontrollen lückenhaft sind, prekäres Personal beauftragt wird oder improvisiert gegen Bettwanzen vorgegangen wird, entstehen Gefahrenräume, von denen Gäste nichts ahnen. Reiseveranstalter, Hotelleitungen und lokale Behörden stehen in der Verantwortung, den Einsatz solcher Mittel klar zu regeln, Schulungen durchzuführen und im Zweifel auf weniger riskante Verfahren auszuweichen. Für Reisende bleibt es schwierig, konkrete Gefahren im Vorfeld zu erkennen, doch auffällige Gerüche, auffällige Gesundheitsprobleme mehrerer Gäste oder intransparente Erklärungen sollten Anlass sein, medizinischen Rat einzuholen. Gesundheitsberufe wiederum können dazu beitragen, Aluminiumphosphid als mögliches Risiko bei unklaren schweren Vergiftungsbildern mit Reisehintergrund mitzudenken und so ein unsichtbares, aber tödliches Gefahrenfeld ein Stück weit sichtbarer zu machen.
Krankenkassenberichte, sondern verdichtete Signale einer Arbeitswelt, in der Belastung und Regeneration aus dem Gleichgewicht geraten sind. Wenn die Zahl der Fehltage wegen Rückenbeschwerden in wenigen Jahren so deutlich steigt, ist das selten nur eine Frage schlechter Matratzen oder ergonomisch fragwürdiger Stühle. Vielmehr zeigt sich in diesen Diagnosen ein Gemisch aus körperlicher Überforderung, psychischem Druck und der Erfahrung, im Alltag kaum noch echte Pausen zu haben. Wo die Anspannung dauerhaft anhält und Erholung zur Ausnahme wird, verwandeln sich Verspannungen in chronische Schmerzen, die irgendwann ärztlich bescheinigt werden müssen, weil der Körper schlicht nicht mehr mitspielt. In solchen Zahlen steckt deshalb weniger ein individueller „Rückenfehler“ als ein kollektives Frühwarnsystem, das verrät, wie angespannt viele Unternehmen mittlerweile gefahren werden.
Besonders deutlich wird die Verflechtung von Körper und Psyche bei Diagnosen wie Anpassungsstörungen, akuten Belastungsreaktionen und depressiven Episoden. Wenn innerhalb weniger Jahre die Fehltage und Fallzahlen in diesen Bereichen so spürbar steigen, spiegelt das nicht nur eine bessere Sensibilität für mentale Gesundheit, sondern auch die wachsende Wucht von Veränderungen, die Beschäftigte gleichzeitig bewältigen sollen. Restrukturierungen, Personallücken, ständig neue digitale Anforderungen und die Angst, nicht mehr zu genügen, erzeugen einen Druck, der sich zunächst unsichtbar aufbaut. Viele halten durch, bis Schlaf, Konzentration und innere Stabilität kippen und die Situation ohne professionelle Hilfe nicht mehr zu tragen ist. Dass diese Entwicklungen in Zahlen messbar werden, bedeutet zugleich, dass sie nicht mehr als Einzelschicksale abgetan werden können – es handelt sich um strukturelle Muster.
Gleichzeitig trifft jede Langzeiterkrankung nicht nur die unmittelbar Betroffenen, sondern auch die verbleibenden Teams. Wenn Kolleginnen und Kollegen über Wochen oder Monate ausfallen, verteilt sich die Arbeit auf weniger Schultern, und das Gefühl, dauerhaft einspringen zu müssen, wird zum ständigen Begleiter. Dieser Dominoeffekt ist gefährlich, weil er einen Teufelskreis in Gang setzt: Je mehr Menschen aus psychischen Gründen fehlen, desto größer wird der Druck auf die anderen – und desto wahrscheinlicher ist es, dass weitere Beschäftigte ebenfalls ausbrennen. So entstehen stille Kettenreaktionen, in denen aus Einzelfällen schleichend ein flächiger Ausfall von Arbeitskraft wird. Wer solche Dynamiken nur als Kostenfaktor betrachtet, übersieht, dass hier auch Vertrauen, Teamgeist und Identifikation mit dem eigenen Beruf erodieren.
Die gute Nachricht ist, dass es Stellschrauben gibt, die sich nicht erst im Wartezimmer bemerkbar machen, sondern im Alltag der Betriebe. Handlungsspielräume, realistische Zielsetzungen und verlässliche Erholungsphasen sind keine weichen Wohlfühlthemen, sondern harte Faktoren für Gesundheit und Produktivität. Wo Belastungsspitzen ehrlich kommuniziert, Schichtmodelle überprüft und Pausen nicht als Schwäche, sondern als notwendige Ressource verstanden werden, sinkt das Risiko, dass Mitarbeitende ihre Grenzen erst im Krankenstand wiederfinden. Entscheidend ist dabei eine Führungskultur, die Warnsignale ernst nimmt, bevor sie sich in Diagnosen und Attestzahlen niederschlägt. Das bedeutet auch, psychische Belastungen nicht zu stigmatisieren, sondern als Teil der Realität moderner Arbeitswelten anzuerkennen.
Langfristig werden Unternehmen und Institutionen, die Rückenschmerzen und psychische Erkrankungen als strategische Themen begreifen, besser dastehen als jene, die sie als lästige Statistik behandeln. Wer etwa in Prävention investiert, Schulungen zu Stressbewältigung anbietet, ergonomische und organisatorische Bedingungen verbessert und eine offene Gesprächskultur fördert, schafft nicht nur weniger Fehltage, sondern eine Umgebung, in der Menschen gern und länger bleiben. So verwandeln sich nüchterne Kennzahlen einer Krankenkasse in eine Einladung, Arbeitsbedingungen neu zu denken: als Balance zwischen Leistung und Schutz, zwischen Verantwortung und Zumutbarkeit. Dort, wo diese Balance gelingt, verliert der Rücken einen Teil seiner Last – und die Psyche gewinnt wieder mehr Luft zum Atmen.
Epileptische Anfälle gehören zu jenen medizinischen Ereignissen, die zugleich selten kalkulierbar und für Betroffene wie Angehörige zutiefst beunruhigend sind. Dass der Tod eines bekannten jungen Menschen dieses Thema mit großer Wucht in die Öffentlichkeit trägt, ist kein Zufall: Plötzlichkeit erzeugt Fragen, und Unwissenheit schafft Ängste. Dabei zeigt sich bei Epilepsie ein breites Spektrum – von gut kontrollierbaren Verläufen bis hin zu seltenen, aber gravierenden Komplikationen. Entscheidend ist stets, worauf Neurologen seit Jahren hinweisen: Die Erkrankung ist in den meisten Fällen beherrschbar, aber sie verlangt eine konsequente Adhärenz, also das genaue Befolgen der therapeutischen Vorgaben. Medikamente, Regelmäßigkeit, Monitoring – all das ist kein formaler Rahmen, sondern der Kern der Sicherheit.
Ein epileptischer Anfall entsteht, vereinfacht gesagt, wenn Nervenzellen im Gehirn in einer Art Überladung gleichzeitig aktiv werden. Das kann motorische Verkrampfungen auslösen, Bewusstsein trüben oder zu kurzzeitiger Orientierungslosigkeit führen. Für Außenstehende wirkt das dramatisch, besonders wenn unkontrollierte Bewegungen oder Stürze auftreten. Neurologisch jedoch verlaufen viele Anfälle ohne nachhaltige Schädigung, sofern keine gefährliche Umgebungssituation hinzukommt. Die eigentliche Herausforderung liegt darin, Auslöser zu vermeiden, individuelle Schwellen zu kennen und die medikamentöse Therapie lückenlos einzuhalten. Wird der Organismus dagegen unvorbereitet mit Stress, Schlafmangel, vergessenen Medikamentendosen oder wechselnden Rahmenbedingungen konfrontiert, wächst das Risiko erneuter Anfälle.
Die besonders gefürchtete Ausnahme heißt SUDEP – ein plötzlicher, unerwarteter Tod im Zusammenhang mit Epilepsie, dessen genaue Mechanismen nicht vollständig verstanden sind. Wahrscheinlich spielen Atemstörungen, Herzrhythmusveränderungen oder eine Kombination aus beidem eine Rolle. Statistisch ist SUDEP selten, aber nicht vernachlässigbar: Die Risiken variieren nach Alter, Art der Epilepsie, Häufigkeit der Anfälle und der Frage, wie gut die Erkrankung eingestellt ist. Gerade nächtliche Anfälle gelten als kritischer Punkt, weil sie unbeobachtet auftreten und der Körper im Schlaf weniger kompensatorische Reserven hat. Die Mahnung der Fachwelt ist klar: Je besser die Epilepsie kontrolliert wird, desto geringer ist das SUDEP-Risiko. Das macht regelmäßige neurologische Betreuung, Therapieanpassungen und eine konsequente Einnahmedisziplin so wesentlich.
Hinzu kommt ein Aspekt, der oft übersehen wird: Epilepsie ist kein isoliertes neurologisches Phänomen, sondern berührt Lebensrealitäten. Autofahren, Schwimmen, Klettern, Arbeiten in Höhen oder an Maschinen – all das verlangt mehr Achtsamkeit als bei anderen Menschen. Ein plötzlicher Kontrollverlust kann dort zu massivem Schaden führen. Deshalb richten sich viele Empfehlungen weniger an Angst, sondern an Umsicht und Planung. Wer seine Erkrankung kennt, Risiken minimiert und auf Warnzeichen achtet, kann ein erfülltes Leben führen, ohne sich von der Diagnose begrenzen zu lassen.
Der Fall eines bekannten Influencers verändert an der medizinischen Einordnung nichts, aber er verändert das Bewusstsein. Er zeigt, wie verletzlich selbst jene sind, die ihr Leben öffentlich dokumentieren und scheinbar souverän mit ihren Erkrankungen umgehen. Gerade deshalb ist die Botschaft der Neurologie so entscheidend: Epilepsie verlangt weder Stigmatisierung noch Furcht, sondern Ernsthaftigkeit, Aufmerksamkeit und eine verlässliche therapeutische Routine. In diesem Zusammenspiel aus Wissen, Vorsorge und Adhärenz liegt die Kraft, Risiken beherrschbar zu halten – und die Chance, dass Betroffene ihren Alltag stabil und selbstbestimmt gestalten können.
Ein unscheinbares Laubendach mit Asbest, ein Schädlingsmittel, das aus Schutz plötzlich zur tödlichen Gefahr wird, ein Krankenkassenbericht mit explodierenden Fehlzeiten und ein plötzlicher Tod im Zusammenhang mit Epilepsie – auf den ersten Blick scheinen diese Themen weit auseinanderzuliegen. Doch gemeinsam erzählen sie davon, wie fragil Sicherheit wird, wenn Belastungen unterschätzt, Warnsignale übersehen oder Risiken falsch eingeordnet werden. Wo Verträge nur auf das Papier, nicht auf die reale Gefährdung schauen, wo hochtoxische Mittel ohne ausreichende Kontrolle eingesetzt werden, wo Rückenschmerz und psychische Erschöpfung zum stillen Normalfall werden und wo chronische Erkrankungen wie Epilepsie nicht konsequent begleitet werden, entstehen Bruchstellen im persönlichen und gesellschaftlichen Schutzschirm. Genau dort entscheidet sich, ob Menschen rechtzeitig Orientierung bekommen oder mit ihren Sorgen alleine bleiben.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wer Asbest, Pestizide, Rückenschmerzen und epileptische Anfälle nicht als zufällige Einzelereignisse, sondern als Prüfsteine für Verantwortung versteht, beginnt, Alltagsrisiken neu zu ordnen. Klare Informationen über Baustoffe und Sanierungspflichten, strenge Regeln und Kontrollen beim Umgang mit hochtoxischen Schädlingsmitteln, ein offener Blick auf die Verbindung von körperlicher und psychischer Belastung im Beruf sowie eine verlässliche Begleitung von Menschen mit Epilepsie schaffen mehr als nur Sicherheit: Sie ermöglichen Vertrauen. Dort, wo Vertrauen, Transparenz und konsequente Vorsorge zusammenfinden, wird aus brüchiger Normalität eine Umgebung, in der Fehler nicht vertuscht, sondern korrigiert und Risiken nicht verdrängt, sondern aktiv gemanagt werden.
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