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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Dienstag, 25. November 2025, um 14:55 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Ein Wiesbadener Retaxstreit über fast fünfstellige Beträge, Berliner Apotheken im Dauerstress mit gefälschten Rezepten, Arbeitgeberverbände, die offen Apothekenketten fordern, und ein erster Todesfall durch einen neuen Vogelgrippe-Subtyp in den USA zeichnen heute gemeinsam die Risikolandkarte für Apotheken und Versorgung nach. Die Auseinandersetzung um formale Rezeptmängel und konkrete Warnlagen zeigt, wie schnell aus einem technischen Abrechnungsfehler eine existenzielle Forderung werden kann – und warum Retax- und Rezeptfälschungsversicherungen längst zur betriebswirtschaftlichen Pflichtlektüre gehören. Gleichzeitig erleben Teams vor Ort, dass Warnketten über Kammern und Vereine ins Stocken geraten und viele Betriebe sich mit inoffiziellen Netzwerken behelfen, während im Hintergrund Arbeitgeberverbände die Öffnung hin zu Apothekenketten als vermeintliche Lösung für Strukturschwächen propagieren. Der Todesfall nach einer H5N5-Infektion bei einem Geflügelhalter erinnert daran, dass Infektionsrisiken parallel laufen und Apotheken zwischen Fälschungsabwehr, Strukturdebatten und verunsicherten Fragen zur Tiergrippe bestehen müssen.
Der Fall aus Wiesbaden zeigt sehr deutlich, wie schnell aus formalen Unsauberkeiten auf Rezepten fünfstellige Risiken werden können – und wo Gerichte bereit sind, Grenzen zu ziehen. Der Apotheker hatte es mit einer Retaxforderung von über 9.800 Euro zu tun, ausgelöst durch fehlerhafte oder unvollständige Rezeptangaben, etwa falsche oder inkonsistente Nummern. Das Sozialgericht stellte klar, dass solche formalen Mängel für sich genommen noch keinen Fahrlässigkeitsvorwurf begründen, wenn die Abgabe ansonsten plausibel und ordnungsgemäß erfolgt ist. Damit wird deutlich, dass Kassen nicht jede Abweichung im Kleingedruckten als Anlass nehmen dürfen, die gesamte Vergütung zurückzufordern. Gleichzeitig macht das Urteil aber nur auf den ersten Blick entspannt, denn es zeigt auch, wie genau Gerichte hinsehen, wenn es um konkrete Warnlagen und bekannte Betrugsmuster geht.
Beim betroffenen Krebsarzneimittel entschied dasselbe Gericht nämlich anders: Hier hatte es kurz vor der Belieferung deutliche Hinweise auf Rezeptfälschungen im Umlauf gegeben. In einer solchen Konstellation, so die Richter, reicht es nicht mehr aus, sich auf den äußeren Schein des Formulars zu verlassen. Wer trotz konkreter Warnungen ohne vertiefte Prüfung beliefert, läuft Gefahr, seinen Vergütungsanspruch zu verlieren. Für Apotheken bedeutet das eine klare Verschiebung der Risikolinie: Formale Fehler ohne besondere Verdachtsmomente werden eher als Streitpunkt zwischen Kasse und System gewertet, während bei einschlägigen Warnungen die Sorgfaltspflicht der Apotheke massiv anzieht. Diese Differenzierung ist unbequem, aber konsequent – sie macht aus abstrakten Hinweisen auf Fälschungsserien eine betriebsrelevante Pflicht zur Reaktion.
Für die Praxis folgt daraus, dass jede Apotheke ihre Prozesse im Umgang mit auffälligen Rezepten und Warnmeldungen schärfen muss. Wer Informationen von Kammer, Verband, Rechenzentrum oder Kollegen über aktuelle Fälschungswellen erhält, sollte nicht nur „zur Kenntnis nehmen“, sondern dokumentierte Maßnahmen ableiten: verstärkte Identitätsprüfungen, genaue Kontrolle von Verordnerdaten, Abgleich mit bekannten Mustern und im Zweifel Rücksprache mit der Praxis. Wichtig ist, dass diese Schritte nicht vom Tagesgefühl abhängen, sondern in klaren Abläufen hinterlegt sind, die das Team kennt und anwenden kann. Je besser nachweisbar ist, dass eine Apotheke bei Warnlagen systematisch prüft, desto eher lässt sich im Streitfall belegen, dass alles Zumutbare getan wurde. Verdachtsfälle sollten sauber protokolliert, abgelehnte Belieferungen intern begründet und gegebenenfalls den zuständigen Stellen gemeldet werden, um aus Einzelfällen eine belastbare Spur zu machen.
Vor diesem Hintergrund gewinnen branchenspezifische Deckungen wie eine Rezeptfälschungs-Versicherung und eine eigenständige Retax-Versicherung an Bedeutung. Sie setzen nicht an der Vermeidung von Fehlern oder Betrugsversuchen an, sondern an den finanziellen Folgen, wenn trotz aller Sorgfalt ein Schaden entsteht oder eine Kasse hart bleibt. Eine Rezeptfälschungs-Police kann die Lücke schließen, wenn teure Präparate auf manipulierte Verordnungen hin abgegeben wurden und der Erstattungsanspruch wegbricht. Eine Retax-Versicherung wiederum zielt auf Konstellationen, in denen formale oder prozessuale Gründe zu Rückforderungen führen, obwohl keine Bereicherungsabsicht bestand. Beide Bausteine wirken wie ein doppelter Boden unter der Rezeptabrechnung: Sie verhindern nicht den Fall, können aber entscheiden, ob ein einzelner Vorgang die Liquidität gefährdet oder abgefedert wird.
Strategisch entscheidend ist, dass Apothekeninhaber beides zusammendenken: präzise Arbeitsprozesse und belastbare Absicherung. Ein Betrieb, der Warnmeldungen ernst nimmt, Plausibilitätsprüfungen dokumentiert, Mitarbeitende regelmäßig schult und interne Vier-Augen-Prinzipien etabliert, reduziert das Risiko, überhaupt in existenzbedrohliche Retaxstreitigkeiten zu geraten. Gleichzeitig bleibt ein Restrisiko, weil nicht jede Fälschung erkennbar ist und nicht jede Kasse die gleiche Auffassung von „vertretbarer Sorgfalt“ hat. Hier können spezialisierte Versicherungen, die genau auf Retax- und Rezeptfälschungsrisiken zugeschnitten sind, die wirtschaftliche Planungssicherheit erhöhen. Der Fall aus Wiesbaden mahnt deshalb in zwei Richtungen: Er erinnert daran, dass Gerichte nicht jede Retax willkürlich durchwinken – und er zeigt, dass Apotheken sich systematisch darauf vorbereiten sollten, wenn aus einem Stück Papier plötzlich ein fünfstelliger Streitwert wird.
Wenn in einer Berliner Offizin innerhalb weniger Tage fünf gefälschte Rezepte auftauchen, ist das kein abstraktes Systemrisiko mehr, sondern ein unmittelbarer Angriff auf die tägliche Arbeit. Der Inhaber beschreibt genau dieses Szenario und bringt damit einen Konflikt auf den Punkt, der seit Jahren schwelt: Diejenigen, die Fälschungen abfangen sollen, fühlen sich an der Warnung ihrer Kolleginnen und Kollegen gehindert. Kammern und Verbände verweisen auf rechtliche Grenzen, etwa das Risiko, dass eine namentliche Warnung als Wettbewerbsbehinderung gewertet werden könnte oder zu Haftungsfragen führt, wenn trotzdem beliefert wird. Für die betroffene Apotheke entsteht daraus das Gefühl, zwischen Strafbarkeit wegen Abgabe und fehlender Unterstützung im Vorfeld eingeklemmt zu sein. Während andere Bundesländer mit ihren eigenen Formaten experimentieren, bleibt die Wahrnehmung, dass regionale Strukturen zu langsam oder zu vorsichtig reagieren.
Der rechtliche Hintergrund solcher Zurückhaltung liegt häufig in der Sorge vor unzulässigen „Schwarzen Listen“ und Prangerwirkungen. Sobald konkrete Praxen, Ärzte oder Patienten als mutmaßliche Quelle gefälschter Verordnungen benannt werden, stellt sich die Frage, ob Persönlichkeitsrechte verletzt, Verleumdungstatbestände erfüllt oder berufliche Existenzen ohne ausreichende Beweisbasis beschädigt werden. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen bewegen sich damit auf einem schmalen Grat zwischen Gefahrenabwehr und Neutralitätspflicht. Gleichzeitig leiden Apotheken darunter, dass allgemeine Hinweise auf „Fälschungsserien im Raum X“ in der Praxis oft zu unbestimmt bleiben, um im Alltag gezielt zu handeln. Der Ärger des Inhabers aus Berlin speist sich aus genau dieser Diskrepanz: Während die Verantwortung für die Abgabeentscheidung vollständig auf der Offizin liegt, bleiben zentrale Informationen aus Vorsicht zurückgehalten.
In der Versorgungspraxis entsteht dadurch ein Flickenteppich aus inoffiziellen Informationswegen. Viele Apotheken greifen auf private Messenger-Gruppen, kollegiale Rundmails oder interne Verteiler von Rechenzentren zurück, um Muster zu teilen und sich gegenseitig vor verdächtigen Konstellationen zu warnen. Diese Kanäle können schnell, konkret und lebensnah sein, entziehen sich aber oft klaren Zuständigkeiten und rechtlicher Absicherung. Es bleibt unklar, wer für die Richtigkeit der Warnung einsteht, wie lange Informationen gültig sind und wann ein Verdachtsmoment so stark ist, dass eine Belieferung tatsächlich unterbleiben sollte. Wenn warnende Stellen wie Kammer oder Verein sich formell zurückhalten, verlagert sich die Verantwortung auf informelle Netzwerke, die zwar praktisch helfen, aber keine Rechtssicherheit schaffen.
Gleichzeitig wächst der Druck auf jede einzelne Apotheke, eigene Prüfmechanismen zu etablieren, die über bloße Plausibilität hinausgehen. Auffällige hochpreisige Verordnungen, ungewöhnliche Kombinationsmuster, Patientinnen oder Patienten, die erstmals mit einem sehr teuren Medikament erscheinen, oder Rezepte aus undurchsichtigen Praxisstrukturen verlangen mehr Aufmerksamkeit als früher. Identitätsprüfungen, Rückrufe in Praxen, Abgleich mit bekannten Mustern und eine saubere Dokumentation der Entscheidungsschritte werden zur Routineaufgabe, nicht zur Ausnahme. Diese zusätzliche Sorgfalt kostet Zeit und Nerven, gerade in ohnehin angespannten Personalsituationen, senkt aber das Risiko, in Fälschungsserien hineingezogen zu werden. Der Unmut entsteht dort, wo solche Mehrbelastungen vor Ort gefordert werden, ohne dass die übergeordneten Strukturen passende rechtssichere Warnformate bereitstellen.
Langfristig braucht es belastbare, rechtlich geprüfte Modelle, die Warnungen vor Rezeptfälschungen ermöglichen, ohne Beteiligte in neue Risiken zu drängen. Denkbar sind abgestufte Informationssysteme, in denen zunächst nur Muster, Regionen und Arzneistoffe genannt werden und konkrete Zuordnungen erst nach behördlicher Prüfung erfolgen. Ergänzend können zentrale Meldestellen bei Kammern, Rechenzentren oder spezialisierten Versicherern dafür sorgen, dass Verdachtsfälle systematisch erfasst, bewertet und wieder zurück in die Fläche gespielt werden. Für Apotheken ist dabei entscheidend, dass diese Systeme transparent, verlässlich und mit klaren Haftungsregeln unterlegt sind. Solange dies fehlt, wird der Ruf nach branchenspezifischer Absicherung lauter werden: Versicherungen, die Retaxrisiken und Schäden aus Rezeptfälschungen abfedern, können wirtschaftliche Folgen mildern, lösen aber nicht den Kernkonflikt. Der Frust aus Berlin zeigt, dass Prävention im Rezeptalltag nur funktionieren kann, wenn Information, Verantwortung und Schutzmechanismen neu austariert werden.
Wenn sich beim Arbeitgebertag Spitzenvertreter des deutschen Mittelstands treffen, geht es offiziell um Wettbewerbsfähigkeit, Entlastung und Modernisierung – in der jüngsten Runde gehörten Apothekerinnen und Apotheker allerdings sichtbar nicht zu den Adressaten. Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände nutzt das Forum erneut, um die Zulassung von Apothekenketten zu fordern und das Fremd- und Mehrbesitzverbot in Frage zu stellen. Hinter dieser Position steht nicht nur ein abstrakter Wunsch nach liberalisierten Märkten, sondern ein klarer Blick auf Strukturen, die aus Sicht der Arbeitgeber zu kleinteilig, zu reguliert und zu wenig skalierbar sind. Während viele Offizinen vor Ort um ihre Existenz ringen, wird an anderer Stelle argumentiert, dass größere Einheiten mit zentralisierten Prozessen, einheitlichen Strukturen und gebündelter Finanzkraft effizienter arbeiten könnten.
Für die inhabergeführten Betriebe, die den Apothekenmarkt traditionell prägen, wirkt diese Forderung wie ein Angriff auf die eigene Geschäftsgrundlage. Das bestehende Fremd- und Mehrbesitzverbot begrenzt die Zahl der Filialen pro Inhaberin oder Inhaber und schließt Kapitalgesellschaften als unmittelbare Träger des Apothekenbetriebs aus. Es soll sicherstellen, dass die Verantwortung für die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung eng mit der persönlichen Haftung einer approbierten Person verknüpft bleibt. Arbeitgeberverbände stellen dieses Prinzip indirekt in Frage, indem sie auf internationale Beispiele verweisen, in denen Kettenstrukturen mit zentralen Einkaufsvorteilen, standardisierten Abläufen und intensiver Markenbildung auftreten. In der deutschen Diskussion prallen damit zwei Verständnisse von Versorgung aufeinander: Apotheke als lokal verankerte, persönlich geleitete Einrichtung und Apotheke als Teil eines größeren, unternehmerischen Verbundes.
Die Forderung nach Ketten ist auch deshalb brisant, weil sie auf eine Reformlandschaft trifft, in der die ökonomischen Grenzen vieler Standorte bereits sichtbar sind. Sinkende Stückmargen, hohe Fixkosten und steigende regulatorische Anforderungen haben dazu geführt, dass die Zahl der Apotheken seit Jahren zurückgeht. Befürworter von Kettenargumenten deuten diese Entwicklung als Beleg für die Notwendigkeit struktureller Veränderungen: Wenn einzelne Inhaberinnen und Inhaber die Last nicht mehr tragen können, sollen größere Einheiten die Versorgung sichern. Kritiker halten dem entgegen, dass ökonomischer Druck nicht automatisch durch Kapitalgesellschaften gelöst wird, sondern sich in anderen Formen zeigt – etwa durch Kostendruck auf Personal, stärkere Orientierung an Umsatzzahlen und die Gefahr, dass unrentable Regionen trotz Kettenstrukturen abgehängt werden. Die Frage, wem eine Marktöffnung tatsächlich nützt, bleibt damit offen.
In der politischen Debatte wirkt die Position des Arbeitgeberverbandes wie ein Verstärker, der bestehende Risse im Apothekenbild vertieft. Während Berufsorganisationen auf die Rolle der Apotheke als niedrigschwellige, wohnortnahe Gesundheitsdienstleisterin verweisen, setzt der Mittelstandsdachverband Akzente bei Flexibilisierung, Öffnung und Strukturwandel. Für Entscheidungsträger im Gesundheits- und Wirtschaftsressort entsteht die Aufgabe, zwischen Versorgungssicherheit, Verbraucherschutz und wirtschaftlicher Dynamik abzuwägen. Wird Kettenstrukturen der Weg geöffnet, ohne flankierende Regeln für Beratung, Präsenzzeiten und Verantwortungszuordnung, droht ein Spannungsfeld, in dem betriebswirtschaftliche Logik stärker wiegt als lokale Bedarfslagen. Umgekehrt besteht die Gefahr, wichtige Modernisierungsschritte zu verpassen, wenn jedes neue organisatorische Modell grundsätzlich abgewehrt wird.
Langfristig stellt sich damit nicht nur die Frage, ob Apothekenketten zugelassen werden sollen, sondern wie das Verständnis von Verantwortung im Arzneimittelvertrieb definiert wird. Bleibt der persönliche Inhaber mit seinem Namen über der Tür der zentrale Garant für Qualität und Unabhängigkeit, oder wird die Verantwortung stärker auf Systeme, Leitlinien und Kontrollen in größeren Verbünden verlagert. Der Vorstoß der Arbeitgeberverbände signalisiert, dass ein Teil der wirtschaftlichen Akteure in Deutschland eine Öffnung für nötig hält, um Strukturen zu schaffen, die aus ihrer Sicht international anschlussfähig sind. Für Apothekenteams, Patientinnen und Patienten entscheidet sich in dieser Debatte, ob die Zukunft eher von lokalen, bekannten Gesichtern geprägt wird oder von Logos größerer Ketten – und welche Regeln gelten sollen, damit die Arzneimittelversorgung auch im Strukturwandel verlässlich bleibt.
Die Nachricht vom ersten bekannten Todesfall durch das Vogelgrippevirus H5N5 beim Menschen wirkt auf den ersten Blick wie ein weiterer Mosaikstein in einer ohnehin unübersichtlichen Infektionslage. Ein Geflügelhalter in den USA, älter und mit Vorerkrankungen, infiziert sich, wird mit Grippesymptomen ins Krankenhaus eingeliefert und verstirbt. Gesundheitsbehörden betonen, das Risiko für die Allgemeinbevölkerung sei weiterhin gering, es gebe keine Hinweise auf Mensch-zu-Mensch-Übertragungen, alle Kontaktpersonen seien negativ. Gleichzeitig verweist die Einordnung darauf, dass dieses Virus bislang nur bei Tieren nachgewiesen wurde und der Mensch in diesem Fall gewissermaßen zum „Fehlwirt“ geworden ist. Für die öffentliche Wahrnehmung entsteht ein Spannungsfeld: Einerseits eine beschwichtigende Botschaft der Behörden, andererseits das diffuse Gefühl, dass mit jedem neuen Subtyp die Grenze zwischen Tier und Mensch ein Stück durchlässiger wird.
Im Hintergrund läuft seit 2022 die größte dokumentierte Vogelgrippewelle, dominiert vom Subtyp H5N1, die sich über mehrere Kontinente erstreckt und Millionen Tiere betrifft. In Geflügelhaltungen werden Bestände gekeult, Wildvögel sterben in großer Zahl, immer wieder werden Infektionen bei Säugetieren nachgewiesen. Deutschland ist dabei kein Randphänomen, sondern phasenweise massiv betroffen, wie die Millionen gekeulten Tiere der vergangenen Wochen zeigen. Vor diesem Panorama wirkt H5N5 wie eine Randnotiz, die leicht in der gewohnten Abkürzungsflut aus Buchstaben und Zahlen untergeht. Doch gerade diese Gleichzeitigkeit verschiedener Subtypen macht deutlich, dass Influenza-A-Viren ein hochdynamisches System bilden, in dem sich Varianten und Linien verschieben, ohne dass die Öffentlichkeit jede Nuance wahrnimmt.
Bemerkenswert ist, wie konsequent die Kommunikationslinie der Fachbehörden darauf abzielt, Überreaktionen zu vermeiden. Das Gesundheitsministerium des betroffenen US-Bundesstaates betont, das Risiko für die Allgemeinheit sei gering, es gebe keinerlei Hinweise auf Übertragungen zwischen Menschen, der Fall stehe in klarem Zusammenhang mit engem Tierkontakt. Auch das Friedrich-Loeffler-Institut verweist darauf, dass Infektionen beim Menschen mit H5N5 bislang nicht dokumentiert waren, während beim Tier bereits Nachweise existierten. Damit ordnen die Experten den Fall in ein Muster ein, das aus früheren zoonotischen Ereignissen bekannt ist: Hohe Viruslasten in Tierbeständen, punktuelle Übersprünge auf Menschen mit sehr engem Kontakt, meist ohne anschließende Ketten. Die Botschaft lautet: ernst nehmen, aber nicht dramatisieren. Für die Bevölkerung soll deutlich werden, dass es sich nicht um eine neue Pandemie handelt, sondern um ein Warnsignal innerhalb einer laufenden Tierseuche.
Gleichzeitig zeigt der Fall, wie sehr die Belastungen auf Ebene der Tiergesundheit bereits jetzt in die menschliche Sphäre hineinwirken. Wenn in Deutschland innerhalb kurzer Zeit in Geflügelhaltungen hunderttausende oder Millionen Tiere gekeult werden müssen, ist das nicht nur ein landwirtschaftliches Problem, sondern eine Frage der Versorgungssicherheit, der wirtschaftlichen Stabilität und des Vertrauens in Präventionssysteme. Für Apotheken und andere Gesundheitseinrichtungen bedeutet dies, dass sie mit Fragen konfrontiert werden, die weit über die reine Arzneimittelabgabe hinausgehen. Kundinnen und Kunden wollen wissen, ob Geflügel noch sicher ist, ob Reisen in betroffene Regionen Risiken bergen, ob sich hinter einem banalen Infekt etwas Gefährlicheres verbirgt. Hier braucht es klare Linien: Hinweise auf Hygieneregeln, Empfehlungen zu Kontakt mit Geflügel und Wildvögeln, Einordnung der Unterschiede zwischen H5N1, H5N5 und anderen Subtypen, ohne mit Fachjargon zusätzlich zu verunsichern.
Die Herausforderung besteht darin, zwischen berechtigter Wachsamkeit und lähmender Angst zu unterscheiden. Ein einzelner Todesfall durch H5N5 ändert die globale Risikobewertung nicht fundamental, er erinnert aber daran, dass die Grenze zwischen Tierseuche und menschlicher Infektionskrankheit durchlässig bleibt. Präventionsmaßnahmen in Geflügelhaltungen, Monitoring bei Wildvögeln, konsequente Meldesysteme und der Schutz von Personen mit engem Tierkontakt sind damit nicht nur Fachthemen für Veterinär- und Gesundheitsbehörden, sondern Teil einer stillen Sicherheitsarchitektur, von der auch die allgemeine Bevölkerung profitiert. Für Apotheken und andere Anlaufstellen im Gesundheitswesen ergibt sich daraus ein klarer Auftrag: Faktenorientiert informieren, Gerüchtekonjunkturen bremsen, auf bestehende Empfehlungen verweisen und gleichzeitig aufmerksam verfolgen, ob sich aus Einzelfällen Muster ergeben. So bleibt aus einem bedrückenden Einzelfall ein ernstes Signal – ohne vorschnell zum Ausgangspunkt der nächsten großen Angstwelle zu werden.
Wer diese vier Meldungen nebeneinanderlegt, erkennt schnell, dass es nicht um einzelne Aufreger geht, sondern um die Frage, wo Verantwortung in der Versorgung künftig verortet wird. Wenn Gerichte Retaxforderungen zurechtstutzen, aber bei bekannten Fälschungswarnungen streng urteilen, wenn Apotheken mangels offizieller Warnkanäle eigene Alarmsysteme improvisieren müssen und gleichzeitig große Arbeitgeberverbände lautstark Kettenstrukturen einfordern, verschieben sich Zuständigkeiten leise in Richtung derjenigen, die ohnehin schon an der Front stehen. Vor diesem Hintergrund wirkt der H5N5-Todesfall wie ein ferner, aber realer Erinnerungsstoß daran, dass parallel zur ökonomischen und regulatorischen Verdichtung jederzeit neue gesundheitliche Risiken auftauchen können.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Die Kombination aus strittigen Retaxentscheidungen, stockenden Warnsystemen bei Rezeptfälschungen, Forderungen nach Apothekenketten und einem neuen Vogelgrippesignal markiert eine Verdichtung, bei der Fehler und Fehleinschätzungen schneller spürbare Folgen haben. Je weniger Apotheken verlässliche Informationen, klare Warnwege und passende Versicherungsnetze an ihrer Seite wissen, desto größer wird der Druck, jedes Risiko allein schultern zu müssen – vom hochpreisigen Rezept bis zur Nachfrage zur Tiergrippe. Umgekehrt können gepflegte Prüfprozesse, abgestimmte Warnstrukturen, bewusste Deckungskonzepte und eine klare Haltung zu Strukturreformen dafür sorgen, dass neue Wellen nicht jede einzelne Offizin unvorbereitet treffen.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen.
Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell
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