ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 24.11.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Überwachung und Arbeitsvertrauen, Renovierungs- und Versicherungslücken, Impfdebatten und Mangelernährung
    24.11.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Überwachung und Arbeitsvertrauen, Renovierungs- und Versicherungslücken, Impfdebatten und Mangelernährung
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Heimliche Kameras, ein nicht gedeckter Wasserschaden nach Renovierung, ein Gesundheitsminister, der Impfmythen Raum gibt, und gravierende ...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Überwachung und Arbeitsvertrauen, Renovierungs- und Versicherungslücken, Impfdebatten und Mangelernährung

 

Die Themen des Tages verbinden verdeckte Überwachung von Beschäftigten, Versicherungsfragen bei Renovierungen, Impfdebatten und Ernährungsrisiken in Apotheken und Praxen.

Stand: Montag, 24. November 2025, um 12:05 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Eine versteckte Kamera in einem Mülleimer bei einem großen Versender, ein Burghotel, das nach einem Wasserschaden trotz Versicherung ohne Leistung dasteht, ein Gesundheitsminister, der etablierte Aussagen zur Impfsicherheit relativiert, und ernährungsmedizinische Fachgesellschaften, die vor zehntausenden vermeidbaren Todesfällen durch Mangelernährung warnen: Auf den ersten Blick wirken diese Meldungen wie voneinander getrennte Ereignisse. Auf den zweiten zeigen sie dieselbe Grundfrage, die Apotheken jeden Tag begleitet: Wie verlässlich sind die Netze, auf die sich Menschen beim Arbeiten, bei Umbauten, bei Impfentscheidungen und bei chronischen Erkrankungen verlassen. Im Alltag bedeutet dies, dass heimliche Überwachung nicht nur ein Datenschutzproblem, sondern ein Angriff auf Teamvertrauen sein kann, dass Renovierungsarbeiten ohne klare Abstimmung mit dem Versicherer zur finanziellen Falle werden, dass verunsichernde Botschaften zur Impfstoffsicherheit die Beratung an HV und Rezeptur erschweren und dass Mangelernährung hinter Adipositas oder Diabetes nur dann rechtzeitig erkannt wird, wenn Routinen für Beobachtung, Ansprache und Weiterverweisung wirklich gelebt werden.

 

Versteckte Überwachung bei DocMorris in Heerlen, Grenzen der Videoaufsicht in Apotheken, Schutz für Apothekenteams und Vertrauen im Alltag

Der Fund einer versteckten Kamera in einem Mülleimer zeigt, wie schmal der Grat zwischen Sicherheitsinteresse und unzulässiger Überwachung ist. Beschäftigte rechnen an ihrem Arbeitsplatz mit einer gewissen Kontrolle, aber nicht damit, heimlich gefilmt zu werden. Konkret geht es um das Spannungsfeld zwischen Eigentumsrechten des Unternehmens, Arbeitsschutz, Datenschutz und Persönlichkeitsrechten der Mitarbeitenden. In Apotheken kommt eine zusätzliche Dimension hinzu, weil hier sensible Gesundheitsdaten verarbeitet werden und Kundinnen und Kunden sich auf eine geschützte Atmosphäre verlassen. In der Summe entsteht eine Lage, in der eine Kamera nie nur ein Gerät ist, sondern immer auch ein Signal, wie ernst ein Betrieb die Rechte der Menschen im Haus nimmt.

Rechtlich ist der Rahmen für Videoüberwachung klarer gezogen, als es manche Praxis vermuten lässt. Kameras am Arbeitsplatz gelten als tiefer Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und dürfen nur eingesetzt werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt und mildere Mittel nicht ausreichen. Heimliche Überwachung ist nur in engen Ausnahmesituationen vorstellbar, etwa bei einem konkreten Verdacht auf Straftaten, der sich anders nicht aufklären lässt, und auch dann nur befristet und dokumentiert. Dauerhafte Kontrollen im Verborgenen, etwa versteckte Kameras in Müllbehältern, widersprechen diesem Grundgedanken. Für Apothekenbetriebe heißt das, dass Sicherheitskonzepte immer daran gemessen werden, ob sie transparent, verhältnismäßig und für Mitarbeitende nachvollziehbar sind. Wo Überwachung als Misstrauensgeste erlebt wird, verliert ein Team langfristig an Bindung und Offenheit.

Neben dem Arbeitsrecht spielt der Datenschutz eine zentrale Rolle. Videoaufnahmen gelten regelmäßig als personenbezogene Daten, insbesondere wenn Personen direkt erkennbar sind oder eine Zuordnung über Arbeitsplätze, Dienstpläne oder Abläufe möglich ist. In solchen Fällen greifen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung mit Informationspflichten, Speicherbegrenzung und klar definierten Zwecken. Für Apotheken mit Publikumsverkehr kommt hinzu, dass Kundinnen und Kunden ebenfalls in den Aufnahmekreis geraten können, etwa an der Kasse oder in der Nähe des Handverkaufs. In der Praxis führt dies zu der Erwartung, dass Videoüberwachung nur dort stattfindet, wo sie wirklich nötig ist, klar gekennzeichnet wird und keine lückenlose Beobachtung ganzer Schichten erzeugt. Wer diesen Rahmen nicht beachtet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch einen dauerhaften Vertrauensschaden.

Organisation und Kommunikation im Betrieb entscheiden mit darüber, ob technische Sicherheitsmaßnahmen akzeptiert werden. In vielen Apotheken gibt es bereits mechanische Sicherungen, Zutrittsregelungen oder Alarmtechnik, die ohne ständige Bildaufzeichnung auskommen. Wo zusätzlich Kameras zum Einsatz kommen, erwarten Mitarbeitende, dass Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung einbezogen werden, Vereinbarungen transparent dokumentiert sind und niemand das Gefühl hat, heimlich kontrolliert zu werden. Werden Hinweise auf verdeckte Überwachung ignoriert oder abgetan, entsteht schnell der Eindruck, dass Kontrolle wichtiger ist als ein respektvoller Umgang miteinander. In der täglichen Arbeit bedeutet das, dass Situationen, die eigentlich Ruhe und Konzentration erfordern, von Misstrauen und Beklemmung überlagert werden können. Auf Dauer schwächt dies die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und Probleme offen anzusprechen.

Für Apothekenbetreiberinnen und -betreiber ist der Fall ein Anlass, die eigene Sicherheitsarchitektur nüchtern zu betrachten. Die entscheidende Frage lautet, ob Videoüberwachung an den gewählten Stellen wirklich erforderlich ist und welche Alternativen zur Verfügung stehen. Sicherheitskonzepte können auf mehrere Säulen verteilt sein, etwa auf gute Zugangskontrollen, klare Bargeldprozesse, technische Einbruchssicherung und geschulte Abläufe im Team. Wo Kameras eingesetzt werden, entsteht ein überzeugendes Bild erst dann, wenn Zwecke, Speicherfristen, Zugriffsrechte und Informationswege klar geregelt sind und Beschäftigte diese Regeln kennen. So bleibt der Schutz vor Diebstahl, Einbruch oder Manipulation mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte vereinbar, und der Betrieb vermeidet Konstellationen, in denen heimliche Aufnahmen im Nachhinein zum Symbol einer aus dem Gleichgewicht geratenen Vertrauenskultur werden.

 

Burghotel-Schaden vor Gericht, Auslegung des Wasseraustrittsbegriffs, Risiken für Betriebe bei Renovierung und Versicherungsschutz

Der Fall aus Nürnberg zeigt, wie eng technische Abläufe, Versicherungsbedingungen und Renovierungsarbeiten miteinander verwoben sein können. Eine Sprühnebelanlage, die durch Staub ausgelöst wird, erzeugt zunächst den Eindruck eines klaren Schadensereignisses. Doch für die versicherungsrechtliche Bewertung zählt weniger, dass der Schaden unerwünscht war, sondern ob das Wasser „bestimmungswidrig“ ausgetreten ist. Wenn Düsen bestimmungsgemäß auslösen – selbst infolge eines Fehlalarms –, liegt rechtlich kein Leck und damit kein Elementarfall im Sinne vieler Gebäudeversicherungen vor. Für Betriebe mit Renovierungsbedarf bedeutet dies, dass die technische Logik einer Anlage und die juristische Logik der Bedingungen nicht immer deckungsgleich sind. Im Alltag entsteht dadurch ein Risiko, das sich erst zeigt, wenn aus einem Fehlimpuls ein realer Schaden wird.

Besonders relevant ist der Ausschlusstatbestand für Umbau- und Reparaturarbeiten. Viele Versicherungsbedingungen sehen ausdrücklich vor, dass Schäden, die während baulicher Maßnahmen entstehen, nicht oder nur eingeschränkt gedeckt sind. Damit soll verhindert werden, dass Kosten für Baufehler, Staubentwicklung oder handwerkliche Risiken über die Gebäudeversicherung abgewickelt werden. Für Apotheken, die regelmäßig Modernisierungen im Verkaufsraum, an Klima- und Kältetechnik oder an Sicherheitseinrichtungen durchführen müssen, ist das ein kritischer Punkt. Im Alltag bedeutet dies, dass jeder Eingriff – vom Serverraum bis zur Rezeptur – geprüft werden sollte, bevor Bauarbeiten beginnen. Wer nicht klärt, ob temporäre Ausschlüsse greifen, kann im Schadensfall auf erheblichen Kosten sitzen bleiben, obwohl das Gebäude auf den ersten Blick ordentlich versichert erschien.

Der Fall zeigt auch, wie unterschiedlich Fachgerichte den Begriff „bestimmungswidrig“ interpretieren können. In manchen Entscheidungen genügt bereits ein unerwarteter Wasseraustritt, während andere Gerichte streng darauf abstellen, ob Wasser auf einem konstruktiv nicht vorgesehenen Weg austritt. Diese Uneinheitlichkeit führt dazu, dass ähnliche Schadensbilder völlig unterschiedliche Ergebnisse nach sich ziehen können. Für Apotheken mit Technikräumen, Kommissionierautomaten, Kühl- und Gefrierbereichen oder sensibler Lagerhaltung bedeutet dies, dass ein Schaden nicht nur technisch, sondern auch juristisch zweigleisig betrachtet werden muss. Im Alltag entsteht daraus die Pflicht, die eigenen Versicherungsbedingungen wirklich zu kennen und nicht erst im Ernstfall zu prüfen, ob Interpretationsspielräume bestehen.

Auch die Haftungsfrage während Bauarbeiten bleibt oft ungeklärt, wenn der Versicherer nicht eintrittspflichtig ist. Ob das Trockenbauunternehmen haftet, wer Fehler dokumentieren muss und wie Kausalität nachgewiesen wird, richtet sich nach Werkvertragsrecht und Beweislast. Gerade wenn mehrere Gewerke gleichzeitig arbeiten oder Baustaub unvorhersehbare Folgereaktionen auslöst, kann die Beweisführung schwierig sein. Apotheken, die ihren Betrieb während Renovierungsphasen teilweise offen halten, sind in vergleichbaren Situationen mehrfach betroffen: durch Betriebsunterbrechung, Ersatzbeschaffung sensibler Geräte und Folgeschäden in der Temperaturführung. Im Alltag bedeutet dies, dass die Auswahl von Handwerksbetrieben, die Abstimmung über Schutzmaßnahmen und die Dokumentation der Bauphase keinen Nebenpunkt darstellen, sondern zentrale Risikopositionen.

Für die strategische Absicherung von Betrieben folgt daraus eine klare Lehre: Gebäudeversicherungen decken nicht automatisch alle betriebsnahen Risiken ab. Umbauten, Modernisierungen, technische Anpassungen und Arbeiten an Leitungen sollten immer mit einer zusätzlichen Betrachtung flankiert werden – sei es über eine Bauleistungsversicherung, eine Montageversicherung oder über vertragliche Vereinbarungen mit den Gewerken. So lassen sich Deckungslücken vermeiden, die im Ernstfall finanzielle Belastungen erzeugen, die weit über den eigentlichen Renovierungsetat hinausgehen. Wo Planung, Technik und Versicherungsschutz sinnvoll miteinander verzahnt sind, reduziert sich das Risiko, dass ein unerwarteter Impuls – wie Staub in einer Sprühnebelanlage – zu einem kostspieligen Streit darüber führt, was „bestimmungswidrig“ wirklich bedeutet.

 

Apothekenberatung zwischen Fakten und Verunsicherung, Impfkritik aus Regierungsreihen, Autismusdebatte und Verantwortung im Alltag

Wenn ein Gesundheitsminister öffentlich Zweifel an der Sicherheit von Impfungen äußert und etablierte Aussagen zu Autismus relativiert, gerät das Fundament gesundheitlicher Aufklärung ins Rutschen. Die Besonderheit liegt nicht nur in der Person, sondern darin, dass politische Autorität und wissenschaftliche Minderheitspositionen ineinander geschoben werden. Für viele Eltern wirkt eine solche Verschiebung wie ein Signal, dass „vielleicht doch etwas dran sein könnte“, selbst wenn große epidemiologische Studien das Gegenteil zeigen. Im Hintergrund steht eine seit Jahren widerlegte Behauptung, die Autismus ursächlich mit Impfungen verknüpft und damit die Komplexität von Entwicklungsstörungen ignoriert. Im Alltag öffnet dieses Spannungsfeld Türen für verzerrte Darstellungen, in denen einzelne Zitate oder Webseitenänderungen aus dem Kontext gerissen und in sozialen Netzwerken weitergeladen werden.

Medizinisch und wissenschaftlich ist die Lage deutlich klarer, als es die Debatte vermuten lässt. Für zentrale Kinderimpfungen wie Masern, Mumps, Röteln oder Polio liegen umfangreiche Daten vor, die keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen regulären Impfprogrammen und Autismus nachweisen. Entwicklungsstörungen werden heute als Ergebnis eines Zusammenspiels von genetischen Faktoren, frühen Einflüssen auf das Nervensystem und Umweltbedingungen verstanden, nicht als Folge einer einzelnen Impfung. Wenn politische Akteure dennoch Formulierungen auf offiziellen Seiten so verändern, dass die Evidenz relativiert erscheint, geraten wissenschaftliche Standards und öffentliche Kommunikation auseinander. Im Alltag bedeutet dies, dass Menschen nur einen Bruchteil der Fakten wahrnehmen, während der Eindruck wächst, die Wissenschaft sei unentschieden, obwohl ihre Kernaussage an dieser Stelle stabil ist.

Für Apotheken entsteht daraus eine anspruchsvolle Beratungssituation. Eltern und Angehörige kommen mit Schnipseln aus Interviews, Zitaten aus Zeitungen oder Screenshots aus sozialen Medien und erwarten einordnende Antworten. Gleichzeitig sind viele durch persönliche Erfahrungen mit Autismus in der Familie emotional stark involviert, sodass eine rein technische Argumentation schnell als abweisend empfunden wird. Apothekenteams bewegen sich damit auf einem schmalen Grat zwischen klarer Positionierung für den Schutz durch Impfungen und der nötigen Sensibilität für individuelle Sorgen. Im Alltag bedeutet dies, dass nicht nur Fakten, sondern auch die Art der Sprache darüber entscheidet, ob ein Gespräch eskaliert oder zu mehr Klarheit führt.

Eine tragfähige Linie für Apothekenbetreiberinnen und -betreiber besteht darin, sich konsequent an gesicherten Empfehlungen und Leitlinien auszurichten, ohne dabei in Konfrontationsrhetorik zu verfallen. Impfungen werden als das erklärt, was sie sind: ein erprobter Schutz vor schweren Infektionskrankheiten mit bekannten, überwachten Risiken und einem klaren Nutzenprofil. Behauptungen, Impfstoffe würden Autismus verursachen, lassen sich anhand der vorliegenden Studienlage als unbegründet einordnen, ohne die Betroffenen zu diskreditieren, die aus Sorge heraus fragen. Im Alltag heißt das, dass Apotheken Informationen verständlich machen, Quellen transparent benennen, ohne Einzelmeinungen über die Breite der Daten zu stellen, und deutlich machen, dass medizinische Entscheidungen am besten im Dreieck aus Patient, Ärztin oder Arzt und evidenzbasierter Empfehlung getroffen werden.

Daneben spielt die eigene Absicherung eine Rolle, die leicht unterschätzt wird. Wer sich in der Offizin von belegter Evidenz löst und stattdessen persönliche Vermutungen oder politisch gefärbte Positionen verbreitet, bewegt sich schneller in einem haftungs- und berufsrechtlich heiklen Bereich, als es zunächst wirkt. Berufsordnungen, Aufsichtsbehörden und Kammern erwarten, dass Beratung auf dem Stand der Wissenschaft erfolgt und nicht unter dem Eindruck einzelner, lautstarker Stimmen. Im Alltag bedeutet dies, dass Fortbildungen zur Impfberatung, eine gemeinsame Linie im Team und eine sachliche Dokumentation kritischer Gespräche genauso wichtig sind wie das Wissen um Impfschemata und Kontraindikationen. Wo Apotheken ihre Rolle als verlässliche, faktenbasierte Anlaufstelle ernst nehmen, bleiben sie auch dann Orientierungspunkt, wenn politische Entscheidungen und öffentliche Debatten den Eindruck erwecken, die Grundlagen hätten sich über Nacht verändert.

 

Mangelernährung hinter Adipositas und Typ-2-Diabetes, ernährungsmedizinische Screeningpflicht, Versorgungsauftrag für chronisch Kranke

Die Zahlen der Fachgesellschaften stellen ein verbreitetes Bild auf den Kopf: Mangelernährung ist längst kein Randphänomen extrem untergewichtiger Menschen mehr, sondern findet sich auch bei älteren Personen, bei chronisch Kranken und bei Menschen mit Adipositas oder Typ-2-Diabetes. Entscheidend ist nicht nur die Kalorienmenge, sondern die Verteilung von Eiweiß, Mikronährstoffen und Energie auf den Tag. Wenn Muskelmasse abgebaut wird, weil Proteine und bestimmte Nährstoffe fehlen, wird der Körper anfälliger, Stürze nehmen zu und die Selbstständigkeit geht schrittweise verloren. Im Alltag bedeutet dies, dass ein scheinbar „gut genährter“ Mensch dennoch ein hohes Risiko für schwächer werdende Muskulatur, Wundheilungsstörungen und Krankenhausaufenthalte haben kann. Die Botschaft der Expertinnen und Experten lautet, dass Mangelernährung ein stiller Begleiter vieler Lebensläufe ist, der erst sichtbar wird, wenn gezielt nach ihm gesucht wird.

Besonders eindrücklich wirkt das Bild vom Muskelverlust im Krankenhaus, bei dem innerhalb weniger Tage ein Kilogramm Muskelmasse verschwinden kann. Dahinter steht keine abstrakte Zahl, sondern ein realer Verlust an Kraft, Standfestigkeit und Reserven für den weiteren Krankheitsverlauf. Wenn ältere Patientinnen und Patienten ohnehin wenig Reserven haben, wird jede ungewollte Gewichtsabnahme zu einem möglichen Wendepunkt, an dem Mobilität, Alltagstauglichkeit und Pflegebedürftigkeit neu austariert werden müssen. Im Alltag bedeutet dies, dass ein Jahr mit scheinbar harmlosen ein, zwei Kilogramm Verlust deutliche funktionelle Folgen haben kann. Die Kombination aus Appetitlosigkeit, Depression, sozialer Isolation und finanziellen Engpässen verstärkt diesen Prozess, weil weniger hochwertige Lebensmittel eingekauft werden und Mahlzeiten häufiger ausfallen. So entsteht ein Kreislauf, in dem gesundheitliche, soziale und ökonomische Faktoren ineinandergreifen.

Bei Menschen mit Adipositas und Typ-2-Diabetes zeigt sich die Paradoxie besonders deutlich. Auf den ersten Blick scheint ein Kalorienüberschuss vorzuliegen, doch Analysen weisen bei einem beträchtlichen Anteil dieser Gruppe deutliche Mikronährstoffdefizite nach. Häufig fehlen Vitamine und Spurenelemente, während gleichzeitig Muskelmasse abnimmt und Fettmasse dominiert. In der Therapie liegt der Fokus oft auf Kalorien- und Kohlenhydratreduktion, während der Erhalt der Muskulatur und die gezielte Versorgung mit Nährstoffen in den Hintergrund treten. Im Alltag bedeutet dies, dass Diätkonzepte zwar kurzfristig zu Gewichtsverlust führen können, langfristig aber eine sogenannte sarkopene Adipositas begünstigen, bei der Übergewicht und Muskelschwund zusammen auftreten. Diese Konstellation verschlechtert die Stoffwechsellage, erhöht die Insulinresistenz und verstärkt die Gebrechlichkeit, sodass aus einem scheinbar erfolgreichen Gewichtsmanagement ein zusätzlicher Risikofaktor werden kann.

Die gesundheitspolitische Dimension wird deutlich, wenn Studien von zehntausenden vermeidbaren Todesfällen pro Jahr berichten, die durch systematisches Screening und leitliniengerechte Ernährungstherapie verhindert werden könnten. Mangelernährung ist damit nicht nur ein individuelles Schicksal, sondern ein strukturelles Problem, das von der Krankenhausaufnahme bis zur ambulanten Langzeitbetreuung reicht. Verbindliche Ernährungsteams, frühzeitige Risikoerfassung und eine angemessene Vergütung ernährungstherapeutischer Leistungen werden als Bausteine genannt, um Versorgungslücken zu schließen. Im Alltag bedeutet dies, dass Ernährung nicht als Nebenthema neben der eigentlichen Behandlung gesehen wird, sondern als integraler Bestandteil medizinischer und pflegerischer Entscheidungen. Wo diese Perspektive fehlt, bleiben Warnsignale wie ungewollter Gewichtsverlust, ungewöhnliche Müdigkeit oder wiederholte Stürze zu lange unbeachtet.

Für Apotheken zeichnet sich ein Aufgabenfeld ab, das über klassische Arzneimittelabgabe hinausgeht, ohne in ärztliche Therapieplanung hineinzureichen. Teams erleben häufig, wenn Stammkundinnen und Stammkunden an Gewicht verlieren, deutlich geschwächt wirken oder Einbußen bei der Mobilität zeigen. Im Alltag bedeutet dies, dass Hinweise auf mögliche Mangelernährung im Gespräch erkennbar werden, etwa wenn ältere Menschen von nachlassendem Appetit berichten, Mahlzeiten ausfallen oder Diätmaßnahmen bei Diabetes sehr einseitig umgesetzt werden. In solchen Situationen entsteht ein Raum für sensible Ansprache, für die Einordnung von Eiweiß- und Mikronährstoffbedarf und für den Hinweis auf ärztliche Abklärung oder ernährungsmedizinische Beratung. So kann die Apotheke einen Teil dazu beitragen, dass aus abstrakten Zahlen zur Mangelernährung konkrete, frühzeitige Schritte werden, die Stabilität, Lebensqualität und Teilhabe im Alltag sichern helfen.

 

Wenn in einem Betrieb heimliche Kameras auftauchen, ein großer Wasserschaden trotz Versicherungsschutz unbezahlt bleibt, ein Gesundheitsminister Zweifel an etablierten Impfaussagen sät und Fachgesellschaften vor stiller Mangelernährung warnen, entsteht ein gemeinsames Bild: Strukturen, die Sicherheit versprechen, tragen nur, wenn Regeln klar sind und Verantwortung ernst genommen wird. Im Alltag bedeutet dies, dass Apotheken und ihre Partner ständig zwischen Kontrolle und Vertrauen, Deckung und Ausschluss, Fakten und Zweifel abwägen müssen, um Menschen und Betriebe zuverlässig zu schützen.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Vertrauenslinien bei der Überwachung überzogen werden, verlieren Teams den sicheren Boden, den sie für verantwortliches Arbeiten brauchen. Wenn Versicherungsbedingungen und Renovierungsrisiken nicht zueinander passen, kann ein einziger Auslöser Jahre sorgfältiger Aufbauarbeit in Frage stellen. Wenn Impfdebatten von lauten Stimmen statt von belastbarer Evidenz geprägt werden, geraten gerade verunsicherte Familien zwischen Fronten, die sie kaum überblicken. Und wenn Mangelernährung inmitten von Fülle unerkannt bleibt, zeigen sich ihre Folgen oft erst dann, wenn Reserven aufgezehrt sind und einfache Korrekturen nicht mehr ausreichen. Im Alltag bedeutet dies, dass jede Entscheidung für mehr Klarheit, Transparenz und sorgsame Kommunikation ein leiser Beitrag zu mehr Sicherheit ist – für Menschen, die beraten, und für jene, die ihnen vertrauen.

Journalistischer Kurzhinweis: Inhaltliche Auswahl, Gewichtung und Formulierungen folgen festgelegten redaktionellen Kriterien; wirtschaftliche Interessen bleiben von der Berichterstattung getrennt.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

Zurück zur Übersicht

  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken