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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Montag, 24. November 2025, um 13:20 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Der höhere Mindestlohn ab Anfang des kommenden Jahres hebt die Minijobgrenze und verschiebt damit die Spielräume für geringfügige Beschäftigung, während in Mecklenburg-Vorpommern der Apothekennotdienst mit einem geodatenbasierten System neu aufgestellt wird. Parallel verändern erweiterte Hybrid-DRGs die Vergütungslogik zwischen stationären und ambulanten Leistungen, sodass mehr Eingriffe außerhalb des Krankenhauses stattfinden und Patientinnen und Patienten früher wieder nach Hause kommen. Im Hintergrund rücken Statine erneut in den Fokus, weil sie nicht nur den LDL-Spiegel senken, sondern auch die Versorgung mit Coenzym Q10 und die Balance der Selenoproteine beeinflussen können. Im Alltag bedeutet dies, dass Apotheken Minijob-Verträge, Notdienstbelastung, Schnittstellen zu Kliniken und die Beratung bei Muskelschmerzen unter Statinen gemeinsam im Blick behalten müssen, damit Personalplanung, Versorgungssicherheit und Therapieakzeptanz nicht in widersprüchliche Richtungen laufen.
Mit dem Jahreswechsel 2026 verschieben sich für Minijobber die finanziellen Koordinaten deutlich. Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro je Stunde, damit wächst automatisch auch die Geringfügigkeitsgrenze auf 603 Euro im Monatsdurchschnitt. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich damit ein regulärer Minijob-Rahmen von 7.236 Euro statt bislang 6.672 Euro. Zusätzlich bleibt es dabei, dass in zwei Monaten des Zeitjahres bis zum Doppelten der monatlichen Grenze verdient werden darf, was die maximale Minijobeinkommensgrenze auf 8.442 Euro anhebt. Im Alltag entsteht so ein etwas größerer Spielraum, der aber nur dann nutzt, wenn Arbeitszeit, Zuschläge und Sonderzahlungen sauber mitgerechnet werden.
Für Apothekenbetriebe bedeutet die Anhebung zunächst eine Verschiebung der Stundenkontingente. Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro lassen sich im Monatsdurchschnitt rund 43 bis 44 Stunden innerhalb der neuen 603-Euro-Grenze abbilden. Wird dieser Rahmen durch Mehrarbeit, Urlaubsvertretungen oder häufige Einsätze an stark frequentierten Tagen überschritten, kann die Beschäftigung aus dem Minijob-Status kippen. Besonders sensibel sind Konstellationen, in denen tarifliche oder betrieblich vereinbarte Zuschläge für Notdienst, Abendöffnungszeiten oder Vertretungsspitzen hinzukommen. Im Alltag bedeutet dies, dass nicht nur der Grundlohn, sondern auch Zulagen, Einmalzahlungen und eventuelle Leistungsprämien in die Jahresrechnung einfließen müssen, damit aus gut gemeinten Mehrstunden kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit Rückwirkung entsteht.
Gleichzeitig rückt die Frage nach der richtigen Vertragsgestaltung stärker in den Vordergrund. Viele Minijob-Verträge in Apotheken arbeiten mit pauschalen Stundenansätzen oder vagen Formulierungen zu Mehrarbeit, die auf den ersten Blick flexibel erscheinen. Mit der dynamischen Geringfügigkeitsgrenze und dem höheren Mindestlohn steigt jedoch die Bedeutung klarer und dokumentierter Vereinbarungen zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit. Wer dauerhaft höhere Einsatzzeiten plant, fährt häufig sicherer mit einem sozialversicherungspflichtigen Teilzeitmodell als mit einem Minijob am oberen Rand der Grenze. Im Alltag zeigt sich dies etwa daran, dass Mitarbeitende mit verlässlichen Teilzeitverträgen besser in Dienstpläne, Urlaubsplanung und Fortbildung einbindbar sind, während Minijobs im Grenzbereich schnell zum Rechenexempel werden, das jeden Monat neu geprüft werden muss.
Ein weiterer Punkt, der leicht übersehen wird, ist die Mehrfachbeschäftigung. Viele Minijobber arbeiten nicht nur in einer Apotheke, sondern in mehreren Betrieben oder kombinieren einen Minijob mit einer Hauptbeschäftigung. Für die Beurteilung der Geringfügigkeit zählen jedoch alle Minijobeinkommen zusammen. Kennt ein Betrieb die weiteren Jobs nicht oder verlässt sich auf grobe Schätzangaben, kann die Geringfügigkeitsgrenze im Zeitjahr unbemerkt überschritten werden. Dann drohen nachträgliche Beiträge zur Sozialversicherung, die je nach Konstellation nur teilweise an die Beschäftigten weitergereicht werden können. Im Alltag bedeutet dies, dass eine offene Abfrage zu weiteren Beschäftigungen, regelmäßige Aktualisierung der Angaben und eine enge Abstimmung mit Lohnbüro oder Steuerberatung wichtige Bestandteile eines vorsichtigen Risikomanagements sind.
Schließlich hat die Entwicklung auch eine wirtschaftliche Seite, die über die reine Lohnhöhe hinausgeht. Höhere Stundenlöhne und angehobene Grenzen verbessern zwar die Attraktivität von Minijobs für Bewerberinnen und Bewerber, gleichzeitig steigen aber Lohnnebenkosten, Urlaubsentgelt und gegebenenfalls Sonderzahlungen. Die Entscheidung, ob Aufgaben besser über Minijobs, Teilzeitstellen oder eine Umstrukturierung der Teamaufgaben abgedeckt werden, wird damit zu einer strategischen Frage. Im Alltag zeigt sich dies daran, dass Apothekeninhaberinnen und -inhaber ihre Personalplanung nicht nur nach Besetzungswünschen, sondern auch nach Belastbarkeit des Lohnbudgets und nach Stabilität der arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung ausrichten müssen, damit Minijobs tatsächlich Entlastung bringen und nicht zu einem stillen Risiko im Hintergrund werden.
Die neuen Notdienstvorgaben in Mecklenburg-Vorpommern verschieben die Versorgungslogik spürbar, ohne den politischen Anspruch auf eine verlässliche Arzneimittelversorgung aufzugeben. Künftig soll im Umkreis von maximal 35 Kilometern jeweils eine dienstbereite Apotheke erreichbar sein, ergänzt durch Teildienste. Dahinter steht der Versuch, den Rückgang der Betriebe mit einer geodatenbasierten Planung auszugleichen, statt starre Bezirke beizubehalten. Für Inhaberinnen und Inhaber bedeutet dies, dass der Standort stärker als bisher in ein regionales Netz eingebunden wird, das nicht nur auf Postleitzahlen, sondern auf realen Fahrtwegen basiert. Im Alltag führt das zu einer neuen Balance zwischen individueller Dienstbelastung und gemeinsamer Verantwortung für die Region.
Die geodatenbasierte Einteilung ersetzt klassische, oft jahrelang unveränderte Notdienstpläne durch eine dynamischere Steuerung. Routen, Entfernungen und Erreichbarkeit fließen in die Zuordnung ein und sollen verhindern, dass einzelne Regionen über- oder unterversorgt werden. Gleichzeitig entfällt für die Bevölkerung zunehmend der Blick auf gedruckte Listen, digitale Abfragen und Beschilderungen werden wichtiger. Für Betriebe heißt das, dass die eigene Sichtbarkeit in Notdienstportalen, auf der Website und an der Eingangsbeschilderung zuverlässig gepflegt sein muss, damit die neue Struktur praktisch tragfähig wird. Im Alltag hängt die Akzeptanz des Systems maßgeblich davon ab, ob Patientinnen und Patienten die dienstbereiten Standorte problemlos finden.
Auf betrieblicher Ebene zielt die Reform darauf, die Notdienstbelastung einzelner Standorte zu reduzieren, indem Dienste breiter verteilt und Teildienste genutzt werden. Regionen mit wenigen Betrieben konnten bisher in Phasen hoher Belastung kaum ausgleichen, wenn Kolleginnen und Kollegen ausfielen oder zusätzliche Dienste übernommen werden mussten. Die neue Systematik ermöglicht eine feinere Verteilung, bringt aber auch mehr Abhängigkeit von der zentralen Planung mit sich. Für Inhaberinnen und Inhaber bedeutet dies, dass die Zahl der Dienste und deren Lage im Jahr genauer beobachtet und in die Personaleinsatzplanung eingerechnet werden muss. Im Alltag spüren Teams die Veränderung vor allem daran, ob Dienste berechenbarer werden und sich besser mit Familie, Ruhezeiten und Kernöffnungszeiten vereinbaren lassen.
Die Vorgaben zur maximalen Entfernung von 35 Kilometern haben eine rechtliche und eine praktische Seite. Formal wird damit ein erreichbarer Rahmen für die Versorgung gesetzt, der ländliche Strukturen und sinkende Betriebdichte berücksichtigt. Praktisch stellt sich die Frage, wie diese Distanz in der Nacht, bei schlechtem Wetter oder für Menschen mit eingeschränkter Mobilität wirkt. Für Betriebe an den Rändern des Versorgungsraums kann die Rolle als „letzter erreichbarer Standort“ zusätzliche Verantwortung bedeuten, etwa bei Engpässen, außergewöhnlichen Versorgungsanfragen oder in Ferienzeiten. Im Alltag hängt viel davon ab, ob regionale Absprachen, Vertretungsregeln und klare Kommunikationswege mit ärztlichen Diensten gegeben sind, damit Notdienstanfragen nicht ins Leere laufen.
Für die strategische Ausrichtung von Betrieben im Land ist die Reform ein Anlass, den eigenen Platz im Versorgungsnetz neu zu bestimmen. Standorte, die häufig in der Notdienstplanung erscheinen, tragen zwar mehr Last, sind aber gleichzeitig als verlässliche Anlaufstelle sichtbar. Andere profitieren von einer Entlastung, müssen jedoch sicherstellen, dass Kernöffnungszeiten, Botendienste und digitale Erreichbarkeit so gestaltet sind, dass Versorgungslücken nicht entstehen. Im Alltag bedeutet dies, dass Investitionen in verlässliche Erreichbarkeit, klare Informationen für die Bevölkerung und stabile Teamstrukturen wichtiger werden als jede einzelne Notdienstnacht. Wo Planbarkeit, digitale Auffindbarkeit und regionale Kooperation zusammenpassen, kann die neue Notdienstordnung helfen, trotz weniger Betriebe eine stabile Versorgung zu sichern.
Die Einigung auf den neuen aG-DRG-Katalog und die deutliche Ausweitung der Hybrid-DRGs markieren einen stillen, aber weitreichenden Systemwechsel. Wenn Fallpauschalen künftig unabhängig davon gezahlt werden, ob Leistungen ambulant oder stationär erbracht werden, verschiebt sich der ökonomische Anreiz weg vom stationären Bett. Mit der geplanten Ausweitung von rund 270.000 auf etwa eine Million Hybrid-Fälle wird ein Volumen adressiert, das den Klinikalltag spürbar verändern kann. Im Hintergrund steht die knappe Kasse der Beitragszahlenden und die Forderung, mit vorhandenen Ressourcen mehr bedarfsgerechte Versorgung zu finanzieren. Im Alltag bedeutet dies, dass planbare Eingriffe, die medizinisch vertretbar ambulant erbracht werden können, stärker aus der klassischen stationären Umgebung herausgelöst werden und damit neue Wege, aber auch neue Bruchstellen im Versorgungspfad entstehen.
Diese Ambulantisierung ist mehr als eine technische Vergütungsfrage. Sie bedeutet, dass Aufenthalte kürzer werden, Vor- und Nachbehandlung stärker in Praxen, MVZ und andere ambulante Strukturen verlagert werden und Kliniken ihre Rolle zwischen Hochleistungsmedizin und Grundversorgung neu definieren müssen. Fallpauschalen, die sektorengleich vergüten, sollen verhindern, dass der Ort der Leistungserbringung wichtiger wird als der medizinische Bedarf. Gleichzeitig bleiben Vorhaltekosten, Notfallversorgung und komplexe Fälle im stationären Bereich verankert, was eigene Konfliktlinien in Budgetverhandlungen erzeugt. Im Alltag bedeutet dies, dass Patientinnen und Patienten häufiger mit kürzeren Klinikaufenthalten und längeren Phasen zu Hause konfrontiert sind, während Angehörige, Praxisteams und ambulante Dienste mehr Verantwortung tragen, ohne immer im gleichen Tempo zusätzliche Ressourcen zu erhalten.
Für Apotheken ergeben sich aus dieser Entwicklung gleich mehrere Berührungspunkte. Wo Eingriffe ambulant stattfinden und Patienten nach wenigen Stunden oder Tagen wieder zu Hause sind, rücken Entlassmedikation, lückenlose Weiterverordnung und die Verständlichkeit von Therapieplänen stärker in den Fokus. Missverständnisse bei der Umstellung von Klinikpräparaten auf ambulant verfügbare Produkte oder bei der Kombination von Neuverordnungen mit bestehender Dauermedikation können die erhofften Einsparungen rasch unterlaufen. Im Alltag bedeutet dies, dass Apothekenteams häufiger mit Menschen zu tun haben, die nach ambulanten Eingriffen kurzfristig Rezepte einlösen, Fragen zu Schmerzmitteln, Thromboseprophylaxe oder Wundversorgung stellen und eine Orientierung zwischen Fachbegriffen aus Arztbriefen und der Realität des heimischen Badezimmerschranks benötigen.
Gleichzeitig entsteht ein Spannungsfeld zwischen gewünschter Kostendämpfung und Versorgungsqualität. Wenn die Maxime „mehr Ressourcen für weniger Fälle“ abgelöst werden soll, braucht es verlässliche Strukturen, die verhindern, dass Einsparungen an der stationären Türschwelle im ambulanten Bereich als verdeckte Mehrbelastung auftauchen. Überlastete Praxen, kurze Konsultationszeiten und personell ausgereizte Pflegedienste können dazu führen, dass wichtige Erklärungen, Nachkontrollen oder Anpassungen der Medikation liegen bleiben. Im Alltag bedeutet dies, dass Apotheken häufig jene Fragen auffangen, die im engen Takt der Arzttermine keinen Platz mehr gefunden haben: Welche Tabletten bleiben, welche sind neu, wie lange muss was eingenommen werden, und was passiert, wenn Nebenwirkungen auftreten. Ohne klare Informationswege droht die Gefahr, dass vermeidbare Komplikationen, Wiedereinweisungen oder Non-Adhärenz die erhofften Effekte der Ambulantisierung schmälern.
Langfristig kann die Ausweitung der Hybrid-DRGs dazu führen, dass neue Kooperationen zwischen Kliniken, Praxen und Apotheken entstehen oder bestehende Modelle an Bedeutung gewinnen. Medikationspläne, strukturierte Entlassprozesse und digitale Informationswege werden dort zu entscheidenden Bausteinen, wo Patientinnen und Patienten schneller wieder zu Hause sind und Therapien eigenständig umsetzen müssen. Für Apotheken bedeutet dies Chancen und zusätzliche Verantwortung zugleich: Sie rücken stärker als Schnittstelle zwischen sektorengleicher Vergütung, ärztlicher Therapieplanung und der Lebenswirklichkeit der Versicherten. Im Alltag zeigt sich dies daran, dass eine gute, verständliche und kontinuierliche Begleitung nach ambulanten Eingriffen nicht nur die Lebensqualität stabilisiert, sondern auch dazu beiträgt, dass die politisch gewünschte Ambulantisierung nicht in einem unsichtbaren Verschiebebahnhof von Risiken endet, sondern in einer spürbar verlässlichen Versorgung.
Statine greifen tief in den Stoffwechsel ein, weit über die reine Senkung des LDL-Cholesterins hinaus. Die Hemmung der HMG-CoA-Reduktase betrifft nicht nur den Cholesterinweg, sondern auch Zwischenprodukte, aus denen Coenzym Q10 entsteht. Parallel dazu gibt es Verknüpfungen zum Selenstoffwechsel, weil bestimmte selenabhängige Proteine über ähnliche Syntheseschritte laufen. Wenn die Balance der Selenoproteine gestört wird, kann sich dies bei manchen Menschen in unspezifischen Zeichen wie Blässe, auffälligen Fingernägeln oder auffälliger Müdigkeit niederschlagen. Im Alltag bedeutet dies, dass die bekannten Muskelbeschwerden unter Statinen zwar im Vordergrund stehen, aber nicht das einzige Signal eines aus dem Gleichgewicht geratenen Stoffwechsels sind.
Für Apotheken ist die Einordnung von Muskelschmerzen unter Statintherapie weiterhin ein zentrales Thema. Myalgien, Muskelschwäche und ein Anstieg der Kreatinkinase passen zu dem Bild, das mit einem Mangel an Coenzym Q10 in Verbindung gebracht wird. Gleichzeitig trägt ein möglicher Selenmangel dazu bei, dass sich Muskel- und Stoffwechselprobleme verstärken können, weil Selenoproteine an antioxidativen Schutzmechanismen und an der Funktion bestimmter Enzyme beteiligt sind. Im Alltag zeigt sich dies in Gesprächen mit Menschen, die von „ziehenden“ oder „ungewöhnlichen“ Muskelschmerzen berichten, obwohl sie keine erkennbare Mehrbelastung hatten. In solchen Situationen wird deutlich, dass eine Statintherapie nie nur über den LDL-Wert, sondern immer auch über ihre Verträglichkeit und die begleitenden Symptome bewertet wird.
Die Beschreibung der Selenoprotein-Balance macht deutlich, dass es nicht nur um die absolute Zufuhr eines Spurenelements geht. Wenn ein gemeinsamer Syntheseschritt für cholesterin- und selenabhängige Eiweiße gebremst wird, kann die Bildung einzelner Proteine wie Selenoprotein N leiden, während andere Funktionen zunächst stabil bleiben. Zugleich spielt eine selenabhängige Thioredoxin-Reduktase eine Rolle im zellulären Stoffwechsel von Q10, sodass zwei Ebenen miteinander verbunden sind: weniger Coenzym Q10 und eine geschwächte Möglichkeit, oxidativen Stress zu puffern. Im Alltag entsteht daraus ein Bild, in dem diffuse Beschwerden, leichte Infektanfälligkeit, veränderte Belastbarkeit und optische Veränderungen der Nägel nicht isoliert betrachtet werden können. Entscheidend ist die Frage, ob sie im zeitlichen Zusammenhang mit Beginn oder Dosiserhöhung der Statintherapie stehen und ob andere Erklärungen naheliegen.
Bei der Beratung rund um Statine, Selen und Q10 geht es um Balance statt um pauschale Ergänzungsempfehlungen. Eine Substitution von Coenzym Q10 kann bei ausgeprägten Muskelbeschwerden als Option diskutiert werden, der Nutzen hängt aber vom individuellen Beschwerdebild und der Einschätzung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes ab. Bei Selen gilt, dass sowohl ein Mangel als auch eine überhöhte Zufuhr Risiken birgt, sodass Laborwerte und Gesamternährung in die Betrachtung einfließen. Im Alltag bedeutet dies, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als einfache Antwort auf jede Statin-bedingte Beschwerde gesehen werden, sondern eingebettet in eine strukturierte Abklärung, die auch andere Ursachen wie Interaktionen, Nierenfunktion oder Begleitmedikation berücksichtigt. So bleibt die Therapieentscheidung nachvollziehbar und wird nicht allein an einem Laborparameter oder einem Präparat aufgehängt.
Für Apothekenbetreiberinnen und -betreiber ergibt sich daraus ein Aufgabenfeld, das medizinische Einordnung, Risikoabschätzung und eigene Absicherung verbindet. Teams erleben täglich Menschen, die Statine seit Jahren beschwerdefrei einnehmen, ebenso wie Patientinnen und Patienten, die nach kurzer Zeit unterbrechen, weil Muskelschmerzen oder Müdigkeit die Akzeptanz untergraben. Im Alltag bedeutet dies, dass die gezielte Nachfrage nach Beginn, Dosisänderungen, Begleitmedikation und Ernährungsgewohnheiten ein wichtiger Bestandteil der Beratung ist, ohne in ärztliche Therapieentscheidungen einzugreifen. Wo Auffälligkeiten im Gespräch sichtbar werden, kann der Hinweis auf eine ärztliche Kontrolle mit möglicher Bestimmung von Kreatinkinase, Selenstatus oder Q10-Spiegel helfen, Zusammenhänge zu klären. So trägt die Apotheke dazu bei, dass Statintherapien nicht vorschnell abgebrochen werden, sondern auf einer informierten, tragfähigen Grundlage weitergeführt, angepasst oder – wenn nötig – neu bewertet werden.
Wenn Minijobgrenzen steigen, Notdienste geodatenbasiert neu verteilt werden, Kliniken Leistungen verstärkt in den ambulanten Bereich verschieben und Statine tiefer als gedacht in Spurenelement- und Energiestoffwechsel eingreifen, verändert sich der Rahmen, in dem Apotheken ihren Alltag organisieren. Personalstunden verschieben sich, Dienstpläne müssen in größeren Radien gedacht werden, die Zahl der Entlasspatienten mit komplexen Medikationsplänen nimmt zu und im Hintergrund tauchen mehr Fragen zu Muskelschmerzen, Müdigkeit und Spurenelementen auf. Im Alltag bedeutet dies, dass betriebswirtschaftliche Grenzen, Versorgungswege und pharmakologische Details immer enger ineinandergreifen und Entscheidungen zu Verträgen, Notdiensten und Beratung nicht mehr getrennt voneinander getroffen werden können.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Minijobmodelle nur noch funktionieren, wenn jede Stunde und jede Zulage in der Jahresrechnung mitgedacht wird, zeigt sich, wie schmal der Grat zwischen Flexibilität und Nachforderung geworden ist. Wenn Notdienste in großen Radien neu organisiert werden, entscheidet ein gut auffindbarer Standort über Vertrauen in Versorgung oder über das Gefühl, nachts allein gelassen zu sein. Wenn die Ambulantisierung mehr Menschen nach kurzen Eingriffen schneller nach Hause bringt, rücken Medikationspläne und Arzneimittelwissen noch näher an den Küchentisch. Und wenn Statine zugleich LDL senken, Q10 verringern und Selenwege kreuzen, wird deutlich, dass jede scheinbar routinierte Therapie eine Geschichte im Hintergrund hat, die Beratung und Achtsamkeit braucht. Im Alltag bedeutet dies, dass vorausschauende Planung, klare Strukturen und eine ruhige, erklärende Sprache zu leisen, aber entscheidenden Stabilisatoren werden.
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