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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |
Stand: Donnerstag, 20. November 2025, um 08:12 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt zur Fortführung einer anerkannten Berufsunfähigkeitsrente zeigt, wie stark gesundheitliche Entwicklungen, methodische Gutachtenqualität und rechtliche Absicherung ineinandergreifen. Der Fall eines Steinmetzmeisters aus Hessen, dessen Tätigkeit körperliche Präzision und hohe mentale Konzentration verlangt, verdeutlicht die Tragweite chronischer psychischer und körperlicher Einschränkungen. Da der Versicherer keine eindeutigen medizinischen Belege für eine Verbesserung des Gesundheitszustands vorlegen konnte, blieb das ursprüngliche Leistungsanerkenntnis bestehen. Damit entsteht ein wichtiger Orientierungsrahmen für selbstständige Berufsgruppen, deren Tätigkeit betriebliche Verantwortung und persönliche Belastbarkeit eng verbindet. Die Entscheidung wirkt zugleich als Signal für faire Nachprüfungsverfahren und stellt klar, dass seelische Leiden denselben Stellenwert besitzen wie körperliche Erkrankungen.
Das aktuelle Urteil zur Berufsunfähigkeit eines hessischen Steinmetzmeisters zeigt paradigmatisch, wie eng gesundheitliche Realität, vertragliche Zusagen und wirtschaftliche Verantwortung miteinander verzahnt sind. Ausgangspunkt war eine klassische Konstellation: Ein körperlich schwer arbeitender Handwerksmeister, der zusätzlich als Betriebsleiter fungiert, gerät gesundheitlich so unter Druck, dass die Ausübung seines Berufs nicht mehr möglich ist. Die anhaltende Kombination aus chronischer depressiver Störung, schwer einstellbarem Diabetes und weiteren somatischen Beschwerden führte dazu, dass selbst grundlegende Tätigkeiten nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr zu bewältigen waren. Der Versicherer erkannte den Leistungsfall zunächst an und zahlte die vereinbarte Rente, was dem Versicherten und seiner Familie eine wichtige finanzielle Stabilisierung ermöglichte. Schon in dieser Phase wird deutlich, dass Berufsunfähigkeit für Selbstständige nie nur eine medizinische Diagnose ist, sondern unmittelbar über die Fortführung eines über Jahre aufgebauten Betriebs entscheidet. Für vergleichbare Berufsgruppen macht dieser Fall deutlich, dass der Weg über eine frühzeitige rechtskundige Begleitung und eine strukturierte medizinische Dokumentation kein Luxus, sondern eine Form betrieblicher Risikovorsorge ist. Gerade dort, wo körperliche Arbeit und Leitungsaufgaben untrennbar verbunden sind, wirken sich gesundheitliche Einbrüche wie ein Hebel auf die gesamte Einkommensstruktur aus.
Drei Jahre nach Anerkennung der Leistung versuchte der Versicherer, die Weichen neu zu stellen, indem er ein Nachprüfungsverfahren anstieß und die bisherige Einschätzung hinterfragte. Juristisch ist dieser Mechanismus in § 174 des Versicherungsvertragsgesetzes verankert und grundsätzlich legitim, weil eine tatsächlich verbesserte Gesundheit nicht dauerhaft ignoriert werden soll. In der Praxis ist die Nachprüfung jedoch ein hochsensibles Instrument, das schnell zur Belastungsprobe für die Versicherten wird. Im vorliegenden Fall beauftragte der Versicherer neue Gutachten, die zu dem Ergebnis kamen, der Steinmetz sei wieder in der Lage, seine frühere berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Auf dieser Basis stellte das Unternehmen die Rentenzahlungen ein und forderte die Wiederaufnahme regulärer Beitragszahlungen. Für den Versicherten bedeutete dies nicht nur einen abrupten finanziellen Einschnitt, sondern auch die Erfahrung, dass seine gesundheitlichen Einschränkungen plötzlich in Zweifel gezogen wurden, obwohl sich seine Alltagssituation aus eigener Sicht kaum verändert hatte. In vielen Fällen erleben Betroffene die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens als Misstrauensvotum gegen die eigene Wahrnehmung und als Infragestellung der zuvor getroffenen Leistungsentscheidung. Umso wichtiger ist es, dass klare rechtliche Leitplanken verhindern, dass aus berechtigter Überprüfung ein einseitiges Druckinstrument wird. Wird die Nachprüfung hingegen transparent und auf Augenhöhe geführt, können sowohl Versicherte als auch Unternehmen mit nachvollziehbaren Ergebnissen umgehen.
Im anschließenden Gerichtsverfahren rückte die Qualität und Aussagekraft der vom Versicherer eingeholten Gutachten in den Mittelpunkt. Die vom Versicherten beauftragten Rechtsanwälte legten dar, dass die Einschätzungen methodische Schwächen aufwiesen, teilweise widersprüchlich waren und wichtige Befundkonstellationen nicht hinreichend berücksichtigten. Gerade bei psychischen Erkrankungen reicht es nicht, punktuelle Eindrücke zu erheben oder sich auf kurze Gesprächssituationen zu stützen. Entscheidend ist eine differenzierte Betrachtung des Langzeitverlaufs, der Belastbarkeit unter realistischen Arbeitsbedingungen und der Wechselwirkung mit körperlichen Erkrankungen wie einer schwer einstellbaren Diabeteserkrankung. Das Landgericht Darmstadt folgte dieser Argumentation und ließ ein unabhängiges medizinisch-psychiatrisches Gutachten erstellen, das zu dem Ergebnis kam, dass die wesentlichen Einschränkungen in unveränderter Schwere fortbestanden. Die Richter erkannten die Berufsunfähigkeit damit erneut an und verpflichteten den Versicherer, die Leistungen weiterzuzahlen. Die Abgrenzung zwischen solider medizinischer Begutachtung und einer selektiven Auswertung von Befunden gewinnt damit an Bedeutung. Gutachten, die nur einzelne günstige Aspekte hervorheben und belastende Faktoren ausblenden, genügen den Anforderungen an ein faires Verfahren nicht. Für Versicherte bedeutet dies, dass sie auf die Einbeziehung ihrer gesamten Krankheitsgeschichte bestehen sollten, einschließlich stationärer Aufenthalte, Reha-Verläufe und längerfristiger Therapieversuche. Eine lückenlose Dokumentation erschwert es, komplexe Krankheitsbilder auf scheinbar harmlose Befindlichkeitsstörungen zu reduzieren.
Weil sich das Unternehmen mit dieser Entscheidung nicht zufriedengab, gelangte der Fall in der Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt, das die Position der ersten Instanz in zentralen Punkten bestätigte. Die Richter stellten klar heraus, dass die Beweislast für eine relevante gesundheitliche Verbesserung vollständig beim Versicherer liegt, sobald dieser den BU-Fall einmal anerkannt hat. Ein bloßes Abweichen in der Bewertung oder eine optimistischere Interpretation einzelner Befunde reicht nicht aus, um eine laufende Rente zu beenden. Erforderlich sind belastbare, konsistente und nachvollziehbare medizinische Fakten, die eine deutliche Veränderung der Leistungsfähigkeit belegen. Bestehen Zweifel, bleiben diese zulasten des Versicherers. Für Versicherte bedeutet dies, dass sie nicht permanent den eigenen Gesundheitszustand rechtfertigen müssen, sondern sich auf die ursprüngliche Leistungszusage stützen dürfen, solange sich die Gesamtlage nicht faktenbasiert verbessert. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts sendet hier ein klares Signal an die Praxis: Die Schwelle für die Beendigung eines anerkannten Leistungsfalls liegt hoch und darf nicht durch verkürzte Begründungen unterschritten werden. Damit wird auch der Versuch erschwert, Nachprüfungsverfahren als Steuerungsinstrument in wirtschaftlich angespannten Phasen zu nutzen. Für die Versicherten entsteht ein gewisser Vertrauensschutz, der es erleichtert, sich auf Therapie, Alltagsbewältigung und eine realistische Lebensplanung zu konzentrieren, statt permanent einen möglichen Leistungsentzug vor Augen zu haben.
Besonders bedeutsam ist die Botschaft des Urteils für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die in der Regulierungspraxis noch immer häufig unterschätzt oder als vorübergehende Episode eingeordnet werden. Depressionen, Angststörungen oder Anpassungsstörungen können in Verbindung mit körperlichen Erkrankungen dazu führen, dass grundlegende Anforderungen des Berufslebens dauerhaft nicht mehr erfüllt werden können. Die Entscheidung aus Hessen stellt klar, dass seelische Leiden rechtlich den gleichen Stellenwert haben wie körperliche Limitierungen, wenn sie zu einer anhaltenden Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit führen. Für Handwerksmeister, Freiberufler und selbstständige Dienstleister bedeutet dies mehr Rechtssicherheit, weil nicht jede leichte Schwankung im Befinden als Signal für eine mögliche Rückkehr in den Beruf interpretiert werden kann. Zugleich wächst die Verantwortung, Krankheitsverläufe sauber zu dokumentieren und Behandlungswege nachvollziehbar festzuhalten, damit unabhängige Gutachter ein realistisches Bild gewinnen können. Ein weiterer Aspekt betrifft die gesellschaftliche Bewertung psychischer Erkrankungen, die häufig noch immer von Vorurteilen geprägt ist. Wer an Depressionen oder anderen seelischen Leiden erkrankt, stößt nicht selten auf Erwartungen, sich mit hinreichender Willenskraft wieder in den Arbeitsalltag zurückzukämpfen. Das Urteil stellt dem die klare Botschaft entgegen, dass anhaltende psychische Erkrankungen ernst genommen und mit derselben Sorgfalt bewertet werden müssen wie chronische körperliche Leiden. Diese Haltung entlastet nicht nur die unmittelbar Betroffenen, sondern unterstützt auch behandelnde Fachleute, wenn es darum geht, die Schwere eines Krankheitsbildes gegenüber Dritten zu vermitteln.
Aus betrieblicher Sicht zeigt der Fall, wie eng persönliche Gesundheit, Unternehmensführung und langfristige Absicherung zusammenhängen. Wer einen Familienbetrieb führt, trägt Verantwortung für Mitarbeitende, laufende Projekte, Kundenbeziehungen und Investitionen, die meist auf viele Jahre ausgelegt sind. Fällt die tragende Person aus gesundheitlichen Gründen aus, drohen nicht nur Einkommenseinbußen, sondern auch strukturelle Schäden am Unternehmen, etwa durch Auftragsverluste, verunsicherte Kreditgeber oder einen schwierigen Generationswechsel. Eine verlässlich ausgezahlte Berufsunfähigkeitsrente kann hier den Unterschied machen zwischen geordnetem Übergang und existenzieller Krise. Das Urteil sendet das Signal, dass Versicherer die wirtschaftliche Folgewirkung ihres Handelns mitbedenken müssen, wenn sie Leistungsfälle neu bewerten. Gleichzeitig macht es deutlich, wie wichtig eine sorgfältig ausgewählte Police ist, die den tatsächlichen Tätigkeitsmix realistisch abbildet und nicht nur auf idealisierte Berufsprofile abstellt. Hinzu kommt, dass die wirtschaftliche Situation vieler Betriebe ohnehin von Unsicherheit geprägt ist und ungeplante Ausfälle der Leitungsebene leicht zu Kettenreaktionen führen. Kreditlinien, Lieferbeziehungen und langfristige Verträge sind auf stabile Einnahmeströme angewiesen, die ohne nachvollziehbare Absicherung kaum zu halten sind. Wenn Berufsunfähigkeitsversicherungen in dieser Lage verlässlich leisten, ermöglichen sie Übergangsmodelle wie die schrittweise Übergabe an Nachfolger, den Verkauf von Betriebsanteilen oder gezielte Umstrukturierungen. Bleibt die Leistung hingegen unberechenbar, erhöht dies den Druck auf alle Beteiligten und kann zu übereilten Entscheidungen führen.
Für die Praxis der Absicherung ergibt sich daraus ein klarer Handlungsrahmen. Bereits bei Vertragsabschluss sollte darauf geachtet werden, dass die Beschreibung der beruflichen Tätigkeit nicht zu allgemein ausfällt, sondern präzise festhält, welche körperlichen und mentalen Anforderungen der Alltag wirklich stellt. Dazu gehören neben klassischen Fachaufgaben häufig auch Führungsfunktionen, komplexe Organisationstätigkeiten, Kundenberatung, Verhandlungsführung und Krisenmanagement. Je besser dieser Alltag dokumentiert ist, desto eindeutiger lässt sich später prüfen, ob eine gesundheitliche Einschränkung tatsächlich zu einer Berufsunfähigkeit führt. Kommt es dennoch zu einem Nachprüfungsverfahren, ist es für Betroffene ratsam, frühzeitig spezialisierte rechtliche Unterstützung und unabhängige medizinische Expertise einzubinden. Wird der Gesundheitszustand langfristig stabil, kann ein geordneter Übergang in eine neue Lebensplanung gelingen; bleibt die Einschränkung bestehen, bietet die nun bestätigte Beweislastregel einen wichtigen Schutzschild gegen vorschnelle Leistungsbeendigungen. Daraus ergibt sich ein doppelter Lerneffekt: Zum einen sollten Berufstätige mit hoher Verantwortung darauf achten, frühzeitig Vorsorgeinstrumente zu wählen, die zum tatsächlichen Arbeitsprofil passen und nicht nur auf generischen Berufsbezeichnungen beruhen. Zum anderen zeigt der Fall, dass Durchhaltevermögen im Konfliktfall lohnend sein kann, wenn medizinische Fakten sauber aufbereitet und juristisch konsequent eingebracht werden. Die nun bestätigte Beweislastregel stärkt die Position der Versicherten und setzt zugleich einen Standard, an dem sich zukünftige Nachprüfungsverfahren messen lassen müssen. Langfristig kann diese Klarheit dazu beitragen, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen wieder stärker als verlässliche Säule der persönlichen und betrieblichen Absicherung wahrgenommen werden und nicht als zusätzliche Unsicherheitsquelle, die im Ernstfall mehr Fragen als Antworten hinterlässt.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Die Entscheidung zur Fortführung einer anerkannten Berufsunfähigkeitsrente zeigt, wie eng gesundheitliche Realität, methodisch saubere Gutachten und betriebliche Verantwortung miteinander verbunden sind. Wo Versicherer nur mit klaren medizinischen Belegen handeln dürfen, entsteht Sicherheit, die weit über den Einzelfall hinausreicht. Zugleich macht der Fall sichtbar, dass psychische Erkrankungen strukturelle Bedeutung haben, wenn körperliche Belastungen und organisatorische Verantwortung zusammenwirken. Die Deutung liegt darin, die Verbindung zwischen persönlicher Gesundheit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit konsequent mitzudenken.
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