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  • 17.11.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Wundversorgung im Umbruch, digitale Ausweise als Risiko, Enzymstrategien für Beratung
    17.11.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Wundversorgung im Umbruch, digitale Ausweise als Risiko, Enzymstrategien für Beratung
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Wenn Verbandmittel neu definiert, Signaturkarten zur Sollbruchstelle und Enzympräparate zum Trend werden, entscheidet aktives Prozess- ...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Wundversorgung im Umbruch, digitale Ausweise als Risiko, Enzymstrategien für Beratung

 

Die Themen des Tages zeigen, wie neue Regeln zur Wundversorgung, Signaturkarten-Chaos und Enzympräparate gemeinsam den Beratungsalltag fordern und ordnen.

Stand: Montag, 17. November 2025, um 11:30 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Die heutige Lage zeigt ein Spannungsdreieck, das nicht ignoriert werden kann: Die Neusortierung der Wundversorgung zwingt dazu, Verbandmittel feiner zu unterscheiden und gleichzeitig wirtschaftliche Konsequenzen im Blick zu behalten; die Praxis, mit Heilberufsausweisen im Kollegenkreis auszuhelfen, legt offen, wie empfindlich digitale Identitäten inzwischen für die Stabilität ganzer Abläufe sind; das Kartenchaos rund um elektronische Signaturen zeigt, dass E-Rezept und eAU nur so verlässlich sind wie die schwächste TI-Komponente im Hintergrund. Enzympräparate schließlich rücken als zusätzliche Baustelle ins Rampenlicht: Sie versprechen Unterstützung bei Entzündungen, Schwellungen oder Verdauungsbeschwerden, verlangen aber nach klarer Einordnung zwischen zulässiger Ergänzung und überzogener Erwartung. Zusammen ergeben diese Themen ein Bild einer Versorgung, die sich permanent zwischen Regulierung, Technikstress und Beratungsanspruch behaupten muss. Wer hier vorausschauend handelt, gestaltet nicht nur die Umstellung bei Verbandmitteln oder den Kartentausch, sondern stärkt zugleich die eigene Rolle als verlässlicher Partner in einem Umfeld, das immer stärker von Regeln, Schnittstellen und differenzierter Kommunikation geprägt wird.

 

Verbandmittel-Regeln ziehen an, Übergangsfristen verschieben sich, Versorgungsrisiken bleiben

Die anstehende Neusortierung der Wundversorgung dreht sich nicht um eine einzelne Stichtagsänderung, sondern um eine grundsätzliche Verschiebung in der Logik der Erstattungsfähigkeit. Unter der Oberfläche der bekannten Fristen – zuletzt mit der in Aussicht gestellten Verlängerung bis Ende 2026 – steht eine klare Botschaft: Produkte zur Wundbehandlung werden präziser in „echte“ Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung getrennt, und nur die erste Gruppe soll künftig ohne zusätzliche Hürden zulasten der gesetzlichen Kassen laufen. Für die Praxis heißt das: Die Versorgung mit modernen, technisch aufwendigen Wundprodukten wird von einer eher großzügigen hin zu einer deutlich formaleren Erstattungskultur überführt, in der Nutzen, Einordnung und Dokumentation enger zusammenrücken müssen.

Im Zentrum steht die Abgrenzung: Klassische Verbandmittel dienen in erster Linie dazu, Wunden abzudecken, Sekret aufzunehmen und ein geeignetes Milieu für die Heilung zu schaffen – ohne darüber hinausgehende pharmakologische oder technisch komplexe Wirkmechanismen. Produkte, die zum Beispiel antimikrobielle Wirkstoffe fest integriert enthalten oder über spezielle aktive Funktionen gesteuert werden, rutschen dagegen in die Gruppe der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“. Für diese zweite Kategorie sind strengere Voraussetzungen vorgesehen, etwa eine gesonderte Nutzenbewertung oder besondere Verordnungsregeln. Damit verändert sich die Landkarte der Wundversorgung spürbar: Was bisher als naheliegende Option galt, kann künftig nur noch in genau definierten Konstellationen eingesetzt werden, wenn es zulasten der Kassen abgerechnet werden soll.

Für Betriebe mit starkem Wundfokus ergibt sich daraus ein Mix aus Sortiments- und Prozessfragen. Es reicht nicht mehr, moderne Auflagen und Systemlösungen breit vorzuhalten, weil ihre Erstattungsfähigkeit in einzelnen Fällen unklar oder zeitlich befristet sein kann. Gleichzeitig müssen Verordnungen genauer geprüft werden: Passt das verordnete Produkt in die enger definierte Verbandmittelgruppe oder gehört es zu den „sonstigen“ Produkten mit zusätzlichen Bedingungen. Wo diese Abgrenzung nicht beachtet wird, drohen Beanstandungen oder Retaxationen, die schon bei wenigen hochpreisigen Produkten die Liquidität merklich belasten können. In einem Umfeld, in dem wirtschaftliche Reserven vieler Häuser ohnehin knapp sind, wird die Wundversorgung damit zu einem Thema, bei dem medizinische Qualität und wirtschaftliche Vorsicht besonders eng miteinander verknüpft werden müssen.

Parallel rückt die Zusammenarbeit mit verordnenden Stellen stärker in den Vordergrund. Ärztliche Praxen, Wundambulanzen und Pflegedienste, die seit Jahren nach bestimmten Mustern verordnen, müssen verstehen, welche Produkte künftig ohne weiteres erstattungsfähig sind und bei welchen die Dokumentation geschärft werden sollte. Wo Betriebe in der Wundversorgung gut vernetzt sind, können sie gemeinsam mit den verordnenden Partnern auf sinnvolle Produktfamilien setzen, die sowohl medizinisch als auch erstattungsrechtlich tragfähig sind. Ohne diese Abstimmung besteht die Gefahr, dass einzelne Praxen weiter „wie immer“ verordnen, während die wirtschaftlichen Folgen dann bei den Abgebenden auflaufen.

Für Apothekenbetreiber bedeutet dies, die Wundversorgung als eigenes Risikofeld mit klaren Spielregeln zu definieren. Dazu gehört ein gepflegtes Warenwirtschaftssystem, in dem Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung sauber gekennzeichnet sind, ebenso wie interne Standards zur Rezeptprüfung und zur Dokumentation. Teams, die regelmäßig mit komplexen Wunden zu tun haben, brauchen Fortbildungen, die sowohl die medizinische Seite als auch die neue Erstattungslogik abbilden. Dort, wo diese Hausaufgaben frühzeitig gemacht werden, lässt sich die verlängerte Übergangsfrist tatsächlich als Chance nutzen: nicht, um das Thema aufzuschieben, sondern um Strukturen zu schaffen, die moderne Wundversorgung ermöglichen, ohne die Betriebe in unkalkulierbare wirtschaftliche Risiken zu treiben.

 

HBA wird zum Nadelöhr, kollegiale Hilfe schließt Versorgungslücken, Haftungslinien verschwimmen

Der Fall eines Inhabers, dessen Heilberufsausweis abläuft und der kurzfristig auf die Unterstützung eines Kollegen angewiesen ist, zeigt, wie stark sich die Arbeitsrealität in den Betrieben verändert hat. Der HBA ist längst nicht mehr nur ein Ausweisdokument, sondern der zentrale Schlüssel für digitale Signaturen und damit für einen großen Teil der täglichen Arbeit. Wenn dieser Schlüssel fehlt oder verspätet geliefert wird, geraten Abläufe ins Stocken – bis hin zu der Situation, dass ohne improvisierte Hilfe eines Nachbarn ganze Rezeptströme nicht mehr qualifiziert signiert werden könnten. Was nach gelebter Kollegialität aussieht, ist zugleich ein Warnsignal: Die technische und rechtliche Abhängigkeit von wenigen Karten und Zertifikaten ist größer, als vielen bewusst ist.

Aus fachlicher Sicht ist die Hilfsbereitschaft nachvollziehbar. Niemand möchte, dass Verordnungen liegen bleiben oder Patientinnen und Patienten mehrfach wiederkommen müssen, nur weil ein Ausweis nicht rechtzeitig getauscht wurde. Dennoch verschiebt ein solcher Notbehelf die Verantwortung. Der HBA ist personengebunden; jede damit abgegebene Signatur steht formal für die Person, deren Name auf der Karte steht. Wird der Ausweis in einem fremden Betrieb genutzt, überlagern sich die Verantwortlichkeiten: Die fachliche Arbeit findet im einen Unternehmen statt, die digitale Unterschrift trägt den Namen des Kollegen. Im Alltag mag das funktionieren, doch im Streitfall stellt sich die Frage, wer wofür haftet und wie sich der tatsächliche Ablauf nachträglich belegen lässt. Ohne saubere Dokumentation kann sich der gute Wille im Ernstfall gegen den Helfenden richten.

Für die Inhaber rückt damit das Management der eigenen TI-Infrastruktur an eine Stelle, die früher klassischen Themen wie Lagerbestand oder Rezeptur vorbehalten war. Ablaufdaten der Karten, Tauschfristen und Lieferzeiten müssen aktiv überwacht werden, damit Fristen nicht übersehen und Anträge nicht zu spät gestellt werden. Wer hier frühzeitig plant, vermeidet Situationen, in denen improvisierte Fremdhilfe zur einzigen Option wird. Gleichzeitig lohnt es sich, interne Notfallpläne zu entwickeln: Wie soll verfahren werden, wenn ein HBA unerwartet ausfällt, welche Übergangsprozesse sind vertretbar, welche Kommunikationsschritte sind mit Praxispartnern und Kassen abgestimmt. Führung, die diese Fragen vorher klärt, schafft im Ernstfall Handlungssicherheit.

Auch die eigene Absicherung spielt eine Rolle. Wenn der HBA ausnahmsweise in einem anderen Betrieb eingesetzt wird, ist es sinnvoll, die Rahmenbedingungen schriftlich festzuhalten – etwa Umfang, Zeitraum und Zweck der Nutzung. So lässt sich im Nachhinein nachvollziehen, wie die Signaturen zustande gekommen sind. Parallel sollte geprüft werden, ob bestehende Versicherungen Konstellationen abdecken, in denen die eigene Berufsausübung zeitweise in einem anderen Unternehmen stattfindet oder digitale Signaturen für fremde Abläufe genutzt werden. Wo hier Lücken bestehen, kann aus einer spontanen Gefälligkeit schnell ein Haftungsrisiko werden, das niemand bedacht hat.

Für Apothekenbetreiber ergibt sich daraus eine doppelte Lehre. Zum einen zeigt der Fall, dass tragfähige Netzwerke vor Ort unverzichtbar sind – gerade in Phasen, in denen Kartentausch, Lieferengpässe oder Personalengpässe den Alltag erschweren. Zum anderen wird deutlich, dass Hilfe nicht im rechtsfreien Raum stattfinden darf. Kollegiale Unterstützung bleibt wichtig, sollte aber auf einem Fundament klarer Absprachen und transparenter Dokumentation stehen. Wer das Thema HBA nicht nur als technische Pflicht, sondern als strategische Schlüsselfrage für Rechtssicherheit, Liquidität und Reputation begreift, senkt nicht nur das eigene Risiko, sondern stärkt auch das Vertrauen in ein Versorgungssystem, das zunehmend von digitalen Identitäten abhängt.

 

HBA-Tausch stockt, E-Rezepte wanken, Versorgungsrisiken landen in den Betrieben

Der Massentausch von elektronischen Heilberufsausweisen und Praxiskarten ist längst zu einem Stresstest für die digitale Infrastruktur geworden. Innerhalb weniger Monate sollen zehntausende Ausweise ausgetauscht werden, während Produktion, Ident-Prüfung und Logistik sichtbar an Grenzen stoßen. In dieser Gemengelage zeigen sich Schwächen, die in der Anfangsphase der Telematikinfrastruktur oft unterschätzt wurden: Fällt eine einzige Karte aus, steht im Zweifel eine ganze Praxis ohne qualifizierte Signatur da. Dort, wo E-Rezept und eAU inzwischen fester Bestandteil des Alltags sind, wird ein technisches Detail zur Systemfrage. Der Anspruch, elektronische Prozesse als Standard zu etablieren, kollidiert mit der Realität verzögerter Lieferungen, ablaufender Zertifikate und schwankender Systemstabilität.

Für die Versorgung bedeutet das, dass der Heilberufsausweis nicht mehr nur als Ausweis im engeren Sinne verstanden werden kann, sondern als Schlüssel zu zentralen Anwendungen. Ohne gültige Karte lassen sich E-Rezepte nicht signieren, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht erstellen und wesentliche Kommunikationswege in der Telematik nicht nutzen. Wenn einzelne Praxen deshalb über Wochen auf Papierverfahren zurückfallen müssen, entsteht ein Bruch in Prozessketten, die an vielen Stellen längst auf digitale Abläufe optimiert sind. Die Folgen landen nicht nur bei den Praxisteams, sondern auch in den Betrieben, die Rezepte beliefern: Medienbrüche, zusätzliche Prüfschritte und Unsicherheit bei der Zuordnung von Verordnungen machen Abläufe aufwendiger und erhöhen die Fehleranfälligkeit.

Hinzu kommt, dass die beteiligten Akteure die Verantwortung unterschiedlich wahrnehmen. Kartendienste verweisen auf Bestellzeitpunkte, Identifikationsprozesse und externe Dienstleister, während Praxisbetreiber das Gefühl haben, für Versäumnisse innerhalb der übergeordneten Infrastruktur geradestehen zu müssen. In dieser Situation greifen manche zu improvisierten Lösungen, etwa indem parallel Papierrezepte ausgestellt oder Anwendungen selektiv genutzt werden. Solche Übergangsarrangements mögen kurzfristig pragmatisch wirken, sie zementieren aber zugleich eine Kultur der „Parallelwelten“, in der digitale und analoge Verfahren nebeneinander herlaufen und damit ihre jeweiligen Vorteile gegenseitig abschwächen. Aus Sicht der Betriebe entsteht so ein permanent erhöhter Organisationsaufwand, ohne dass die angestrebten Effizienzgewinne verlässlich realisiert werden.

Gerade die Betriebe, die technisch frühzeitig investiert haben, spüren die Belastung besonders. Sie haben Prozesse, Schulungen und Softwarestrukturen auf einen durchgängig digitalen Workflow ausgerichtet, erwarten planbare Signaturwege und stabile Rahmenbedingungen. Wenn diese Grundlage ins Wanken gerät, stehen nicht nur Arbeitsabläufe, sondern auch Investitionsentscheidungen infrage. Gleichzeitig lässt sich beobachten, dass Einrichtungen mit klar geregeltem Karten- und Fristenmanagement robuster durch die Tauschphase kommen. Dort, wo Laufzeiten systematisch überwacht werden, Bestellungen frühzeitig ausgelöst und alternative Szenarien für Ausfälle vorbereitet sind, bleibt der Schaden begrenzt. Der Unterschied liegt weniger in der Technik selbst als im Umgang mit ihr.

Perspektivisch wird sich entscheiden, ob die Infrastruktur-Leistungsträger in der Lage sind, diese sensible Übergangsphase transparent und verlässlich zu gestalten. Je klarer kommuniziert wird, welche Karten mit welchen Fristen betroffen sind, welche Ersatzverfahren im Notfall rechtssicher möglich sind und wie technische Störungen eingrenzbar bleiben, desto besser lassen sich operative Risiken im Alltag kontrollieren. Für Betriebe, die täglich mit elektronischen Verordnungen arbeiten, bedeutet dies, ihre Rolle aktiv zu definieren: nicht als passive Nutzer einer übergestülpten Technik, sondern als Mitgestalter von Abläufen, in denen digitale Werkzeuge nur dann Mehrwert schaffen, wenn sie planbar funktionieren und die Verantwortung für Ausfälle nicht einseitig nach unten durchgereicht wird.

 

Enzympräparate strukturieren Entzündungsmanagement, pflanzliche Proteasen erweitern Optionen, Risiken verlangen klare Beratung

Enzyme wie Bromelain aus der Ananas und Papain aus der Papaya gehören zu den subtilen Wirkstoffen, die an entscheidenden Schnittstellen des Stoffwechsels eingreifen. Sie spalten Eiweißstrukturen, beeinflussen Entzündungsprozesse und können die Verarbeitung von Nahrungsbestandteilen verändern. In der Praxis werden sie seit Jahren in verschiedenen Kontexten eingesetzt, etwa zur Unterstützung bei Schwellungen, nach Verletzungen oder bei funktionellen Verdauungsbeschwerden. Parallel hat sich ein breiter Markt entwickelt, der von zugelassenen Arzneimitteln bis zu frei verkäuflichen Nahrungsergänzungsmitteln reicht. Die Bandbreite der Dosierungen und Kombinationsprodukte ist groß, die Erwartungen vieler Anwender ebenfalls. Damit wächst der Bedarf an Einordnung: Was ist pharmakologisch plausibel, was durch Studien untermauert, und wo lebt ein Versprechen vor allem vom Marketing.

Eine wichtige Trennlinie verläuft zwischen Enzympräparaten mit arzneilicher Zulassung und Produkten, die ausschließlich als Nahrungsergänzung angeboten werden. Arzneimittel mit Bromelain oder Enzymkombinationen enthalten klar definierte Enzymaktivitäten, verfügen über Fachinformationen und sind für bestimmte Anwendungsgebiete zugelassen, zum Beispiel zur Unterstützung bei Entzündungen oder postoperativen Schwellungen. Damit gehen geprüfte Qualitätsstandards, festgelegte Dosierungen und benannte Kontraindikationen einher. Nahrungsergänzungsmittel auf Enzymbasis hingegen bewegen sich im Rahmen allgemeiner Gesundheitsversprechen, ohne konkrete Krankheiten behandeln zu dürfen. Die Spannweite reicht von niedrig dosierten „Verdauungshelfern“ bis zu hoch dosierten Mischungen mit nicht immer transparenter Zusammensetzung. Für beratende Teams ist diese Differenz mehr als eine Formalie, denn aus ihr ergeben sich jeweils andere Anforderungen an Aufklärung, Dokumentation und Risikoabwägung.

Gleichzeitig ist die Risikoseite differenziert zu betrachten. Bromelain kann die Gerinnungsfunktion beeinflussen und in bestimmten Konstellationen die Blutungsneigung erhöhen, insbesondere bei gleichzeitiger Einnahme gerinnungshemmender Arzneimittel. In chirurgischen Kontexten zeigen Erfahrungen, dass sorgfältig gewählte Dosierungen und eine klare Indikationsstellung zu einer sicheren Anwendung beitragen können, während unkritische Selbstmedikation in Kombination mit weiteren Präparaten problematisch werden kann. Papain wiederum ist eng mit allergischen Reaktionen verknüpft, vor allem bei Personen mit Sensibilisierung gegenüber Papaya oder bestimmten Kreuzallergien. Hier sind Anamnese und Aufmerksamkeit entscheidend, weil vermeintlich harmlose „natürliche“ Produkte in Einzelfällen deutliche Reaktionen hervorrufen können.

Auch in der Indikationsstellung zeigen sich Spannungsfelder. Enzympräparate werden gerne als sanfte Alternative bei Gelenk- und Muskelbeschwerden, nach Sportverletzungen oder bei chronisch entzündlichen Prozessen dargestellt. In einzelnen Bereichen gibt es belastbare Hinweise auf Entzündungsmodulation und Abschwellung, in anderen Anwendungen ist die Datenlage dünn oder uneinheitlich. Für die Praxis bedeutet das, dass Enzyme in ein Therapiekonzept eingebettet werden sollten, statt leitliniengestützte Therapien zu ersetzen. Bei funktionellen Verdauungsbeschwerden kann etwa der Umgang mit Ernährung, Essrhythmus und Stressoren mehr bewirken als jede Tablette, während Enzyme punktuell unterstützen. Nach Eingriffen oder Traumata wiederum steht die Basistherapie im Vordergrund, zu der ergänzend, aber nicht ersetzend, ein Enzympräparat gehören kann.

Die entscheidende Aufgabe liegt deshalb in der Erwartungssteuerung. Wer Enzymprodukte nutzt, erhofft sich häufig schnelle Effekte oder eine „natürliche“ Lösung ohne Nebenwirkungen. Beratung muss in dieser Situation ein realistisches Bild zeichnen: Enzyme sind wirksame Werkzeuge mit klar definierbaren Chancen, aber auch mit Grenzen und möglichen Wechselwirkungen. Aufklärung über sinnvolle Anwendungszeiträume, Kombinationen mit anderen Arzneimitteln, mögliche Begleiterscheinungen und den Zeitpunkt, an dem ärztliche Abklärung geboten ist, gehört zwingend dazu. Wo es gelingt, Enzympräparate nicht als Wundermittel, sondern als Baustein in einem stimmigen Gesamtkonzept zu verankern, entsteht ein Mehrwert – nicht nur für die Symptomkontrolle, sondern auch für die Therapietreue und das Vertrauen in eine differenzierte, ernsthaft abwägende Beratung.
 
 

Wenn die Regeln für Verbandmittel verschärft, Signaturkarten zur Sollbruchstelle der digitalen Infrastruktur und Enzympräparate zum erklärungsbedürftigen Trend werden, verschiebt sich die tägliche Arbeit von Teams im Gesundheitswesen gleich an mehreren Fronten. Die geplante Neuordnung der Wundversorgung zwingt dazu, Sortimente, Verordnungsprüfung und Abrechnung präziser auszubalancieren, weil moderne Produkte zwar medizinisch sinnvoll, wirtschaftlich aber nicht immer eindeutig abgesichert sind. Parallel macht der Heilberufsausweis deutlich, dass Identitätskarten und Zertifikate längst zu kritischen Betriebsmitteln geworden sind: Läuft ein Ausweis ab oder kommt zu spät, steht mehr auf dem Spiel als nur ein technischer Ablauf. Hinzu kommt eine Infrastruktur, in der der Massentausch von Karten bei Ärzten und Einrichtungen die Stabilität von E-Rezept-Prozessen permanent auf die Probe stellt. Enzympräparate schließlich verbinden hohe Erwartungen mit einer teils unübersichtlichen Datenlage und verlangen nach klaren Grenzen zwischen zulässiger Ergänzung und unrealistischem Heilsversprechen. In dieser Verdichtung wird sichtbar, wie stark wirtschaftliche, technische und beratende Dimensionen ineinandergreifen, wenn Versorgung verlässlich bleiben soll.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Die eigentliche Botschaft dieses Tages liegt nicht in einzelnen Detailregelungen, sondern in der Erfahrung, dass Strukturen nur stabil bleiben, wenn sie aktiv geführt werden. Wer Verbandmittel, Kartenmanagement und Enzymempfehlungen bewusst steuert, beugt gleich drei Risiken vor: der schleichenden wirtschaftlichen Erosion durch Retaxationen, der technischen Blockade durch ablaufende Zertifikate und der inhaltlichen Entwertung durch unscharfe Beratung. Dort, wo Teams die Wundversorgung als eigenes Risikofeld definieren, Kartenlaufzeiten wie kritische Wartungsintervalle behandeln und Enzympräparate konsequent in evidenzbasierte Beratung einbetten, entsteht mehr als bloßes Krisenmanagement. Aus einem vermeintlichen Flickenteppich aus Verordnungsrecht, Telematik und Produktfragen wird ein konsistentes Bild: Versorgungssicherheit hängt heute an klaren Prozessen, nicht an der Hoffnung, dass Systeme schon irgendwie funktionieren. Wer diese Erkenntnis in Routinen übersetzt, gewinnt Freiraum – für die eigentliche Aufgabe, Menschen in komplexen Lebens- und Krankheitssituationen verlässlich zu begleiten.

Journalistischer Kurzhinweis: Redaktionelle Entscheidungen werden unabhängig von Beratung und Vertrieb getroffen; kommerzielle Erwägungen haben keinen Einfluss auf Inhalt oder Tonlage.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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