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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Donnerstag, 13. November 2025, um 16:10 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Die heutigen Themen verbinden individuelle Vorsorge, strukturpolitische Auseinandersetzung und alltagsnahe Medizin zu einem gemeinsamen Spannungsfeld. Unabhängige Tests zu Reisekrankenversicherungen zeigen, wie weit der Schutz hochwertiger Jahrespolicen von den oft lückenhaften Kreditkartenversprechen entfernt ist und warum ein klar geregelter Rücktransport, Bergungsleistungen und transparente Bedingungen für Reisende entscheidend sind. Parallel dazu verschärft der enttäuschende Referentenentwurf zur Apothekenreform die Stimmung im Berufsstand: Ausbleibende Fixumserhöhung, Streit um die Rolle der PTA und eine an Beitragssatzstabilität gekoppelte Verhandlungslösung werfen die Frage auf, ob Nachbesserungen reichen oder eine harte Gegenwehr nötig wird. Die Länder mischen sich mit deutlicher Skepsis ein und machen klar, dass wirtschaftliche Basis, Leitungsstrukturen und regionale Versorgungsrealität im Entwurf nicht schlüssig zusammenfinden. Und schließlich zeigt eine große Studie zur Duschhäufigkeit bei Neurodermitis, dass es beim Krankheitsverlauf weniger auf die Zahl der Bäder ankommt als auf konsequente Therapie und gute Pflegeroutinen – eine Entlastung für Betroffene, die ihren Alltag zwischen Hygieneansprüchen und Hautschutz organisieren müssen.
Wer heute beruflich oder privat unterwegs ist, bewegt sich schnell in Kostenregionen, in denen eine unpassende Auslandsreisekrankenversicherung existenzielle Folgen haben kann. Genau hier setzt der aktuelle Test im Finanzen-Heft 12/2025 an, in dem 91 Tarife von 45 Versicherern – getrennt nach Singles und Familien – unter die Lupe genommen wurden. Auffällig ist, dass nur ein Teil der Produkte die Höchstnote erreicht: Bei den Single-Tarifen liegen drei Angebote mit der Bestnote 0,5 vorne, während weitere Top-Tarife zwischen 0,7 und 0,9 bewertet wurden. Dass die Stiftung Warentest ausdrücklich sowohl private als auch gesetzlich Versicherte zum Abschluss einer separaten Auslandsreisekrankenversicherung rät, unterstreicht den Befund, dass sich auf den Basisschutz der regulären Krankenversicherung – insbesondere beim Rücktransport – nicht verlassen werden kann. Gerade hier entstehen schnell Rechnungen im fünf- bis sechsstelligen Bereich, etwa bei Intensivtransporten oder längeren Klinikaufenthalten außerhalb Europas.
Besonders wichtig ist der Hinweis, dass ein separater Auslandskrankenschutz nicht nur für Fernreisen, sondern auch innerhalb der EU sinnvoll ist. Zwar übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen der europäischen Regelungen Kosten nach den dort üblichen Kassensätzen, doch viele Behandlungen sind in der Praxis nur in privaten Kliniken oder bei Privatärztinnen und -ärzten erhältlich. Die Differenz zwischen den lokalen Kassensätzen und den tatsächlich anfallenden Honoraren bleibt dann an den Versicherten hängen. Hinzu kommt, dass ein medizinisch notwendiger Rücktransport, etwa mit einem Ambulanzflugzeug oder Helikopter, in der Regel keine Leistung der GKV ist. Selbst privat Krankenversicherte können hier Lücken haben, wenn im Vertrag nur der „medizinisch notwendige“ und nicht der „medizinisch sinnvolle“ Rücktransport abgesichert ist oder die Bedingungen unklare Ausschlüsse zu Bergung, Suche und Rettung enthalten. Eine geschickt gewählte Zusatzpolice kann außerdem verhindern, dass ein Selbstbehalt ausgelöst wird oder eine sonst fällige Beitragsrückerstattung verloren geht.
Deutlich warnend fällt die Einschätzung aus, sich auf den Auslandskrankenschutz zu verlassen, der manchen Kreditkarten beiliegen soll. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Betroffene trotz vermeintlicher Versicherung auf ihren Kosten sitzen bleiben, weil eine der zahlreichen Klauseln greift. Häufig ist die Leistung daran gebunden, dass die gesamte Reise mit genau dieser Kreditkarte bezahlt wurde, was bei gemischten Zahlungswegen oder gebuchten Einzelleistungen schnell zum Problem wird. Hinzu kommt, dass oft nur der Hauptkarteninhaber versichert ist, während mitreisende Angehörige oder Kinder leer ausgehen. Versicherungssummen sind mitunter knapp bemessen, sodass sie bei teuren Rücktransporten oder längeren Klinikaufenthalten nicht ausreichen. Außerdem finden sich in den Bedingungen nicht selten Altersgrenzen, umfangreiche Ausschlusskataloge und hohe Selbstbeteiligungen, die im Ernstfall erst im Kleingedruckten sichtbar werden. Wer seine Reisesicherheit ernst nimmt, sollte Kreditkartenleistungen daher allenfalls als Zusatz, nicht als tragende Säule der Absicherung betrachten.
Der Test der Stiftung Warentest zeigt auch, wie unterschiedlich die Versicherer ihre Leistungsversprechen ausgestalten – und wie stark dies in die Bewertung einfließt. Berücksichtigt wurden nur weltweit gültige Jahresverträge für beliebig viele Reisen; Tagespolicen oder regional begrenzte Angebote bleiben außen vor. Mit 35 Prozent gingen die medizinischen Leistungen am stärksten in die Gesamtwertung ein, darunter etwa Zahnbehandlungen, Hilfsmittel wie Gehhilfen und Operationen, die zwar aufschiebbar wären, aber im Ausland vernünftigerweise gleich durchgeführt werden sollten. Ein Viertel der Note entfiel auf Rücktransport, Bergung und Todesfallleistungen, also die Frage, ob Transportkosten ohne Abzüge übernommen werden, eine Begleitperson mitreisen kann und Rooming-in für Kinder vorgesehen ist. Die Versicherungsbedingungen selbst zählten zu 20 Prozent, inklusive Kriterien wie Verzicht auf zwingende Selbstbeteiligung oder Leistung auch bei begründeten Rückreiseverzögerungen. Verständlichkeit der Bedingungen sowie der Umgang mit Kriegssituationen und Pandemien flossen mit jeweils 10 Prozent ein; verweigert ein Anbieter die Teilnahme am Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmanns, wurde die Gesamtnote automatisch um eine halbe Stufe verschlechtert.
Die Spitzengruppe der Tarife zeichnet sich durch ein ausgewogenes Leistungsprofil und klar formulierte Bedingungen aus. Bei den Einzeltarifen erreichten drei Produkte die Bestnote 0,5: der „Reise-Krankenschutz Tarif RD“ der Ergo Direkt, „JRV“ der Hansemerkur Reiseversicherung und „Travelsecure-AR ohne Selbstbeteiligung“ der Marke Travelsecure. Dahinter folgen Angebote unter anderem von DKV, Huk-Coburg, Huk24, Vigo, Versicherer im Raum der Kirchen, DFV und LVM mit Bewertungen zwischen 0,7 und 0,9. In der Familienwertung wiederholt sich dieses Bild: Auch hier belegen Ergo Direkt, Hansemerkur und Travelsecure mit den genannten Tarifen die ersten Plätze, gefolgt von Familienprodukten beispielsweise der DKV („FamilyMed Tarif RDN“ mit 0,6) und Vigo („AuslandsReise.Nachaltigkeit ARN.Familie“ mit 0,8). Wer seine eigene Absicherung überprüfen möchte, kann das Finanzen-Heft 12/2025 für 7,90 Euro oder als PDF für 7,49 Euro beziehen und dort die Detailtabellen einsehen. Praktisch bedeutet dies: Reiselustige sollten ihre bestehende Absicherung prüfen, Jahrespolicen mit weltweiter Gültigkeit bevorzugen, den Fokus auf Rücktransport, Bergung und klare Bedingungen legen und Kreditkartenversprechen nur als Zusatz sehen – nicht als Basis, auf der sie im Ernstfall ihr finanzielles Risiko abfedern.
Mit der Verbändeanhörung Anfang November hat die Auseinandersetzung um die Apothekenreform offiziell begonnen – und schon die erste Reaktion zeigt, wie tief die Enttäuschung sitzt. Der Referentenentwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück, die nach jahrelanger Debatte über Kosten, Lieferengpässe und Personalbelastung entstanden sind. Besonders schmerzlich wird empfunden, dass die im politischen Raum immer wieder in Aussicht gestellte Erhöhung des Fixums schlicht nicht vorkommt. Für viele Betriebe wirkt das wie ein doppelter Wortbruch: Einerseits wurden Erwartungen geweckt, andererseits werden nun neue Aufgaben und Flexibilitäten eingefordert, ohne die finanzielle Basis sichtbar zu stärken. Die Stimmung schwankt daher zwischen Ernüchterung und der Frage, ob der vorliegende Entwurf überhaupt eine tragfähige Grundlage für konstruktive Nachbesserungen bietet.
In der Bewertung einzelner Elemente gehen die Meinungen deutlich auseinander. Die vorgesehene Ausweitung der Kompetenzen – etwa zusätzliche Beratungs- oder Delegationsmöglichkeiten – wird von manchen als überfällige Anerkennung der täglichen Arbeit gewertet, von anderen aber als Trostpflaster ohne echten wirtschaftlichen Effekt. Besonders umstritten ist die geplante Vertretungsbefugnis von PTA: Für die einen bedeutet sie eine pragmatische Entlastung in Zeiten knapper personeller Ressourcen, für die anderen ist sie ein schleichender Schritt in Richtung Aufweichung berufsrechtlicher Leitplanken. In dieser Lesart entsteht das Bild einer Reform, die vordergründig Flexibilität verspricht, im Hintergrund aber die Grenze zwischen verantwortlicher Leitung und operativer Tätigkeit verschiebt. Die Sorge lautet, dass sich aus einem scheinbar praktischen Instrument langfristig Argumente ableiten lassen, die tragenden Strukturen des Berufsrechts anzugreifen.
Als besonders toxisch wird von vielen die vorgesehene Verhandlungslösung für das Honorar empfunden. Künftig soll der Deutsche Apothekerverband Anpassungen direkt mit dem GKV-Spitzenverband aushandeln – ein Modell, das auf dem Papier nach mehr Eigenverantwortung und direktem Draht klingt, in der Praxis aber erhebliche Risiken birgt. Bereits die Formulierung, die Verhandlungen sollten „regelmäßig“ stattfinden, lässt genügend Spielraum, um Zeitabstände zu wählen, die mit der Realität steigender Kosten wenig zu tun haben. Ob „regelmäßig“ dann in der Praxis alle paar Jahre, im Ausnahmefall oder nur bei besonderem politischem Druck bedeutet, bleibt offen. Wer auf planbare Entwicklung setzt, wird mit einer Struktur konfrontiert, in der Gespräche zwar vorgesehen sind, aber weder in Frequenz noch in Ergebnisqualität garantiert werden können.
Noch brisanter ist der Bezug auf die im Sozialgesetzbuch verankerte Beitragssatzstabilität als Leitlinie für die Verhandlungen. In einem System, das ohnehin mit wachsenden Ausgaben und demografischem Druck ringt, klingt die Botschaft schnell so: Honoraranpassungen sind nur dann denkbar, wenn die Finanzlage der Kassen dies zulässt – also gerade nicht in Zeiten angespannter Budgets, in denen der wirtschaftliche Druck auf Betriebe am größten ist. Für die Betroffenen entsteht damit ein Zielkonflikt, der kaum aufzulösen ist: Auf der einen Seite sollen sie zusätzliche Aufgaben schultern, Engpassmanagement mittragen und Beratungsleistungen ausbauen, auf der anderen Seite wird die Möglichkeit einer auskömmlichen Vergütung faktisch an die Bedingung geknüpft, dass die Kassenfinanzen entspannt sind. Diese Konstruktion nährt den Eindruck, dass die wirtschaftliche Seite des Betriebs zum nachgeordneten Thema erklärt wird.
Vor diesem Hintergrund erscheint die strategische Frage, ob die Reform nur nachgebessert oder im Extremfall komplett gestoppt werden sollte, nicht mehr theoretisch. Wer das Risiko sieht, dass eine einmal verankerte Verhandlungslösung mit Beitragssatzstabilität als Leitstern dauerhaft auf der Honorseite bremst, kommt zu dem Schluss, dass halbherzige Korrekturen nicht ausreichen. Gelingt es, die problematischen Passagen zu streichen oder grundlegend umzuschreiben, kann aus einem enttäuschenden Entwurf eine Grundlage für echte Weiterentwicklung werden. Bleiben sie hingegen im Kern bestehen, droht eine Konstellation, in der die Betriebe zwar mehr Verantwortung übernehmen, aber in einem Vergütungssystem verankert bleiben, das strukturell auf Sparlogik programmiert ist. Die Entscheidung, ob man eine solche Reform mitträgt oder ihr entschlossen entgegentritt, wird damit zu einer der zentralen Weichenstellungen der nächsten Monate.
Die Reaktionen der Länder auf die geplante Apothekenreform machen deutlich, dass die Kritik nicht auf Berufsvertretungen beschränkt ist, sondern ein föderales Spannungsfeld berührt. Gesundheitsministerinnen und -minister verschiedener Bundesländer äußern erhebliche Zweifel, ob der Entwurf in der vorliegenden Form den Versorgungsrealitäten gerecht wird. Besonders im Fokus steht – wie schon bei den Verbänden – das völlige Ausbleiben einer Fixumserhöhung. Aus Sicht der Länder wirkt dieser Punkt nicht nur wie ein politischer Rückzieher, sondern auch wie eine verpasste Gelegenheit, die wirtschaftliche Grundlage eines ohnehin belasteten Versorgungssektors zu stabilisieren. Angesichts steigender Kosten, komplexerer Aufgaben und regionaler Unterschiede in der Versorgungsdichte erscheint es schwer nachvollziehbar, warum ausgerechnet die zentrale Frage der Vergütung ausgespart bleibt. Hier zeichnet sich der erste Konflikt zwischen Bund und Ländern ab: Während der Bund mit strukturellen Anpassungen operiert, sehen die Länder den wirtschaftlichen Handlungsspielraum der Betriebe gefährdet.
Ein zweiter Kritikpunkt betrifft die vorgesehene Möglichkeit der PTA-Vertretung. Während der Bund dies als pragmatische Maßnahme zur Entlastung darstellt, empfinden es mehrere Ministerinnen und Minister als Eingriff in das bewährte Qualifikationsgefüge, der mehr Fragen aufwirft, als er löst. In Ländern mit ohnehin angespannter Personalsituation wächst die Sorge, dass eine Ausweitung der PTA-Verantwortung nicht nur temporäre Engpässe überbrückt, sondern langfristig das Rollenverständnis verschiebt. Die Befürchtung lautet, dass eine solche Regel nicht als Hilfe, sondern als Türöffner für strukturelle Veränderungen genutzt werden könnte, die das Fremdbesitzverbot oder die verantwortliche Leitung mittelbar unter Druck setzen. Vor diesem Hintergrund entsteht das Bild einer Reform, die operative Probleme adressieren will, dabei aber zentrale Rahmensetzungen berührt, die für die Länder wesentlich sind.
Parallel dazu wird kritisch hinterfragt, ob der Entwurf überhaupt geeignet ist, die Versorgungsrealität in den Regionen abzubilden. Die Länder tragen Verantwortung für Bedarfsplanung, Aufsicht und Sicherstellung – und erleben damit direkt, wie demografische Veränderungen, Stadt-Land-Gefälle und Lieferengpässe wirken. Viele Ministerien betonen, dass Reformen, die lediglich Kompetenzen verschieben oder neue Verhandlungswege einführen, an der Fläche vorbei steuern, wenn sie nicht zugleich die strukturellen Grundlagen der Versorgung stärken. Eine Reform, die Flexibilität verspricht, aber keine stabile wirtschaftliche Basis und keine verlässliche Ressourcenplanung bietet, bleibt aus Sicht der Länder unvollständig.
Hinter der Skepsis verbirgt sich damit mehr als nur technischer Dissens: Es geht um die Grundfrage, wie viel Steuerungshoheit der Bund den Ländern lässt und wie viel finanzielle und organisatorische Verantwortung auf die Betriebe verlagert wird. Die Tatsache, dass mehrere Länder öffentlich Zweifel anmelden, deutet darauf hin, dass die politischen Mehrheiten für die Reform keineswegs selbstverständlich sind. Der weitere Verlauf wird davon abhängen, ob der Bund bereit ist, zentrale Punkte – insbesondere Vergütung, Leitungsstrukturen und Verantwortlichkeiten – nachzujustieren. Ohne solche Nachbesserungen droht eine Reform, die formal modernisiert, praktisch aber Spannungen verschärft. Die Länder machen deutlich, dass sie an dieser Stelle nicht nur kommentieren, sondern mitgestalten wollen – und dass die Reform nur dann tragfähig sein wird, wenn sie die föderale Realität ernst nimmt.
Die Frage, wie oft Menschen mit atopischer Dermatitis duschen oder baden sollten, gehört zu den Dauerbrennern in der Versorgung – und wurde bislang eher aus Gewohnheit als auf Basis solider Daten beantwortet. Die Eczema Bathing Study schließt hier eine Lücke, indem sie 438 Betroffene, darunter 108 Kinder und Jugendliche, über vier Wochen begleitet und systematisch erfasst hat, ob tägliches oder nur ein- bis zweimal wöchentliches Baden beziehungsweise Duschen einen messbaren Unterschied im Krankheitsverlauf macht. Alle Teilnehmenden setzten ihre bestehende Hautpflege und Pharmakotherapie unverändert fort, sodass die Dusch- und Badefrequenz als zentrale variable Größe im Fokus stand. Gemessen wurde der subjektive Schweregrad mit dem POEM-Score, der typische Symptome wie Nässen, Juckreiz, Schuppung, Schlafstörungen und die allgemeine Beeinträchtigung abbildet. Damit lag ein Instrument vor, das nah an der Alltagsrealität der Betroffenen ansetzt.
Auf den ersten Blick schien die Gruppe mit seltenerem Baden oder Duschen im Verlauf leicht bessere Werte zu erzielen: Von einem medianen POEM-Score knapp unter 15 zu Beginn fiel der Wert in vier Wochen schrittweise auf etwas über 10 Punkte, während die täglich badende oder duschende Gruppe zwar ebenfalls eine Besserung erlebte, sich aber auf einem etwas höheren Niveau einpendelte. Gerade bei einer Erkrankung, in der subjektives Empfinden und Alltagseinschränkung eine große Rolle spielen, ist eine solche Entwicklung augenfällig. Allerdings wäre es verkürzt, aus diesen Rohdaten direkt die Empfehlung „weniger duschen“ abzuleiten. Denn die beiden Gruppen unterschieden sich nicht nur in der Duschfrequenz, sondern potenziell auch in Alter, Pflegeroutinen, Ausgangsbeschwerden und anderen Faktoren, die den Verlauf beeinflussen.
Genau an dieser Stelle setzt die statistische Auswertung der Studie an. Nachdem die Forschenden die Ergebnisse mithilfe eines Modells an Einflussgrößen wie Alter, Pflegestrategie, Medikation und Ausgangssymptomatik angepasst hatten, schrumpfte der Unterschied zwischen den Gruppen auf -0,4 POEM-Punkte zugunsten des selteneren Duschens – ein Wert, der als statistisch nicht signifikant einzustufen ist. Übersetzt bedeutet dies: Es ließ sich kein belastbarer Beleg dafür finden, dass die Häufigkeit von Baden oder Duschen den Krankheitsverlauf bei atopischer Dermatitis relevant verändert. Entscheidend bleibt vielmehr, dass die grundlegende Therapie – von Emollienzien über topische Entzündungshemmer bis hin zu systemischen Optionen – konsequent umgesetzt wird und dass auslösende Faktoren bekannt sind und soweit möglich gemanagt werden. Die oft emotional geführte Debatte über „zu viel“ oder „zu wenig“ Waschen verliert damit einen Teil ihres Schreckens.
Für Menschen mit Neurodermitis und ihre Familien ist diese Erkenntnis entlastend: Die tägliche Hygiene kann sich stärker an Komfort, Alltag und persönlichen Vorlieben orientieren, ohne dass ständig die Sorge im Raum steht, man schade der Haut allein durch die Duschhäufigkeit. Genauso gilt umgekehrt, dass ein reduzierter Rhythmus – etwa aus Zeitgründen oder wegen empfindlicher Haut – nicht als Versäumnis zu verstehen ist, solange Pflege und Therapie verlässlich bleiben. Wichtiger als die reine Zahl der Duschgänge sind Faktoren wie Wassertemperatur, Auswahl milder Reinigungsprodukte, Duschdauer und vor allem das unmittelbare Eincremen danach, um die Hautbarriere zu stabilisieren. Hier entscheidet die Qualität der Routine mehr als die Frequenz.
Für Beratende in Praxen und Betrieben eröffnet die Studie die Möglichkeit, Gespräche auf das zu fokussieren, was den größten Unterschied macht. Statt sich in Detaildiskussionen über „erlaubte“ Duschhäufigkeiten zu verlieren, kann die Aufmerksamkeit auf wirksame Pflegeroutinen, Triggermanagement und Therapieadhärenz gelenkt werden. Die Aussage der Forschenden, man solle so oft duschen oder baden, wie man möchte, weil der Einfluss auf die Neurodermitis gering sei, nimmt Druck aus einer Alltagssituation, die viele Betroffene verunsichert. Im Ergebnis bleibt ein pragmatischer Ansatz: Hygiene orientiert sich an Wohlbefinden und Lebensstil, während das eigentliche Steuerungsrad an anderer Stelle sitzt – bei einer stabilen, individuell angepassten Behandlung, die die Hautbarriere schützt, Entzündungen kontrolliert und Rückfälle begrenzt.
Reisende, die sich auf pauschale Kreditkartenzusagen verlassen, Betriebe, die in einer umstrittenen Reform zwischen Enttäuschung und Eskalation abwägen, Länder, die skeptisch auf bundespolitische Pläne blicken, und Menschen mit Neurodermitis, die ihren Alltag zwischen Vorsicht und Überforderung organisieren müssen – all das gehört heute in ein gemeinsames Bild. Wo unabhängige Tests zeigen, wie groß die Unterschiede zwischen wirkungsvollem Reiseschutz und lückenhaften Versprechen sind, wird Vorsorge plötzlich zur strategischen Entscheidung und nicht zur Nebensache. Wo eine Reform ohne echte Honorarperspektive auf den Weg geschickt wird, wächst der Eindruck, dass wirtschaftliche Realität und politische Rhetorik auseinanderlaufen. Und wo eine Studie zeigt, dass Duschgewohnheiten den Verlauf einer chronischen Hauterkrankung kaum beeinflussen, entsteht Raum, Routinen zu entkrampfen und Beratung auf das zu lenken, was tatsächlich wirkt.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wer seine Absicherung im Ausland nicht dem Zufall überlässt, sondern bewusst zwischen Tarifen, Bedingungen und Fallstricken wählt, verschiebt das eigene Risiko spürbar in eine andere Zone. Wer Reformtexte nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern toxische Formulierungen wie eine an Beitragssatzstabilität gekettete Verhandlungslösung klar benennt, macht sichtbar, wo ökonomische Leitplanken stillschweigend verschoben werden sollen. Wenn Länder ihre Skepsis artikulieren, wird deutlich, dass Versorgung nicht nur aus Bundesparagrafen, sondern aus regionaler Verantwortung besteht. Und wenn Menschen mit Neurodermitis erfahren, dass die Zahl ihrer Duschgänge weniger entscheidend ist als eine verlässliche Pflegeroutine, verändert das den Alltag auf eine leise, aber nachhaltige Weise.
Journalistischer Kurzhinweis: Unabhängig erarbeitet von einer separaten Redaktion mit nachvollziehbarer Qualitätssicherung; kommerzielle Bereiche hatten keinen Einfluss.
Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell
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