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  • 01.11.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Vergütungsverhandlung und Apothekenpraxis, Schnelltests und Beratung, Erkältungsschmerz und Alltag
    01.11.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Vergütungsverhandlung und Apothekenpraxis, Schnelltests und Beratung, Erkältungsschmerz und Alltag
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Verhandlungslösung nur mit Fristen und Messpunkten belastbar, POC-Tests brauchen Timing und Rücksprache, und Sinusitis-Zahnschmerz zei...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Vergütungsverhandlung und Apothekenpraxis, Schnelltests und Beratung, Erkältungsschmerz und Alltag

 

Warum die Verhandlungslösung Klarheit braucht, wie POC-Tests verantwortungsvoll genutzt werden und weshalb Erkältungen als Zahnschmerz im Apothekenalltag ankommen.

Stand: Samstag, 1. November 2025, um 17:00 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Die Reformkurve trifft den Tresen: Mit dem neuen § 3a-Pfad zur »Vergütungsverhandlung« verspricht die Politik Dynamik – doch ohne jährliche Taktung, verbindliche Rückmeldefristen und auditierbare Messpunkte bleibt jede Einigung eine bloße Empfehlung. Für den Alltag zählt, was sich nachweisbar dreht: dokumentierte ärztliche Rücksprache, belegte Engpass-Substitution, Zeitstempel für Wege und Lieferungen. Parallel rücken POC-Schnelltests näher an die Praxis: Ja, Antigen-Selbsttests können bei SARS-CoV-2, Influenza oder RSV Orientierung geben, aber Sensitivität hängt vom Zeitpunkt ab; seriöse Guidance fordert Wiederholung nach 48 Stunden bei Persistenz der Symptome und eine klare Rückkopplung mit der Arztpraxis. Und während die Erkältungswelle rollt, zeigt Sinusitis erneut, wie schnell aus »nur Schnupfen« ein Zahnschmerz wird – mit Konsequenzen für Beratungszeit, OTC-Wahl, Rezeptwege und ggf. Arzttermine. Wer Verhandlung, Testgebrauch und Erkältungsmanagement in ein Verfahren mit Fristen, Interimswerten und Qualitätslogik bindet, macht die Fläche robust – messbar, fair, planbar.

 

Rechtsrahmen und Treuwidrigkeit im Versicherungsfall, Apotheke als Praxisbezug, Vertrauensschutz mit Grenzen

Treuwidriges Verhalten ist kein juristischer Randbegriff, sondern eine moralische Sollbruchstelle im Vertragswesen. Der Bundesgerichtshof hat in einem viel beachteten Beschluss klargestellt, dass Versicherte, die bewusst falsche Angaben machen und dabei Fristen taktisch nutzen, nicht auf den Schutz ihrer Police hoffen dürfen. Wer zehn Jahre nach Vertragsbeginn exakt zum Ablauf der Anfechtungsfrist Leistungen beantragt, obwohl die Erkrankung längst bekannt war, überschreitet die Grenze zwischen Irrtum und Kalkül. So wird der Versicherungsvertrag, eigentlich ein Pakt auf Gegenseitigkeit, zur Bühne für Misstrauen.

Die Gerichte in Göttingen und Braunschweig zeigten hier ungewöhnliche Einigkeit. Beide Instanzen sahen den Kläger nicht als Getäuschten, sondern als Täuschenden. Seine mehrfachen Behandlungen wegen psychischer Probleme – zuletzt kurz vor Antragstellung – hätten offengelegt werden müssen. Stattdessen verschwieg er sie und wartete, bis der formale Schutzschirm der Zehnjahresfrist griff. Doch Treu und Glauben stehen über Fristen: Wer systematisch die Wahrheit beugt, verliert das moralische Fundament, auf dem Verträge ruhen. Der BGH schloss sich der Linie an und sah keinen Grund, die Revision zuzulassen – das Urteil trägt Signalcharakter für künftige Verfahren.

Damit rückt eine stille, aber zentrale Regel ins Zentrum: Verträge funktionieren nur, solange beide Seiten sich an die Wahrheit halten. Versicherer prüfen Risiken, keine Charaktere. Doch wenn Antragsteller relevante Gesundheitsdaten verschweigen, verwandelt sich Risikotransfer in Täuschungstransfer. Das OLG Braunschweig benannte das Verhalten treffend als treuwidrig – ein Begriff, der den Missbrauch formaler Rechte beschreibt. Auch ohne ausdrückliche Sittenwidrigkeit nach § 826 BGB genügt Treu und Glauben als Korrektiv gegen moralische Risse im Rechtsgefüge.

Für Versicherer ist diese Entscheidung ein Rückenwind, weil sie die Grenze zwischen Schutzwürdigkeit und Schutzmissbrauch schärft. Für Versicherte ist sie eine Mahnung, dass Offenheit kein bürokratischer Zwang, sondern die Währung des Vertrauens ist. Gerade in der Berufsunfähigkeitsversicherung, wo persönliche Krankheitsverläufe komplex sind, entscheidet die Ehrlichkeit der Angaben über die Stabilität des Systems. Wer sie verletzt, untergräbt nicht nur seine eigene Absicherung, sondern auch das Prinzip kollektiver Fairness, das diese Verträge trägt.

Auch Apothekeninhaber können daraus eine Lehre ziehen. Wer bei Betriebsversicherungen Risiken wie Kühlgut, Personal oder Technik unvollständig angibt, spielt mit ähnlichem Feuer. Im Schadenfall greift dann nicht der Zufall, sondern die Wahrheit: Nur wer transparent dokumentiert, kann auf schnelle Regulierung hoffen. So zeigt dieser Fall, dass „Treu und Glauben“ keine juristische Floskel ist, sondern das Fundament jeder Absicherung – ob für Menschen oder Betriebe, ob bei Krankheit oder im täglichen Apothekenbetrieb.

 

Honorarprozesse unter Beitragssatzlogik, Apothekenvergütung mit Messpunkten, Fristenmechanik für Planbarkeit

Die geplante Verhandlungslösung in der Apothekenreform klingt zunächst nach Selbstbestimmung: Apotheken und Krankenkassen sollen ihr Honorar künftig direkt aushandeln. Doch hinter dem Versprechen von Augenhöhe lauert eine strukturelle Schieflage. Denn die Verhandlung ist laut Gesetz nur eine Empfehlung – keine Verpflichtung für den Gesetzgeber, das Ergebnis umzusetzen. Damit bleibt das Verfahren ein Spiegel politischer Unverbindlichkeit: viel Dialog, wenig Garantie. Wer den Prozess als Fortschritt preist, verkennt, dass Mitsprache ohne Verbindlichkeit kaum mehr ist als eine Simulation von Einfluss.

Im Kern geht es um den neuen § 3a der Arzneimittelpreisverordnung. Er sieht vor, dass der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (im Benehmen mit der PKV) jährlich über Fixum, Zuschläge und regionale Differenzierungen beraten. Was nach Dynamik klingt, könnte zum Dauerkompromiss werden. Denn die Leitplanken – „Beitragssatzstabilität“ und „Verbraucherpreisindex“ – engen die Spanne möglicher Anpassungen stark ein. Und während Ministerien im Hintergrund das letzte Wort behalten, droht die Verhandlungslösung zum Alibi zu verkommen: eine Bühne, auf der Ergebnisse als Empfehlungen enden.

Die ABDA erkennt den Fortschritt, warnt aber vor der eigenen Schwächung. Sie will ausschließlich über das Fixum verhandeln, nicht über den prozentualen Zuschlag, weil dieser eine Systemfrage sei. Gleichzeitig kritisiert sie den hohen Aufwand ohne Umsetzungsgarantie: Selbst ein Schiedsspruch könnte ins Leere laufen, wenn das BMG und BMWK ihn ignorieren. Die „Regelmäßigkeit“ der Anpassung bleibt zudem unbestimmt – ein Begriff, der in der Praxis oft Stillstand meint. Wer Dynamik verspricht, muss Fristen nennen. Doch das Gesetz schweigt, und Schweigen konserviert Stillstand.

Für Apothekenbetriebe ist die Unsicherheit kein Detail, sondern ein Risiko mit ökonomischer Schlagkraft. Planungssicherheit entsteht nicht durch Verhandlungen, deren Ergebnisse unverbindlich sind, sondern durch verlässliche Mechanismen. Wenn Energie-, Personal- und Mietkosten steigen, aber der Fixzuschlag stagniert, wird die Verhandlung zur Zeitverzögerung – nicht zur Lösung. Der Verweis auf die „Beitragssatzstabilität“ verdeckt, dass Stabilität der Versorgung ohne stabile Betriebe eine Illusion bleibt. Politik, die auf Verhandlung setzt, darf nicht vergessen, dass Apotheken keine Lobbybüros sind, sondern Orte realer Verantwortung.

Die Reform kann dennoch gelingen – wenn sie Verbindlichkeit wagt. Eine klare Fristenlogik, verbindliche Umsetzungsschritte und die Verpflichtung, Abweichungen zu begründen, könnten das Vertrauen der Apotheken stärken. Dann wäre die Verhandlungslösung mehr als ein Rhetorikprojekt. Sie könnte der Beginn einer echten Governance werden, in der Dialog nicht Selbstzweck ist, sondern Werkzeug. Wer Versorgung sichern will, muss Spielräume schaffen, die nicht vom guten Willen abhängen, sondern vom Recht.

 

POC-Tests zwischen Timing und Kontext, Apotheke als Lotsenpunkt, Risiken und Orientierung

Die Welle der Selbsttests ist längst Realität: Ob Covid-19, Influenza oder RSV – Diagnose aus der Verpackung hat ihren Platz im Alltag gefunden. Doch der schnelle Zugriff auf Testergebnisse bringt auch neue Verantwortung mit sich. Für Apotheken eröffnet sich dabei eine doppelte Rolle: als Wissensvermittler und als regulatorischer Anker. Während Patienten sich selbst testen, müssen Apotheken Orientierung bieten – rechtlich, praktisch, sicherheitsbewusst. Denn zwischen „verkaufen“ und „verstehen“ liegt ein Unterschied, der für Vertrauen im Gesundheitswesen entscheidend ist.

Professor Manfred Schubert-Zsilavecz aus Frankfurt bringt es auf den Punkt: Apotheken sind der Ort, an dem die Brücke zwischen Test und Urteil geschlagen wird. Wer ein positives Ergebnis erhält, braucht mehr als ein Symbol auf einem Streifen – er braucht Einordnung. Dass Schnelltests trotz Virusvarianten funktionieren, liegt an der Konstanz des N-Proteins, das sie nachweisen. Doch was in der Laborlogik klar ist, kann im Laiengebrauch schnell verschwimmen. Hier wird die Beratung zum Sicherheitsfaktor. Ein falsch interpretiertes Ergebnis ist nicht nur nutzlos, sondern kann im Falle meldepflichtiger Infektionen rechtliche Folgen haben.

Inzwischen reicht das Spektrum von Corona- bis zu RSV-Tests – und neue Vierfach-Kombinationen sind längst verfügbar. Dass sie in der Apotheke verkauft, aber nicht durchgeführt werden dürfen, ist ein Widerspruch, der die regulatorische Lücke offenlegt. Die Reformdebatte könnte diese Grenze neu ziehen, denn die Meldepflicht von Influenza und RSV liegt derzeit noch beim Arzt. Doch in einer zunehmend dezentralen Diagnostik wäre es rational, den Apotheken kontrollierte Handlungsspielräume zu geben – unter Auflagen und mit dokumentierten Verfahren. Wo die Selbsttestung Realität ist, darf die Fachberatung nicht künstlich begrenzt bleiben.

Auch der Markt entwickelt sich schneller als das Recht. Hersteller wie CorDx oder Prima bieten CE-zertifizierte Selbsttests an, deren Sensitivität bei über 95 Prozent liegt. Doch die Zahl auf der Verpackung ersetzt keine Verantwortung. Apotheken müssen erklären, dass Testergebnisse Momentaufnahmen sind und Symptome ernst zu nehmen bleiben. Nur wenn negative Tests nicht als Freibrief, sondern als Anlass zu Beobachtung verstanden werden, entsteht echte Gesundheitskompetenz. Damit rückt die Aufklärung in den Mittelpunkt der Prävention – und das ist klassische Apothekenarbeit.

Wer den Nutzen dieser Entwicklung versteht, erkennt die Parallele zum Pandemie-Lernen: Wissen ist die neue Infrastruktur. Apotheken können hier mehr leisten als bloße Abgabestellen. Sie übersetzen Produkte in Sicherheit, Technik in Vertrauen und Schnelltests in Verständnis. Der eigentliche Fortschritt ist daher nicht, dass der Patient früher weiß, was er hat – sondern dass er besser versteht, was das bedeutet.

 

Erkältungssaison mit Nebenhöhlenblick, Apotheker im Beratungsfokus, Zahnschmerz als Systemeffekt 

Wenn Schnupfen und Husten den Alltag bestimmen, ist das lästig genug. Kommen dann noch Zahnschmerzen dazu, wirkt es wie ein schlechter Scherz des Körpers. Doch was medizinisch paradox scheint, ist physiologisch logisch. Erkältungsbedingte Entzündungen in den Nasennebenhöhlen können auf die Zahnwurzeln drücken – besonders im Oberkiefer, wo die anatomische Nähe zu den Kieferhöhlen gering ist. Was als Zahnschmerz empfunden wird, ist oft eine Resonanz aus dem Nebenhöhlenraum. Der Körper signalisiert Überdruck, nicht Karies.

Viele Betroffene suchen dennoch zuerst den Zahnarzt auf, weil sie das Symptom falsch deuten. Erst wenn der Röntgenblick Klarheit schafft, wird der Zusammenhang zur Sinusitis erkannt. Dabei könnte Aufklärung in Apotheken diesen Umweg vermeiden: Wer versteht, dass Druck- und Temperaturveränderungen im Kopfbereich typische Begleiterscheinungen viraler Infekte sind, kann besser zwischen Zahn- und Schleimhautschmerz unterscheiden. Hier zeigt sich der Nutzen pharmazeutischer Kommunikation – sie übersetzt Körperreaktionen in Wissen, das entlastet.

Auch bei der Selbstmedikation ist Einordnung entscheidend. Nasenduschen mit Kochsalzlösungen befeuchten die Schleimhäute und fördern Sekretabfluss – ohne Nebenwirkungen. Kortisonhaltige Sprays oder abschwellende Präparate sind Optionen, sollten aber nicht länger als einige Tage verwendet werden. Der Satz „viel hilft viel“ gilt hier nicht, denn Gewöhnung droht schneller, als die Beschwerden verschwinden. Der Rat aus der Offizin kann hier Wirksamkeit von Gewohnheit trennen und so die sinnvolle Daueranwendung begrenzen.

Die Abgrenzung medizinischer Zuständigkeiten bleibt dabei zentral: Bei anhaltenden Schmerzen trotz abklingender Erkältung ist der Gang zum Zahnarzt Pflicht. Denn was sich wie Sinusitis anfühlt, kann eine Zahnwurzelentzündung sein. Diese Wechselwirkung verdeutlicht, wie fein das Zusammenspiel zwischen Fachbereichen ist – und wie wichtig interdisziplinäre Beratung. Apotheken leisten hier oft den ersten Beitrag, weil sie Symptome hören, bevor Diagnosen fallen.

Am Ende erinnert uns der erkältungsbedingte Zahnschmerz an die Logik des Körpers: Systeme reagieren nicht isoliert, sondern vernetzt. Der Kopf ist kein Baukasten, sondern ein Echoraum. Jede Schwellung, jeder Druck, jede Reizung erzeugt Resonanz – manchmal im Zahn, manchmal in der Nase, manchmal beides zugleich. Wer das weiß, reagiert gelassener, behandelt gezielter und versteht, dass Scherz oft nur die Sprache eines Systems ist, das um Balance kämpft.

 

Wenn Versorgung reibungslos läuft, bleibt ihr Wert leise – und gerade deshalb missverständlich. Heute kreuzen sich drei Linien: Die geplante Verhandlungslösung bringt Bewegung in das Apothekenhonorar, aber ohne belastbare Fristen und prüfbare Messpunkte droht sie zu verpuffen. Gleichzeitig rücken POC-Schnelltests als Orientierungshilfe näher an den Alltag, während ihr Nutzen stark von Timing, Einordnung und Rücksprache abhängt. Und mitten in der Erkältungssaison taucht ein alter Bekannter auf: Zahnschmerz aus der Nebenhöhle – ein banales Symptom mit operativer Wirkung auf Beratung, Wege und Arztkontakte. Wer Preise, Prozesse und Pfade zusammen denkt, macht die unsichtbare Arbeit der Fläche sichtbar: dokumentiert, auditierbar, planbar.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Eine starke Fläche entsteht dort, wo Vorhaltung ehrlich bepreist, Qualität prüfbar erfasst und Streit durch klare Fristen begrenzt wird. POC-Tests liefern Signale – erst Kontext, Rücksprache und Zeitfenster machen daraus verlässliche Entscheidungen. Erkältungsbedingter Zahnschmerz wirkt wie ein Brennglas: Der kleine Fall zeigt, wie wichtig kurze Wege, sichere Substitution und schnelle Klärung sind. Wird die Verhandlungslösung mit Standlinien, Interimswerten und Messpunkten unterfüttert, schrumpft die Distanz zwischen Anspruch und Alltag. So wird Nähe vom guten Gefühl zur belastbaren Struktur.

Journalistischer Kurzhinweis: Reine Redaktionsproduktion auf Basis festgelegter Prüfschritte; weder Beratung noch Vertrieb waren an Themenwahl, Textfassung oder Tonalität beteiligt.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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