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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Dienstag, 21. Oktober 2025, um 18:00 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Vor-Ort-Apotheken erleben den Reformtag im Spannungsfeld aus Tempo, Zuständigkeit und Nachweisbarkeit: Die Kammerkritik an zusätzlichen, nicht gegenfinanzierten Aufgaben trifft auf den Zweiteiler der Ministerin – Verordnung jetzt, Gesetz später –, der nur dann Planbarkeit erzeugt, wenn Schnittstellen, Fristen und Evaluationspunkte sauber verzahnt sind. In der Versand- und Botenkette bleibt Temperaturführung das unterschätzte Risiko: Ohne definierte Zielbereiche, Logger-Pflichten und akzeptierte Prüfberichte drohen Interpretationsgefälle und Haftungsverschiebungen bis hin zu Retaxationen. Zugleich sorgt eine Pilocarpin/Diclofenac-Kombination gegen Presbyopie für Aufmerksamkeit, weil sie alltagsnahe Entlastung verspricht, aber bislang auf monozentrischer, retrospektiver Evidenz fußt. Für Teams vor Ort ergibt sich ein klarer Prüfstein: Wirksam ist, was wirtschaftlich trägt, haftungsfest dokumentiert werden kann und die Versorgung sichtbar stabilisiert – vom Honorar über Zuständigkeiten bis zur Temperaturspur im Paketprofil.
Die Landesapothekerkammer Brandenburg bewertet den aktuellen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung als zwiespältig. Einzelne Elemente wirken praktikabel, insgesamt verfehlt der Text jedoch das Ziel, Vor-Ort-Apotheken strukturell zu stärken und die Versorgung belastbar zu machen. Entscheidend ist die Lücke zwischen politischem Anspruch und betrieblicher Wirklichkeit: Ohne verlässliche Refinanzierung werden zusätzliche Pflichten zur Dauerlast. LAK-Präsident Jens Dobbert warnt, dass Modernisierung ohne ökonomische Basis am Ende die Leistungsfähigkeit schmälert, anstatt sie zu heben. Die Mischung aus neuen Aufgaben, unklarer Zuständigkeitsschärfe und fehlenden Ausgleichsmechanismen erzeugt ein Risiko, das vor allem kleinere Standorte trifft. So entsteht kein investitionsfreundliches Umfeld für Technik, Kühlketten und Personalentwicklung.
Im wirtschaftlichen Kern steht die Frage, ob Aufwand und Ertrag in ein faires Verhältnis gesetzt werden, wenn der gesetzliche Fixbetrag seit Jahrzehnten stagniert. Parallel stiegen Personal-, Energie-, IT- und Compliance-Kosten, während Dokumentation und regulatorische Dichte wuchsen. Qualitätsmanagement, Arzneimitteltherapiesicherheit und digitale Schnittstellen verlangen zusätzliche Zeit, Qualifikation und Redundanzen, die sich ohne Honoraranpassung betriebswirtschaftlich kaum abbilden lassen. Gerade ländliche Regionen mit enger Personaldecke verlieren so an Resilienz, weil Reserven für Vertretungen, Notfälle und Spitzenzeiten fehlen. Investitionen in Datensicherheit, Temperaturführung und Notfallpläne geraten in Konkurrenz zu Grundkosten, die den Handlungsspielraum aufzehren. Eine Reform, die Versorgungssicherheit verspricht, muss daher Refinanzierungspflichten ebenso verbindlich regeln wie neue Aufgaben.
Besonders kontrovers ist die Option, pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten vertretungsweise in Leitungsfunktionen einzubinden. Der Ansatz reagiert zwar auf Engpässe in strukturschwachen Regionen, verwischt nach Einschätzung der Kammer jedoch die Linie der persönlichen Gesamtverantwortung approbierter Leiterinnen und Leiter. Leitung, Aufsicht und Haftung sind rechtlich wie praktisch untrennbar und lassen sich nicht durch punktuelle Stellvertretung ohne harte Grenzen stabil abbilden. Wo Zuständigkeiten unscharf werden, entstehen haftungs- und versorgungsrechtliche Unwägbarkeiten, die im Schadenfall unmittelbar durchschlagen können. Retaxationen, Beanstandungen und Temperaturabweichungen entlang der Kühlkette sind Beispiele, bei denen klare Verantwortungswege betriebliche Sicherheit stiften. Flexibilität ist sinnvoll, darf aber nicht mit der Erosion des Prinzips „Keine Apotheke ohne Approbierte in Gesamtverantwortung“ verwechselt werden.
Konstruktiv bietet sich an, Qualifizierungswege auszubauen, die PTA über modulare Aufbaustudiengänge gezielt zur Approbation führen. Solche Pfade verbinden pharmazeutische Tiefe mit rechtlichen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen und erweitern Verantwortung schrittweise. Attraktive Karriereoptionen binden Talente, begegnen dem Fachkräftemangel nachhaltig und stärken die Leitungsarchitektur, statt sie zu durchlöchern. Voraussetzung ist eine klare Verortung der Aus- und Fortbildungszuständigkeit bei den Kammern, verbindliche Curricula mit Praxisanteilen und eine Finanzierung, die Betrieben planbare Freistellungen ermöglicht. Parallel sollten Rollenprofile zwischen Approbierten, PTA und PKA geschärft werden, damit Teamarbeit effizienter wird und Haftungswege eindeutig bleiben. So entsteht ein Kompetenzaufbau, der Versorgungsqualität erhöht, ohne rechtliche Klarheit zu opfern.
Im Gesamtbild rückt die Kammer drei Punkte in den Mittelpunkt: wirtschaftliche Tragfähigkeit, unmissverständliche Verantwortungslinien und verlässliche Vor-Ort-Strukturen. Gefordert werden eine spürbare Honoraranpassung, der Abbau bürokratischer Reibung und rechtsklare Schnittstellen zwischen allen Berufsgruppen, damit Kooperation tatsächlich gelingt. Gesprächsbereitschaft besteht, knüpft sich aber an transparente Umsetzungsfahrpläne und verlässliche Rahmenbedingungen, die Investitionen möglich machen. Entscheidend wird, ob die Reform die betriebliche Basis stärkt, Zuständigkeiten präzisiert und Patientensicherheit entlang der gesamten Liefer- und Kühlkette messbar verbessert. In diesem Sinn richtet sich der Blick nun auf die Ausgestaltung der anstehenden Schritte, ihre zeitliche Staffelung und die Trennung in sachlogische Teilpakete. Gerade die Frage, wie Verordnungs- und Gesetzesteile zusammenspielen, bestimmt, ob Tempo entsteht, ohne Sorgfalt zu verlieren.
Die angekündigte Apothekenreform liegt als zweigeteilter Fahrplan vor: Ein erster Strang umfasst Maßnahmen, die die Fachabteilung des Gesundheitsressorts per Verordnung regeln kann, ein zweiter Strang bündelt Vorhaben, die ein Parlamentsgesetz benötigen. Diese Trennung soll Verfahren beschleunigen, ohne die parlamentarische Beratung zu unterlaufen, und gleichzeitig operative Detailfragen dort klären, wo Verordnungsrecht traditionell präzisiert. Für die Betriebe entsteht daraus jedoch nur dann Planbarkeit, wenn Übergangsfristen, Evaluationspunkte und Schnittstellen zwischen beiden Teilen eindeutig beschrieben sind. Eine beschleunigte Verordnung nützt wenig, wenn sie in Kernpunkten von einem späteren Gesetz überholt wird oder widersprüchliche Vollzugshinweise provoziert. Entscheidend ist deshalb die Synchronisierung: Was schnell möglich ist, muss mit dem folgenstarken Kern kompatibel bleiben.
Im Verordnungsteil werden typischerweise technische Spezifikationen, Dokumentationspfade und Abläufe justiert, etwa bei Qualitätssicherung, digitalen Schnittstellen, Meldefristen oder der Auslegung bestehender Pflichten. Solche Anpassungen können Engstellen im Alltag entschärfen, wenn sie Bürokratie reduzieren, klare Begriffe verwenden und Spielräume dort eröffnen, wo bisher starre Vorgaben Flexibilität verhinderten. Gleichzeitig tragen sie nur dann zur Stabilisierung der Vor-Ort-Strukturen bei, wenn sie nicht neue Nebenpflichten erzeugen, die unbeabsichtigt Kapazität binden. Für Apotheken mit knappen Personaldecken ist die Netto-Wirkung entscheidend: Wird Aufwand abgebaut oder lediglich verlagert. Ein transparentes Folgenabschätzungsraster mit quantifizierten Zeit- und Kostenwirkungen hilft, den Nutzen der Verordnung greifbar zu machen, bevor sie in Kraft tritt.
Der gesetzliche Teil adressiert Grundsatzfragen, die Honorierung, Strukturverantwortung und die verlässliche Finanzierung von Versorgungsaufgaben betreffen. Hier entscheidet sich, ob ökonomische Resilienz entsteht: Nur wenn zusätzliche Aufgaben auf eine stabile Gegenleistung treffen, können Betriebe Personal binden, Nachwuchs gewinnen und in Technik investieren. Eine gesetzliche Rahmung ermöglicht zudem, Zuständigkeitslinien zwischen approbierten Leiterinnen und Leitern, PTA und weiteren Berufsgruppen so zu ziehen, dass Patientensicherheit und Effizienz gleichermaßen steigen. Unklare Abgrenzungen erzeugen dagegen haftungs- und vergütungsrechtliche Risiken, die sich im Betrieb als Retaxations- und Beanstandungsdruck materialisieren. Darum ist die Reihenfolge bedeutsam: Erst die Leitplanken, dann die Detailregel – nicht umgekehrt.
Aus Sicht der Praxis braucht der Zweiteiler drei Sicherungen: erstens verbindliche Meilensteine mit öffentlicher Dokumentation, die Verordnung und Gesetz verzahnen; zweitens belastbare Evaluationsklauseln, die reale Effekte in Offizinen erfassen statt nur Formalzahlen; drittens eine Zielhierarchie, die Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit explizit gewichtet. Wo Zielkonflikte bestehen, sollte die Priorität offen benannt werden, damit nachgelagerte Rechtsakte konsistent bleiben. Für die Teams vor Ort zählt am Ende, ob Prozesse eindeutiger, schneller und sicherer werden – etwa bei Rezeptprüfung, Temperaturführung, Dokumentation und Schnittstellen zu Ärztinnen und Ärzten. Ein Reformdesign, das diese Alltagspunkte messbar verbessert, entfaltet die größte Wirkung pro eingesetzter Regelungsminute.
Die Kommunikation über den Zweiteiler ist selbst Teil der Reform: Klare Leitfäden, konsolidierte FAQ und kohärente Vollzugshinweise verhindern Interpretationsgefälle zwischen Aufsichten und Betrieben. Regionale Unterschiede in der Anwendungspraxis lassen sich durch standardisierte Beispiele reduzieren, die typische Fälle abbilden und Einzelfallentscheidungen nachvollziehbar machen. So wächst Vertrauen in die Regelbasis, und Umsetzungsrisiken sinken. Mit Blick auf die nächsten Schritte rückt dabei auch die Temperatur- und Transportlogik in den Fokus, weil sie als Querschnittsthema viele Detailvorschriften berührt und im Versandhandel besondere Sorgfalt verlangt. Je frühzeitiger diese Schnittstelle in die Verordnung integriert wird und mit gesetzlichen Grundsätzen harmoniert, desto stabiler wird der Vollzug im Alltag.
Der Versandhandel mit Arzneimitteln steht seit Jahren vor demselben physikalischen und regulatorischen Problem: Pakete erleben im Sommer wie im Winter Temperaturspitzen, die zwischen Lieferwagen, Depots und Haustür variieren und sich selten mit bloßen „geeigneten Verpackungen“ zuverlässig auffangen lassen. Der nun skizzierte Ansatz des Ressorts bleibt nach Ansicht vieler Praktiker zu leichtgewichtig, weil er statt eindeutiger Sollwerte und Prüfverfahren vor allem allgemeine Sorgfaltsfloskeln verstärkt. Solche Formeln übersetzen sich im Alltag weder in nachvollziehbare Nachweise noch in verwertbare Auditspuren, wenn Kundschaft, Aufsicht oder Kassen Evidenz verlangen. Wo Grenzbereiche nicht numerisch definiert und Prüfintervalle nicht standardisiert sind, entstehen Interpretationsgefälle zwischen Betrieben, Logistikpartnern und Behörden. Für Vor-Ort-Apotheken mit Botendienst wie auch für Versender gilt: Sicherheit braucht reproduzierbare Messung, nicht nur Absichtserklärungen.
Praxisrelevant ist, dass unterschiedliche Wirkstoffprofile verschieden empfindlich reagieren: Kühlkettenpflichtige Präparate erfordern validierte Kälteführung, aber auch angeblich „raumtemperierte“ Arzneimittel tolerieren nicht beliebige Schwankungen. Karton, Folie und Kühlelemente wirken in Bewegung und Standzeiten anders als im Labor; Last-Mile-Routen, Staus, Depotumschläge und Zustellfenster verlängern Expositionen, die in Beipackzetteln nicht vorgesehen sind. Ohne verpflichtende Datenlogger-Stichproben und definierte Akzeptanzkriterien bleibt die Frage offen, ob eine Sendung im Temperaturprofil wirklich innerhalb der zulässigen Bandbreite lag. Betriebe geraten damit in einen Beweisnotstand, sobald Reklamationen, Qualitätsbeanstandungen oder Retaxationen auftreten. Je unpräziser die Norm, desto höher das Risiko, dass Kosten und Haftung auf die Apotheke verlagert werden, obwohl Ursachen in der Kette liegen.
Ein belastbares Regeldesign müsste Mindestanforderungen an Verpackung, Messung und Dokumentation quer über Jahreszeiten festlegen und Abweichungsmanagement samt Kundinneninformation strukturieren. Dazu gehören definierte Temperatur-Zielbereiche je Präparatekategorie, Probendichten nach Versandvolumen, klare Anforderungen an Logger-Güte und Kalibrierung sowie standardisierte Prüfberichte, die Aufsichten und Kassen akzeptieren. Ergänzend braucht es Regeln für die Zustelllogistik: Zeitfenster, Depotaufbewahrung, Übergabe an Nachbarinnen und Abstellgenehmigungen beeinflussen das Risiko und dürfen nicht ungeregelt bleiben. Eine gute Norm stärkt auch die Zusammenarbeit mit Paketdienstleistern, indem sie Haftungs- und Meldewege klärt, Eskalationsstufen beschreibt und Sanktionen bei wiederholten Verstößen vorsieht. So entstehen Anreize, die reale Prozessqualität heben, statt nur Papierkonformität zu erzeugen.
Für Apotheken ist Transparenz über die gesamte Kette entscheidend, weil Beratung, Risikohinweise und Reklamationsbearbeitung auf belastbaren Fakten beruhen müssen. Wenn Temperaturprofile nachweisbar unkritisch bleiben, sinken Konflikte mit Patient*innen, Kassen und Aufsichten spürbar. Gleichzeitig lassen sich interne Qualitätskosten senken, wenn Prüf- und Dokumentationsaufwand zielgerichtet an Risikopunkten ansetzt und nicht flächig ohne Evidenz verteilt wird. Auch Versicherbarkeit verbessert sich, sobald Standards messbar greifen und Schadenstatistiken weniger Graubereiche enthalten. Ein solcher Rahmen schützt seriöse Anbieter und trennt sie von Marktakteuren, die mit weichen Formeln arbeiten, aber im Ereignisfall keine belastbaren Nachweise liefern können.
Die Debatte ist damit größer als eine Verordnungspassage: Sie berührt Grundfragen von Patientensicherheit, Vertrauen in die Lieferkette und fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen Vor-Ort-Apotheken und reinen Versendern. Je mehr Regelwerke konkrete Messpflichten, Schwellenwerte und Reaktionspläne festschreiben, desto planbarer werden Prozesse und Investitionen in Verpackung, Sensorik und Schulung. Für die nächsten Reformschritte bedeutet das, die „Temperaturkontrolle ultralight“ in ein System aus Mindeststandards, Auditfähigkeit und klaren Haftungspfaden zu überführen. Genau an dieser Schnittstelle entscheidet sich, ob die Reform Versorgungswirklichkeit abbildet oder lediglich Erwartungen formuliert. Und weil galenische Sensibilität nicht an Disziplinen haltmacht, richtet sich der Blick im Anschluss auch auf Formulierungen, deren Wirksamkeit und Verträglichkeit stark von stabilen Umgebungsbedingungen abhängig sind.
Presbyopie betrifft nahezu alle Menschen ab dem mittleren Lebensalter und übersetzt sich im Alltag in unscharfes Sehen im Nahbereich, häufig kompensiert durch Lesebrillen oder chirurgische Verfahren. Vor diesem Hintergrund weckt die Kombination aus Pilocarpin und Diclofenac als topische Option Interesse, weil sie eine pharmakologische Alternative ohne invasiven Eingriff verspricht. Pilocarpin als Muskarinrezeptor-Agonist verengt die Pupille und kann die Tiefenschärfe erhöhen; Diclofenac soll entzündliche Reize dämpfen und unerwünschte Effekte abmildern. Eine retrospektive Auswertung aus Buenos Aires berichtete über schnelle Verbesserungen der Nahsicht bereits kurz nach Applikation sowie einen anhaltenden Nutzen bei einem großen Teil der Anwenderinnen und Anwender. Die Attraktivität des Ansatzes liegt im Prinzip „Tropfen statt Brille“: Alltagstauglichkeit, Reversibilität und potenziell geringere soziale Hemmschwellen. Zugleich stellt sich die Frage, wie belastbar diese Ergebnisse sind und wo Grenzen, Kontraindikationen und Langzeitsicherheit verlässlich gezogen werden können.
Die berichtete Kohorte umfasste Hunderte von Patientinnen und Patienten mittleren Alters, die Zubereitungen mit 1-, 2- oder 3-prozentigem Pilocarpin plus Diclofenac erhielten, typischerweise zwei- bis dreimal täglich. Bereits eine Stunde nach der ersten Gabe sei im Durchschnitt eine deutliche Steigerung der Lesefähigkeit auf der Jaeger-Tafel dokumentiert worden, mit hohen Anteilen klinisch relevanter Verbesserungen über die unterschiedlichen Konzentrationen hinweg. Im längerfristigen Verlauf hielten die Effekte bei vielen an, teilweise über mehrere Monate bis weit über ein Jahr, was für eine stabile Gewöhnung an die optischen Veränderungen und eine praktikable Integration in Alltagsroutinen spricht. Aus Anwendersicht überzeugt außerdem die Möglichkeit, Dosierung und Anwendungshäufigkeit an Bedarf, Tageszeit und Sehanforderung anzupassen. Dass niemand die Behandlung wegen Nebenwirkungen abbrach, wird als zusätzlicher Hinweis auf eine grundsätzlich gute Verträglichkeit gewertet.
Gleichzeitig mahnt die Form der Datenerhebung zur Vorsicht: Eine retrospektive, monozentrische Analyse ist anfällig für Selektionseffekte, heterogene Dokumentation und unvollständige Erfassung von Nebenwirkungen, insbesondere solcher, die erst verzögert auftreten. Ohne randomisierte, kontrollierte Studien mit standardisierten Endpunkten bleibt unklar, wie groß der wahre Behandlungseffekt gegenüber Placebo, Trainingseffekten oder spontanen Schwankungen ist. Relevante Sicherheitsaspekte – etwa vorübergehende Dämmerungsprobleme durch Miosis, Kopfschmerzen oder potenzielle Wechselwirkungen bei individueller Augenmorphologie – verlangen zudem nach vordefinierten Prüfpfaden und klaren Ausschlusskriterien. Auch die Frage, ob bestimmte Patientengruppen (zum Beispiel mit vorbestehenden Netzhaut- oder Kammerwinkelproblemen) differenziert zu betrachten sind, erfordert systematische Untersuchungen jenseits der Routinebeobachtung. Für die Übertragbarkeit auf verschiedene Versorgungssysteme sind außerdem Herstellungsqualität, Lagerbedingungen und instabile Variablen wie Temperaturführung in der Lieferkette in Rechnung zu stellen.
Für die Praxis entsteht damit ein gemischtes Bild: Der pharmakologische Ansatz kann in ausgewählten Fällen die Abhängigkeit von der Lesebrille spürbar reduzieren und bietet eine reversible, alltagskompatible Option, sofern Indikation, Gegenanzeigen und Erwartungen sauber besprochen werden. Beratung bleibt zentral, denn die optische Wirkung ist funktional, nicht kausal im Sinne einer „Heilung“ der altersbedingten Linsenelastizität. Ein realistisches Aufklärungsgespräch umfasst Wirkungseintritt, mögliche Beeinträchtigungen bei niedrigen Lichtverhältnissen, Dosierlogik, Intervallsteuerung und das Monitoring eventueller Reizungen. Wo verfügbar, sollten standardisierte Seh-Tests und dokumentierte Ausgangswerte die Verlaufskontrolle flankieren, damit Nutzen und Nebenwirkungen nicht nur subjektiv, sondern auch messbar bewertet werden können. Für Betriebe stellt sich parallel die Frage nach reproduzierbarer Qualität bei Rezeptur, Haltbarkeit und Lieferkette, damit Beratung und Haftung auf belastbaren Parametern ruhen.
Im größeren Zusammenhang markiert die Tropfenkombination einen interessanten Fluchtpunkt zwischen Optik, Pharmakologie und Lebensqualität: Sie eröffnet Spielräume für Menschen, die keine Brille tragen möchten oder für einen Eingriff nicht infrage kommen, darf aber den Anspruch an Evidenz und Sicherheit nicht senken. Bis robuste, multizentrische Studien mit klar definierten Endpunkten vorliegen, bleibt eine vorsichtige, indikationsbezogene Nutzung mit genauer Aufklärung der gangbare Weg. Für die weitere Entwicklung sind einheitliche Prüfprotokolle, qualitätsgesicherte Herstellung und transparente Berichte zu Wirksamkeit, Nebenwirkungen und Abbruchgründen notwendig. In diesem Rahmen lässt sich das Potenzial der Option seriös bestimmen – von der kurzfristigen Lesesituation bis zur langfristigen Alltagstauglichkeit. Und weil Fragen der Stabilität auch von Umgebungsbedingungen abhängen, rückt anschließend die Rolle guter Temperatur- und Lagerlogistik erneut in den Fokus, die für empfindliche Formulierungen versorgungsseitig den Unterschied macht.
Zwischen Anspruch und Alltag liegt heute der Prüfstein der Reform: Die Kammern fordern wirtschaftliche Entlastung und klare Verantwortung, das Ressort beschleunigt per Verordnung technische Details, während Grundsatzfragen auf ein Gesetz warten. In der Logistik bleibt Temperaturführung ein Risiko, das ohne Messpflichten kaum auditfest zu beherrschen ist. Parallel gewinnt die pharmakologische Option gegen Presbyopie Aufmerksamkeit – mit Nutzen im Alltag, aber begrenzter Evidenzlage. Entscheidend ist, ob Regeln, Finanzierung und Nachweise zusammen eine spürbar stabilere Versorgung erzeugen.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wo Refinanzierung und klare Zuständigkeiten greifen, entstehen Investitionen in Personal, Kühlketten und IT, statt neue Lasten zu verteilen. Wo Temperaturprofile messbar werden, sinken Konflikte mit Aufsichten, Kassen und Patientinnen. Wo Evidenz wächst, lässt sich Alltagstauglichkeit von Tropfenlösungen seriös bewerten, ohne Sicherheit zu relativieren. Heute zählen präzise Regeln, belastbare Daten und transparente Übergänge mehr als wohlklingende Absichtserklärungen.
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