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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
In Berliner Offizinen häufen sich gefälschte Onko-Verordnungen mit erfundenen Arztkennungen und Hochpreisern; die Masche variiert, das Muster bleibt – Plausibilitätscheck, Rückruf und Anzeige werden zur Routine. Parallel will der Referentenentwurf Zweigapotheken in unterversorgten Ortsteilen erleichtern, Verbundprozesse bündeln und Telepharmazie definieren, damit Versorgungslücken schneller geschlossen werden können. Der geplante, befristete Sofortaustausch soll Engpässe abfedern, verlangt aber lückenlose Dokumentation und saubere Kommunikation mit Verordnern und Kassen, sonst drohen Retax und Haftungsfragen. Aus der Industrie drückt GMP-zertifiziertes CBD in die Lieferketten; Qualität wird messbar, Verantwortung bleibt verteilt: Wareneingang, Identität, Lagerung, Rezeptur, Abgabe. Wer jetzt Prozess- und Datenqualität priorisiert, gewinnt Geschwindigkeit, Prüfbarkeit und Luft im Notdienst – dort, wo Fehler am teuersten wären.
Der neue Verordnungsentwurf zur Apothekenreform ergänzt den bereits kursierenden Gesetzestext und setzt entscheidende Akzente bei Vergütung, Organisation und Betrieb. Zentral ist die geplante Verhandlungslösung: Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband sollen regelmäßig Empfehlungen zu Fixum und relativem Festzuschlag erarbeiten, die der Verordnungsgeber „bei Anpassungen“ berücksichtigen soll. Damit verschiebt sich die Honorarfrage in ein Procedere, das Geschwindigkeit verspricht, aber Unsicherheiten lässt, weil eine Empfehlung nicht automatisch eine Entscheidung ist. Parallel kehren handelsübliche Skonti für Rx zurück, was Beschaffungskalkulationen entspannt, ohne das strukturelle Honorarproblem zu lösen. Flankierend steigt der Notdienstzuschlag vorübergehend, während der pDL-Zuschlag entfällt und erst nach der ersten Honoraranpassung eine neue Balance in Aussicht steht.
Auf Betriebsebene skizziert der Entwurf eine Flexibilisierung, die vor allem Verbundstrukturen adressiert. Filialverbünde werden klar definiert; nicht mehr jede Apotheke muss ein eigenes Labor vorhalten, sofern Identitätsprüfungen zentral im Verbund gesichert sind. Zweigapotheken werden erleichtert: Mindestflächen fallen, Rezepturpflicht entfällt, wenn der Verbund beliefert, und die Räume beschränken sich auf Offizin und ausreichendes Lager. Diese Modularisierung soll Versorgungslücken schließen, ohne Parallelstrukturen aufzublähen. Telepharmazie wird als synchrone Beratung über Video gefasst – zulässig verbundweit –, Werbung während der Beratung bleibt untersagt, um Trennung von Beratung und Akquise zu sichern.
Für die tägliche Praxis besonders relevant sind die neuen Spielräume beim Austausch nicht verfügbarer Rabattarzneimittel. Apotheken sollen wirkstoffgleich substituieren dürfen, wenn das rabattierte Präparat fehlt, und erhalten für den Mehraufwand eine zusätzliche Vergütung. Gleichzeitig wird im Notdienst die Abgabe eines identischen, qualitativ vergleichbaren Arzneimittels erlaubt, wenn Dringlichkeit besteht und das Verordnete nicht verfügbar ist. Diese Öffnung kann Lieferengpassdruck mindern, verlangt aber robuste Dokumentation, klare Kommunikation mit Verordnenden und ein lückenloses Temperatur- sowie Qualitätsmanagement im Backoffice. Denn bei Kühl- und Kühlkettenware werden Transportpflichten geschärft: Geeignete Dienstleister, nachweisbare Temperaturführung und dreijährige Aufbewahrung der Nachweise sind obligatorisch.
Auch die äußere Taktung der Offizin wird neu justiert. Künftig sollen Inhaberinnen und Inhaber Öffnungszeiten und Dienstbereitschaft selbst festlegen dürfen; die Behörde kann Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste anordnen, um Netzstabilität zu sichern. Während Diensten genügt die jederzeitige Erreichbarkeit in unmittelbarer Nachbarschaft – ein Detail, das Personaleinsatzpläne und Rufbereitschaften neu denken lässt. Beim Botendienst wird der Kreis der Zustellenden erweitert: Nicht-pharmazeutisches Personal darf ausliefern, wenn die Beratung unmittelbar per Telepharmazie erfolgt; bei Kühlware sind qualifizierte Transporte und belegbare Temperaturtreue Pflicht. Das verschiebt Beratungszeitpunkte nach vorn, erhöht aber auch die Anforderungen an Prozess- und Technikqualität.
Vergütungslogik und Governance bleiben die Gretchenfragen des Pakets. Die Verhandlungslösung kann Tempo bringen, wenn Indizes, Landzuschlag-Logik und Schiedsstellfristen greifen; sie kann aber auch zum Wartesaal werden, wenn Empfehlungen politisch versanden. Die Rückkehr der Skonti lindert Einkaufskosten, ohne das Packungsfixum zu ersetzen, und der temporär erhöhte Notdienstzuschlag ist Signal, kein Rettungsanker. Operativ eröffnen Filial- und Zweiglösungen Spielräume, die mit klaren SOPs, Temperatur- und Identitätsnachweisen, Telepharmazie-Standards und Austauschroutinen gefüllt werden müssen. Am Ende entscheidet nicht die Schlagzeile, sondern die Umsetzbarkeit auf Kassenplatz, im Warenfluss und in der Dokumentation – dort, wo Versorgungsqualität, Retaxresilienz und Wirtschaftlichkeit täglich zusammenfallen.
Zwischen Berliner Onko-Rezeptfälschungen, erleichterten Zweigapotheken und dem befristeten Sofortaustausch verschiebt sich der Schwerpunkt der Offizin vom Reagieren zum Antizipieren. Echtzeit-Plausibilisierung, dokumentierte Substitutionslogik und belastbare Kommunikation mit Verordnern und Kassen entscheiden nun über Retax-Risiken und Versorgungsqualität. Gleichzeitig drängt GMP-zertifiziertes CBD als Rohstoff in die Rezeptur: standardisiert, auditierbar, aber nur so gut wie Wareneingang, Identitätsprüfung und Chargenführung. Wer Prozesse sichtbar macht, Datenflüsse schließt und Verbundstrukturen präzise nutzt, gewinnt Sekunden an der Engpass-Front. Genau dort entsteht der Vorsprung: in kleinen, verlässlichen Routinen, die Stress in Struktur verwandeln.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Fälscher wechseln ihre Muster, sobald Offizinen sicher prüfen; nur trainierte Teams halten Schritt, wenn Indikation, Identität und Abholer zusammenpassen und die Datenspur härtet. Zweigapotheken entlasten erst dann, wenn Zuständigkeiten, Rezeptur- und Laborlogik im Verbund deckungsgleich sind – inklusive Telepharmazie und kalter Kette im Botendienst. Der Sofortaustausch wirkt wie ein Ventil, aber nur mit klaren Regeln: dokumentierte Wirkstoffäquivalenz, Rückmeldung an die Praxis, retaxfeste Begründung in Sekunden. GMP-CBD eröffnet Spielräume in der Rezeptur, sofern Spezifikationen, Identitätsprüfungen und Stabilitätsregeln ohne Grauzonen greifen. Stabilität wächst nicht aus Einzellösungen, sondern aus einem Netz überprüfbarer Standards – so wird Versorgung planbar und Beratung wieder zur Hauptsache.
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