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APOTHEKE | Systemblick |
Stand: Samstag, 1. November 2025, um 16:30 Uhr
Apotheken-News: Kommentar von heute
Kommentar von Seyfettin Günder zu den aktuellen Apotheken-Nachrichten über Influencer-Werbung für OTC, Rabattmechaniken und Grenzen des Heilmittelwerberechts
Influencer sind im Gesundheitsmarkt längst mehr als Unterhaltung: Sie prägen Wahrnehmung, Sprache und Tempo. Doch Reichweite ersetzt kein Regelverständnis. Das Heilmittelwerbegesetz ist kein Altlastenpapier, sondern eine Schutzschicht gegen Verführung im Gesundheitsgeschäft. Der Kölner Spruch gegen Bayer zeigt, wie rasch Schein-Normalität zur Rechtsverletzung wird, wenn Pflichtangaben, Rabatte und „bekannte Personen“ aufeinandertreffen. Im Feed zählt nicht die Kreativität, sondern die Unmittelbarkeit der Risikoaufklärung. Wer Produkte bewirbt, muss Pflichttexte ins Format bringen – nicht in die Beschreibung. Bekanntheit ist kein Schutz, sondern Verstärker. Rabattcodes sind keine Communitypflege, sondern Zuwendung im Rechtsinne.
Das Urteil verschiebt keine Grenzen, es zieht sie nach. Die Influencer-Ökonomie hat Arzneimittel in denselben Fluss gestellt wie Lifestyleprodukte. Doch Gesundheit kennt kein Rabattrecht. Wenn KPIs die Rechtsbindung überholen, kippt die Balance zwischen Aufklärung und Anreiz. Juristisch zeigt sich eine Klärung des Verhältnisses von Individualkommunikation und öffentlicher Werbung – praktisch entsteht ein Warnsignal an Agenturen, die Regeltreue als „kreatives Risiko“ verkaufen.
Die Reaktion der Branche reicht von Schulterzucken bis Alarm. Doch die Lehre liegt im System, nicht im Einzelfall: Pflichttexte sind nicht ästhetische Störung, sondern ethische Grenze. Wer sie ignoriert, riskiert Vertrauen – eine Währung, die nicht nachgedruckt werden kann. Der Markt für Gesundheit funktioniert nur, wenn Risiko-Kommunikation Teil der Botschaft bleibt. Sonst bleibt vom „Gesundheitsbewusstsein“ nichts als Rabattpsychologie.
Am Ende geht es nicht um Verbote, sondern um Verantwortung. Influencer können Information transportieren, aber keine Schutzpflicht umgehen. Werbung für OTC braucht drei Dinge: Transparenz, Pflichttexte im Medium und keine Rabattverknüpfung. Dann kann digitale Kommunikation funktionieren, ohne das System zu unterlaufen. Solange aber Likes die Lautstärke bestimmen, bleibt Compliance die leise Kunst.
Manchmal beginnt Regeltreue nicht im Paragrafen, sondern in der Einsicht, dass Gesundheit kein Contentformat ist. Die Grenze zwischen Erklärung und Einflussnahme ist unsichtbar, bis jemand sie übertritt. Der Kölner Spruch ist mehr als ein Verbot – er ist eine Erinnerung daran, dass Vertrauen nicht werblich hergestellt, sondern rechtlich geschützt werden muss.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Influencer-Kampagnen Regeln beugen, leidet nicht nur die Werbung, sondern die Ordnung des Gesundheitsmarktes. Jede Abweichung von Pflichttext, Warnhinweis oder Zuwendungsverbot stellt die Frage, ob wir Gesundheit als Ware oder als Verantwortung verstehen. Das Heilmittelwerberecht mag alt wirken, aber es hält die Linie zwischen Aufklärung und Animation. Wenn digitale Kreativität diese Linie verwässert, muss Recht wieder sichtbar werden – nicht als Zensur, sondern als Erinnerung an die Pflicht, Verbraucher vor Verführung zu schützen. Verantwortung heißt nicht, weniger zu sagen, sondern ehrlicher. Und ehrlich bleiben heißt: Risiko kommunizieren, bevor es zur Nachricht wird.
SG
Prokurist | Publizist | Verantwortungsträger im Versorgungsdiskurs
Kontakt: sg@aporisk.de
Wer das für Formalie hält, unterschätzt die Verantwortung, die Sprache heute tragen muss.
Ein Kommentar ist keine Meinung. Er ist Verpflichtung zur Deutung – dort, wo Systeme entgleiten und Strukturen entkoppeln.
Ich schreibe nicht, um zu erklären, was gesagt wurde. Ich schreibe, weil gesagt werden muss, was sonst nur wirkt, wenn es zu spät ist.
Denn wenn das Recht nur noch erlaubt, aber nicht mehr schützt, darf der Text nicht schweigen.
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