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  • 08.10.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Eigenbedarfskündigung im Mietrecht und OTC-Naloxon in Apotheken und Umgang mit Verschwörungsmythen
    08.10.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Eigenbedarfskündigung im Mietrecht und OTC-Naloxon in Apotheken und Umgang mit Verschwörungsmythen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Drei Brennpunkte für Apotheken: Eigenbedarfskündigung im Mietrecht mit Signalwirkung, OTC-Naloxon als Notfallbaustein in der Offizin und...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Eigenbedarf im Mietrecht, Naloxon als OTC-Signal, Offizin zwischen Notfall und Dialog

 

Ein BGH-Beschluss verschiebt Grenzen im Mietrecht, ein möglicher OTC-Switch für Naloxon verändert Offizinabläufe, und ein professioneller Umgang mit Desinformation stärkt Beratung und Team.

Apotheken-News: Bericht von heute

Apotheken geraten an drei Fronten gleichzeitig unter Zug: Mietrechtliche Entscheidungen – zuletzt durch präzisierte Eigenbedarfslinien – können binnen Wochen den Standort in Frage stellen, obwohl Betriebsabläufe auf Kühlkette, Personalrhythmus und beleggestützte Nachweise angewiesen sind. Parallel steht mit der (teil-)rezeptfreien Verfügbarkeit von Naloxon der fachliche Notfall-Standard auf dem Prüfstand: Was hilft, wenn Sekunden zählen, muss in SOPs, Schulung und Dokumentation sauber verankert sein – inklusive klarer Notrufpflicht. Und dort, wo Verschwörungsmythen die Offizin erreichen, entscheidet nicht die Schlagfertigkeit, sondern die Fähigkeit, ruhig zu strukturieren: Gespräch eröffnen, Fakten anbieten, Grenzen ziehen, Sicherheit wahren, Vorfälle dokumentieren. Dieser Überblick verdichtet, wie Standortfestigkeit, Notfallkompetenz und kommunikative Souveränität zusammenwirken, damit Ereignisse klein bleiben, Regulierung schnell wird und das Team handlungsfähig bleibt.

 

Eigenbedarf bei Umbau, Verkauf als Nutzungskonzept, Zumutbarkeit im BGH-Rahmen

Der aktuelle Beschluss des Bundesgerichtshofs konkretisiert, wann eine Eigenbedarfskündigung tragfähig bleibt, obwohl der Vermieter parallel einen Umbau der bislang selbst genutzten Wohnung plant und anschließend deren Veräußerung in Aussicht stellt. Maßgeblich ist das „Benötigen“ nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, ausgefüllt durch Ernsthaftigkeit, Vernünftigkeit und Nachvollziehbarkeit der Wohnnutzungsabsicht. Renditeüberlegungen dürfen als Teil eines Gesamtplans vorkommen, tragen die Kündigung aber nicht allein; ausschlaggebend ist die stimmige Lebens- und Nutzungssituation des Vermieters. Die Entscheidung verlagert den Schwerpunkt weg von Schlagworten hin zur Beleglage: Bau- und Zeitpläne, Genehmigungen, Finanzierungsrahmen und Gründe für die Unzumutbarkeit des Verbleibs in der Altwohnung. Damit steigt die Bedeutung konsistent dokumentierter Tatsachen über generelle Rechtspositionen hinaus.

Im Mittelpunkt steht die Plausibilität der Umzugsentscheidung in die vermietete Einheit während der Bauphase und darüber hinaus. Der Senat verlangt keine Rechtfertigung individueller Wohnstandards; entscheidend ist, dass das Konzept in sich stimmig ist und die zeitliche Abfolge trägt. Übergangslösungen wie Zwischenmiete oder Ausweichquartier schwächen die Begründung nicht, sofern sie in den Plan eingeordnet sind und den Bedarf an der konkreten Wohnung nicht entkräften. Verzögerungen durch Genehmigungen oder Gewerke ändern an der Ernsthaftigkeit nichts, solange sie antizipiert und sachlich begründet sind. Die Kündigung muss an die Gegenwart anknüpfen; hypothetische, noch unentschiedene Projekte genügen nicht.

Auf Mieterseite bleibt die Sozialklausel nach § 574 BGB zentrales Korrektiv, wenn Härtegründe substantiell belegt werden. Ärztliche Stellungnahmen, Pflegeverpflichtungen, schulische Bindungen oder arbeitsbezogene Faktoren entfalten nur dann Gewicht, wenn sie zeitnah, konkret und prüffähig vorliegen. Auch die Marktlage spielt als tatsächlicher Umstand eine Rolle: Nachweise vergeblicher Wohnungssuche, Mietspiegel und Wartezeiten können die Unzumutbarkeit eines Umzugs untermauern. Formalien behalten ihre Funktion als Gütezeichen: ordnungsgemäße Benennung der Bedarfspersonen, klare Darstellung der Gründe, nachvollziehbarer Zeitpfad. Unschärfen, Widersprüche oder stereotype Textbausteine mindern die Überzeugungskraft spürbar.

Für die Praxis zeichnet sich eine Doppelbewegung ab: Die Schwelle, „Benötigen“ anzunehmen, bleibt materiell niedrig, doch die Anforderungen an Stringenz und Dokumentation steigen. Vermieter mit tragfähigem Umbau- und Nutzungskonzept gewinnen durch klare Aktenlage; Mieter mit sorgfältig belegten Härten sichern die Einzelfallabwägung. Typisch wird eine Prüfung entlang dreier Linien: innere Logik des Vorhabens (Umbau, Übergang, Endnutzung), zeitliche Realistik (Genehmigungen, Bauzeiten, Umzugskorridor) und soziale Zumutbarkeit im Mietverhältnis. In dieser Struktur lässt sich der Konflikt entemotionalisieren, weil er vom Programmwort „Verkauf“ auf die konkrete Tatsachenebene verlagert wird. Rechtsfrieden entsteht dort, wo Tatsachenketten lückenarm und für beide Seiten nachvollziehbar sind.

Die Entscheidung setzt keine neuen Privilegien, sondern schärft die Qualitätserwartung an die Begründung. Wer Nutzung, Bauphase und spätere Verwertung kohärent beschreibt und mit belastbaren Unterlagen hinterlegt, erfüllt den Maßstab; wer pauschal argumentiert, riskiert Angriffsflächen. Auf Mieterseite wirkt die Härtefallprüfung als feingliedriges Gegengewicht, das echte Belastungen sichtbar macht und bloße Behauptungen aussiebt. Damit wird die Abwägung konkreter, die Prognose verlässlicher und die Entscheidung weniger anfällig für formale Zufälle. Im Ergebnis stärkt der Beschluss die Prozessqualität: Entscheidend ist nicht, ob „Umbau und Verkauf“ fallen, sondern wie gut Planung, Zeitachsen und persönliche Gründe zusammenpassen.

 

OTC-Naloxon in der Offizin, Anwendung und Grenzen, Beratung mit Augenmaß

Naloxon-Nasenspray rückt mit dem bevorstehenden teilweisen OTC-Status in den Fokus der Offizin, zugleich bleiben Indikation und Rahmenbedingungen eng gesteckt. Pharmakologisch wirkt Naloxon als kompetitiver Antagonist an Opioid-Rezeptoren und hebt eine Opioidwirkung rasch auf, ohne außerhalb einer Opioidsituation eine relevante Eigenwirkung zu entfalten. Für Deutschland zeichnet sich eine gemischte Marktlage ab: zentral zugelassene Präparate behalten voraussichtlich die Verschreibungspflicht, dezentral zugelassene Sprays können national in den OTC-Status wechseln. Der praktische Nutzen liegt in der schnellen, niedrigschwelligen Gabe durch Laien in Situationen vermuteter Überdosierung, insbesondere wenn ein i.v.-Zugang nicht verfügbar ist. Zugleich bleibt die Maßgabe bestehen, dass eine Notfallintervention die professionelle Versorgung nicht ersetzt.

Produktseitig ist die Einzeldosis-Bauweise prägend; sie verlangt eine präzise Handhabung ohne Probestoß, weil jede Einheit nur eine volle Dosis enthält. Die intranasale Applikation ermöglicht einen raschen systemischen Spiegel, üblicherweise innerhalb von Minuten, mit einer Wirkdauer, die bei vielen Opioiden hinter deren Halbwertszeit zurückbleibt. Deshalb kann eine erneute Gabe im kurzen Abstand erforderlich werden; in der Regel wird zwischen den Nasenlöchern gewechselt und pro Gabe eine neue Einheit verwendet. Bekannte Nebenwirkungen wie Übelkeit oder Unruhe sind möglich, insbesondere bei bestehender körperlicher Opioidabhängigkeit können akute Entzugssymptome auftreten. Diese Reaktionen sind pharmakologisch erklärbar und sollten in der Beratung adressiert werden, ohne den Zugang zur Notfallmaßnahme zu erschweren.

Der Beratungsfokus in der Apotheke richtet sich auf drei Ebenen: Erkennen, Anwenden, Nachsorge. Zum Erkennen gehören typische Konstellationen wie starke Schläfrigkeit bis Bewusstlosigkeit, flache Atmung, punktförmige Pupillen sowie Anhaltspunkte für eine kürzlich erfolgte Opioideinnahme. Für die Anwendung sind wenige, klar strukturierte Hinweise entscheidend: Lagerung griffbereit, Blister öffnen, Düse in ein Nasenloch einführen, Kolben bis zum Klick durchdrücken, anschließend Atemweg sichern und Beobachtung aufsetzen. In der Nachsorge steht die Dringlichkeit weiterer medizinischer Hilfe im Vordergrund; aufgrund der kürzeren Naloxon-Halbwertszeit kann ein Rebound auftreten, insbesondere bei lang wirksamen Opioiden. Begleitend sind Hinweise zu sicheren Umgebungsbedingungen, ruhiger Ansprache und Schutz der helfenden Person sinnvoll. Dokumentation und Informationsweitergabe an die behandelnden Fachkräfte erleichtern im Anschluss die Beurteilung.

Rechtlich und organisatorisch bringt der OTC-Switch keine Abkehr vom Notfallcharakter, sondern schafft Verfügbarkeit in kritischen Fenstern. Die Einbindung in Präventionsketten – etwa bei Substitution, Schmerztherapie oder in Haushalten mit Opioidanwendung – erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass im Ereignisfall ein Spray tatsächlich vorhanden ist. Für Apotheken ergeben sich Aufgaben in der Vorratshaltung, der qualitätsgesicherten Beratung und in der Einordnung von Erwartungshaltungen; das Spray ist ein Antidot, keine Dauerlösung. Sinnvoll bleibt die Einbettung in bestehende Programme, von Schulungsmaterial bis zu klar formulierten Merkblättern, die Handhabung, Risiken und Grenzen auf einer Seite zusammenführen. In der Kommunikation wirkt eine nüchterne, stigmabewusste Sprache deeskalierend und senkt Hürden.

Für die Praxis bewährt sich ein konsistentes Schema, das Produkteigenschaften, Anwendungslogik und Risikoszenarien koppelt. Hinweise zur Lagerung bei Raumtemperatur und zur Sichtkontrolle der Einheit schaffen Sicherheit vorab. Der Verweis auf die Möglichkeit mehrfacher Gabe, die Erfordernis professioneller Versorgung und potenzielle Entzugssymptome bereitet auf typische Verläufe vor. Ergänzend bleibt die Abgrenzung zu Situationen ohne Opioidbeteiligung bedeutsam; in diesen Fällen entfaltet Naloxon keine Wirkung und schadet nicht. So entsteht ein Beratungsbild, das schnelles Handeln ermöglicht, ohne die Maßstäbe medizinischer Versorgung zu relativieren.

Ein kurzer Ausblick ordnet die Maßnahme in das größere Bild ein: Der niederschwellige Zugang zu Antidota folgt der Logik anderer Laien-Notfallmittel, setzt aber ebenso auf strukturierte Einweisung und klare Nachsorgewege. In Apotheken lässt sich diese Logik in bestehende Abläufe integrieren, von der Sichtwahl ferngehalten und in der Rezeptur der Worte präzise gehalten. Wo Produkteigenschaften und Prozesshinweise deckungsgleich werden, sinkt die Fehleranfälligkeit und steigt die Wirksamkeit der Intervention. So bleibt die Maßnahme das, was sie sein soll: eine Brücke zwischen Ereignis und professioneller Versorgung, in der die Apotheke Verfügbarkeit, Erklärung und Einordnung zusammenführt. Damit wird ein Notfallmittel zum Baustein einer verlässlichen Versorgungsroutine.

 

Notfälle in der Offizin, klare Abläufe, verlässliche Routinen

Unerwartete Ereignisse unterbrechen den Apothekenalltag selten, aber prägend: Kreislaufentgleisung am HV, hypoglykämische Episode in der Warteschlange, allergische Reaktion nach Erstkontakt mit einem Präparat. Handlungsfähigkeit entsteht nicht in der Minute des Vorfalls, sondern aus vorher definierten Rollen, Griffwegen und Signalen. Ein stilles Alarmwort, ein Blickkontakt, ein kurzer Satz zur Aufgabenverteilung – so wird aus einem spontanen Moment ein geordnetes Vorgehen. Sichtbar gelagerte Notfallausrüstung, bekannte Positionen von Telefon, AED und Einmalhandschuhen senken Suchzeiten und damit Risiko. Je weniger improvisiert wird, desto besser bleibt die Versorgungsqualität in der ersten Phase.

Das Raster bleibt über Fälle hinweg gleich: Sichern, sichten, strukturieren. Zunächst wird die Situation überschaubar gemacht – Umfeld checken, Selbstschutz, Diskretionsradius. Danach die schnelle Einschätzung: Bewusstsein, Atmung, Hautkolorit, erkennbare Hinweise auf Diabetes, Allergie, Opioidtherapie oder kardiovaskuläre Vorerkrankung. Es folgt das strukturierte Abarbeiten verfügbarer Schritte: stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit mit erhaltener Atmung, Glukosegabe bei Hypoglykämieverdacht, Antihistaminikum/Adrenalin-Autoinjektor bei erkennbarer Anaphylaxie, AED-Bereitstellung bei Kollaps ohne Atmung. Parallel läuft die Kontaktaufnahme mit dem Rettungsdienst und die kurze, präzise Übergabe nach Schema: Wer, was, wo, wie viele, welche Maßnahmen.

Ausrüstung und Dokumente sind dabei so relevant wie Handgriffe. Ein kleiner, stets kompletter Notfallrucksack ersetzt verstreute Schubladen: Handschuhe, Beatmungsmaske, Blutzuckermessgerät mit Teststreifen, Traubenzucker/Glukosegel, Antihistaminikum, Kortikosteroid zum Einnehmen, Adrenalin-Autoinjektor, Blutdruckmessgerät, Pulsoxymeter, Kältepacks, Verbandsmaterial. Der AED wird sichtbar, aber kindersicher montiert; ein monatlicher Funktionsblick wird protokolliert. Ergänzend helfen Zwei-Seiten-Merkblätter pro Szenario – Hypoglykämie, Synkope, Krampfanfall, Anaphylaxie, Atemstillstand – in klarer, jargonfreier Sprache. Jeder Zettel benennt die ersten drei Schritte, die 112-Informationen und die Übergabe-Notizen; so bleibt die Kommunikation mit dem Rettungsdienst konsistent.

Teamkompetenz entsteht aus kurzen, regelmäßigen Übungen statt aus seltenen Großschulungen. Fünfzehn Minuten vor Ladenöffnung genügen, um ein Mini-Szenario zu drehen: Rolle wechseln, Wege testen, Zeiten messen, Stolperstellen erkennen. Der Fokus liegt auf Realschnittstellen des Apothekenbetriebs: Wie wird der HV-Tisch frei, wer betreut wartende Kundschaft, wer öffnet die Tür für den Rettungsdienst, wo liegen die Einmaldecken, wie dokumentieren wir Zeitpunkt, Befund, Maßnahmen. Nach jedem realen Ereignis folgt ein kurzes Debriefing: Was lief flüssig, wo klemmte Logistik, welche Formulierung half in der Deeskalation. So verankert sich Routine, ohne die Beratungsatmosphäre zu belasten.

Nicht jede Notlage ist medizinisch, manche sind kommunikativ brisant. Verunsicherte Angehörige, aggressive Töne, überlagernde Verschwörungsnarrative – hier helfen Abstand, klare Ansprache und definierte Eskalationspfade. Eine Person bleibt beim Betroffenen, eine zweite führt wartende Kundschaft freundlich aus der Sichtlinie, eine dritte telefoniert. Persönliche Daten werden behutsam behandelt; das Ereignisprotokoll enthält nur das Nötige und wird intern gesichert. Am Ende zählt, dass Apotheke als verlässliche Zwischenstation wahrgenommen wird: schnell erreichbar, ruhig in der Sprache, sicher in der Abfolge. So verbindet sich fachliche Ersteinschätzung mit geordneten Abläufen, bis professionelle Hilfe übernimmt.

Die Vorkehrungen für medizinische Ereignisse stärken auch den Alltag, weil klare Rollen, kurze Wege und geübte Sprache insgesamt die Servicequalität stabilisieren. Ergänzend lässt sich das Raster auf Informationskonflikte übertragen, in denen Sachlichkeit, Schutzräume und feste Übergaben ebenfalls Wirkung zeigen.

 

Verschwörungsnarrative erkennen, Gesprächsräume sichern, Versorgung schützen

Verschwörungsnarrative treten in Apotheken selten als geschlossene Theorien auf, sondern als lose verknüpfte Fragmente: selektive Studienzitate, anekdotische Evidenz, misstrauische Deutung institutioneller Abläufe. Charakteristisch sind Muster wie Scheinwiderlegung („Man darf ja nichts sagen“), Umkehr der Beweislast und die Immunisierung gegen Gegenargumente durch Behauptung verdeckter Interessen. Im Beratungskontakt entsteht daraus weniger ein Streit um einzelne Fakten als ein Konflikt über Vertrauensanker und Quellenhierarchien. Wirksam wird eine Gesprächsbasis, wenn beobachtbare Kriterien benannt werden: Konsistenz klinischer Endpunkte, Reproduzierbarkeit, Fehlerkultur über Korrekturen und Rückrufe. So verschiebt sich der Fokus vom Schlagwort zum Nachweisweg, ohne die persönliche Haltung des Gegenübers zu bewerten.

Impfablehnung bündelt unterschiedliche Motive, die im Diskurs oft vermischt werden: medizinische Sorge vor Nebenwirkungen, kulturelles Misstrauen gegenüber Staat und Wissenschaft, identitätsstiftende Zugehörigkeit zu bestimmten Informationsräumen. Die Unterscheidung zwischen risikobezogener Skepsis und identitätsgebundener Opposition erklärt, warum gleichlautende Informationsangebote sehr unterschiedlich wirken. Bei Skepsis tragen transparente Darstellungen zu Nutzen-Risiko-Relationen und klare Hinweise auf Meldewege für Verdachtsfälle; bei identitätsgebundener Opposition wird die Funktion von Fakten sekundär, weil Zugehörigkeit und Autonomie im Vordergrund stehen. Sichtbar hilfreiche Elemente bleiben dann eine ruhige Sprache, genaue Begriffe und ein Angebot, offene Punkte an konkreten Beipacktexten, STIKO-Passagen oder Pharmakovigilanz-Daten zu prüfen. Der Gesprächsrahmen verschiebt sich damit auf überprüfbare Stellen statt auf Deutungsgefechte.

In der Offizin zeigen sich häufiger Mischlagen: eine Person sucht eigentlich eine Entscheidungshilfe zu Impfschemata, eine Begleitperson verlagert das Gespräch auf politische Generalisierungen. Praktisch trägt eine räumliche und zeitliche Strukturierung, die Beratungsfokus und Wartefluss zugleich schützt. Ein kurzer Hinweis, welche Frage jetzt bearbeitet wird, und die Ankündigung, komplexere Grundsatzthemen außerhalb des HV-Tisches zu vertiefen, stabilisieren den Ablauf. Deeskalierend wirkt die Spiegelung der Anliegen („Es geht um die Sorge vor Spätfolgen“), gefolgt von prüfbaren Informationen zu Häufigkeiten, Beobachtungsdauern und Kontraindikationen. Wenn Grenzen überschritten werden – etwa durch abwertende Zuschreibungen gegenüber Mitarbeitenden oder anderen Kunden –, greift das Hausrecht mit einer sachlichen Erinnerung an respektvolle Rahmenbedingungen; damit bleibt die Versorgung der übrigen Anwesenden geschützt.

Digitale Kanäle verstärken Dynamiken, die in der Apotheke landen: virale Kurzformate verkürzen Zusammenhänge, Algorithmen belohnen Gewissheit, nicht Differenzierung. Orientierung stiften redaktionell gepflegte Kurzformate mit klarer Quellenlage, die sich nahtlos in den Offizinalltag einfügen: ein handlicher Aushang zu Impfterminen, ein QR-Hinweis auf aktuelle STIKO-Arbeitspapiere, eine Karte zu Phasen klinischer Studien mit Beispielen zugelassener Präparate. Sprachlich tragen Verben der Beobachtung („zeigt“, „belegt in Kohorte X“) statt Zuschreibungen der Absicht. Nützlich bleibt das Prinzip der Anschlussfähigkeit: Wer aus einem Kurzformat in ein vertiefendes Dokument wechseln möchte, findet die identischen Begriffe wieder; damit sinkt der kognitive Bruch zwischen Tresenfrage und Detaillektüre.

Für Teams bedeutet der Umgang mit kontroversen Gesprächen eine doppelte Anforderung: fachliche Aktualität und gemeinsame Linienführung. Eine viertelstündige Lagebesprechung pro Woche reicht, um Begriffe zu synchronisieren, neue STIKO-Hinweise zu sichten und schwierige Situationen zu reflektieren. Rollenklarheit hilft: Wer führt das Gespräch, wer übernimmt parallel den Wartefluss, wer dokumentiert relevante Fakten im Fallprotokoll. Nach belastenden Interaktionen stabilisiert ein kurzes Debriefing die Teamresilienz; der Fokus liegt auf beobachteten Wendepunkten („an der Stelle half die Rückkehr zu konkreten Kontraindikationen“) statt auf Personenbewertungen. So bleibt die Apotheke als niedrigschwelliger Ort sichtbar, der Differenzierung ermöglicht, ohne Sicherheit oder Würde preiszugeben.

Damit zeichnet sich ein Umgang ab, der überprüfbare Evidenz mit ruhigen Abläufen, klaren Grenzen und respektvoller Sprache verbindet.

 

Rechtslage, Notfallmittel und Sprache wirken in Apotheken nicht additiv, sondern als Kette: Verträge bestimmen Räume, Räume ermöglichen Versorgung, Versorgung entfaltet Wirkung erst im Gespräch. Wo die Kette sichtbar und trainiert ist, werden Signale aus Urteilen zu überprüfbaren Prüfpunkten, wird ein Nasenspray zum Baustein einer verabredeten Ersthilfe-Sequenz und wird eine strittige Behauptung zum Startpunkt einer klaren, respektvollen Dialogführung. In dieser Ordnung gewinnt der Betrieb Zeit und reduziert Reibung: Zuständigkeiten greifen, Dokumente passen zusammen, Nachweise sind auffindbar. So wird aus drei Meldungen ein einziger Handlungsrahmen, der Entscheidungen vereinfacht.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will — sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Mietvertrags- und Standortfragen anhand fester Prüflisten geklärt sind, werden Investitionen und Laufzeiten kalkulierbar. Wenn OTC-Naloxon in eine geübte Notfallkaskade eingebettet ist, steigt die Sicherheit für Team und Patienten jenseits einzelner Produkte. Wenn Gespräche mit Skeptikern auf klaren Regeln der Höflichkeit, Grenzziehung und evidenzbasierten Aussagen beruhen, bleibt die Offizin arbeitsfähig, auch wenn es kontrovers wird. Aus Struktur erwächst Ruhe, aus Ruhe entsteht Qualität, und Qualität baut Vertrauen.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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