
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
Gezielte Vorbestellungen, gefälschte Verordnungen und Abholversuche bei hochpreisigen Arzneimitteln erhöhen das Risiko für Offizinen deutlich. Der wirtschaftliche Hebel ist groß: Ein einziger Fehlabgang kann den Monatsüberschuss aufzehren, während Retax und Rückforderungen drohen. Täter nutzen Zeitdruck, wechselnde Abholpersonen und unklare Kontaktdaten; Angriffsflächen entstehen, wenn Ware bereitliegt, bevor Formalia und Plausibilität gesichert sind. Tragen kann deshalb nur eine klare Reihenfolge: Identität und Verordnung prüfen, offiziellen Rückrufweg nutzen, Entscheidung und Gründe dokumentieren, erst dann Ware bewegen. Versicherung gegen Täuschungs-/Betrugsschäden hat dabei hohe Priorität – nicht als Ersatz, sondern als Netz mit Sorgfaltspflichten, das Sublimits, Meldefristen und Selbstbehalte sauber regelt. Eine ruhige, wertschätzende Tonlage schützt die Beziehung zur legitimen Kundschaft und entzieht Tätern die Bühne. So bleibt die Offizin verlässlich, selbst wenn Hochpreiser im Fokus stehen.
Die gezielte Ansprache von Offizinen mit telefonischer Vorbestellung und anschließender Vorlage eines gefälschten Rezeptes ist kein Einzelfall, sondern ein wiederkehrendes Muster: hohe Warenwerte in kurzer Zeit, häufig mit Zeitdruck, wechselnden Abholpersonen und unklaren Kontaktdaten. Besonders gefährdet sind Konstellationen, in denen Hochpreiser bereitgelegt werden, bevor formale und materielle Prüfungen abgeschlossen sind. Der wirtschaftliche Hebel ist groß: Ein einziger Fehlabgang kann den Monatsüberschuss übersteigen, während Retax, Rückforderungsansprüche oder strafrechtliche Folgen den Betrieb zusätzlich belasten. Gleichzeitig steht die Außenwirkung auf dem Spiel: Eine zu harte Tonlage schreckt legitime Kundschaft ab, eine zu weiche begünstigt Täter. In dieser Spannung entscheidet weniger Misstrauen als Lesbarkeit: Wer prüft was, in welcher Reihenfolge, mit welchem dokumentierten Ergebnis.
Typische Angriffsbilder folgen einem Schema: Anruf mit konkretem Präparat und Wirkstärke, angedeutete Dringlichkeit, Ankündigung „Abholung heute“, wechselnde Telefon-IDs und Wunsch nach Bereitlegung. Am HV-Tisch wird später ein Papier- oder Ausdrucksrezept vorgelegt, das formal „stimmig“ wirkt, aber bei näherem Hinsehen Inkonsistenzen zeigt: ungewöhnliche Arztstempel, Schreibweisen, ICD-Kürzel, Ausstellungsdatum vs. Abholdatum, fehlende/verdächtige Zuzahlungsmerkmale. Häufig treten Dritte als Abholer auf, mit vagen Bezügen („vom Arzt geschickt“, „für Angehörige“). Entscheidend ist, den Ablauf nicht zu dramatisieren, sondern zu standardisieren: Erst Identität und Verordnung prüfen, dann Ware bewegen; bei Zweifeln sofort in den definierten Rückrufkorridor wechseln, ohne Vorwürfe, aber mit klarer Begründung.
Die Prüfroute muss formal und materiell greifen. Formal heißt: Rezeptart, Ausstellungsdatum, Arzt-ID, Betriebsstättennummer, Unterschrift/Qualifikation, Kassenfeld; materiell heißt: Plausibilität der Indikation, Dosierung, Verordnungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, bekannte Lieferwege des verordnenden Praxisstandorts. Elektronische Verordnungen reduzieren Papierfälschungen, heben das Risiko aber nicht auf: QR- oder Token-Manipulation, Identitätstäuschung und Social Engineering bleiben real. Praxisnahe Indikatoren sind oft klein: übergenaue Produktnennung ohne typische Arztkürzel, fehlender Bezug zu Vorverordnungen im System, untypische Uhrzeiten beim Vorbestellen. Der Prüfweg gewinnt an Tempo, wenn er in Entscheidungssätze gegossen ist: „Formalia ok / unklar; materielle Plausibilität ok / unklar; Rückruf beim Aussteller erforderlich; Abgabe solange ausgesetzt.“
Wirtschaftlich ist die heikle Stelle der Zeitpunkt der Warenbewegung. Wird ein Hochpreiser auf Zuruf bestellt oder bereitgelegt, bevor die Verordnung geprüft ist, trägt der Betrieb das volle Lagerrisiko; wird die Prüfung vorgeschaltet, sinkt der Stress und die Liquiditätsfalle schnappt seltener zu. Für Vorbestellungen gilt deshalb ein nüchterner Grundsatz: teure Einzelaufträge nur gegen verifizierte Datengrundlage und nachvollziehbaren Kontaktweg; sonst Rückruf an den offiziell hinterlegten Praxisanschluss (nicht an die im Anruf genannte Nummer). Eine klare Sprache schützt die Kundenbeziehung: „Wir sichern heute erst die Verordnungsdaten, dann reservieren wir die Ware – das geht schnell und verlässlich.“
Haftung und Strafbarkeitsnähe berühren den Alltag dort, wo Täuschung und Irrtum ineinandergreifen. Wird ein gefälschtes Rezept beliefert, drohen Rückforderungen, Retax, Regress und strafprozessuale Verwicklungen; wird eine legitime Verordnung grundlos verweigert, steht der Vorwurf, Versorgung behindert zu haben. Der Ausweg liegt in der Spur: Wer Entscheidung, Begründung, Rückrufversuch, Gesprächspartner, Uhrzeit und Ergebnis festhält, kann später erklären, warum in der Lage so entschieden wurde. Das schützt auch das Team: Ein einheitlicher Ton („wir prüfen Standardpunkte, um Sie zu schützen“) ersetzt Bauchgefühl und verteilt Verantwortung. In derselben Logik gehört die Anzeige bei Verdachtsfällen nüchtern formuliert, mit Kopien/Scans nach Maßgabe des Rechtsrahmens und ohne eigene Bewertungen der Person.
Versicherungstechnisch ist Rezeptfälschung ein Querschnittsrisiko zwischen Vermögensschaden, Warenverlust und Cyber/Social Engineering. Klassische Inhalts- oder Elektronikpolicen decken den bewussten Täuschungsschaden oft nicht oder nur mit Sublimits; spezielle Bausteine (z. B. Täuschung/Unterschlagung durch Dritte, Social-Engineering-Endorsements, Vertrauensschaden) greifen je nach Bedingungen. Priorität hat, dass der tatsächliche Risikokern abgebildet ist: die finanzielle Folge einer gutgläubigen Vermögensverfügung infolge Täuschung, inklusive externer Täter. Wichtig sind niedrige Selbstbehalte bei Hochpreisschäden, klare Definitionen (auch bei eRezept/Token), Meldefristen, Regelungen zu Polizei-/Kassenanzeige und Mitwirkungspflichten. Produktwerbung ist hier fehl am Platz; entscheidend ist, Lücken zu kennen: Viele Grunddeckungen schließen täuschungsbedingte Vermögensschäden aus oder begrenzen sie stark.
Die richtige Gewichtung der Absicherung folgt dem Schadenbild: Ein einzelner Hochpreiser im mittleren vierstelligen Bereich überschreitet den typischen Selbstbehalt deutlich und kann ohne Deckung die Liquidität belasten. Darum hat die Deckung gegen Täuschungs-/Betrugsschäden bei Hochpreiser-Exposure eine hohe Priorität, direkt hinter Betriebsunterbrechung und Haftpflicht. Dennoch ersetzt Versicherung keine Prüfung: Versicherer verlangen Sorgfaltspflichten (Vier-Augen-Prinzip bei Hochpreisabgaben, dokumentierte Verifikationsversuche, Trennung von Bestellung und Freigabe). Wer diese Standards im Alltag lebt, erhält nicht nur Schutz, sondern reduziert Ereignisse so weit, dass die Police selten in Anspruch genommen werden muss – und im Ernstfall leistet.
Teamarbeit entscheidet, ob Standards tragen. Es braucht klare Rollen: Wer nimmt Vorbestellungen an? Wer prüft Formalia? Wer ruft Praxen zurück? Wer darf Hochpreiser freigeben? Ein kurzer Leitfaden mit festen Sätzen („Wir sichern Ihre Verordnung, dann legen wir die Ware zurück“; „Bei Unstimmigkeiten klären wir direkt mit der Praxis“) sorgt dafür, dass die Tonlage ruhig bleibt. Gleichzeitig sollte der Botendienst in dieses Raster passen: Keine Übergabe ohne dokumentierte Freigabe; bei Zweifeln Rückführung in die Offizin, keine Diskussion an der Haustür. Schulungen profitieren von echten, anonymisierten Beispielen: Was sah echt aus? Wo lag das Warnzeichen? Wie klang der Anruf? Je konkreter diese Fälle, desto weniger schreckt die Routine legitime Kundschaft, und desto eher erkennen Mitarbeitende wiederkehrende Muster.
Digital sind zwei Kanten relevant: Erstens Social Engineering über Messenger/E-Mail/Telefon mit angeblichen Praxisanweisungen („neue Durchwahl“, „bitte heute noch reservieren“); zweitens technische Schwachstellen beim Erfassen oder Weiterleiten sensibler Daten. Eine einfache Regel hilft: Externe Kontakt- und Rückrufnummern stammen aus offiziellen Quellen (Heilberufsverzeichnis, bekannter KV/Ärztekammer-Kontakt), niemals aus dem Anruf oder der E-Mail des Bestellers. Auditierbare Logs im Warenwirtschaftssystem (Wer hat wann was angelegt, geändert, freigegeben?) erleichtern den Nachweis guter Praxis. Bei eRezept-Problemen zählt, die Entscheidung auf „heute sichtbare Daten“ zu stützen und später abzugleichen; Versprechen ohne Daten erzeugen Folgeschäden.
Nach außen wird die Lage ruhig, wenn Kommunikation planbar ist. Praxen erhalten knappe, verwendbare Rückmeldungen („Formalia unklar – Rückruf bitte unter …; Rezept-ID …; wir halten bis … bereit“). Kundinnen und Kunden hören denselben Standard: „Wir prüfen zur Sicherheit, um Sie und uns zu schützen; das dauert wenige Minuten bzw. wir rufen Sie um … Uhr zurück.“ Öffentlichkeitsarbeit gegenüber Polizei und Kammern bleibt sachlich, ohne Mutmaßungen zur Person. Wird ein Versuch erkannt, gilt: keine Konfrontation, keine Risiko-Diskussion im Verkaufsraum, diskreter Abbruch mit gesichertem Dokumentationsstand. So bleibt der Ort professionell, selbst wenn Täter mehrfach ansetzen.
Rezeptfälschungen sind keine große Geschichte, sondern viele kleine Momente, in denen Entscheidungen unter Zeitdruck fallen: ein Anruf mit Dringlichkeit, eine vorgelegte Verordnung, ein Blick auf Unstimmigkeiten, ein kurzer Rückruf, ein Ja oder Nein. Wenn diese Momente in eine erkennbare Reihenfolge gebracht werden – erst prüfen, dann bewegen; erst dokumentieren, dann entscheiden; erst erklären, dann beenden –, schrumpft der Spielraum für Täter und wächst die Ruhe im Raum. Eine Offizin gewinnt nicht durch Verdacht, sondern durch Standards, die Schutz erklären, statt ihn zu verstecken. Dort, wo Identität, Verordnung und Kontaktweg prüfbar werden, verliert der Trick seine Bühne, und Hochpreiser bleiben Ware, nicht Risiko.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will — sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn ähnliche Situationen zu ähnlich gut begründeten Entscheidungen führen, wird der Hochpreiser nicht zur Liquiditätsfalle, sondern zur geordneten Abgabe. Wenn Identität, Verordnung und Kontaktweg prüfbar sind und die Spur vollständig bleibt, trägt der Betrieb auch dann, wenn Täter es mehrfach versuchen. Wenn Versicherung als Netz wirkt, das Sorgfalt verlangt und Lücken schließt, wird Täuschung zum seltenen Ereignis und nicht zur Erzählung. Und wenn die Tonlage ruhig bleibt, weil der Standard erklärt, was als Nächstes passiert, dann schützt das Team Kundinnen und Kunden – und sich selbst.
Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.