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  • 01.10.2025 – Apotheken Nachrichten sind heute Pflicht im System, Verfahren vor Versprechen, Wirkung durch Konsistenz
    01.10.2025 – Apotheken Nachrichten sind heute Pflicht im System, Verfahren vor Versprechen, Wirkung durch Konsistenz
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Fixum: Enttäuschung statt schneller Erhöhung; ePA wird Pflicht, doch Techniklücken bleiben; E-Rezept bei der Bundespolizei verschoben b...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken Nachrichten sind heute Pflicht im System, Verfahren vor Versprechen, Wirkung durch Konsistenz

 

ePA startet, E-Rezept verschoben, Klarheit statt Schlagworten

Apotheken-News: Bericht von heute

Recht, Infrastruktur, Haushalt und Gesundheit kreuzen sich diese Woche auffällig deutlich – und erklären gemeinsam, warum viele Debatten heiß sind, aber nur kühle Verfahren wirklich tragen. Im Plenum sorgte die klare Absage an eine schnelle Anhebung des Fixums für spürbare Ernüchterung; zugleich skizzierte die Ministerin Reformpunkte von Skonti bis Nullretax-Stop – Signale, doch ohne festen Zeitpfad. In Praxen und Kliniken tritt die ePA in die Pflicht, jedoch mit sichtbaren Techniklücken bei Updates, Rechten und Diensten: Wo Ketten geschlossen sind, läuft sie, andernorts bremst der Alltag. Für die Heilfürsorge der Bundespolizei verschiebt sich das E-Rezept: Freischaltung in manchen Systemen ja, aber ohne abgereifte Fachdienste bleibt das Muster-16 der retaxsichere Weg. Und aus der Forschung kommt ein nüchterner Hinweis: Körperliche Arbeit ist nicht automatisch gesund – monotone Last, wenig Erholung und geringer Handlungsspielraum können kardiovaskuläre Risiken erhöhen. Gemeinsam zeigen diese Linien: Verlässlichkeit entsteht nicht aus Schlagworten, sondern aus transparenten Kriterien, konsistenter Technik und Sprache, die Hinweise von Ursachen trennt.

 

Ministerin verneint schnelle Erhöhung, Delegierte zeigen Enttäuschung, Reformpunkte skizziert

Bei einem Auftritt vor Branchendelegierten hat die Bundesgesundheitsministerin eine kurzfristige Anhebung des festen Honorars für verschreibungspflichtige Arzneimittel verneint. In der Veranstaltung wurden Reaktionen im Plenum sichtbar, die von deutlicher Enttäuschung bis zu verhaltenem Applaus reichten. Zugleich stellte die Ministerin mehrere Vorhaben in Aussicht, darunter eine erneute Zulassung von Skonti im Rx-Bereich, ein gesetzliches Verbot von Nullretaxationen aufgrund formaler Fehler sowie Ausweitungen bestimmter beruflicher Befugnisse. Die Ankündigungen wurden als Reformpunkte skizziert, die in ein zeitnahes Gesetzgebungsverfahren überführt werden sollen. Der Kernkonflikt zwischen kurzfristiger Vergütungsanpassung und strukturellen Änderungen bildete den sachlichen Rahmen der Debatte.

Im Mittelpunkt der Honorarfrage steht die Bewertung der Kostenentwicklung in Betrieben und die Rolle eines Fixums, das Preisschwankungen traditionell nicht abbildet. Nach Angaben aus dem Umfeld wurde die Erwartung an eine rasch wirksame Anpassung explizit adressiert, jedoch mit Verweis auf laufende Prüfungen und Prioritäten zurückgestellt. Die angekündigten Reformbausteine betreffen unterschiedliche Ebenen: vom Preisnachlassrecht im Großhandels- und Abgabeumfeld über Korrekturen bei der Retaxationspraxis bis hin zu erweiterten Möglichkeiten im Aufgabenprofil. Prozessual stellte die Ministerin ein geordnetes Vorgehen in Aussicht, das Entwürfe, Beteiligung und Beratung umfasst. Ein genauer Zeitplan blieb offen, was in Reaktionen im Saal als Unsicherheit wahrgenommen wurde.

Auf dem Podium prallten Positionen zusammen, ohne dass der Rahmen der Veranstaltung verlassen wurde. Vertreterinnen und Vertreter aus Gremien forderten Planbarkeit über eine klare und datengestützte Anpassungslogik, die Betriebskosten, Personalentwicklung und Leistungsumfang systematisch berücksichtigt. Aus dem Umfeld der Ministerin wurde auf das Bündel an Maßnahmen verwiesen, das strukturell ansetzen und Wettbewerbs- sowie Versorgungsbedingungen adressieren solle. In Wortbeiträgen wurde die Frage aufgeworfen, ob ein Paket ohne kurzfristige Vergütungswirkung den unmittelbaren Druck mindern könne. Die Diskussion blieb damit zweigleisig: kurzfristige Liquiditätsfragen einerseits, mittel- bis langfristige Strukturentscheidungen andererseits.

Für den weiteren Verfahrensgang ist mit einem abgestuften Gesetzgebungsprozess zu rechnen, in dem zunächst Eckpunkte in konkrete Paragrafen überführt werden. Zu den offenen Punkten gehören Umfang, Reichweite und Übergangsfristen einzelner Regelungen, insbesondere bei Skonti und Retaxationen. Beteiligungs- und Anhörungsphasen werden voraussichtlich die praktische Umsetzbarkeit und Abgrenzungen schärfen. Parallel wird beobachtet, ob zusätzliche Daten zur Vergütungswirklichkeit in Betrieben eine erneute Bewertung kurzfristiger Anpassungen auslösen. In Abhängigkeit von Fristen, Ausschussbefassungen und Kabinettsfahrplänen könnte sich der Zeithorizont der Entscheidungen staffeln.

Einordnungen aus dem Plenum ordneten die Signale danach, ob sie kurzfristig Liquidität verändern oder primär Verfahrensklarheit schaffen. Während Einzelmaßnahmen wie ein formales Nullretaxationsverbot Planungsrisiken reduzieren können, bleibt die zentrale Vergütungsfrage ein gesonderter Hebel. Beobachter erwarten, dass die Kommunikation zwischen Ressort und Verbänden über Arbeitsstände, Zwischenschritte und Zeitfenster verdichtet wird. Je enger die Synchronisation von Entwürfen und Rückmeldungen, desto geringer die Interpretationsspielräume über Absicht und Tempo. Wo Ankündigungen mit klaren Zeitpfaden unterlegt werden, entsteht Orientierung; entscheidend bleibt, wie schnell strittige Kernfragen verfahrensfest geklärt sind.

 

Ministerin verneint schnelle Erhöhung, Delegierte zeigen Enttäuschung, Reformpunkte skizziert

Bei einem Auftritt vor Branchendelegierten hat die Bundesgesundheitsministerin eine kurzfristige Anhebung des festen Honorars für verschreibungspflichtige Arzneimittel verneint. In der Veranstaltung wurden Reaktionen im Plenum sichtbar, die von deutlicher Enttäuschung bis zu verhaltenem Applaus reichten. Zugleich stellte die Ministerin mehrere Vorhaben in Aussicht, darunter eine erneute Zulassung von Skonti im Rx-Bereich, ein gesetzliches Verbot von Nullretaxationen aufgrund formaler Fehler sowie Ausweitungen bestimmter beruflicher Befugnisse. Die Ankündigungen wurden als Reformpunkte skizziert, die in ein zeitnahes Gesetzgebungsverfahren überführt werden sollen. Der Kernkonflikt zwischen kurzfristiger Vergütungsanpassung und strukturellen Änderungen bildete den sachlichen Rahmen der Debatte.

Im Mittelpunkt der Honorarfrage steht die Bewertung der Kostenentwicklung in Betrieben und die Rolle eines Fixums, das Preisschwankungen traditionell nicht abbildet. Nach Angaben aus dem Umfeld wurde die Erwartung an eine rasch wirksame Anpassung explizit adressiert, jedoch mit Verweis auf laufende Prüfungen und Prioritäten zurückgestellt. Die angekündigten Reformbausteine betreffen unterschiedliche Ebenen: vom Preisnachlassrecht im Großhandels- und Abgabeumfeld über Korrekturen bei der Retaxationspraxis bis hin zu erweiterten Möglichkeiten im Aufgabenprofil. Prozessual stellte die Ministerin ein geordnetes Vorgehen in Aussicht, das Entwürfe, Beteiligung und Beratung umfasst. Ein genauer Zeitplan blieb offen, was in Reaktionen im Saal als Unsicherheit wahrgenommen wurde.

Auf dem Podium prallten Positionen zusammen, ohne dass der Rahmen der Veranstaltung verlassen wurde. Vertreterinnen und Vertreter aus Gremien forderten Planbarkeit über eine klare und datengestützte Anpassungslogik, die Betriebskosten, Personalentwicklung und Leistungsumfang systematisch berücksichtigt. Aus dem Umfeld der Ministerin wurde auf das Bündel an Maßnahmen verwiesen, das strukturell ansetzen und Wettbewerbs- sowie Versorgungsbedingungen adressieren solle. In Wortbeiträgen wurde die Frage aufgeworfen, ob ein Paket ohne kurzfristige Vergütungswirkung den unmittelbaren Druck mindern könne. Die Diskussion blieb damit zweigleisig: kurzfristige Liquiditätsfragen einerseits, mittel- bis langfristige Strukturentscheidungen andererseits.

Für den weiteren Verfahrensgang ist mit einem abgestuften Gesetzgebungsprozess zu rechnen, in dem zunächst Eckpunkte in konkrete Paragrafen überführt werden. Zu den offenen Punkten gehören Umfang, Reichweite und Übergangsfristen einzelner Regelungen, insbesondere bei Skonti und Retaxationen. Beteiligungs- und Anhörungsphasen werden voraussichtlich die praktische Umsetzbarkeit und Abgrenzungen schärfen. Parallel wird beobachtet, ob zusätzliche Daten zur Vergütungswirklichkeit in Betrieben eine erneute Bewertung kurzfristiger Anpassungen auslösen. In Abhängigkeit von Fristen, Ausschussbefassungen und Kabinettsfahrplänen könnte sich der Zeithorizont der Entscheidungen staffeln.

Einordnungen aus dem Plenum ordneten die Signale danach, ob sie kurzfristig Liquidität verändern oder primär Verfahrensklarheit schaffen. Während Einzelmaßnahmen wie ein formales Nullretaxationsverbot Planungsrisiken reduzieren können, bleibt die zentrale Vergütungsfrage ein gesonderter Hebel. Beobachter erwarten, dass die Kommunikation zwischen Ressort und Verbänden über Arbeitsstände, Zwischenschritte und Zeitfenster verdichtet wird. Je enger die Synchronisation von Entwürfen und Rückmeldungen, desto geringer die Interpretationsspielräume über Absicht und Tempo. Wo Ankündigungen mit klaren Zeitpfaden unterlegt werden, entsteht Orientierung; entscheidend bleibt, wie schnell strittige Kernfragen verfahrensfest geklärt sind.

 

Einführung verschoben, technische Voraussetzungen fehlen, Papierrezepte bleiben erforderlich

Der für den 1. Oktober avisierte Start des elektronischen Rezepts bei der Heilfürsorge der Bundespolizei findet nicht statt; die Einführung wird verschoben, weil im zuständigen Fachdienst noch technische Voraussetzungen fehlen. Nach aktueller Mitteilung ist die Ausstellung in vielen Praxisverwaltungssystemen zwar grundsätzlich freigeschaltet, die Abrechnungsfähigkeit gegenüber dem Kostenträger ist jedoch noch nicht gegeben. Als neuer Zielkorridor wird voraussichtlich Januar 2026 genannt, wobei ein konkreter Go-Live von der Fertigstellung und Abnahme der Fachdienstkomponenten abhängt. Bis zur produktiven Anbindung des Kostenträgers sind E-Rezepte mit dem Institutionskennzeichen der Heilfürsorge nicht retaxsicher zu verarbeiten. Für die Versorgungspraxis bedeutet das, dass die Ausstellung weiterhin auf Muster-16 erfolgen muss und digitale Verordnungen, sofern erzeugt, nicht regulär abgewickelt werden können.

Hintergrund der Verschiebung ist die mehrstufige Architektur für sogenannte „sonstige Kostenträger“, in der neben Praxissoftware und Telematikinfrastruktur auch ein spezifischer Fachdienst des jeweiligen Trägers beteiligt ist. Erst wenn dieser Dienst Rezepte annimmt, validiert und abrechenbar bereitstellt, entsteht die durchgängige Prozesskette vom Ausstellen bis zur Vergütung. Eine reine Sichtbarkeit der Funktion im Praxis-Frontend ist deshalb nicht mit rechtssicherer Nutzbarkeit gleichzusetzen, da Prüf- und Routingregeln, Zertifikate sowie Kennzeichenprüfungen auf Kostenträgerseite maßgeblich sind. Implementationslücken zeigen sich in dieser Phase häufig als Fehlermeldungen bei der Annahme, als unklare Statusrückgaben oder als fehlende Abrechnungsobjekte im nachgelagerten Clearing. Solange diese Bausteine nicht synchron verfügbar sind, bleibt die papiergebundene Verordnung das stabile Standardverfahren.

Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet der Zwischenstand, dass digitale Testausstellungen zwar technisch möglich erscheinen können, aber keine abrechnungsfähigen Fälle erzeugen. In Apotheken entsteht dadurch das Risiko uneinlösbarer oder nachträglich strittiger Datensätze, wenn ein E-Rezept mit Kostenträgerkennzeichen der Bundespolizei eingeliefert wird. Aus Gründen der Retaxsicherheit wird deshalb auf das Muster-16 verwiesen, bis der offizielle Start kommuniziert und die Systemkette verifiziert ist. Praktisch relevant sind dabei eindeutige Hinweise im Ordinations- und Abgabesystem, um Fehleinsendungen zu vermeiden und Rückfragen zu reduzieren. Einrichtungen, die bereits Arbeitsanweisungen für den Umgang mit E-Rezepten hinterlegt haben, erweitern diese üblicherweise um eine klare Ausnahmeformulierung für den betroffenen Kostenträger.

Die Kommunikation über Einführungszeitpunkte verläuft in der Regel mehrgleisig über die zentrale Koordination, die Softwarehersteller und die Kostenträger selbst. Unterschiede in Release-Zyklen führen dabei leicht zu gemischten Signalen, wenn Frontends die Funktion anzeigen, während die Abrechnungsplattform noch nicht produktiv ist. Verbindliche Statusseiten, Versionshinweise und Testfenster mit eindeutigem Scope reduzieren dieses Missverständnispotenzial. Ergänzend hilft eine konsistente Kennzeichnung auf dem Rezept, damit bereits beim Erfassen erkennbar ist, ob der Fall in den freigegebenen Geltungsbereich fällt. Je klarer Zuständigkeiten und Informationswege definiert sind, desto geringer ist der Aufwand für Rückabwicklungen und manuelle Klärungen im Tagesbetrieb.

Bis zum geplanten Go-Live stehen nun die Inbetriebnahme des Fachdienstes, Ende-zu-Ende-Tests mit realistischen Daten und eine formale Abnahme an. Erst danach folgt die Freigabe zur produktiven Nutzung, die im Regelfall mit konkreten Kriterien verknüpft wird: angenommene Transaktionen unter Last, valide Rückmeldungen an Praxis- und Apothekensysteme sowie ein dokumentierter Abrechnungsdurchlauf. Für die Versorgungspraxis ist die Reihenfolge entscheidend, damit Ausstellung, Einlösung und Vergütung ohne Medienbruch ablaufen. Nach erfolgter Freigabe ist mit Übergangsphasen zu rechnen, in denen die Systeme weiter stabilisiert und Supportpfade nachgeschärft werden. Wo Freischaltung, Abrechnung und Kommunikation deckungsgleich sind, sinken Fehlbuchungen; entscheidend ist ein klarer Go-Live-Zeitpunkt mit überprüfbaren Kriterien.

 

Paradox belegt Risiken, Arbeitsbelastung unterscheidet sich, Forschung fordert bessere Messung

Ein aktuelles Editorial im »British Journal of Sports Medicine« lenkt den Blick auf ein scheinbar widersprüchliches Bild: Während Freizeitaktivität klar mit besserer Herz-Kreislauf-Gesundheit verknüpft ist, kann körperlich belastende Arbeit mit erhöhtem kardiovaskulärem Risiko einhergehen. Die Autorinnen sprechen vom »Physical Activity Health Paradox« und heben hervor, dass nicht jede Bewegung gleich zu bewerten ist. Entscheidend sind Kontext, Intensität, Autonomie und Erholungsfenster, die sich zwischen Beruf und Freizeit fundamental unterscheiden. Die Evidenzlage gilt als konsistent genug, um wachsam zu sein, bleibt aber in wichtigen Details heterogen. Methodische Grenzen früherer Studien verhindern bislang eine abschließende Quantifizierung des Risikos in verschiedenen Berufsfeldern.

Im Kern geht es um das Belastungsprofil: Berufliche Aktivität umfasst oft monotone, repetitive oder statische Tätigkeiten, schweres Heben, langes Stehen und geringe Kontrolle über Tempo und Pausen. Solche Muster können Blutdruck dauerhaft anheben, die Gefäßsteifigkeit begünstigen und Erholungsprozesse stören. Freizeitliche Bewegung ist typischerweise volitional, abwechslungsreich und dosierbar; sie steigert die kardiorespiratorische Fitness und wird von geplanten Ruhephasen begleitet. Hinzu kommt der psychosoziale Rahmen: Schichtdienst, Termindruck und geringe Autonomie gelten als Stressoren, die kardiovaskuläre Risiken additiv beeinflussen. In Summe entsteht ein Profil, das trotz »viel Bewegung« biologisch ungünstige Signale sendet.

Die Datenbasis stützt sich bislang häufig auf grobe Klassifikationen nach Berufsbezeichnungen oder Selbstangaben, was zu Messfehlern und Verzerrungen führen kann. Confounder wie Rauchen, Schlafqualität, Ernährung, sozioökonomischer Status und Freizeitaktivität werden nicht immer vollständig erfasst oder nur unzureichend kontrolliert. Deshalb sprechen Fachleute von Assoziationen und nicht von Kausalität, auch wenn die Plausibilitäten hoch sind. Besonders problematisch ist die Vermischung verschiedener Belastungsdimensionen, wenn etwa schwere Hebetätigkeiten und überwiegend statische Arbeit in einem Sammelbegriff landen. Ohne feinere Auflösung lässt sich weder eine Dosis-Wirkungs-Kurve sauber beschreiben noch eine Schwelle definieren, ab der Risiken deutlich ansteigen.

Vor diesem Hintergrund wirbt das Editorial für modernere Messstrategien, die Alltagsrealität und Physiologie enger verknüpfen. Wearables können Herzfrequenz, Variabilität, Schrittmuster und Körperhaltung nahezu kontinuierlich aufzeichnen und mit mobilen Blutdruckmessungen kombiniert werden. Smartphone-basierte Kurzbefragungen (Ecological Momentary Assessment) erfassen Kontext, gefühlte Anstrengung und Stress in der Situation, nicht erst im Rückblick. Erst die Kopplung von objektiven Signalen mit subjektiven Angaben erlaubt es, arbeitsbedingte Spitzen, fehlende Erholung und echte Intensitätsprofile sichtbar zu machen. Ziel sind robuste Datensätze, die Arbeit, Freizeit, Sitzen und Schlaf im Zusammenspiel abbilden.

Aus den vorgeschlagenen Messinnovationen folgen praktische Konsequenzen für Prävention und Arbeitsgestaltung. Wenn Belastung präziser vermessen wird, lassen sich Pausen, Rotationen und Hilfsmittel gezielter planen und prüfen. Betriebliche Programme können auf echte Risiken statt auf Durchschnittswerte reagieren, etwa durch zeitlich begrenzte Hochlastphasen, Erholungsfenster oder technische Assistenz beim Heben. Gleichzeitig bleibt die Rolle der Freizeitaktivität unbestritten: Gezieltes Ausdauer- und Krafttraining, das die kardiorespiratorische Fitness erhöht, kann berufliche Belastungen besser abpuffern. Entscheidend ist, beide Sphären nicht zu verwechseln und Interventionen dort anzusetzen, wo Muster nachweislich schaden. Wo Belastung präzise gemessen wird, lassen sich Risiken gezielt mindern; entscheidend ist, Arbeit, Erholung und Intensität nicht über einen Kamm zu scheren.

 

Die Woche spannt einen nüchternen Rahmen über Entscheidungen, die sich nicht am Applaus, sondern an Verfahren messen lassen: Die Absage an einen schnellen Fixum-Boost verweist auf Politik als Takt aus Entwurf, Beteiligung und Haushaltsrealität; die ePA wird Pflicht und zeigt, wie technische Ketten in der Versorgung nur im Gleichlauf tragen; das E-Rezept der Bundespolizei erinnert daran, dass eine Freischaltung ohne abrechnungsfähigen Fachdienst keine Leistung ist; und das Aktivitätsparadox trennt Bewegung von Belastung, weil Kontext, Erholung und Autonomie den Unterschied machen. Wer Wirkung will, braucht Kriterien, Synchronität und Sprache, die Fakten vor Erwartungen stellt.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will — sondern eine Wirkung, die bleibt. Verfahren gewinnen, wenn Zeitpfade benannt und eingehalten werden, weil Klarheit Vertrauen ersetzt, das sonst auf Vermutungen ruht. Technik überzeugt, wenn sie nicht verspricht, sondern liefert, und wenn Fehlerbilder dokumentiert statt verdeckt werden. Kommunikation trägt, wenn sie Ziele von Zwischenschritten trennt und aus dem Ausnahmefall eine erklärbare Regel macht. Orientierung entsteht dort, wo Ankündigung, Umsetzung und Abrechnung identisch werden.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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