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  • 30.09.2025 – Apotheken Nachrichten sind heute Zahlungen an Nachweise koppeln, Evidenz sauber übersetzen, Rollen klar trennen
    30.09.2025 – Apotheken Nachrichten sind heute Zahlungen an Nachweise koppeln, Evidenz sauber übersetzen, Rollen klar trennen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Insolvenzschutz reduziert Vorleistungsrisiken beim Neubau. Ein Cannabis-Extrakt lindert Rückenschmerz unter Titration. Huntington-Genther...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken Nachrichten sind heute Zahlungen an Nachweise koppeln, Evidenz sauber übersetzen, Rollen klar trennen

 

Bauauszahlungen folgen Prüfbelegen, Studien lenken Beratung ohne zu überziehen, Medizinal- und Konsumpfade bleiben getrennt

Apotheken-News: Bericht von heute

Bauen auf Sicherheit beginnt nicht erst am Rohbau: In einem Markt mit vielen Insolvenzen verlangen Käufer nachvollziehbare Auszahlungsregeln und abgesicherte Rückwege, damit Abschläge nicht in Baustopps verpuffen. Gleichzeitig zeigt ein standardisierter Cannabis-Vollspektrum-Extrakt in einer großen Studie eine klinisch relevante Schmerzminderung bei chronischem Rücken – jedoch unter klarer Titration, mit transparenter Aufklärung zu Schläfrigkeit und Fahrfähigkeit. Eine Gentherapie gegen Huntington bremst in frühen Daten die Progression nach Einmalgabe und erklärt ihren Nutzen mechanistisch, erfordert aber Bestätigung, Langzeit-Sicherheit und tragfähige Finanzierungsmodelle. Und die Zwischenbilanz zur Cannabis-Teilliberalisierung bleibt nüchtern: Medizinalanteile sind messbar, Anbauvereine klein, Apotheken werden von Teilen der Konsumierenden als Quelle genannt – weshalb Kommunikation Rollen sauber trennt, Red-Flags benennt und Übergaben in ärztliche Hände dokumentiert.

 

Insolvenzen häufen sich, Zahlungen sind gefährdet, Schutzmechanismen stärken

Seit 2023 ist die Zahl der Insolvenzen bei Bauträgern und Projektentwicklern deutlich gestiegen, was Käufer von Neubauwohnungen in eine ungewohnte Risikoposition bringt. Mehr als 1.230 betroffene Unternehmen stehen für rund ein Fünftel bis ein Viertel der Branche und illustrieren, dass selbst vermeintlich solide Projekte ins Schlingern geraten können. Für Erwerber bedeutet das, dass bereits geleistete Abschläge gefährdet sind, sobald eine Baustelle stoppt und die Gegenleistung ausbleibt. Selbst wenn ein anderer Anbieter die Fertigstellung übernimmt, sind zusätzliche Zahlungen und Verzögerungen häufig unvermeidlich. Das Zusammenspiel aus Vorleistung, Baupreissteigerungen und Lieferengpässen macht aus einem Einzelfall ein strukturelles Problem.

Die Verbraucherstimmung spiegelt dieses Risiko klar wider und fordert eine verlässliche Absicherung gegen Zahlungsverluste. In einer Umfrage halten rund drei Viertel der Befragten eine gesetzliche Insolvenzabsicherung beim Wohnungskauf für wichtig oder sehr wichtig, während nur eine Minderheit sie für entbehrlich hält. Der Kern der Forderung ist Vertrauen: Kaufpreise sollen erst fließen, wenn ein überprüfbarer Gegenwert entstanden ist, oder sie sollen im Insolvenzfall verlässlich zurückgeholt werden können. Solange ein solches Sicherheitsnetz fehlt, bleibt der Erwerb einer Neubauwohnung in der Bauphase ein Finanzprodukt mit Gegenparteirisiko. Diese Wahrnehmung schwächt die Nachfrage und verteuert Finanzierungen, weil Banken das Risiko ebenfalls einpreisen.

Als Lösungsansatz steht ein Wahlmodell im Raum, das den unterschiedlichen Projektstrukturen Rechnung tragen soll. Entweder wird die Kaufpreisrate von 96,5 Prozent erst bei Abnahme fällig, womit die Vorleistung der Käufer stark reduziert würde. Oder die bisher üblichen Abschlagszahlungen nach Makler- und Bauträgerverordnung bleiben erhalten, werden aber durch eine gesetzlich gesicherte Rückabwicklung im Insolvenzfall flankiert. Ergänzend ist ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen, das es Erwerbern erlaubt, sich bei Zahlungsunfähigkeit des Bauträgers vom Vertrag zu lösen. In der Logik dieses Modells verschiebt sich das Risiko von den Privathaushalten hin zu professionellen Akteuren mit besseren Absicherungs- und Steuerungsmöglichkeiten.

Für die Praxis der Projektabwicklung würde ein solcher Rahmen an mehreren Stellen ansetzen und den Nachweischarakter stärken. Abschläge blieben an prüfbare Baufortschritte gekoppelt, etwa durch unabhängige Bestätigungen, belastbare Fotodokumentation und stichprobenartige Kontrollen. Treuhandlösungen und Bürgschaften könnten sicherstellen, dass Gelder zweckgebunden verwendet werden und bei Störungen verfügbar bleiben. Für Erwerber entstünde eine klare Dokumentationslinie vom ersten Plan bis zur Abnahme, die auch im Streitfall nachvollziehbar ist. Der administrative Aufwand steigt, aber er zahlt auf Transparenz und Planbarkeit ein.

Volkswirtschaftlich verschiebt jede zusätzliche Absicherung Liquiditätskosten in Richtung Anbieter und Finanziers, was Preise beeinflussen kann, zugleich aber Ausfälle bei Privathaushalten reduziert. In einer Übergangsphase werden bestehende Verträge und laufende Projekte auf neue Mechanismen treffen, weshalb Übergangsregeln und klare Stichtage wichtig sind. Für die Branche entsteht ein Anreiz, solide Eigenkapitalquoten, belastbare Kosten- und Zeitpläne sowie transparente Mittelverwendungen vorzuhalten. Für Käufer bleibt entscheidend, wie zuverlässig Nachweise für Baufortschritte sind und wie schnell im Störungsfall Verfahren greifen. Wo Zahlungen an belastbare Nachweise gekoppelt sind, sinkt das Verlustrisiko; entscheidend bleibt die dokumentierte Baufortschrittsprüfung mit klaren Auszahlungsregeln.

 

Schmerz sinkt stärker, Verträglichkeit bleibt beherrschbar, Abhängigkeit zeigt sich nicht

Der Cannabis-Vollspektrum-Extrakt VER-01 wurde in einer randomisierten Phase-III-Studie bei chronischen Rückenschmerzen geprüft und nun in einem hochrangigen Journal veröffentlicht. Das Präparat basiert auf einer standardisierten Cannabis-sativa-Züchtung und enthält pro Dosiseinheit 2,5 mg THC neben Spuren weiterer Cannabinoide sowie Begleitstoffen in Sesamöl; titriert wird schrittweise bis zu einer vorgegebenen Maximaldosis. Insgesamt nahmen 820 Personen teil, die entweder Verum oder ein sensorisch angepasstes Placebo erhielten, wobei die optimale Dosis in einer dreiwöchigen Eintitrierungsphase gefunden wurde. Ziel war es, eine klinisch bedeutsame Linderung im Alltag zu erreichen, ohne auf inhalative Applikationsformen zurückzugreifen. Der Hersteller verfolgt parallel ein europäisches Zulassungsverfahren, das bei Erfolg ein erstes nicht inhalatives, standardisiertes Cannabis-Analgetikum im Regelbetrieb ermöglichen würde.

Die Wirksamkeit zeigte sich in einer über drei Monate gemessenen, patientenberichteten Schmerzreduktion auf einer Skala von 0 bis 10. Ausgangswerte lagen um 6 Punkte; unter VER-01 sank der Schmerz im Mittel um 1,9 Punkte, unter Placebo um 0,6 Punkte, was auf einen additiven Behandlungseffekt hindeutet. Ein relevanter Anteil der Teilnehmenden wies neuropathische Schmerzanteile auf, in denen sich ebenfalls Vorteile gegenüber Placebo abzeichneten. In einer anschließenden offenen Verlängerungsphase wurde eine weitere mittlere Abnahme um etwa einen Punkt berichtet, was auf eine anhaltende Wirkung bei fortgesetzter Einnahme schließen lässt. Die Dosierung erfolgte individuell bis zu einer vorgegebenen Obergrenze von 13 Einheiten pro Tag, verteilt auf Morgen- und Abendgaben, um sowohl Effekt als auch Verträglichkeit zu optimieren. Damit nähert sich das Studiendesign dem Versorgungsalltag an, in dem Titration und individuelle Zielwerte zentral sind.

Zur Sicherheit und Verträglichkeit wurden Ereignisse engmaschig erfasst und zwischen Verum und Placebo verglichen. Unerwünschte Wirkungen traten im Verumarm häufiger auf, waren jedoch überwiegend mild bis moderat und konzentrierten sich auf die frühe Behandlungsphase; berichtet wurden vor allem Benommenheit, ausgeprägte Schläfrigkeit und Übelkeit. Signale für Missbrauch, Dosissteigerung über die Protokollgrenzen hinaus, Abhängigkeit oder Entzug wurden nicht beobachtet, was die Abgrenzung zu inhalativem, nicht standardisiertem Konsum unterstreicht. Gleichwohl bleibt eine alltagsnahe Aufklärung zu Sedation, Reaktionsvermögen und Teilnahme am Straßenverkehr nötig, insbesondere zu Beginn und nach Dosisanpassungen. Die standardisierte, orale Darreichung erlaubt eine reproduzierbare Exposition, mindert inhalative Risiken und erleichtert die Dokumentation von Nutzen und Nebenwirkungen.

Im Kontext der Evidenz ist zu berücksichtigen, dass eine einzelne große Studie zwar robuste Hinweise liefert, jedoch Replikation, Subgruppenanalysen und Langzeitdaten für eine endgültige Einordnung ergänzend erforderlich sind. Der beobachtete Unterschied zur Placebogruppe ist klinisch relevant, ersetzt aber nicht die Prüfung in weiteren Indikationen und Populationen. Zudem bleibt die Übertragbarkeit auf Patientinnen und Patienten mit komplexer Komedikation oder Komorbiditäten sorgfältig zu bewerten, auch wenn in der Studie keine Hinweise auf Abhängigkeit oder Missbrauch entstanden. Für die Praxis bedeutet dies, Wirksamkeit und Verträglichkeit strukturiert zu monitoren, mögliche Sedationsrisiken transparent zu adressieren und Therapieziele realistisch zu definieren. Der Vergleich zu opioidbasierten Strategien fällt günstig aus, sofern der analgetische Nutzen erreicht und unerwünschte Effekte kontrolliert werden.

Für Vor-Ort-Apotheken zeichnet sich ein klarer Beratungs- und Dokumentationspfad ab, falls eine Zulassung erfolgt. Dazu gehören die Erklärung der Titrationslogik, die Planung von Rückmeldeterminen zur Wirkungsevaluation, Hinweise zur Einnahme zu festen Tageszeiten und zur Vermeidung zusätzlicher sedierender Einflüsse. Sinnvoll ist ein einfaches Protokoll für Schmerzskalen, Alltagseinschränkungen und Nebenwirkungen, um den Nutzen entlang objektivierbarer Kriterien sichtbar zu machen. Bei anhaltender Somnolenz, Benommenheit oder fehlendem Nutzen trotz ausreichender Dosis ist eine Rücksprache mit der verordnenden Praxis zu empfehlen, um Dosis, Intervall oder Therapiepfad zu prüfen. Wo Wirksamkeit belegt und Risiken transparent gesteuert werden, entsteht eine echte Option; entscheidend ist die dokumentierte Auswahl geeigneter Patienten und die konsistente Nachführung im Versorgungsalltag.

 

Einmalgabe adressiert Huntingtin, Progression verlangsamt sich, Evidenz braucht Replikation

Die Huntington-Krankheit ist eine autosomal-dominante neurodegenerative Erkrankung, deren Ursache in einer CAG-Repeat-Expansion des Huntingtin-Gens liegt und die mit praktisch vollständiger Penetranz vererbt wird. Klinisch schreitet sie über etwa eineinhalb Jahrzehnte fort und führt zu motorischen Störungen, kognitivem Abbau und neuropsychiatrischen Symptomen. Gentherapeutische Ansätze zielen deshalb auf den gemeinsamen molekularen Kern: die Reduktion des (mutierten) Huntingtin-Proteins in Nervenzellen. AMT-130 verfolgt diesen Weg mittels eines AAV5-Vektors, der die Bauanleitung für eine microRNA in definierte Hirnareale transportieren soll. Nach stereotaktischer Einmalgabe sollen Neuronen dauerhaft microRNA bilden, die HTT-mRNA bindet und abbauen hilft, wodurch weniger Protein entsteht.

In einer Phase-I/II-Studie mit insgesamt 29 Personen liegen nun längerfristige Verläufe vor, die auf eine abgebremste Krankheitsprogression hindeuten. Besonders hervorgehoben wurde ein Hochdosis-Arm, in dem der Verlauf über 36 Monate gegenüber einer gematchten externen Kohorte deutlich langsamer ausfiel. Ergänzend wurde die Total Functional Capacity, ein etablierter Funktionsscore, als sekundärer Endpunkt berichtet und zeigte ebenfalls eine verlangsamte Verschlechterung. Der Befund hebt sich von früheren, 2021 gescheiterten Antisense-RNA-Versuchen ab, die trotz plausibler Zielstruktur nicht den erwarteten Nutzen gezeigt hatten. Auch wenn das n klein ist, markieren Dauer und Richtung der Effekte für diese frühe Phase eine bemerkenswerte Signalstärke.

Mechanistisch ist die Plausibilität hoch, weil miRNA-basierte Silencing-Prozesse über Dicer/RISC gut verstanden sind und eine gezielte Reduktion der Proteinproduktion erlauben. Gleichwohl bringt eine virale Einmalgabe Besonderheiten mit sich, die für die Risiko-Nutzen-Abwägung relevant sind. Die Steuerbarkeit über Zeit ist begrenzt, weil die Expression nach Integration im Zielgewebe anhält und ein klassisches Ausdosieren nicht vorgesehen ist. Verteilung und Transduktion sind zudem von anatomischen Faktoren und der Vektorbiologie abhängig, was Heterogenität zwischen Patientinnen und Patienten erklären kann. Diese Punkte erklären, warum ein überzeugendes Wirkprinzip trotzdem eine sorgfältige Bestätigung in größeren Kollektiven benötigt.

Zu den offenen Fragen zählen Sicherheit, Immunantworten gegen Kapsid und Transgen, potenzielle Off-Target-Effekte sowie prozedurale Risiken der stereotaktischen Applikation. Bislang veröffentlichte Daten deuten auf ein beherrschbares Profil hin, ersetzen aber keine Langzeitbeobachtung in breiteren Populationen. Versorgungsökonomisch rücken außerdem die zu erwartenden Kosten in den Blick, die – wie bei anderen Gentherapien – im Millionenbereich liegen dürften und Finanzierungspfade erfordern. Für Betroffene und Zentren entsteht damit ein Spannungsfeld zwischen früher Hoffnung und prudentem Realismus. Entscheidend bleibt, ob konsistente Effekte in unabhängigen Studien und Regionen reproduziert werden.

Praktisch bedeutet der Entwicklungsstand, dass Beratung heute vor allem Orientierung in Studienlogik, Endpunkten und möglichen Zugangswegen leisten kann. Register, spezialisierte Zentren und standardisierte Verlaufsinstrumente bilden die Basis, um Kandidatinnen und Kandidaten für Studien zu identifizieren und Verläufe vergleichbar zu dokumentieren. In der Begleitversorgung stehen Symptomkontrolle, Komorbiditätsmanagement und psychosoziale Unterstützung weiterhin im Vordergrund, während Schnittstellen zu Studiennetzwerken gepflegt werden. Sollte eine Zulassung perspektivisch in Reichweite kommen, wären Versorgungsplanung, Nachsorgeprotokolle und Finanzierungsmechanismen früh zu klären, damit Zeitfenster in der Progression genutzt werden können. Wo Wirkprinzip und erste Verlaufsdaten zusammenpassen, wächst berechtigte Hoffnung; entscheidend bleibt die saubere Bestätigung in größeren, unabhängigen Studien und die tragfähige Versorgungsplanung.

 

Legalpfade bleiben klein, Apotheken tauchen auf, Schwarzmarkt hält Anteil

Eineinhalb Jahre nach der Teillegalisierung liefert die Zwischenevaluation ein nüchternes Lagebild, das Erwartungen dämpft und Messgrößen präzisiert. Der gesetzliche Rahmen lässt Konsum und begrenzten Anbau zu, verknüpft ihn aber mit Auflagen, deren Wirkung sich erst über Zeit valide erfassen lässt. Im Fokus der Auswertung steht weniger die politische Absicht als die empirische Frage, wie sich reale Bezugswege verschieben. Die Autoren sehen bislang keinen dringenden Handlungsbedarf, was nicht als Entwarnung zu lesen ist, sondern als Hinweis auf frühe, teils lückenhafte Daten. Für die Versorgungspraxis bedeutet das: Wahrnehmungen aus dem Alltag müssen von belastbaren Trends unterschieden werden, die mit vertiefter Datenerhebung deutlicher werden.

Bei den Quellen zeigt sich ein heterogenes Bild mit kleinen legalen Anteilen außerhalb der Medizinschiene. Medizinalcannabis deckt laut Bericht etwa zwölf bis vierzehn Prozent des Gesamtbedarfs und ist damit messbar präsent, bleibt aber auf verordnete Indikationen beschränkt. Die neuen Anbauvereinigungen erreichen bislang verschwindend geringe Produktionsanteile, während Anteile aus legalem Eigenanbau und illegalen Kanälen derzeit nicht verlässlich quantifiziert werden können. Auffällig ist, dass Apotheken in Befragungen als Bezugsort auftauchen: Rund 16,8 Prozent der Befragten nennen sie mindestens einmal, während in einer Ein-Antwort-Abfrage 3,7 Prozent Apotheken als primäre Bezugsquelle angeben. Dominant bleibt daneben die soziale Weitergabe, die rechtlich nicht gedeckt ist, aber in der Praxis Verbreitungswege prägt und Mischströme aus legalen und illegalen Ursprüngen erzeugt.

Digitale Bestell- und Beratungsangebote wirken als zusätzliche Zugänge, verschieben aber nicht zwangsläufig Marktanteile zugunsten legaler Pfade. Plattformen, die Sortenwahl, Verordnung und Versand bündeln, werden genannt, doch rechtliche Anforderungen an Indikation, Identitätsprüfung und Prozessneutralität setzen enge Leitplanken. Vollzugsbehörden weisen zugleich auf Kontrollschwierigkeiten hin, etwa bei Abstandsregeln, Besitzgrenzen oder einer schwer messbaren Kleinteiligkeit des Eigenanbaus. Straßenhandel verliert in den Befragungen an Gewicht, bleibt jedoch als Restpfad bestehen und variiert regional. Aus Versorgungssicht ist entscheidend, dass Kommunikationskanäle, die suggerieren, Konsumcannabis ließe sich wie Medizinalcannabis beziehen, klar eingeordnet werden, damit Rollen, Nachweise und Verantwortungen nicht vermischt werden.

Zum Jugendschutz meldet der Bericht keine negativen Effekte, vielmehr deuten Reihen seit Jahren auf rückläufige Jugendwerte, während sich der moderate Anstieg bei Erwachsenen ohne sprunghaften Trendbruch fortsetzt. Ergänzende Abwasserdaten stützen die Einschätzung, dass keine abrupte Intensivierung nachweisbar ist, auch wenn regionale Unterschiede und methodische Grenzen zu berücksichtigen bleiben. Parallel steht die Diskussion um steigende THC-Gehalte im Raum, die riskobestimmend sein können, ohne dass Einzeldaten bereits flächige Aussagen erlauben. Daraus folgt eine doppelte Pflicht: Einerseits Transparenz über das, was die Daten tragen, andererseits Vorsicht bei der Ableitung von Maßnahmen, die Kontrolle versprechen, aber in der Fläche schwer praktikabel sind. Die Evaluation setzt hier auf Stufen: erst Daten schließen, dann Instrumente justieren.

Für Vor-Ort-Apotheken ergibt sich ein klarer, aber abgegrenzter Auftrag, der auf Aufklärung und saubere Schnittstellen zielt. Medizinalcannabis bleibt ein verordneter Versorgungsweg mit definierten Indikationen, Dokumentationspflichten und Qualitätsanforderungen; Konsumcannabis ist davon getrennt zu kommunizieren, insbesondere bei Nachfragen, die aus Medien oder Plattformlogiken entstehen. Beraten lässt sich zu Wirkungseintritt, Dosierungsfehlern, Interaktionen und typischen Red-Flags wie Thoraxschmerz, Herzstolpern, ausgeprägter Angst, Synkopen oder anhaltender Schlaflosigkeit, mit dokumentierter Übergabe in ärztliche Hände bei Verdacht auf Risiken. Datenschutz und Zweckbindung steuern, welche Angaben im Gespräch erhoben werden und wie sie gesichert bleiben, während Materialien regelmäßig an neue Evidenzstände angepasst werden. Wo Bezugswege nüchtern erklärt und Rollen sauber getrennt werden, entsteht Orientierung; entscheidend ist der dokumentierte Übergang in ärztliche Hände bei Warnzeichen. Zwischen Datenlage und Alltag zählt der nächste überprüfbare Schritt.

 

Vier Fäden laufen zusammen und markieren, wo Vorsicht, Evidenz und klare Rollen alltagstaugliche Entscheidungen tragen: Wenn Bauträger-Insolvenzen Käufer in Vorleistung treffen, senken nachweisbasierte Auszahlungsregeln und Rückabwicklungsrechte das Verlustrisiko; wenn ein standardisierter Cannabis-Extrakt Rückenschmerz in Studien deutlicher senkt als Placebo, entsteht eine Option, die Titration, Sedationsaufklärung und Dokumentation braucht; wenn eine einmalige Gentherapie Huntingtin adressiert und Verläufe verlangsamt, wächst Hoffnung, bleibt aber auf Replikation, Sicherheitsdaten und Versorgungsplanung angewiesen; und wenn die Cannabis-Evaluation geringe Legalanteile, auftauchende Apothekenpfade und einen robusten Schwarzmarkt zeigt, empfiehlt sich nüchterne Aufklärung mit klarer Trennung von Medizinal- und Konsumwegen.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will — sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Zahlungen nur gegen geprüfte Baufortschritte fließen, wandelt sich Vorleistung in Vertrauen; wenn Studienwirkung ohne Heilsversprechen in die Beratung übersetzt wird, entsteht Nutzen ohne Übermut; wenn Gentherapie Hoffnung weckt und Planung für Sicherheit sorgt, wird Fortschritt greifbar; wenn Cannabiswege nüchtern erklärt und Verantwortungen getrennt bleiben, wird aus Debatte Orientierung im Alltag.

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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