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  • 30.09.2025 – Apotheken Nachrichten sind heute Umbauten prüfen, Übergaben klären, Märkte realistisch einordnen
    30.09.2025 – Apotheken Nachrichten sind heute Umbauten prüfen, Übergaben klären, Märkte realistisch einordnen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | WEG-Zustimmung folgt belastbaren Nachweisen, nicht Befürchtungen. Betriebsruhe braucht klare Zuständigkeiten. Rupatadin bleibt verschrei...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken Nachrichten sind heute Umbauten pruefen, uebergaben klären, Maerkte realistisch einordnen

 

Bauliche Änderungen brauchen Belege, Trauerfälle verlangen Zuständigkeiten, Cannabis- und OTC-Themen folgen belastbarer Evidenz

Apotheken-News: Bericht von heute

Wohnungs- und Versorgungsrealität treffen in dieser Woche auf harte Prüfmaßstäbe: Ein Loggia-Umbau zeigt, dass Zustimmung in der WEG dann zu erteilen ist, wenn konkrete Beeinträchtigungen anderer Eigentümer nicht belegbar sind und fachliche Nachweise stehen. In Schwäbisch Gmünd markiert der Tod einer Inhaberin eine schwierige Übergangsphase, in der Transparenz, Zuständigkeiten und geordnete Betriebsruhe über Versorgungssicherheit und Zukunftspfade entscheiden. In der Selbstmedikation bleibt Rupatadin 10 mg trotz vertrautem Wirkprinzip zurückgestellt, weil Anwendungsgrenzen, CYP3A4-Interaktionen und Evidenzlücken gegen einen OTC-Status sprechen. Und die Cannabis-Zwischenevaluation dämpft die Eile: Medizinalversorgung deckt messbare, aber begrenzte Anteile, Anbauvereine bleiben klein, der Schwarzmarkt ist weiter stark – Orientierung entsteht erst, wenn Datenlage und Praxis sauber getrennt werden.

 

Genehmigung prüfen, Beeinträchtigung verneinen, Umgestaltung zulassen

Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum sind in Wohnungseigentümergemeinschaften regelmäßig Zündstoff, weil sie sichtbar in Substanz und Erscheinungsbild eingreifen und damit gemeinsame Belange berühren. Im Münchner Fall wollte ein Eigentümer ein bestehendes Loggiafenster in eine zusätzliche Balkontür umgestalten, um den Zugang zu verbessern und den Wohnwert zu erhöhen. Die Gemeinschaft verweigerte die Zustimmung mit dem Hinweis auf mögliche statische Risiken, Beeinträchtigungen der Wärme- und Wasserdichtigkeit sowie Einflüsse auf das Heizungssystem. Das Amtsgericht München ersetzte die Zustimmung und stellte klar, dass eine dauerhafte bauliche Veränderung vorliegt, die über reine Instandhaltung hinausgeht. Maßgeblich war, dass konkrete, rechtlich relevante Beeinträchtigungen anderer Eigentümer nicht nachgewiesen wurden.

Rechtlich wird an § 20 Absatz 3 WEG angeknüpft, der den grundsätzlichen Anspruch auf Zustimmung zu einer baulichen Veränderung vorsieht, sofern andere nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden. Der Prüfmaßstab verlangt Sachgründe, die über bloße Vermutungen hinausgehen, also belastbare Anhaltspunkte für Schäden, Funktionsstörungen oder Wertminderungen. Statik und Bauphysik sind dabei keine abstrakten Schlagworte, sondern prüfbare Disziplinen, in denen belastete Bauteile, Lastabträge, Wärmebrücken und Feuchtepfade konkret beschrieben werden müssen. Je besser die Planung, desto eher kann eine Veränderung ohne Nachteile realisiert werden, weil Risiken technisch beherrscht, Anschlüsse fachgerecht ausgeführt und Nachweise geführt werden. Die Entscheidung betont, dass theoretische Gefahren ohne Substantiierung die Verweigerung nicht tragen.

Für die Antragstellung folgt daraus eine klare Dokumentationslinie, damit die Gemeinschaft sachgerecht entscheiden kann. Erforderlich sind aussagekräftige Bestands- und Ausführungspläne, statische Berechnungen, ein nachvollziehbares Abdichtungs- und Entwässerungskonzept sowie Angaben zu Materialien, Profilen und Befestigungen im Anschlussbereich. Sinnvoll ist die Benennung eines verantwortlichen Fachbetriebs, der Gewährleistung und Termine übernimmt, und eines Bauleiters, der Schnittstellen koordiniert und Abnahmen dokumentiert. Praktikabel sind Auflagen, die die Ausführung präzisieren, etwa Schutz der Fassade, Staub- und Lärmschutz, zeitliche Einschränkungen und die Pflicht zur unverzüglichen Mangelbeseitigung. Je transparenter der Antrag, desto geringer das Risiko, dass Befürchtungen die Debatte dominieren.

Auch für die Gemeinschaft ergeben sich Leitplanken, um berechtigte Interessen zu schützen, ohne den gesetzlichen Zustimmungsanspruch zu leerlaufen. Eine Verweigerung ist dort tragfähig, wo konkrete, objektivierbare Nachteile zu erwarten sind, etwa Eingriffe in Brandschutzabschnitte, nachweisbare Verschlechterungen des Schallschutzes, Durchfeuchtungsgefahr an exponierten Fassaden oder unzumutbare optische Brüche in einheitlich gestalteten Ansichten. Wo Risiken durch fachliche Auflagen beherrschbar sind, sind Bedingungen dem bloßen Nein vorzuziehen; so bleibt die Balance zwischen Nutzungsinteresse und Gemeinschaftsschutz gewahrt. Wichtig ist ein sauberer Beschluss mit Begründung, der die Abwägung erkennen lässt und Auflagen klar benennt, damit spätere Streitigkeiten reduziert werden. Begleitend sollten Verantwortlichkeiten für Wartung, Dichtigkeit und Folgeschäden geregelt werden, damit Zuständigkeiten nicht im Nachhinein unklar bleiben.

Für die Praxis zeigt das Vorgehen, wie Konflikte in geordnete Bahnen gelenkt werden. Eigentümer erhöhen die Erfolgswahrscheinlichkeit mit vollständigen Unterlagen, nachvollziehbaren Nachweisen und frühzeitiger Kommunikation etwaiger Bauabläufe; Verwalter strukturieren das Verfahren durch Fristen, Anhörungen und eine sachorientierte Beschlussvorlage. Nach der Umsetzung empfiehlt sich eine förmliche Abnahme mit Protokoll, Fotodokumentation und Dokumentenablage, die spätere Nachweise erleichtert und Gewährleistungsansprüche handhabbar macht. Der Fall verdeutlicht zugleich, dass Modernisierungen nicht per se unzulässig sind, sondern an der Schwelle konkreter Beeinträchtigungen gemessen werden. Wo konkrete Beeinträchtigungen fehlen und Nachweise stimmen, wird Zustimmung zur Formsache; entscheidend bleibt die saubere Dokumentation des Eingriffs. Wo Verfahren nachvollziehbar gestaltet sind, sinkt die Streitneigung und die Gemeinschaft gewinnt Planungssicherheit.

 

Inhaberin verstorben, Betrieb ruht, Übergabe entscheidet

Die Schließung der Central-Apotheke nach dem Tod der Inhaberin markiert einen Einschnitt, der drei Ebenen gleichzeitig berührt: den laufenden Betrieb, die Arbeitsplätze des Teams und die Versorgung der Stammkundschaft im Quartier. In der Praxis folgt auf die erste Trauerphase meist eine geordnete Betriebsruhe, während rechtliche und organisatorische Fragen geklärt werden. Dazu zählen die Sicherung der Räumlichkeiten und Bestände, die Information der Aufsicht, die Sicherung von Betäubungsmitteln und Kühlware sowie das geordnete Abschalten digitaler Zugänge. Parallel werden Anfragen von Praxen und Patienten auf Nachbarapotheken verwiesen, damit Rezepte und Dauermedikationen ohne Bruch versorgt werden. Diese Übergangslage ist zeitlich begrenzt, denn in den kommenden Wochen entscheidet sich, ob eine Übernahme, eine Verpachtung oder eine Abwicklung erfolgt.

Rechtlich ist der Betrieb einer öffentlichen Apotheke an eine verantwortliche Leitung mit Approbation gebunden, sodass nach dem Tod der Inhaberin entweder eine zulässige Zwischenlösung mit fachlicher Verantwortung oder eine vorübergehende Schließung notwendig wird. Üblicherweise übernehmen Erben oder Nachlassvertretungen die Kommunikation mit Behörde, Großhandel und Banken und klären, ob eine Fortführung in Betracht kommt. Für eine Wiedereröffnung unter neuer Verantwortung braucht es eine eindeutige Zuordnung der apothekenrechtlichen Verantwortung, eine funktionsfähige Betriebsorganisation und den Nachweis, dass Lager, Rezeptur und Qualitätssicherung den Anforderungen entsprechen. Solange diese Voraussetzungen nicht vorliegen, überwiegen Sicherheits- und Sorgfaltsgründe, weshalb ein ruhender Betrieb der Regelfall bleibt. Der zeitliche Druck ergibt sich aus Miet- und Lieferverträgen, der Bindung des Teams und der Erwartung der Kundschaft an planbare Lösungen.

Für die 22 Beschäftigten stellen sich in der Übergangsphase arbeits- und sozialrechtliche Fragen, die stark vom gewählten Pfad abhängen. Im Fortführungs- oder Übernahmefall ist die frühzeitige Ansprache zentral, um Qualifikationen, Dienstpläne und Schlüsselrollen zu sichern und die Kontinuität der pharmazeutischen Prozesse zu erhalten. Kommt eine Verpachtung in Betracht, richtet sich der Blick auf die Übergabe von Systemen und Daten, etwa Warenwirtschaft, Kommissionierer, Rezeptscan und Kassen, damit keine Medienbrüche entstehen. Bei Abwicklung rückt die ordnungsgemäße Beendigung von Arbeitsverhältnissen in den Fokus, einschließlich Resturlaubs, Zeugnisse und möglicher Vermittlung in Nachbarbetriebe. In allen Varianten bleibt die interne Kommunikation entscheidend, damit Gerüchte nicht die Handlungsfähigkeit unterminieren und belastbare Perspektiven sichtbar werden.

Aus Versorgungssicht steht eine sachliche, empathische Außenkommunikation im Vordergrund, die Orientierung gibt und Alternativen benennt. Am Standort selbst machen klare Aushänge, Öffnungszeitenhinweise und Verweise auf kooperierende Apotheken den Unterschied, ergänzt um eine bandansagefähige Telefonnummer und aktualisierte Einträge in Suchdiensten. Chronisch Erkrankte mit wiederkehrenden Rezepten benötigen Hinweise, wie Folgerezepte und Botendienste organisiert werden, bis eine neue Lösung steht. Für Praxen ist eine kurze, verlässliche Informationslinie hilfreich, damit Rückfragen zur Rezeptbelieferung nicht im Alltag versanden. Je weniger Reibung entsteht, desto eher bleibt die Bindung der Kundschaft erhalten, was gerade bei einer möglichen Wiedereröffnung unter neuer Verantwortung zählt. Sichtbare Ordnung im Übergang zahlt später auf Vertrauen und Frequenz ein.

Kommt es zu einer Übernahme, bestimmen Sauberkeit der Bestandsdaten, Nachvollziehbarkeit der Belege und die technische Integrität des Systems die Anlaufgeschwindigkeit unter neuer Leitung. Eine ordentliche Inventur, die Trennung von nicht mehr verkehrsfähiger Ware, die korrekte Behandlung von Retouren und eine dokumentierte Prüfung des BtM-Bestands schaffen Rechtssicherheit. Parallel werden Zugriffsrechte in Warenwirtschaft, Kassen und Kommunikationssystemen neu vergeben, Zertifikate aktualisiert und Dienstleisterverträge überprüft, damit Erreichbarkeit, Abrechnung und Qualitätssicherung vom ersten Tag an tragen. Selbst bei einer Abwicklung gilt es, die Dokumentationspflichten zu erfüllen, Unterlagen fristgerecht zu archivieren und sensible Daten geschützt zu überführen. Wo Kommunikation transparent ist und Zuständigkeiten klar benannt sind, bleibt Versorgung verlässlich; entscheidend ist der dokumentierte Übergang in die nächste Verantwortungsstufe.

 

Switch abgelehnt, Wechselwirkungen gewichten, Anwendungsgrenzen berücksichtigen

Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht hat Rupatadin zu 10 mg nicht für den OTC-Status empfohlen, und zwar einstimmig. Ausschlaggebend war keine grundsätzliche Infragestellung des Wirkprinzips, sondern die Abwägung zwischen Nutzen in typischen Selbstmedikationssituationen und den Grenzen der verfügbaren Daten. Im Vergleich zu bereits apothekenpflichtigen H1-Antihistaminika der zweiten Generation zeigt Rupatadin ein erweitertes Set an Anwendungsbeschränkungen, das im Alltag die sichere, eigenverantwortliche Anwendung erschwert. Hinzu kommen Lücken bei Head-to-Head-Vergleichen, die eine robuste Einordnung der Somnolenzrate und der Interaktionsrisiken gegenüber Alternativen erschweren. In der Gesamtschau lässt sich daraus keine verantwortbare Entlassung aus der Verschreibungspflicht ableiten, solange typische Selbstmedikationskontexte ohne engmaschige Kontrolle adressiert würden.

Inhaltlich ist entscheidend, welche Patientengruppen besonders zu berücksichtigen sind und wie stark die Begleitmedikation den Einsatz begrenzt. Genannt werden ältere Menschen ab etwa 65 Jahren sowie Personen mit eingeschränkter Nieren- oder Leberfunktion, bei denen Pharmakokinetik und Nebenwirkungsprofil vom Durchschnitt abweichen können. Für die Selbstmedikation relevant ist zudem die berichtete Somnolenzrate um etwa zehn Prozent, die im Arbeits- oder Straßenverkehrskontext praktische Bedeutung gewinnt. Ohne direkte Vergleichsdaten mit etablierten Alternativen bleibt offen, ob diese Müdigkeit im Alltag häufiger, seltener oder gleich häufig auftritt, was eine pauschale Freigabe zusätzlich hemmt. In Summe lässt die Kombination aus Zielgruppeneinschränkungen und Unschärfen in der Evidenz die Schwelle für einen Switch hoch erscheinen.

Besonders ins Gewicht fällt das Interaktionsprofil über CYP3A4, das in der Apothekenspraxis viele Konstellationen berührt. Starke Inhibitoren wie Itraconazol oder Ketoconazol sind zu vermeiden, weil sie die Exposition deutlich steigern können, wodurch das Nebenwirkungsrisiko wächst. Bei mäßig starken Inhibitoren, etwa Erythromycin oder Diltiazem, ist zumindest Vorsicht angezeigt, und eine parallele Anwendung erfordert genaue Abwägung. Zusätzlich problematisch ist die Kombination mit empfindlichen CYP3A4-Substraten wie Simvastatin oder Lovastatin sowie Substraten mit enger therapeutischer Breite wie Ciclosporin, Tacrolimus oder Cisaprid, weil hier geringe Konzentrationsverschiebungen klinisch bedeutsam sind. Für die Selbstmedikation bedeutet das, dass ohne strukturierte Anamnese und Einsicht in die Gesamtmedikation relevante Risiken leicht übersehen werden könnten.

Für die Vor-Ort-Apotheke folgt daraus eine klare Praxislinie in der Beratung zu allergischem Schnupfen. Zunächst werden verfügbare OTC-Optionen aus der zweiten Generation priorisiert, für die das Interaktions- und Nebenwirkungsprofil in der Selbstmedikation gut abbildbar ist und für die eine breite Datenbasis besteht. Wenn Kundinnen oder Kunden nach Rupatadin fragen, wird das Nein zum Switch nachvollziehbar erklärt: erweiterte Anwendungsbeschränkungen, CYP3A4-Themen und unscharfe Vergleichsdaten sprechen gegen eine verantwortbare Freigabe. Gleichzeitig lohnt die strukturierte Abfrage zu Begleiterkrankungen, laufender Medikation, Alter, Schwangerschaftsplanung und Tätigkeiten mit Unfallrisiko, um die passende Alternative zu finden. Dokumentation der Entscheidung, Hinweise zur Einnahme und zur Müdigkeit sowie eine klare Rückfallebene bei Persistenz der Symptome runden das Gespräch ab.

Mit Blick nach vorn wäre für eine erneute Bewertung ein Bündel an Nachweisen hilfreich, das die offenen Punkte schließt. Dazu zählen kontrollierte Vergleiche der Sedierung gegenüber Referenzwirkstoffen, belastbare Real-World-Daten in den relevanten Zielgruppen und systematische Interaktionsanalysen unter Alltagsbedingungen. Denkbar sind zudem klar begrenzte Indikationsfenster oder Packungsgrößen, die das Risiko in der Selbstmedikation reduzieren, falls die Evidenzlage künftig günstiger ausfällt. Bis dahin bleibt die Linie konstant: Aufklärung, Alternativen mit günstigerem Profil, und konsequente Abgrenzung zur ärztlichen Behandlung bei Warnzeichen wie Fieber, eitrigem Sekret, anhaltender Obstruktion, Gesichtsschmerz oder Asthmaverschlechterung. Wo Interaktionen und Datenlage transparent gemacht werden, entsteht Sicherheit im Alltag; entscheidend ist die klare Abgrenzung zu verantwortbarer Selbstmedikation.

 

Schwarzmarkt bleibt stark, Legalanteile sind gering, Evaluationsdaten dämpfen Eile

Eineinhalb Jahre nach der teilweisen Legalisierung zeigt der Zwischenbericht der Evaluation, dass die Beschaffungswege sich weniger verändert haben als politisch erhofft. Die Anbauvereinigungen tragen bislang nur einen sehr kleinen Teil zur verfügbaren Menge bei, während legale Eigenanbau- und Schwarzmarktanteile noch nicht belastbar quantifiziert werden können. Zugleich liegt eine Schätzung zur Zahl der konsumierenden Erwachsenen vor, die die Größenordnung des Themas verdeutlicht, ohne bereits kausale Effekte auf Gesundheit und Märkte nachzuweisen. Der Bericht spricht daher von einem frühen Datenstand und vermeidet vorschnelle Schlussfolgerungen, was den Diskussionsraum offen hält. Für die Praxis bedeutet das, dass Wahrnehmungen und Einzelfälle von einer systematischen Datengrundlage getrennt werden sollten.

Bei den legalen Bezugswegen zeigt sich eine Spreizung: Medizinalcannabis deckt messbar einen Anteil des Bedarfs, bleibt aber vom Zweck her auf medizinische Verordnungen begrenzt. Die Anbauvereinigungen, die als neues Element der Teillegalisierung eingeführt wurden, produzieren dem Bericht zufolge einen vernachlässigbar kleinen Anteil am Gesamtmarkt, was die beabsichtigte Verdrängung des Schwarzmarkts derzeit nicht trägt. Besitzmengen und Abstandsregeln stehen im Fokus der Debatte, allerdings fehlt für weitreichende Anpassungen noch eine robuste Evidenzbasis. Der Zwischenbericht hält ausdrücklich fest, dass bisher kein dringender Handlungsbedarf in den untersuchten Bereichen abgeleitet werden kann, was für eine nüchterne Fortsetzung der Evaluation spricht. Damit rückt die Frage in den Vordergrund, welche Messgrößen künftig verlässlich Wirkung abbilden.

Unterschiedliche Stakeholder deuten die Zwischenstände jeweils aus ihrer Perspektive. Aus der Industrie kommt der Wunsch nach Planungssicherheit, weil Investitionsentscheidungen an klare Rahmenbedingungen gebunden sind. Sicherheitsbehörden wiederum heben praktische Vollzugsfragen hervor, etwa Kontrollbarkeit von Abständen, Plausibilität der Besitzgrenzen und Verlagerungseffekte im kleinräumigen Umfeld. Politische Stimmen greifen frühe Hinweise auf Gesundheitsstörungen oder steigende THC-Gehalte auf, weisen aber zugleich auf die Lücken in der Datenlage hin. In der Summe entsteht ein Spannungsfeld aus Erwartung, Vorsicht und methodischer Zurückhaltung, das die nächsten Evaluationsschritte strukturiert. Nötig ist vor allem, zwischen Signalbefunden und belastbaren Trends zu unterscheiden.

Für Vor-Ort-Apotheken ergeben sich mehrere praktische Linien, die unabhängig von politischen Justierungen tragen. Erstens bleibt die klare Abgrenzung zwischen Medizinalcannabis und Konsumcannabis wesentlich, insbesondere in der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten, die beide Felder vermischen. Zweitens gewinnt Aufklärung an Bedeutung, etwa zu Wirkstoffgehalten, Konsumformen und Risiken im Kontext von Alter, Vorerkrankungen oder Begleitmedikation. Drittens erfordert der Alltag ein verlässliches Red-Flag-Set, das Warnzeichen wie Thoraxschmerz, Synkopen, ausgeprägte Angstzustände, anhaltende Schlafstörungen oder Leistungsknicke erfasst und niedrigschwellig in die ärztliche Abklärung führt. Viertens sind Dokumentation und Datenschutz so zu gestalten, dass sensible Informationen zweckgebunden erhoben, nachvollziehbar gespeichert und bei Bedarf geordnet übergeben werden. So entsteht Qualität, die sich im Betrieb wiederholen lässt und Vertrauen stiftet.

Mit Blick auf die weitere Evaluation zählen klare Messpunkte mehr als Grundsatzdebatten. Dazu gehören Jugendzugänge und Schutzmechanismen, Veränderungen der THC-Potenz in der Breite, Verschiebungen zwischen legalen und illegalen Kanälen, gesundheitliche Ereignisse mit plausiblem Zusammenhang sowie regionale Muster der Verfügbarkeit. Transparente Methodik, regelmäßige Veröffentlichungsrhythmen und nachvollziehbare Korrekturen erhöhen die Akzeptanz, auch wenn Ergebnisse unerwartet ausfallen. Für die Versorgungspraxis gilt, mögliche Veränderungen frühzeitig in Materialien, Schulungen und Kooperationspfade zu übersetzen, ohne voreilige Versprechen zu machen. Wo Datenlage und Praxis sauber getrennt werden, entsteht Orientierung; entscheidend bleibt der dokumentierte Übergang zu ärztlicher Abklärung bei Warnzeichen.

 

Vier Alltagslinien verdichten sich zu einem belastbaren Bild: Wenn Wohnungseigentümer bauliche Eingriffe sauber planen und konkrete Nachteile nicht nachweisbar sind, steht die Zustimmung auf tragfähiger Basis; wenn eine Apotheke nach einem Trauerfall transparent kommuniziert und Zuständigkeiten klärt, bleibt Versorgung für Stammkundschaft und Team verlässlich; wenn bei Rupatadin Wechselwirkungen, Zielgruppen und Datenlücken den Ausschlag geben, ist der Verzicht auf einen OTC-Switch konsequent; und wenn die Evaluation zur Cannabis-Teilliberalisierung nüchtern bleibt, ordnen legale Anteile und Schwarzmarkt realistisch, statt vorschnell zu versprechen.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will — sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn WEG-Entscheide auf belastbaren Nachweisen statt auf Befürchtungen beruhen, entsteht Ruhe im Haus; wenn Apotheken nach einem Trauerfall Übergänge klar benennen, bleibt Versorgung handhabbar; wenn bei Rupatadin Interaktionen und Datenlücken den Ausschlag geben, schützt Zurückhaltung die Selbstmedikation; wenn Cannabiszahlen nüchtern gelesen werden, trägt eine Diskussion, die Fakten vor Erwartungen stellt.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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