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  • 25.09.2025 – Apotheken Nachrichten sind heute Recht fair dokumentieren, Selbstverwaltung absichern, Evidenz klug nutzen
    25.09.2025 – Apotheken Nachrichten sind heute Recht fair dokumentieren, Selbstverwaltung absichern, Evidenz klug nutzen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Urteil stärkt Begleitpersonen bei Gutachten. KVSH korrigiert Immobilienwerte und schärft Governance. Merck ordnet den CEO-Wechsel. Vit...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken Nachrichten sind heute Recht fair dokumentieren, Selbstverwaltung absichern, Evidenz klug nutzen

 

Gutachten mit Begleitung, KV-Transparenz, Vitamin D ohne Hochdosen

Apotheken-News: Bericht von heute

Vier Themen mit unmittelbarer Relevanz für Praxis und Publikum: Ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg stärkt das Recht auf Begleitung bei medizinischen Begutachtungen und rückt die Qualität der Dokumentation ins Zentrum – wichtig für Verfahren rund um die Erwerbsminderungsrente. In Schleswig-Holstein meldet die KV Abschreibungen auf Immobilienanlagen in zweistelliger Millionenhöhe; Governance, Risikosteuerung und transparente Kommunikation werden zur Vertrauensfrage. Bei Merck ist der Führungsübergang langfristig geplant: Kai Beckmann übernimmt 2026, Belén Garijo führt den nahtlosen Transfer. Und Vitamin D bleibt ein Evidenzthema: Substitution kann gezielt helfen, pauschale Hochdosen bergen jedoch Risiken – Orientierung geben klare Grenzwerte und die angekündigte S3-Leitlinie.

 

Begleitperson zulassen, Gutachten sauber dokumentieren, Verfahrensfairness sichern

Im Mittelpunkt steht ein rechtskräftiges Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, das die Rolle von Begleitpersonen bei medizinischen Begutachtungen präzise einordnet und für mehr Verfahrensfairness sorgt. Kern der Aussage ist, dass ein Gutachten nicht allein deshalb an Überzeugungskraft verliert, weil eine vertraute Person während der Untersuchung anwesend war. Entscheidend ist vielmehr, ob der Sachverständige nachvollziehbar darlegt, in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten die Begleitperson beteiligt wurde und welche Inhalte sie beigesteuert hat. Die Perspektive verschiebt sich damit weg von pauschalen Ausschlussgründen hin zu überprüfbarer Dokumentation, die Einflussnahmen sichtbar macht oder ausschließt. Für Verfahren zur Erwerbsminderungsrente bedeutet das, dass formale Präsenz nicht als Ersatzargument dient, sondern dass Qualität und Transparenz des Begutachtungsprozesses den Ausschlag geben.

Der zugrunde liegende Fall betraf einen jungen Physiotherapeuten, der bereits während seiner frühen Berufsjahre erhebliche gesundheitliche Beschwerden entwickelte und seine Arbeitszeit mehrfach reduzieren musste. Nach einer stationären Rehabilitation bestätigte der Entlassungsbericht eine chronische Fatigue-Erkrankung mit deutlich eingeschränkter Belastbarkeit und attestierte für die nächsten Monate lediglich eine geringe Leistungsfähigkeit von etwa einer Stunde pro Tag. Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde vom zuständigen Träger dennoch abgelehnt, wobei Zweifel an Schwere und Dauer der Einschränkungen geäußert wurden. Das Sozialgericht Ulm folgte dieser Linie in erster Instanz und stellte vor allem auf methodische Kritik an einem von Gericht eingeholten Gutachten ab, darunter der Hinweis, dass der Betroffene zeitweise in Anwesenheit seiner Partnerin untersucht und befragt worden war. Die Rentenversicherung argumentierte ergänzend, es habe an einer strukturierten Prüfung der Glaubhaftigkeit der Beschwerden gefehlt, und beanstandete zusätzlich einzelne Aussagen aus dem Rehabilitationsabschlussbericht.

Das Landessozialgericht hob diese Bewertung auf und stellte klar, dass das Recht, eine Begleitperson zu einer gerichtlich angeordneten Begutachtung mitzunehmen, grundsätzlich besteht. Es knüpfte die Beurteilung der Gutachtenqualität jedoch an eine differenzierte Dokumentationspflicht: Der Sachverständige soll darlegen, ob die Begleitperson lediglich still anwesend war oder fremdanamnestische Angaben gemacht hat, und ob sensible Untersuchungsteile getrennt ohne Begleitung erfolgten. Gefordert wird außerdem eine klare Trennung der Beobachtungen, damit erkennbar bleibt, welche Feststellungen aus eigener Exploration stammen und welche Informationen Dritte beigesteuert haben. Das Gericht verwies dabei auf eine frühere Entscheidung, in der Kriterien formuliert wurden, wann die Anwesenheit Dritter tatsächlich methodische Mängel begründet, und stellte diese Kriterien dem konkreten Ablauf gegenüber. Im vorliegenden Verfahren hatte der Sachverständige Zeitpunkte, Inhalte und die begrenzte Einbindung der Partnerin detailliert protokolliert und sensible Themen im Einzelgespräch erhoben, sodass eine Beeinflussung der Kernbefunde nicht ersichtlich war. Die Anwesenheit wurde damit nicht zum Mangel, weil die Darstellung schlüssig erklärte, wo Unterstützung half, wo sie begrenzt blieb und wo alleinige Exploration stattfand.

Praktisch bedeutet die Entscheidung, dass die Überzeugungskraft medizinischer Gutachten weniger von der Frage der Begleitung abhängt als von der Güte der Darstellung ihrer Rahmenbedingungen. Wer Beginn, Ablauf und Eskalationspunkte der Untersuchung beschreibt, wer die Beiträge Dritter als Fremdanamnese transparent kennzeichnet und wer begründet, welche Passagen ohne Begleitung durchgeführt wurden, reduziert Angriffsflächen. Für Versicherungsträger und Gerichte steigt zugleich die Nachvollziehbarkeit, weil mögliche Einflussfaktoren nicht vermutet, sondern konkret bewertet werden können, was die Beweiswürdigung erleichtert. Für die betroffene Person schafft die Möglichkeit, sich von einer vertrauten Person unterstützen zu lassen, Struktur und Sicherheit in einer belastenden Situation, ohne dass dadurch die Eigenständigkeit der medizinischen Feststellungen verloren geht. Insgesamt verschiebt sich der Fokus von pauschalen Ausschlüssen zu qualitätsgesicherten Protokollen, die die Grundlage für überprüfbare Einschätzungen legen.

Am Ende bestätigte das Landessozialgericht die volle Erwerbsminderung und verpflichtete den Träger, eine Rente rückwirkend ab dem 1. November 2018 zu zahlen. Tragend waren die in sich konsistente Dokumentation des Sachverständigen und weitere Unterlagen, die das Erkrankungsbild stützten, wodurch der zuvor geäußerte Generalverdacht gegen die Gutachtenführung entkräftet wurde. Die lange Gesamtdauer des Rechtsstreits verdeutlicht, wie stark saubere Protokolle und klare Rollentrennungen den Verlauf beschleunigen können, weil sie spätere Zweifelsfragen antizipieren. Die Entscheidung ordnet das Zusammenspiel von Begleitung, Exploration und Beweismaß nüchtern und macht deutlich, dass Verfahrensfairness vor allem aus Transparenz entsteht. Für künftige Verfahren heißt das, dass nicht die Anwesenheit einer Begleitperson im Fokus steht, sondern die dokumentierte Methode und die Plausibilität der Befunde. Im nächsten Abschnitt geht es um eine andere Form von Verantwortung und Nachvollziehbarkeit: Wie institutionelle Entscheidungen, etwa bei Kapitalanlagen einer Kassenärztlichen Vereinigung, dokumentiert, erklärt und gegenüber Mitgliedern transparent gemacht werden.

 

Immobilienrisiken offenlegen, Governance nachschärfen, Selbstverwaltung stabilisieren

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein hat hohe Wertberichtigungen auf Immobilienengagements bekanntgegeben und die Abschreibungen mit insgesamt 36 Millionen Euro beziffert. Nach aktueller Einordnung gelten rund 16 Millionen Euro als voraussichtlicher Totalverlust, weitere etwa 20 Millionen Euro weisen ein hohes Ausfallrisiko auf. Zugleich betont die Körperschaft des öffentlichen Rechts, dass ihre gesetzlichen Aufgaben weiterhin erfüllt werden können und die Zahlungsfähigkeit gesichert bleibt. Die Meldung trifft eine Organisation, deren Auftrag Versorgung organisiert und nicht Vermögen maximiert, weshalb die Einordnung der Finanzlage nüchtern und nachvollziehbar erfolgen muss. Entscheidend ist, dass Ursachen, getroffene Maßnahmen und künftige Leitplanken transparent dokumentiert werden, damit Vertrauen in Verfahren und Entscheidungen erhalten bleibt.

Die betroffenen Positionen wurden nach derzeitigem Stand überwiegend als Kapitalbeteiligungen oder projektbezogene Vehikel gehalten, die im veränderten Zins- und Immobilienmarkt an Wert verloren haben. Rücklagen und Rückstellungen dienten ursprünglich dem Erhalt und der Modernisierung von Gebäuden, der Absicherung von Prozessrisiken sowie der Sicherstellung ausreichender Liquidität für laufende Verwaltungsaufgaben. Nach Angaben der Vereinigung verantwortete der frühere Vorstand die Engagements bis Ende Juni 2024, der seit 1. Juli amtierende Vorstand hat Bestände überprüft und Wertberichtigungen angesetzt. Maßstab für die Einordnung solcher Anlagen sind üblicherweise Diversifikation, klare Limite für Einzelrisiken, unabhängige Bewertungen und belastbare Due-Diligence-Protokolle. In einem abrupt drehenden Marktumfeld können jedoch auch formal abgesicherte Strategien unter Druck geraten, wenn Projektlaufzeiten, Finanzierungsstrukturen und Nachfragepfade gleichzeitig gegenläufig wirken.

Kommunikativ hat die KVSH die Rechtsaufsicht im Gesundheitsministerium informiert, die Abgeordnetenversammlung und die Mitglieder einbezogen und externe anwaltliche Unterstützung beauftragt. Diese Sequenz schafft Sichtbarkeit, ermöglicht eine rechtliche Plausibilitätsprüfung und gibt den Gremien eine tragfähige Grundlage für Kontrolle und Korrektur. Parallel werden interne Dossiers erstellt, die pro Engagement Entscheidungsgrundlagen, Vertragsstände, Berichtspflichten, Bewertungsmethoden und Prüfvermerke zusammentragen. Ziel ist, Ursachenketten aufzuarbeiten, Verantwortlichkeiten zu klären und Handlungsoptionen mit Zeitachsen zu hinterlegen. Für die Mitgliedschaft zählt, dass Informationsflüsse vollständig, verständlich und fristgerecht sind, weil sich daraus die Akzeptanz gegenüber Zwischenmaßnahmen ableitet.

Auf der Folgenseite steht die mögliche Erhöhung der Verwaltungskostenumlage, mit der Abschreibungen und Mehraufwände abgefedert werden könnten, ohne originäre Versorgungsaufgaben zu kürzen. Typischerweise werden solche Schritte von Konsolidierungsmaßnahmen begleitet, die interne Kontrollen schärfen: ein strengeres Vier-Augen-Prinzip, engere Limite für Einzelengagements, häufigere Szenarioanalysen und ein gestuftes Reporting bis in die Gremien. Ergänzend werden Risikomodelle aktualisiert, etwa mit realitätsnahen Stresstests zu Zinsniveau, Leerstand, Baukosten und Verwertungspfaden, damit Frühwarnindikatoren verbindlich greifen. Operativ lohnt eine Trennung von Strategie, Umsetzung und Kontrolle, unterstützt durch revisionssichere IT-Workflows und nachvollziehbare Genehmigungsketten. So entsteht ein Prozess, der Verluste nicht verdeckt, sondern schnell sichtbar macht und Gegenmaßnahmen beschleunigt.

Eine nüchterne Einordnung vermeidet Dramatisierung und Verharmlosung zugleich und fokussiert auf Lehren, die künftige Entscheidungen robuster machen. Selbstverwaltungen benötigen Anlageziele, die zum Versorgungsauftrag passen, Risikobudgets, die Krisen überstehen, und Berichtswege, die früh warnen und verbindliche Entscheidungen auslösen. Je klarer Zuständigkeiten formuliert und dokumentiert sind, desto stabiler bleibt die Akzeptanz bei Mitgliedern und Öffentlichkeit, auch wenn unangenehme Korrekturen notwendig werden. Für die nächsten Schritte zählt, dass neue Leitplanken nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern im Alltag der Gremien wirksam werden und Verantwortungsübergaben belastbar regeln. Genau diese Verbindung aus Governance, Nachvollziehbarkeit und personeller Kontinuität steht im nächsten Abschnitt erneut im Mittelpunkt, wenn ein großer Gesundheitskonzern seinen Führungswechsel vorbereitet und die Übergabe als Systemaufgabe organisiert.

 

Führungswechsel geordnet gestalten, Kontinuität sichern, Strategie fokussieren

Der angekündigte Führungswechsel bei Merck folgt einem klaren Fahrplan und soll den Übergang an der Spitze planbar machen. Kai Beckmann, derzeit Leiter des Bereichs Electronics, wird zum 1. Mai 2026 den Vorstandsvorsitz übernehmen und bis dahin als stellvertretender Vorstand fungieren. Parallel behält er vorerst die Verantwortung für das Elektronikgeschäft, bis eine Nachfolge gefunden ist, während Belén Garijo ihre Amtszeit wie vorgesehen bis Ende April erfüllt. Kommuniziert wird der Wechsel als nahtloser Übergang, der Prozesse und Großprojekte nicht aus dem Tritt bringen soll. Die Eigentümerseite, strukturiert über die E. Merck KG, unterstreicht damit das Signal einer internen, erprobten Nachfolge, die Kontinuität und Planungssicherheit priorisiert.

Die Profile der Führungskräfte zeigen unterschiedliche Schwerpunkte, die in der Übergangsphase ineinandergreifen. Garijo steht für eine Phase, in der der Konzern durch Pandemie und volatile Märkte navigiert wurde und zugleich Portfolioentscheidungen vorbereitet hat. Dazu zählten Veränderungen im Pharmageschäft und Akzente in der Onkologie, die das Chancen-Risiko-Profil verbreitern sollten, ohne die Ertragsdisziplin aus dem Blick zu verlieren. Beckmann wiederum ist seit Ende der achtziger Jahre im Unternehmen, prägte die Ausrichtung des Elektroniksegments stärker auf Anwendungen für die Halbleiterindustrie und verantwortete zuvor als Chief Administration Officer zentrale Querschnittsfunktionen. Diese Kombination aus operativem Detailwissen und konzernweiter Steuerungserfahrung bildet den Rahmen, in dem der Übergang organisatorisch und inhaltlich ausgestaltet wird.

Strategisch bleibt das Drei-Säulen-Modell mit Life Science, Healthcare und Electronics der Referenzpunkt, an dem Kapitalallokation und Prioritäten ausgerichtet werden. Im Elektronikbereich gilt es, die Zyklizität der Halbleitermärkte zu managen, Kapazitäten entlang von Technologiewellen vorzuhalten und Lieferketten robust zu halten. Life Science adressiert Labor- und Produktionslösungen, die in Forschung und Bioprozesstechnik gefragt sind, und muss Investitionen mit Nachfragepfaden synchronisieren. Im Gesundheitsbereich stehen Pipeline, Markteinführungen und eine präzise Nutzenkommunikation im Vordergrund, weil Marktzugang und Erstattung zunehmend evidenzbasiert und budgetsensibel verlaufen. Quer darüber liegt die Notwendigkeit, Digitalkompetenzen, Nachhaltigkeitsziele und operative Effizienz zusammenzuführen, damit Wachstumsinitiativen in belastbaren Strukturen verankert sind.

Governance-seitig schafft die gestaffelte Übergabe Vorteile, birgt aber auch typische Herausforderungen, die aktiv gemanagt werden müssen. Vorteile entstehen aus der gesicherten Verfügbarkeit von Erfahrungswissen, der kontinuierlichen Begleitung laufender Programme und der Zeit, eine geeignete Nachfolge für die Elektronikspitze zu identifizieren. Gleichzeitig verlangt die Doppelrolle klare Zuständigkeiten, damit Entscheidungswege kurz bleiben und Rollenkonflikte vermieden werden. Für Kapitalmarkt, Mitarbeitende und Partner zählt, dass Prioritäten, Meilensteine und Verantwortlichkeiten transparent kommuniziert werden, um Erwartungsmanagement und Umsetzungstempo auszubalancieren. In global verteilten Organisationen unterstützt zudem ein verbindlicher Übergabekalender, der regionale Führungsteams früh einbindet und Schnittstellen reibungsarm hält.

In der Einordnung überwiegt der Eindruck einer geplanten Kontinuität, die auf verlässliche Prozesse und geerdete Ziele setzt. Für Kunden und Lieferanten bedeutet dies, dass Partnerschaften, Entwicklungsprojekte und Servicelevel nicht hinter Übergangsthemen zurückstehen sollen. Intern schafft die Planbarkeit Orientierung für Investitionsreihenfolgen, Personalentwicklung und die Abstimmung zwischen den drei Geschäftsfeldern. Der Erfolg des Wechsels misst sich weniger an Ankündigungen als an stabilen Kennzahlen und an der Geschwindigkeit, mit der Entscheidungen in Projektergebnisse überführt werden. Im nächsten Abschnitt geht es um ein anderes Feld, in dem Verlässlichkeit an klaren Kriterien hängt: Vitamin D wird zwischen Nutzen, Risiken und neuer Leitlinienarbeit eingeordnet, damit Beratung und Erwartungen zusammenpassen.

 

Vitamin D evidenzbasiert einordnen, Dosierung realistisch halten, Risiken vorbeugen

Vitamin D bleibt ein Dauerthema zwischen Prävention, Lifestyle und harter Evidenz, weil viele Menschen in Deutschland suboptimale Blutspiegel aufweisen. Erhebungen zeigen, dass nur ein Teil der Erwachsenen die empfohlenen 25-Hydroxyvitamin-D-Konzentrationen erreicht, während ein weiterer Anteil grenzwertige Werte und eine kleinere Gruppe deutliche Defizite hat. Jahreszeit, geografische Breite, Aufenthaltsdauer im Freien, Hautbedeckung, Alter und chronische Erkrankungen beeinflussen diese Verteilung in beide Richtungen. Parallel ist in den vergangenen Jahren die Nutzung von Supplementen spürbar angestiegen, teils ärztlich begleitet, teils aus Eigeninitiative. In diesem Spannungsfeld ist die nüchterne Trennung wichtig zwischen dem Ausgleich eines echten Mangels mit klinischer Relevanz und einer ungezielten Dauersupplementierung ohne belastbare Zusatzwirkung.

Für gesunde Bevölkerungsgruppen ohne gesicherten Mangel fällt die Bilanz großer randomisierter Studien und Metaanalysen zurückhaltend aus. Untersuchungen zur Primärprävention konnten weder das Krebsrisiko noch kardiovaskuläre Ereignisse durch eine pauschale Dauergabe von Vitamin D konsistent senken. Auch bei Atemwegsinfektionen bleibt die Evidenz uneinheitlich, mit heterogenen Effekten je nach Kollektiv, Dosis und Dosierintervall. Diese Muster sprechen gegen Generalempfehlungen jenseits klar definierter Indikationen und verweisen auf die Bedeutung von Patientengruppen, in denen Nutzen plausibel ist. Dazu zählen beispielsweise Menschen mit dokumentiertem Mangel, geringer Sonnenexposition oder speziellen Krankheitsbildern, für die ein ärztlich begleitetes Vorgehen vorgesehen ist. Entscheidend bleibt, dass Blutwert, Kontext und Zielsetzung zueinander passen, statt Erwartungen an unspezifische Schutzwirkungen zu knüpfen.

Die Sicherheitsseite rückt in den Vordergrund, weil in sozialen Medien immer wieder sehr hohe Dosierungen propagiert werden. Vitamin D ist fettlöslich, wird gespeichert und kann bei längerer Einnahme extrem hoher Mengen zu einer Hyperkalzämie mit Folgeschäden führen. Typische Begleitphänomene sind eine erhöhte Kalziumausscheidung im Urin, Nierenfunktionsstörungen bis hin zum akuten Versagen, Durst, Polyurie, gastrointestinale Beschwerden, Verwirrtheit und Muskelschwäche. Besonders riskant sind über Monate fortgesetzte Megadosen oder sehr große Bolusgaben, die das Gleichgewicht nachhaltig verschieben können. Zusätzlich können Begleiterkrankungen und Komedikationen die Gefahr erhöhen, etwa granulomatöse Erkrankungen oder die Kombination mit Diuretika, die den Kalziumhaushalt verändern. Sicherheit entsteht daher weniger durch pauschale Obergrenzen als durch ein abgestimmtes Vorgehen, das individuelle Faktoren berücksichtigt und extreme Selbstexperimente vermeidet.

Regulatorische Leitplanken ordnen die Größenordnungen ein und machen Einheiten vergleichbar. Für Erwachsene und Kinder ab elf Jahren liegt der von der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde definierte obere tolerierbare Aufnahmewert bei 100 Mikrogramm täglich, was etwa 4.000 Internationalen Einheiten entspricht. Für Kinder bis zehn Jahre gilt ein niedrigerer Wert von 50 Mikrogramm täglich, also rund 2.000 Internationale Einheiten. Nationale Fachstellen verweisen ergänzend darauf, dass für eine langfristige, nicht ärztlich überwachte Einnahme deutlich niedrigere Tagesmengen als sinnvoll und sicher gelten und dass die Gesamtsumme aus Nahrung, angereicherten Lebensmitteln und Präparaten zu betrachten ist. In der Praxis bedeutet dies, dass eine pauschale Erhöhung ohne Kenntnis des Ausgangswerts die Balance schnell verschieben kann. Umgekehrt ist bei dokumentiertem Mangel die gezielte, zeitlich begrenzte Korrektur unter Beobachtung ein etablierter Weg, dessen Ziel die Rückkehr in einen physiologischen Bereich ist.

Für die Beratung im Alltag zählt, Missverständnisse zu vermeiden und Begriffe sauber zu halten, damit Entscheidungen nachvollziehbar werden. Unterschiedliche Einheiten in Mikrogramm und Internationalen Einheiten sollten stets umgerechnet und im Gespräch konsistent verwendet werden, damit Packungsangaben und Empfehlungen deckungsgleich sind. Wichtig ist außerdem, zwischen Versorgung gesunder Menschen und der Therapie eines Mangels zu unterscheiden, weil sich Ziele, Dauer und Dosis deutlich unterscheiden. Apothekenteams können Wechselwirkungen und Kontexte prüfen, etwa bei Diuretika, Antiresorptiva oder einer bestehenden Niereninsuffizienz, und auf Warnzeichen hinweisen, die eine ärztliche Abklärung sinnvoll machen. Orientierung bietet zudem die angekündigte S3-Leitlinie zur Beratung zur Vitamin-D-Substitution, die Kriterien, Dosierschemata und Kommunikationsbausteine bündeln soll. Im Anschluss folgen kurze, alltagstaugliche Hinweise für die Beratung am HV-Tisch, damit Auswahl, Risiken und Dosierregeln konsistent vermittelt werden.

 

Vertrauen entsteht dort, wo Entscheidungen erklärbar sind und Regeln im Alltag tragen. Wenn Dokumentation nicht nur Pflicht, sondern Verständigung ist, wenn Finanzzahlen nicht nur gemeldet, sondern eingeordnet werden, wenn Übergaben nicht nur benannt, sondern gestaltet sind, dann wird Komplexität handhabbar. Aus Recht, Governance, Führung und Evidenz wird ein gemeinsamer Rahmen, der Entscheidungen nachvollziehbar macht.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will — sondern eine Wirkung, die bleibt. Denn Verfahren werden fair, wenn Rollen und Abläufe sichtbar sind. Finanzen bleiben tragfähig, wenn Risiken offen gelegt und Grenzen akzeptiert werden. Übergänge gelingen, wenn Kontinuität geplant ist. Und Gesundheit profitiert, wenn Evidenz Orientierung gibt und Maß hält. 

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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