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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
Die Nachrichtenlage des Tages bündelt vier Themen mit hoher Relevanz für die Offizin: Erstens widersprechen WHO, FDA und EMA der Behauptung, Paracetamol in der Schwangerschaft erhöhe das Autismusrisiko; neue Evidenz liegt nicht vor, bewährt bleibt der Einsatz in niedrigster wirksamer Dosis und möglichst kurz. Zweitens bekräftigt die WHO die robuste Studienlage gegen einen Zusammenhang zwischen Impfungen im Kindesalter und Autismus und erinnert an den belegten Nutzen von Impfprogrammen. Drittens kritisiert die Landesapothekerkammer Thüringen eine EU-weite OTC-Sicherheitskampagne deutscher Bundesoberbehörden, weil Apotheken als Beratungsinstanz nicht sichtbar eingebunden wurden; die Debatte macht deutlich, dass Reichweite ohne qualifizierte Einordnung wenig Wirkung entfaltet. Viertens aktualisiert die Bundesapothekerkammer die Fachsprachprüfung, um reale Beratungssituationen besser abzubilden, während die S3-Leitlinie zur Kariesprävention alltagstaugliche Routinen mit Fluorid und Interdentalhygiene bekräftigt. Über alle Themen hinweg bleibt der gemeinsame Nenner: verlässliche Evidenz, klare Kommunikation und eine sichtbar integrierte Rolle der Apotheken im Versorgungsalltag.
Die Debatte um Paracetamol in der Schwangerschaft erhielt neue Schubkraft, nachdem US-Präsident Donald Trump öffentlich vor der Einnahme des gängigen Analgetikums warnte und einen Zusammenhang mit Autismus nahelegte, womit er eine global sichtbare Verunsicherung anstieß. Die Aussage verunsicherte viele Schwangere, obwohl keine neuen wissenschaftlichen Daten vorliegen und etablierte Leitlinien unverändert gelten, was bereits für sich ein wichtiges Signal ist. Regulatorische Stellen weisen seit Jahren darauf hin, dass Nutzen und Risiko gerade in der Frühschwangerschaft sorgfältig gegeneinander abzuwägen sind, weil unbehandeltes hohes Fieber seinerseits Risiken birgt. Vor diesem Hintergrund ordnen Fachbehörden die Evidenzlage erneut ein und betonen, dass vorschnelle Schlussfolgerungen ohne kausale Belege die Versorgung eher gefährden als verbessern, insbesondere wenn Einzelaussagen massenmedial verstärkt werden. Hinzu kommt, dass Beobachtungsstudien zur pränatalen Exposition methodische Grenzen haben, etwa Confounding, Fehler in der Expositionsmessung und Publikationsbias, die eine vorsichtige Interpretation erfordern.
Die US-Arzneibehörde FDA stellt klar, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen Paracetamol in der Schwangerschaft und Autismus bislang nicht nachgewiesen ist, und verweist auf den langjährigen, breit dokumentierten Erfahrungsgebrauch. Auch die Europäische Arzneimittelagentur EMA sieht keinen Anlass, die Empfehlungen zu ändern, und verweist auf die Anwendung in der niedrigsten wirksamen Dosis, so kurz wie möglich und nur bei Bedarf, flankiert von ärztlicher Abklärung bei anhaltenden Symptomen. Paracetamol bleibt damit die bevorzugte Option unter den frei erhältlichen Analgetika und Antipyretika, wenn Fieber oder Schmerzen behandelt werden müssen, während Alternativen wie Ibuprofen im späten Schwangerschaftsdrittel kontraindiziert sind. Die Botschaft lautet nüchtern: Indikationsgerecht einsetzen, Überdosierungen vermeiden, Wechselwirkungen und Begleiterkrankungen berücksichtigen. Für die Praxis empfiehlt sich eine klare Dosierstrategie, dokumentierte Einnahmeintervalle und eine stringente Beratung zur maximalen Tagesdosis, um Fehlanwendungen zu vermeiden.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO unterstreicht diese Linie und erklärt, es gebe derzeit keine belastbaren Beweise für einen Zusammenhang zwischen pränataler Paracetamol-Exposition und Autismus; die verfügbaren Studien erfüllen die Kriterien für Kausalität nicht. Gleichzeitig erinnert die WHO daran, Arzneimittel in der frühen Schwangerschaft besonders umsichtig zu verwenden und therapeutische Entscheidungen mit medizinischem Fachpersonal abzustimmen, weil individuelle Risikoprofile variieren. Eine generelle Risikoabschätzung ersetzt dabei nicht die individuelle Bewertung, etwa bei Komorbiditäten, wiederkehrendem Fieber oder zusätzlicher Medikation, die den Stoffwechsel beeinflusst. Für Apothekenteams bleibt die Aufgabe, verlässliche Orientierung zu geben, Fehlinformationen patientennah zu korrigieren und bei unsicherer Indikation an ärztliche Stellen zu verweisen. Hilfreich ist zudem, Dosierungen und Einnahmegründe in einem einfachen Schema zu dokumentieren, damit Behandler den Verlauf fachlich sauber nachzeichnen können.
Parallel flammt erneut die alte Behauptung auf, Impfungen würden Autismus verursachen, obwohl sie in großen, multinationalen Studien widerlegt ist und methodisch falsifizierbar geprüft wurde. Die WHO verweist auf eine robuste Evidenzbasis, die keine Kausalität zwischen Standardimpfungen im Kindesalter und Autismus zeigt, und rät dazu, Impfentscheidungen an Leitlinien und Zulassungsdaten auszurichten. Zugleich betont sie die außerordentliche Nutzenbilanz von Impfprogrammen, die Millionen schwere Infektionen verhindert und unzählige Leben gerettet haben, inklusive des Schutzes besonders vulnerabler Gruppen. Werden Impfpläne ohne Prüfung der Evidenz verändert, steigen individuelle und kollektive Risiken, darunter Gefährdungen für Säuglinge, immunsupprimierte Personen und Menschen mit chronischen Erkrankungen. Auch die Herdenimmunität leidet, was Ausbruchsrisiken für vermeidbare Krankheiten erhöht und Versorgungssysteme zusätzlich belastet.
In dieselbe Pressekonferenz fiel die Ankündigung, Calciumfolinat (Leucovorin) für einen eng definierten Einsatz bei Autismus-Spektrum-Störungen prüfen zu lassen, sofern ein zerebraler Folatmangel vorliegt, der mit Transporterdefekten zusammenhängt. Hierzu ist die Studienlage jedoch dünn und heterogen, Dosierungsfragen und Sicherheit, insbesondere bei Kindern, sind nicht hinreichend geklärt, und randomisierte, methodisch robuste Arbeiten fehlen weitgehend. Fachbeiträge mahnen daher zur Zurückhaltung: Eine potenzielle Subgruppe könnte profitieren, doch generalisierbare Wirksamkeitsnachweise fehlen bisher, weshalb ein regulärer Einsatz außerhalb definierter Indikationen nicht angezeigt ist. Aus Beratungssicht gilt es, Erwartungen realistisch zu halten, Indikationen sauber abzugrenzen und etablierte Therapiestandards nicht leichtfertig zu verlassen, solange Evidenz und Sicherheitsprofil unvollständig sind. Die Spannweite zwischen Evidenzkommunikation und öffentlicher Wahrnehmung wird so zum eigentlichen Risikofaktor, der sich in Apotheken als Beratungsbedarf niederschlägt. Damit rückt die Frage in den Fokus, wie Behörden Arzneimittelsicherheit kommunizieren und welche Sichtbarkeit Apotheken dabei erhalten, was im nächsten Thema an einer konkreten Kampagne diskutiert wird.
Die EU-weite Initiative zum verantwortungsvollen Umgang mit rezeptfreien Arzneimitteln adressiert ein reales Versorgungsfeld, in dem täglich Millionen Entscheidungen ohne unmittelbaren Arztkontakt getroffen werden. Beteiligt sind nationale Behörden des HMA-Netzwerks; in Deutschland traten insbesondere das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut mit Social-Media-Hinweisen hervor. Kernaussagen betrafen das Lesen der Packungsbeilage, die Beachtung von Einnahmedauer, Wechselwirkungen und Gegenanzeigen sowie den Arztkontakt bei ausbleibender Wirkung oder schweren Nebenwirkungen. In der praktischen Ausgestaltung fiel jedoch auf, dass Apotheken als niedrigschwellige Arzneimittelfachstellen weder in den Botschaften noch in den Handlungsanleitungen sichtbar eingebunden waren. Dadurch entstand der Eindruck, die Kampagne setze primär auf Eigeninformation der Verbraucher, ohne den etablierten Beratungsweg über die Offizin zu aktivieren.
Die Reichweite der Beiträge blieb nach den sichtbaren Interaktionen gering, was die Frage aufwirft, wie wirksam kurzlebige Postings in komplexen Beratungslagen sein können. Packungsbeilagen strukturieren Informationen, ersetzen aber keine kontextbezogene Risikoabwägung, die Komedikation, Vorerkrankungen, Alter oder Schwangerschaft berücksichtigt. Gerade bei Analgetika, Husten- und Erkältungsmitteln, Säureblockern, Abführmitteln oder Phytopräparaten entscheidet die situative Einordnung über Nutzen und Risiken. Apothekenteams erkennen typische Risikokonstellationen wie Doppelverordnungen, Interaktionen mit Antikoagulanzien oder eine zu lange Selbstbehandlung und vermitteln Alternativen oder verweisen an ärztliche Stellen. Ohne diese Filterfunktion bleibt eine Kampagne erklärend, aber operativ wirkungsschwach, weil sie den kritischen Schritt der individuellen Zuordnung nicht abbildet. Hinzu kommt, dass Gesundheitskompetenz und Sprachbarrieren die reine Textinformation zusätzlich begrenzen und deshalb Klartext-Beratung in einfacher Sprache erforderlich bleibt.
Vor diesem Hintergrund adressierte die Landesapothekerkammer Thüringen das BfArM mit ungewöhnlich deutlichen Worten und sprach von einem „Affront“ gegenüber dem Berufsstand. Als „peinlich“ wurde gewertet, dass die gesetzlich zugewiesene Rolle der Apotheken in der Umsetzung nicht vorkommt, obwohl Beratung und Einordnung zu den Kernaufgaben der Arzneimittelsicherheit gehören. Die Kritik zielte auf die Wirkung, nicht auf Symbolik: Wer den Beipackzettel zum Ersatz für Beratung stilisiert, verlagert Risiken auf Verbraucherinnen und Verbraucher, die komplexe Hinweise allein interpretieren müssen. Zugleich erinnerte die Kammer daran, dass eine sinnvolle Kampagne dort ansetzt, wo Entscheidungen fallen, also am HV-Tisch, im Botendienst oder in der Teleberatung der Vor-Ort-Apotheken. In der Folge gewann die Diskussion mehr Aufmerksamkeit als die ursprünglichen Posts, weil sie eine Lücke in der Sicherheitskommunikation sichtbar machte.
Systemisch betrachtet gehören Apotheken als erste Anlaufstelle in jede OTC-Sicherheitskommunikation, weil sie die Schwelle zwischen Selbstmedikation und ärztlicher Behandlung operativ managen. Integrierte Ansätze verbinden daher Behördenbotschaften mit vor-Ort-Leitfäden, Entscheidungsbäumen und kurzen Check-ins, die reale Beratungssituationen abbilden. Wirksamkeit lässt sich nicht an Klickzahlen ablesen, sondern an belastbaren Kennzahlen wie Interventionsquoten, reduzierten Interaktionsfällen, korrigierten Dosierungen oder verkürzten Symptomdauern. Solche Kennzahlen entstehen, wenn Apotheken aktiv eingebunden sind und standardisierte Kurzprotokolle nutzen, die Beratungsergebnisse anonymisiert dokumentieren. So wird aus reiner Information eine messbare Sicherheitsmaßnahme, die sich in Qualitätssicherung und Versorgungsergebnissen niederschlägt.
Für die Praxis bieten sich drei Linien an: erstens die sichtbare Co-Branding-Einbindung der Apotheken in Botschaft und Material, zweitens kompakte AMTS-Hilfen für häufige OTC-Anfragen am Point of Care, drittens einfache Messpunkte, die Beratung systematisch in Outcome-Daten überführen. Ergänzend können QR-Codes auf Behördenbeiträgen direkt zu standardisierten Beratungskarten führen, die Dosierregeln, Gegenanzeigen und Warnzeichen auf einen Blick bündeln. Kooperationen mit Kammern und Verbänden erleichtern die bundesweite Aussteuerung, während regionale Anpassungen Besonderheiten vor Ort berücksichtigen. Damit entsteht aus einer Social-Media-Aktion ein tragfähiges Sicherheitsprogramm, das sowohl digitale Reichweite als auch analoge Beratungskompetenz nutzt. Als Nächstes rückt die Frage in den Mittelpunkt, welche Qualifikations- und Prüfstandards die Beratungsqualität absichern – genau hier setzt die aktualisierte Fachsprachprüfung der Bundesapothekerkammer an.
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Gesundheitswesen steht an der Schnittstelle zwischen Fachkräftesicherung und Patientensicherheit, weshalb Verfahren schneller, einheitlicher und zugleich belastbar sein müssen. Ausgangspunkt ist die europäische Berufsanerkennungsrichtlinie, flankiert von dem Ziel, unnötige Schleifen und lange Wartezeiten abzubauen, ohne inhaltliche Qualitätsmaßstäbe zu senken. Das Bundesgesundheitsministerium hat hierfür eine Beschleunigung der Anerkennungsverfahren in Aussicht gestellt, verbunden mit mehr Digitalität, klareren Zuständigkeiten und einer EU-weit vergleichbaren Verfahrenslogik. Für Apotheken bedeutet das eine realistische Chance, dringend benötigte Kolleginnen und Kollegen schneller in die Teams zu integrieren, sofern Sprach- und Fachkriterien belastbar geprüft werden. Zugleich bleibt die Leitplanke unverändert: Wo Therapieentscheidungen vorbereitet und Arzneimittelrisiken eingeordnet werden, darf Kommunikation nie zum Flaschenhals der Sicherheit werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesapothekerkammer die Fachsprachprüfung aktualisiert und stärker an realen Arbeitssituationen ausgerichtet. Der Prüfteil mit Patientengespräch verlangt jetzt zusätzlich eine strukturierte Kurznotiz zum Fall, sodass Verständnis, Priorisierung und Dokumentationsfähigkeit sichtbar werden. Ergänzend prüft ein Kollegengespräch die Zusammenarbeit im Team, also die Fähigkeit, fachliche Informationen korrekt, knapp und anschlussfähig zu übergeben. Ablauf und Bewertung wurden evaluiert, um Unabhängigkeit, Reproduzierbarkeit und Gültigkeit zu erhöhen und zugleich die Vielfalt typischer Offizin-Szenarien abzubilden. Entscheidend ist, dass die Prüfung nicht Vokabelwissen belohnt, sondern ob Bewerberinnen und Bewerber Risiken erkennen, Dosierungen sauber erklären und verständlich zwischen Selbstmedikation und ärztlicher Abklärung differenzieren.
Daten aus den vergangenen Jahren zeigen, dass die Sprachprüfung ein anspruchsvolles, aber bewältigbares Niveau setzt. Tausende Verfahren wurden bereits durchgeführt, eine deutliche Mehrheit bestand, und die Herkunftsländer der Kandidatinnen und Kandidaten sind breit gestreut, was für die Alltagstauglichkeit der Prüfarchitektur spricht. Bei Abschlüssen aus Drittstaaten bleibt zusätzlich die Kenntnisprüfung relevant, damit pharmazeutische Kernkompetenzen mit deutschem Ausbildungsstandard kompatibel sind. Wichtig ist, dass Bewertungsraster klar, transparent und trainingsfähig sind, damit Vorbereitung nicht Zufall ist, sondern gezielt auf die geforderten Fertigkeiten einzahlt. So wird Fairness messbar: gleiche Aufgabenprofile, gleiche Kriterien, gleiche Konsequenz in der Bewertung, unabhängig von Herkunft, Ausbildungsweg und Akzent.
Für Apotheken vor Ort öffnet die neue Ausrichtung der Prüfungen konkrete Hebel in der Praxis, denn Sprachkompetenz ist kein Selbstzweck, sondern der Schlüssel zu sicherer Beratung. Wer Anamnesen strukturiert aufnimmt, Wechselwirkungen erkennt, Warnzeichen adressiert und Dosierungen in einfacher Sprache erklären kann, reduziert Fehler und erhöht die Bindung von Patientinnen und Patienten. Teams profitieren, wenn Onboarding, Mentoring und kurze Fallbesprechungen systematisch verankert sind, etwa mit Mini-Rollenübungen, Glossaren für kritische Fachbegriffe und standardisierten Beratungsleitfäden. Auch die schriftliche Kurznotiz aus der Prüfung lässt sich in der Offizin nutzen: Sie schafft Nachvollziehbarkeit, unterstützt Rückfragen an Ärztinnen und Ärzte und erleichtert die Qualitätssicherung. So entsteht ein Kreislauf aus Üben, Anwenden und Verbessern, der neue Kolleginnen und Kollegen rasch auf ein verlässliches Beratungsniveau hebt.
Der Blick nach vorn verbindet Anerkennung und Versorgungsqualität zu einem operativen Programm: Digitale, EU-kompatible Verfahren beschleunigen den Einstieg, Kammern sichern Standards, und Apotheken machen Beratung im Alltag messbar. Sinnvoll sind einfache Kennzahlen wie geklärte Interaktionen, korrigierte Dosierungen oder die Quote begründeter ärztlicher Verweisungen, weil sie Lernbedarfe sichtbar machen und Fortbildung zielgenau steuern. Je klarer Sprache, Struktur und Rollenverständnis greifen, desto besser gelingt Prävention in der Fläche, von der Selbstmedikation bis zur Langzeittherapie. Genau dort zeigt sich der praktische Nutzen sprachlicher Präzision besonders deutlich: bei alltäglichen Gesundheitsfragen, die gutes Erklären erfordern und falsche Gewohnheiten korrigieren. Wie wirkungsvolle Beratung in einem universellen Präventionsfeld aussieht, macht der nächste Abschnitt zur Mund- und Zahngesundheit konkret.
Karies bleibt weltweit eine der häufigsten Erkrankungen, weil sich auf Zähnen Biofilme bilden, in denen Mikroorganismen frei verfügbare Zucker zu Säuren verstoffwechseln und dadurch eine Demineralisation des Zahnhartgewebes auslösen. Die aktualisierte S3-Leitlinie zur Kariesprävention bei bleibenden Zähnen richtet den Fokus deshalb auf robuste, einfach umsetzbare Routinen, die in allen Altersgruppen funktionieren. Zentrales Prinzip ist die regelmäßige mechanische Störung des Biofilms, denn ohne diese Einwirkung wachsen Plaque-Strukturen rasch nach und verschieben das Milieu zugunsten säurebildender Keime. Ob es zu Defekten kommt, entscheidet nicht ein einzelnes Ereignis, sondern die Summenwirkung aus Zuckerexposition, Zeit und ungenügender Remineralisation zwischen den Belastungen. Deshalb greifen regelmäßige Reinigung, ausreichende Fluoridverfügbarkeit und sinnvolle Essrhythmen ineinander und werden in der Leitlinie als alltagstaugliche Stellschrauben zusammengeführt.
Die Leitlinie bekräftigt als Basis, Zähne mindestens zweimal täglich gründlich zu reinigen und die Putzdauer an die nachweisbare Plaque-Reduktion zu koppeln. Nach einminütigem Putzen sinkt der Biofilm im Mittel um etwa 27 Prozent, nach zwei Minuten um rund 41 Prozent, und bei zwei bis drei Minuten ergibt sich gegenüber lediglich 30 Sekunden eine um ungefähr 55 Prozent höhere Reduktion. Länger als drei Minuten zu putzen verbessert das Ergebnis nicht weiter, entscheidend bleiben Technik, Erreichbarkeit aller Flächen und die konsequente Routine. Elektrische Zahnbürsten sind der Handzahnbürste in der Plaqueentfernung geringfügig überlegen, wobei oszillierend-rotierende Systeme in Studien leicht besser abschnitten als Schallmodelle, ohne dass dadurch die manuelle Bürste obsolet würde. Bei Kindern ist eine einfache, horizontale Technik gut vermittelbar; unabhängig vom System sollte die Methode atraumatisch sein und das Zahnfleisch nicht verletzen, damit die regelmäßige Anwendung erhalten bleibt.
Weil Bürsten nur einen Teil der Flächen erreicht, gehört die regelmäßige Reinigung der Zahnzwischenräume fest zur Grundroutine, ohne starre Gerätepräferenz. Zahnseide, Interdentalbürsten, Sticks oder Hölzchen können wirksam eingesetzt werden; entscheidend sind Verlässlichkeit mehrmals pro Woche und eine reproduzierbare, schonende Anwendung, die keine Traumata verursacht. Mundduschen unterstützen als Ergänzung die Plaqueentfernung, ersetzen das mechanische Putzen jedoch nicht und sollten als Add-on verstanden werden. Chemische Plaque-Inhibitoren wie Chlorhexidin reduzieren Keime, doch ist die Evidenz zur kariespräventiven Wirkung bei bleibenden Zähnen insgesamt schwach, weshalb ein flächiger Routineeinsatz nicht angezeigt ist. Selektiv empfohlen werden Chlorhexidin-Lacke beispielsweise bei festsitzenden kieferorthopädischen Apparaturen oder exponierten Wurzeloberflächen, wenn mechanische Kontrolle erschwert ist und eine zeitweilige zusätzliche Maßnahme sinnvoll erscheint.
Fluoride sind der Eckpfeiler der Kariesprophylaxe, weil sie Remineralisation fördern, die Löslichkeit des Zahnschmelzes senken und Säureangriffe abpuffern. Ab dem Durchbruch der bleibenden Zähne sollte zweimal täglich eine Zahnpasta mit mindestens 1.000 ppm Fluorid verwendet werden, da unterhalb dieser Schwelle der Schutzeffekt geringer ausfällt. Bei erhöhtem Risiko können zusätzlich Fluorid-Gele in wöchentlichen Intervallen sinnvoll sein, insbesondere zur Stabilisierung beginnender Läsionen oder in Phasen erschwerter Mundhygiene. Fluoridlacke werden mindestens zweimal jährlich appliziert; bei stark erhöhtem Risiko kann die Frequenz auf viermal pro Jahr steigen, um Risikoflächen gezielt zu schützen. Eine hochkonzentrierte, verschreibungspflichtige Zahnpasta mit 5.000 ppm Fluorid kommt vor allem zur Prävention von Wurzelkaries bei Erwachsenen in Betracht, wenn der Nutzen die mögliche Belastung klar überwiegt. Die Kombination von Fluoridpräparaten mit Chlorhexidin bringt bei bereits adäquater Prophylaxe keinen zusätzlichen Nutzen und wird daher nicht regelhaft empfohlen.
Auch die Ernährung steuert das Risiko: Häufige Zufuhr freier Zucker fördert die Säureproduktion im Biofilm, während Pausen zwischen Mahlzeiten die Remineralisation erleichtern und Speichelpuffer wirksam werden lassen. Der Anteil freier Zucker an der Energiezufuhr sollte höchstens zehn Prozent betragen; optimal sind fünf Prozent, weil damit die Karieswahrscheinlichkeit weiter sinkt und realistische Verhaltensziele gesetzt werden. Zuckerersatzstoffe wie Sorbit, Xylit oder Erythrit sowie gebräuchliche Süßstoffe werden von oralen Mikroorganismen kaum zu Säuren verstoffwechselt und gelten deshalb als nicht kariogen, auch wenn sie regelmäßiges Putzen nicht ersetzen. Der Speichelfluss – bei Erwachsenen etwa ein bis eineinhalb Liter pro Tag – ist ein natürlicher Schutzfaktor und lässt sich durch zuckerfreien Kaugummi stimulieren, was die Pufferkapazität erhöht. Fluoridiertes Speisesalz kann abhängig von der lokalen Trinkwasserfluoridierung beitragen; Fluoridtabletten spielen im bleibenden Gebiss kaum eine Rolle und kommen vorrangig bei kleinen Kindern mit hohem Risiko in Betracht. Wirksam wird Prävention, wenn verständliche Routinen mit klaren Dosier- und Zeitregeln verbunden sind; an dieser Stelle können Apotheken Beratung alltagsnah verankern und so die Brücke zu weiterführender Gesundheitskommunikation schlagen.
Wenn viele Fäden zusammenlaufen, entscheidet die Klarheit der Linie: Erst kommt die Evidenz, dann die Erklärung, schließlich der Alltag, in dem Regeln zu Routinen werden. Aus Nachrichten werden Anhaltspunkte, aus Anhaltspunkten verlässliche Wege – und entlang dieser Wege entsteht Orientierung, die bleibt.
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