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  • 18.09.2025 – Apotheken-Nachrichten sind heute Schockanruf-Prävention führen, Rx-/Impf-Pfade sichern, Klinikpharmazie verankern
    18.09.2025 – Apotheken-Nachrichten sind heute Schockanruf-Prävention führen, Rx-/Impf-Pfade sichern, Klinikpharmazie verankern
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Schockanruf-Fall: kein Steuerabzug – Prävention stärken. Rx/Impf-Streit: enge Indikationen, harte Ausschlüsse, sichere Rückrufe. Kli...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten sind heute Schockanruf-Prävention führen, Rx-/Impf-Pfade sichern, Klinikpharmazie verankern

 

Steuerlogik klar erklären, Indikationen eng und Rückrufe verbindlich halten, Entlass- und Engpassprozesse messbar machen

Apotheken-News: Bericht von heute

Vier Linien prägen den Tag: Ein Urteil des FG Münster macht klar, dass Verluste durch Schockanruf-Betrug steuerlich kein Rettungsanker sind – Prävention wird damit zur gemeinsamen Aufgabe von Familien, Banken, Apotheken und Kommunen. Ärztliche Verbände attackieren Eckpunkte zur Apothekenreform: Folgerezepte und Impfungen ja, wenn Indikationen eng, Ausschlüsse hart und Rückrufkorridore verlässlich sind; nein, wenn Qualität an der Tarakante verwässert. Der Deutsche Apothekertag unterstützt, Krankenhauspharmazie als Strukturmerkmal zu verankern: Visiten, Dosisanpassungen, TDM, sterile Herstellung und IT-Schnittstellen werden prüfbar und damit verlässlicher. Und für Menschen mit Diabetes gilt beim Feiern: Hitze, Bewegung und Alkohol brauchen Plan, Material und klare Untergrenzen, damit die Nacht gut endet und der nächste Tag ruhig beginnt. Der gemeinsame Nenner ist schlicht: Verfahren, Befugnisse und Nachweise müssen deckungsgleich geführt werden, damit aus Schlagzeilen prüfbare Entlastung wird – im Portemonnaie, in der Offizin, am Klinikbett und auf dem Festivalgelände.

 

Betrugsmasche erkennen, Steuerrecht einordnen, Prävention stärken

Der Fall ist so alltäglich wie bitter: Eine 77-Jährige bekommt den „Schockanruf“, hört von angeblicher Haft für die Tochter und übergibt in Panik 50.000 Euro an einen Boten. Als die Täuschung auffliegt, bleibt nur die Anzeige – die Täter sind weg, das Geld auch. Der Versuch, den Verlust wenigstens steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen, scheitert vor dem Finanzgericht Münster. Die Richter werten den Schaden als allgemeines Lebensrisiko und verneinen die Zwangsläufigkeit der Zahlung. Im Klartext: Auch wenn die Täuschung perfide war, hätte es zumutbare Alternativen gegeben, etwa die Rücksprache mit Tochter oder Polizei.

Juristisch geht es um § 33 EStG und die Frage, wann Aufwendungen „zwangsläufig“ entstehen. Das Gericht sagt: nicht hier, denn die Zahlung beruhte nicht auf einer unentrinnbaren Notlage, sondern auf einer frei verfügbaren Entscheidung unter Täuschung. Selbst ein tatsächlicher Freiheitsentzug eines Angehörigen würde den Charakter der Aufwendung nicht automatisch in eine außergewöhnliche Belastung verwandeln, weil keine existenzielle Gefahr für Leib oder Leben vorlag. Dass die Klägerin Vermietungs- und Renteneinkünfte hatte, änderte am Ergebnis nichts – der Verlust blieb privat. Bemerkenswert ist, dass die Revision zum BFH zugelassen wurde; die Grundsatzfrage könnte also noch eine Klärung auf höchster Ebene finden. Bis dahin gilt: Steuerlich ist der Betrug kein Rettungsanker.

Für Betroffene ist diese Strenge schwer zu ertragen, aber sie folgt einem Kernprinzip des Steuerrechts: Der Fiskus kompensiert nicht das allgemeine Lebensrisiko, sondern nur außergewöhnliche, zwangsläufige Belastungen. Genau deshalb ist Prävention entscheidend – und zwar mit einfachen, geübten Handläufen. Wer einen Schockanruf erhält, beendet das Gespräch, ruft über bekannte Nummern bei Angehörigen oder der Polizei an und übergibt niemals Bargeld an unbekannte Boten. Banken können als zweite Schutzlinie fungieren, wenn Mitarbeitende bei ungewöhnlich hohen Abhebungen aktiv nachfragen und standardisierte Warnhinweise geben. Familien wiederum profitieren von einem „Codewort“ und klaren Absprachen, die im Ernstfall Sicherheit geben, bevor Panik die Oberhand gewinnt.

Kommunen und Institutionen können diese Lücke mit Aufklärung schließen, die ältere Menschen erreicht, ohne sie zu beschämen. Aushänge in Praxen, Apotheken und Banken, kurze Informationskarten im Portemonnaie und regelmäßige Veranstaltungen in Seniorentreffs wirken besser als verstreute Broschüren. Medienkompetenz gehört dazu: Keine Polizei, keine Staatsanwaltschaft und keine Kanzlei verlangt am Telefon Bargeld zur Abwendung von Haft. Wer Voice-Phishing, gefälschte Rufnummern und Deepfake-Stimmen kennt, fällt seltener darauf herein. Ebenso wichtig ist die Dokumentation: Uhrzeit, Rufnummer, Inhalt des Gesprächs und Besonderheiten helfen der Polizei – und sie helfen auch Angehörigen, Muster zu erkennen und weitere Anrufe zu blockieren.

Was bedeutet das für den Alltag jenseits des Einzelfalls? Erstens: Geldbewegungen bekommen Schutzrituale – Vier-Augen-Prinzip bei hohen Abhebungen, kurze Rücksprache mit Vertrauten, keine Übergaben ohne Quittung und Identitätsnachweis. Zweitens: Institutionen definieren feste Meldewege, damit Bank, Polizei und Beratungsstellen koordiniert handeln können, wenn ein Verdacht aufkommt. Drittens: Familien vereinbaren Notfallnummern und klare Sätze, die im Zweifel den Reflex auslösen, aufzulegen und zurückzurufen. So sinkt die Trefferquote der Täter – und genau darum geht es, wenn steuerliche Kompensation nicht greift. Von dort ist es nur ein Schritt zur nächsten Debatte: Wenn ärztliche Verbände vor Rx-Abgaben ohne Verordnung und vor einer Ausweitung des Impfangebots in Apotheken warnen, geht es erneut um Sicherheit, Zuständigkeiten und klare Verfahren – diesmal im Gesundheitswesen statt am Telefon.

 

Kompetenzen klären, Sicherheit sichern, Zuständigkeiten respektieren

Die Reaktionen der Ärzteschaft auf die Reformskizze sind scharf, weil zwei empfindliche Linien berührt werden: die geplante Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne vorherige ärztliche Verordnung und die Ausweitung des Impfangebots in Apotheken. Hausärztliche Verbände sprechen von einem Dammbruch und bezweifeln, dass an der Tara zuverlässig zwischen unkomplizierter Beschwerde und verdeckter ernsthafter Erkrankung unterschieden werden kann. KVen verweisen auf die Logik der Trennung von Verordnung und Abgabe: Die Entscheidung über ein Rezept sei ein ärztlicher Akt mit Untersuchung, Differentialdiagnose und Haftungsfolge. Ärztekammern mahnen zudem, dass eine sichere Impfleistung mehr ist als der Stich – sie umfasst Indikationsprüfung, Aufklärung, Anaphylaxie-Management und Dokumentation, vorzugsweise in einem geschützten Raum. Aus dieser Perspektive entsteht der Vorwurf, man zerlege die Arbeitsteilung des Systems, ohne die Folgen an Haftung, Qualität und Abläufen mitzudenken.

Gleichzeitig trägt die Offizin ihren eigenen Teil zur Debatte bei: Apotheken sind längst Knotenpunkte für niedrigschwellige Versorgung, sie erkennen Red Flags, navigieren bei Wechselwirkungen und schließen Versorgungslücken zwischen Terminen. Bei definierten Bagatellindikationen oder stabilen Chronikerverläufen ließe sich Versorgung prinzipiell beschleunigen, wenn Prüf- und Dokumentationsstandards identisch hoch geführt werden. Die Frage ist also nicht, ob Apothekerinnen und Apotheker fachlich etwas beitragen können, sondern unter welchen Bedingungen das sicher, fair und prüfbar geschieht. Dazu gehören eng gezogene Indikationskataloge, harte Ausschlusskriterien, verbindliche Rückrufkorridore zu Ärztinnen und Ärzten und ein lückenloser Nachweis im Datensatz, der späteren Kontrollen standhält. Ohne diese Leitplanken droht aus der gewünschten Entlastung ein neues Reibungsfeld mit Retax, Rückfragen und Rollenstreit.

Bei der Idee, Folgerezepte für Chroniker auszustellen, steht die Medikationssicherheit im Zentrum. Tragfähig ist ein Modell nur, wenn ein aktueller ärztlicher Therapieplan vorliegt, Labor- und Kontrollintervalle definiert sind und die Offizin über gesicherte Informationswege Abweichungen melden kann. Jede Ausnahme – etwa neue Symptome, Interaktionsrisiken oder auffällige Adhärenz – muss den Automatismus sofort stoppen und in den ärztlichen Pfad zurückführen. Technisch braucht es dafür Zugänge zu verlässlichen Medikationsplänen, dokumentierte Identitätsprüfung, Sperrlogiken bei Kontraindikationen und Zeitstempel, die Entscheidungen rekonstruierbar machen. Organisatorisch gehören feste Sprechfenster für Rückrufe, Eskalationsnummern und eine klare Unterschriftenregel dazu, damit nicht gute Absicht, sondern gutes Verfahren entscheidet. Erst dann wird „schneller“ auch „sicherer“ – und bleibt es im Prüf- und Haftungsfall.

Die Diskussion um Impfungen in Apotheken folgt einer ähnlichen Struktur: Sie kann Versorgung näher an den Alltag bringen, wenn Qualität identisch abgebildet wird. Das heißt konkret: Indikationsprüfung nach STIKO, Aufklärung mit Dokument, Einwilligung, standardisierte Lager- und Freigaberegeln, 15 Minuten Nachbeobachtung, Notfallausrüstung mit dokumentiertem Training und Meldung unerwünschter Ereignisse an die richtigen Stellen. Räumliche Anforderungen sind kein Luxus, sondern Teil der Sicherheitsarchitektur; ein abgetrennter Bereich und eine geübte Anaphylaxie-Kette sind Mindeststandard. Wo diese Bedingungen nicht vorliegen, ist die richtige Entscheidung, nicht zu impfen und gezielt zu verweisen. Wo sie erfüllt sind, entsteht eine robuste Zusatzkapazität für definierte Indikationen, ohne die Rolle der ärztlichen Praxis zu entkernen. Der Unterschied liegt nicht im Ort der Spritze, sondern in der Qualität des gesamten Pfads.

Unabhängig von Standpunkten hilft eine gemeinsame Sprache, die Konfliktwärme aus der Sache nimmt: Bagatellindikationen werden eng definiert, Ausschlüsse hart geführt, und jedes Verfahren kennt seine Stopp-Regeln. Ärztliche Entscheidungshoheit bleibt unangetastet, apothekerliche Kompetenz wird in klaren Fenstern wirksam, und beide Seiten teilen sich dasselbe Datenbild. So wächst Vertrauen: nicht aus Parolen, sondern aus identischen Standards, die Rollen schützen und Wege verkürzen. Für Patientinnen und Patienten zählt am Ende, dass sie schneller, aber nicht riskanter versorgt werden – mit klarer Verantwortung und nachvollziehbarem Nachweis. Die nächste Weiche betrifft die Klinik: Wenn Krankenhausapotheker zum Strukturmerkmal der Reform werden sollen, entscheidet sich an Zuständigkeiten und Prüflogiken, ob dieser Baustein Versorgung wirklich stabiler macht.

 

Versorgung stärken, Qualität messen, Verantwortung verankern

Die Idee, Krankenhausapotheker ausdrücklich als Strukturmerkmal der Klinikversorgung zu verankern, klingt technokratisch, wirkt im Alltag aber wie ein Sicherheitsgurt. Strukturmerkmal heißt: Bestimmte Leistungsstufen sind nur zugelassen, wenn definierte pharmazeutische Anforderungen nachweislich erfüllt sind – Personal, Prozesse, Verfügbarkeit. Gerade dort, wo hochrisikoreiche Therapien stattfinden, etwa Onkologie, Intensivmedizin, Pädiatrie oder Transplantation, entscheidet die aktive klinisch-pharmazeutische Begleitung über Sicherheit, Wirksamkeit und Tempo der Behandlung. Der Deutsche Apothekertag unterstützt diese Aufwertung, weil sie aus „nice to have“-Routinen verbindliche Standards macht. Sichtbar wird das in Visiten am Bett, dokumentierten Dosisanpassungen und erreichbarer Rufbereitschaft, wenn nachts Entscheidungen fallen.

Was ändert sich konkret, wenn Krankenhauspharmazie Strukturmerkmal wird? Erstens werden Mindestpräsenz und Qualifikationsprofile verbindlich: definierte Vollzeitäquivalente pro Betten- oder Fallzahl, Fachweiterbildungen (z. B. Onkologie, Intensivmedizin, Infektiologie, Pädiatrie) und ein Visiten- sowie Rufbereitschaftsmodell mit festem Takt. Zweitens werden Prozesse auditierbar: klinisch-pharmazeutische Visiten, Interaktionschecks, Nieren-/Leber-Dosisanpassungen, Therapeutisches Drug Monitoring, Medikationsanamnesen und Entlass-Checks werden als prüffähige Routinen geführt. Drittens rücken hochregulierte Bereiche in den Fokus: sterile Herstellung (Zytostatika, Parenteralia), ATMP-Logistik, Radiopharmazie – jeweils mit Validierung, Chargen- und Freigabedokumenten. Viertens braucht es IT-Anschlüsse: eMP-/KIS-Schnittstellen, Alarmwege bei Doppelverordnungen und revisionssichere Zeitstempel. So entsteht ein System, das nicht nur „kann“, sondern „muss“ – und das messbar liefert.

Ökonomisch ist die Logik schlicht: Vermeidete Schäden sind die größten Einsparungen. Jede abgefangene Interaktion spart Folgekosten, jede optimierte Dosis verkürzt Liegezeiten, jede rechtzeitig organisierte Substitution verhindert Abrechnungslücken und Haftungsfälle. Zugleich diszipliniert eine starke Krankenhausapotheke den Einkauf: klinische Bewertung in Ausschreibungen verhindert, dass der billigste Preis die beste Therapie verdrängt, und Lieferverträge mit Ausfallplänen reduzieren Schäden bei Engpässen. Auf Engpassgipfeln moderiert die Klinikpharmazie Substitutionspfade, priorisiert Indikationen und hält die Dokumentation konsistent – eine Aufgabe, die ohne Mandat oft an Menschen guten Willens hängt. Als Strukturmerkmal wird daraus eine verlässliche Funktion mit Budget, Kennzahlen und Verantwortung, nicht nur ein Appell.

Wichtig ist die Grenzziehung zur Offizin, denn Krankenhaus- und öffentliche Apotheken arbeiten an derselben Medikationskette, nur in unterschiedlichen Taktungen. Mit der Aufwertung der Klinikpharmazie werden Entlassmedikation und ambulante Fortführung erst recht Gemeinschaftsarbeit. Übergabebriefe brauchen klare Dosierungsanweisungen, Substitutionsregeln bei Engpässen, pharmakokinetische Hinweise (etwa zu DOAKs, Immunsuppressiva, Antiepileptika) und namentliche Kontaktpunkte für Rückfragen. Standardisierte Entlass-Checklisten mit validiertem Medikationsplan und definierter Verantwortlichkeit für Rückrufe senken Fehlerquoten spürbar. Und wenn Telepharmazie fachlich und rechtlich sauber eingebunden ist, lassen sich dünn besetzte Regionen stützen, ohne die Qualitätslinie zu verwässern.

Damit das Strukturmerkmal trägt, braucht es Prüfmaßstäbe, die in den Klinikalltag passen, ohne zur Last zu werden. Sinnvoll sind Kernindikatoren wie arzneimittelbezogene Ereignisse pro 1.000 Patiententage, Interventionsquoten mit klinischem Effekt, Zeit bis zur wirksamen Substitution bei Lieferabriss, Anteil validierter Medikationspläne bei Entlassung und Reaktionszeit der pharmazeutischen Rufbereitschaft. Diese Ergebnisse gehören nicht in Schubladen, sondern in regelmäßige Qualitätszirkel von Pflege, Ärztinnen/Ärzten und Pharmazie – und sie sollten in geeigneter Tiefe veröffentlicht werden, damit Transparenz Vertrauen schafft. Realismus bleibt Pflicht: Übergangsfristen, Förderlinien für Qualifikation und IT sowie Kooperationen (zum Beispiel Hub-Modelle) verhindern, dass kleinere Häuser scheitern. Am Ende gewinnt die Versorgung, wenn Expertise am Bett sichtbar ist, Entscheidungen dokumentiert sind und Schnittstellen verlässlich funktionieren.

Im nächsten Thema wechseln wir vom System zur Lebenswelt: Wie Menschen mit Diabetes sicher durch Sommer-Events, Hitze, unregelmäßige Mahlzeiten und Alkohol kommen, entscheidet sich an Vorbereitung, Grenzwerten und klugen Pausen.

 

Vorbereiten, Unterzucker vermeiden, souverän feiern

Sommer, Musik und Bewegung machen Spaß, doch für Menschen mit Diabetes verändert Hitze den Stoffwechsel und verschiebt gewohnte Reaktionen auf Insulin, Essen und Alkohol. Hohe Temperaturen senken oft den Insulinbedarf, weil Hautdurchblutung zunimmt und Aktivität steigt, während gleichzeitig der Flüssigkeitsverlust Glukosewerte unberechenbarer macht. Wer mit Plan startet, reduziert Überraschungen: vorher essen, Basalraten konservativ setzen oder Pens mit kleineren Korrekturen nutzen, und Pausen für Messungen einbauen, statt nur „nach Gefühl“ zu gehen. Praktisch ist ein kleines Set am Mann: Blutzuckermessgerät oder CGM-Empfänger, Ersatzsensor oder Teststreifen, Traubenzucker oder Saft, salzige Snacks gegen Kreislaufdellen, Wasserflasche. Eine medizinische Kennzeichnung am Handgelenk und ein sichtbarer Notfallhinweis im Handy sorgen dafür, dass Helfende im Zweifel schneller richtig handeln.

Bewegung ist der zweite Taktgeber, denn Tanzen, Laufen zum Shuttle oder Schwimmen drücken den Glukosewert oft erst währenddessen, dann über Stunden nach. Wer Pumpe trägt, profitiert von temporär reduzierten Basalraten und kurzen Unterbrechungen vor längeren Aktivitätsphasen; mit Pen helfen kleinere, verteilte Bolusgaben und ein Snack vor dem Start, wenn der Trend schon sinkt. CGM-Alarmgrenzen dürfen am Event ruhig etwas höher liegen, damit Warnungen früher kommen und Korrekturen gelassener bleiben. Schwimmen verlangt zusätzliche Vorsicht: Pumpen und Sensoren brauchen zugelassene Hüllen, Kleber halten mit Hautspray länger, und nach dem Baden können Werte weiter fallen, weil Muskeln nacharbeiten. Wer sich an feste „Check-Uhrzeiten“ hält – etwa vor dem Einlass, vor der Bühne, nach dem ersten größeren Tanzblock und vor dem Heimweg – merkt Muster, bevor sie gefährlich werden.

Alkohol ist die stille Stolperfalle, weil er die Glukoseneubildung der Leber dämpft und Unterzuckerungen verzögert auslösen kann, oft erst in der Nacht. Die einfache Reihenfolge hilft: erst essen, dann trinken, zwischendurch Wasser, und nach jedem alkoholischen Getränk kurz prüfen, ob der Trend kippt. Cocktails mit viel Zucker heben den Wert kurzfristig und täuschen Sicherheit vor; später kommt der Fall, wenn Insulin noch wirkt und die Leber „beschäftigt“ ist. Klug ist ein festes Untergrenzenprotokoll: unter 90 mg/dl beziehungsweise 5,0 mmol/l zuerst Kohlenhydrate, dann weiterfeiern, statt „das wird schon“ zu hoffen. Wer nach Hause kommt, stellt den Wecker oder nutzt CGM-Freigaben für Angehörige, damit Alarme in der Nacht nicht ins Leere laufen; ein kleiner kohlenhydrathaltiger Snack vorm Schlafen stabilisiert, wenn viel getanzt oder getrunken wurde.

Hitze belastet auch Technik und Medikamente: Insulin verliert über 30 Grad an Wirksamkeit, Sensoren und Teststreifen reagieren empfindlich, und Powerbanks sind bei voller Sonne schneller leer. Daher gehören Pens und Reservoire in eine isolierende Tasche, nicht in den Rucksackdeckel oder die Hosentasche in der Sonne, und Ersatzbatterie oder geladene Powerbank sind kein Luxus, sondern Plan B. Ein zweites Messsystem – etwa Fingerstick als Backup zum CGM – verhindert, dass ein Sensor-Ausfall das Verhalten diktiert. Kleine organisatorische Tricks helfen: Treffpunkte mit Freundinnen und Freunden vereinbaren, damit man bei Alarm kurz raus kann; Schattenplätze anpeilen; den Weg zu Erste-Hilfe-Stellen oder Apotheken vor Ort merken. Wer eine Glukagon-Notfallhilfe dabeihat und die Begleitung weiß, wo sie liegt, verwandelt Stress in Sicherheit.

Souverän feiern heißt auch, die Umgebung einzubinden, ohne aus dem Abend ein Seminar zu machen. Eine knappe Info reicht: „Ich habe Diabetes, wenn ich sage, ich brauche kurz Zucker oder Ruhe, hilf mir, zur Seite zu gehen.“ Freundliche Konsequenz schützt besser als heroisches Durchziehen; Werte unter der persönlichen Untergrenze sind ein Stopp-Signal, kein „gleich noch ein Song“. Am nächsten Morgen lohnt ein kurzer Rückblick: Wie oft musste korrigiert werden, wo half ein Snack, wo war die Basalrate zu hoch, und was verändert man beim nächsten Mal. Apotheken können diesen Lernbogen unterstützen, indem sie CGM-Zubehör, Kühlhüllen, hautschonende Fixierungen und Notfallsets erklären – und indem sie nüchtern sagen, wann ärztliche Abklärung Vorrang hat. So bleibt die Erinnerung an den Abend gut, weil Entscheidungen rechtzeitig fielen und Nachweis, Routine und Freude zusammenfanden.

Wer diese Linien verinnerlicht – vorausschauend planen, Trends lesen, ruhig gegensteuern –, feiert entspannter und sicherer. In der nächsten Etappe ordnen wir, wie solche individuellen Routinen mit Systemfragen zusammenspielen: Wenn Regeln, Rollen und Nachweise deckungsgleich geführt werden, schrumpfen Risiken im Alltag – auf dem Festivalgelände ebenso wie im Versorgungssystem.

 

Der Schockanruf-Fall zeigt die Kante zwischen Empathie und Steuerrecht: Was wie Notlage wirkt, bleibt ohne Zwangsläufigkeit privates Risiko – Prävention wird damit zur Pflichtaufgabe von Familien, Banken, Apotheken und Kommunen. Parallel streiten Ärzte und Apotheken über neue Spielräume: Chroniker-Folgerezepte und Impfungen funktionieren nur, wenn Indikationen eng, Ausschlüsse hart und Rückrufkorridore verlässlich sind; sonst wandert Risiko von der Praxis an die Tara. In der Klinik hebt das Strukturmerkmal „Krankenhausapotheke“ die Pharmazie aus dem Kann ins Muss – mit Präsenz, Prozessen, IT und messbaren Effekten auf Sicherheit und Liegezeiten. Und im Alltag der Menschen mit Diabetes zählt Vorbereitung mehr als Spontaneität: Hitze, Bewegung und Alkohol brauchen Plan, Material und klare Stopp-Regeln. Über alle vier Themen gilt derselbe Maßstab: Verfahren, Befugnisse und Nachweise deckungsgleich führen – dann wird aus Aufregung Routine.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt: Wo Schockanruf-Maschen öffentlich erklärt und bankseitig abgefangen werden, sinkt die Trefferquote; wo apothekerliche Zusatzaufgaben nur in eng definierten Fenstern mit sauberer Supervision stattfinden, wächst Sicherheit statt Streit; wo Krankenhausapotheker als Strukturmerkmal präsent sind, schrumpfen Interaktionen, Engpässe werden schneller überbrückt und Entlassungen fehlerärmer; wo Menschen mit Diabetes mit Plan feiern, verlieren Hitze und Alkohol ihren Schrecken. Genau dort entsteht die Ruhe, die zählt: weniger Stillstand, weniger Streit, mehr verlässliche Routine.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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