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  • 15.09.2025 – Stromausfälle antizipieren, Kühlketten beweissicher machen, Haftung sauber abgrenzen
    15.09.2025 – Stromausfälle antizipieren, Kühlketten beweissicher machen, Haftung sauber abgrenzen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Netzausfall trifft HV und Kühllager. Entscheidend sind erweiterte Deckungen, lückenlose Logger-Daten, geübte Notfallroutinen und klare ...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Stromausfälle antizipieren, Kühlketten beweissicher machen, Haftung sauber abgrenzen

 

Netzausfall trifft Offizin und Kühllager, Dokumentation entscheidet die Regulierung, Vorsorge trennt Betriebsstörung von Existenzrisiko

Apotheken-News: Bericht von heute

Ein Stromausfall ist kein seltenes Ereignis, sondern ein Stresstest für alles, was Apotheken täglich leisten: sichere Kühlketten, verlässliche Abgabe, ruhige Prozesse und schnelle Entscheidungen. Wer in der Dunkelheit Ruhe behält, hat vorher geplant: Logger mit lückenlosen Kurven, USV für IT und Alarmwege, priorisierte Kühleinheiten, geübte Notfallrollen – und eine Police, die Netzausfälle ausdrücklich umfasst. Denn Regulierung beginnt nicht beim ersten Anruf, sondern bei der Beleglage: Warenlisten mit EK-Werten, Chargen und MHD, dokumentierte Entsorgungen, Wartungs- und Kalibriernachweise. Juristisch gilt Augenmaß: Zumutbare Vorsorge, klare Reaktion, saubere Nachweise. Wirtschaftlich zählt, ob Betriebsausfall ohne Sachschaden gedeckt ist und wie hoch Sublimits für Kühlgut sind. Für die Offizin gilt: Patientensicherheit vor Warenwert, Warenwert vor Umsatz. Wer diese Reihenfolge lebt, schützt Menschen, Liquidität – und Vertrauen.

 

 

Die Meldung vom regionalen Netzausfall klingt nüchtern, die Folgen in der Offizin sind es nie. Sobald das Licht erlischt, laufen Uhren in zwei Geschwindigkeiten: In der Sichtbarkeit des HV verschiebt sich Vertrauen im Minutentakt, im Verborgenen des Kühllagers zählen Sekunden gegen Taupunkte, Temperaturträgheit und Grenzwerte. Wer in diesem Moment bereits weiß, welche Aggregate weiterlaufen, wie lange Kühlakkus überbrücken, welche Chargen auf separaten Loggern dokumentiert sind und wer haftet, verhindert, dass ein technischer Störfall zum wirtschaftlichen Flächenbrand wird. Der Kern ist einfach formuliert und schwer umgesetzt: Absichern, was schiefgehen kann; beweisen, was richtiggelaufen ist; einfordern, was ersetzt werden muss.

Haftung beginnt nicht in der Police, sondern bei den Ursachen. Stromausfälle entstehen durch Baustellen, Witterung, Schaltfehler, Trafostörungen oder bewusst geplante Abschaltungen. Für die Frage „Wer zahlt?“ ist entscheidend, ob der Ausfall innerhalb des eigenen Betriebs verursacht wurde, im Hausanschluss oder im vorgelagerten Netz. Der typische Weg führt zuerst in die eigene Inhaltsversicherung mit Bausteinen für Kühlgut und Betriebsausfall, dann – wenn ein externer Netzausfall nachweislich ursächlich ist – zur Haftung des Netzbetreibers, soweit kein Fall höherer Gewalt oder zulässiger Lastabwurf vorliegt. Oft gilt: Ohne versicherten Sachschaden keine Ertragsausfallleistung. Deshalb ist die Erweiterung für „versorgungsauslösende Schäden“ und „Stromausfall außerhalb des Versicherungsgrundstücks“ mehr als eine Fußnote. Sie entscheidet, ob aus Dunkelheit bloß Ärger wird – oder ein Liquiditätsloch.

Die Kühlkette ist juristisch eindeutig und praktisch tückisch. Arzneimittel mit 2–8-Grad-Vorgaben brauchen ununterbrochene Temperaturführung; zulässige Abweichungen sind eng und nur mit belastbarer Begründung heilbar. Was hilft, ist keine Beruhigungsrhetorik, sondern Messwerk: kalibrierte Logger mit Zeitstempeln, getrennte Sensorik in den wärmsten und kältesten Zonen, Ereignisalarme mit dokumentierter Reaktionskette. Wer nach einem Ausfall lückenlose Kurven, Geräteprotokolle, Reaktionszeiten und Entsorgungsnachweise vorlegt, bringt sich in die Beweislage, die Versicherer verlangen und die Retaxationen vermeiden hilft. Wer nur „es war kalt genug“ sagen kann, verliert diese Lage oft schon im ersten Telefonat.

Die Regulierung folgt der Beleglage. Versicherer prüfen, ob eine gedeckte Gefahr vorliegt, ob die Ware vor Eintritt unversehrt war, wie hoch der Warenwert war und ob die Entsorgung unvermeidbar war. Deshalb gehören aktuelle Warenverzeichnisse mit EK-Preis, Chargen, MHD und Lagerort zur täglichen Hygiene, nicht zur Wochenendaufgabe. Entsorgungen brauchen einen sauberen Pfad: Sperrung der Artikel im Warenwirtschaftssystem, Protokoll mit Grund und Zeitpunkt, Abgabeverbot vermerkt, Vernichtung dokumentiert. Wer diese Schritte in einer Standard-Arbeitsanweisung festlegt und trainiert, erfährt im Schadenfall, dass Geschwindigkeit und Ruhe keine Gegensätze sind.

Ertragsausfall ist der zweite Hebel. Fällt der POS aus, brechen Umsätze ein, während Fixkosten weiterlaufen. Klassische Policen leisten erst nach „zeitlicher Karenz“ und nur, wenn ein versicherter Sachschaden vorausgeht. Das ist die Lücke, in die Netzausfälle fallen, wenn keine Erweiterung vereinbart ist. Moderne Deckungskonzepte schließen den Ausfall externer Versorgungsnetze explizit ein, begrenzen aber Dauer, Selbstbehalt und Höhe. Es lohnt, die Schwellen zu kennen: ab wann gezahlt wird, wie lange maximal, ob Wartezeiten greifen und ob Rezeptur/BTM-Sonderfälle abgedeckt sind. Die nüchterne Frage „Reicht unsere heutige Deckung für einen Ausfall von 12, 24, 48 Stunden?“ beantwortet man sinnvollerweise vor dem nächsten Gewitter.

Technik ersetzt keine Planung, aber sie macht Planung belastbar. Getrennte Phasen für Kälte und IT, USV für Router, Kassenserver und Temperaturalarme, mobile Powerstations für die kritischen Kühleinheiten, testweise Überbrückung mit dokumentierter Laufzeit, definierte Prioritätenliste („diese Kühleinheit zuerst, jener Tiefkühler nachgeschaltet“), sowie ein Notfalltelefonbaum vom Team bis zum Elektrobetrieb – das ist keine Luxusliste, das ist die Bedienungsanleitung für Ruhe. Wer den „Blackout-Drill“ einmal im Quartal übt, kennt die wahren Engpässe des eigenen Systems. Er entdeckt schleichende Risiken wie veraltete Steckdosenleisten, vergessene Logger-Batterien, fehlende Ersatzsicherungen oder fehlerhafte Alarm-SMS-Ziele – bevor sie teuer werden.

Rechtlich zählt Augenmaß – und Pflichtenklarheit. Eigentümer und Betreiber schulden keine Unfehlbarkeit, wohl aber angemessene Vorkehrungen, die dem Stand der Technik und der Gefährlichkeit des Gutes entsprechen. Kommt es trotz Vorsorge zur Unterbrechung, entscheidet die Frage, ob zumutbare Maßnahmen unterlassen wurden. Dokumentierte Wartung von Kühlgeräten, Kalibrierzertifikate, Alarmtests, Einweisung der Mitarbeitenden und ein benannter Verantwortlicher sind keine „nice to have“-Ordner, sondern das Schutzschild gegen den Vorwurf fahrlässiger Organisation. Diese Linie wirkt doppelt: gegenüber Versicherern und gegenüber Behörden, falls es um die Verkehrsfähigkeit einzelner Posten geht.

Für die Wirtschaftlichkeit ist Transparenz die halbe Regulierung. Deckungssummen, Sublimits für Kühlgut, besondere Klauseln für externe Netzausfälle, Selbstbehalte, Karenzzeiten, Ausschlüsse bei „höherer Gewalt“, Meldefristen – all das gehört in ein einseitiges Blatt, das die Inhaberin im Ernstfall greift. Wer dann im ersten Schaden-Call die richtige Police, die korrekten Bausteine und die Beleglage nennen kann, bekommt schneller eine Schadenummer, zügiger eine Abschlagszahlung und vermeidet das Ping-Pong aus Nachforderungen. Gute Regulierung ist selten eine Frage rhetorischer Härte; sie ist fast immer eine Frage guter Belege und klarer Fristen.

In der Offizin stellt sich jetzt eine pragmatische Priorität: Patientensicherheit vor Warenwert, Warenwert vor Umsatz, Umsatz vor Kosmetik. Deshalb gilt bei längerem Ausfall zuerst die Entscheidung, welche Kühlgüter aktiv verlagert werden, welche durch Loggerdaten als stabil gelten und welche gesperrt werden. Parallel hält die HV-Linie die Versorgung: papiergestützte Abgabe dort, wo sie rechtlich möglich ist, Notdienst-Kooperationen, Rückrufwege und Hinweisdisplays, die Unmut abfedern, statt ihn hochzudrehen. Nähe bleibt messbar, wenn sie in Stresslagen funktioniert.

Für Betreiberinnen und Betreiber folgt daraus eine nüchterne Jahresroutine: Police und Inventar abgleichen, Deckungsbausteine prüfen, Drill-Protokolle pflegen, Teamrollen trainieren, Logger und USV testen, Lieferketten-Zweitwege vereinbaren, den Elektriker als festen Partner führen. Wer diese Schleife dreht, erkennt: Eine Stunde Technikarbeit pro Quartal ist die günstigste Versicherung, die es gibt – selbst wenn man bereits gut versichert ist.

Operativ heißt das: Vor dem nächsten Sturm stehen drei Dinge vorne – die klare Checkliste am Kühlschrank, der Testlauf der Notstromkette und die Einweisung der Spätschicht. Alles andere ist Kür.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Zahlungsflüsse werden nachvollziehbar, wenn Entsorgungen, Warenwerte und Ausfallzeiten sauber belegt und mit der Police gespiegelt werden. In der Abrechnung – insbesondere bei Hilfsmitteln – verhindert dokumentierte Kühlkette Rückfragen, Retaxationen und Folgekosten. Prävention im Quartier entsteht, wenn die Offizin auch im Dunkeln erreichbar bleibt, Routinen trägt und der Notfall schon vor dem Notfall geübt wurde.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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