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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken Nachrichten sind heute Honorar als Basis, Delegation entlastet Teams, Versorgung verlässlich halten
Fixum, Kompetenzraster und Prüfpfade rücken in den Fokus künftiger Beschlüsse
Apotheken-News: Bericht von heute
Die geplante Modernisierung des Produkthaftungsrechts markiert einen Kurswechsel: Künftig sollen nicht nur klassische Sachgüter, sondern auch digitale Erzeugnisse wie Software und KI unter den Produktbegriff fallen; zugleich weitet sich der Kreis möglicher Haftungspflichtiger auf Importeure, Lieferanten und bestimmte Plattformbetreiber, wenn Hersteller außerhalb der EU sitzen oder nicht benannt werden. Politisch erhöht die Union den Druck: Eine Fixums-Erhöhung könne die Grundfinanzierung stabilisieren, PTA-Kompetenzerweiterungen Teams entlasten, beim Rx-Versandhandel werden strengere Leitplanken bis hin zum Verbot ins Spiel gebracht – alles ohne konkrete Gesetzestexte, aber mit klaren Zielbildern. Am Markt legt der deutsche E-Commerce nach schwachen Jahren wieder zu; die großen Plattformen wachsen schneller als der breite Rest, während shop-apotheke.com gemessen am Tempo zu den Aufsteigern zählt und damit die Konzentrationstrends im Handel illustriert. Aus der Forschung kommt ein ungewöhnlicher Frühwarnansatz: Ein geschmacksbasierter Sensor könnte Influenzainfektionen vor Symptombeginn anzeigen, wenn Validierungsstudien Spezifität und Sensitivität belegen und alltagstaugliche Anwendungshinweise Missverständnisse vermeiden. Zusammengenommen entsteht ein Panorama aus wachsenden Nachweispflichten, neu sortierten Zuständigkeiten, verdichtetem Wettbewerb und pragmatischer Prävention – mit Chancen für alle, die Prozesse, Dokumentation und Kommunikation vorausschauend verzahnen.
Erweiterte Produkthaftung trifft digitale Güter, Akteurskreis wächst, Dokumentation entscheidet
Die geplante Reform des Produkthaftungsrechts modernisiert das Haftungssystem grundlegend und setzt eine neue EU-Richtlinie in nationales Recht um. Erstmals werden neben klassischen Sachgütern ausdrücklich auch digitale Produkte wie Software und KI-Systeme in den Produktbegriff aufgenommen. Zugleich weitet der Entwurf den Kreis der Haftungspflichtigen auf Importeure, bestimmte Plattformbetreiber und Lieferanten aus, wenn der eigentliche Hersteller außerhalb der EU sitzt oder nicht benannt wird. Eine Haftungshöchstgrenze ist nicht mehr vorgesehen, und auch reine Datenverluste sollen künftig als ersatzfähiger Schaden gelten. Damit verschiebt sich die Beweis- und Organisationslast in Wertschöpfungsketten spürbar, während das Gesetzgebungsverfahren national gerade erst anläuft.
Im Zentrum steht die Anpassung an Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft und globalisierte Lieferketten, die bisherige Zurechnungslogiken herausfordern. Digitale Komponenten wirken heute funktionsbestimmend, sodass ein Softwarefehler denselben Schaden auslösen kann wie ein materieller Defekt. Der Entwurf reagiert, indem er Fehlerdefinitionen und Schadenstatbestände auf immaterielle Güter erweitert und damit neue Prüf- und Nachweiserfordernisse setzt. Gleichzeitig adressiert er die Realität fragmentierter Märkte, in denen Vertrieb, Hosting und Inverkehrbringen über mehrere Akteure laufen. Wer Produkte in die EU bringt oder Dritte zwischen sich und den Kunden schaltet, rückt damit näher an die Herstellerrolle heran.
Praktisch relevant ist die subsidiäre Lieferantenhaftung, wenn Herkunftsangaben fehlen oder der Hersteller nicht greifbar ist. Dann kann der Lieferant in Anspruch genommen werden, sofern er den upstream-Partner nicht innerhalb einer Frist konkret benennt. Das erhöht den Wert sauberer Stammdaten, belastbarer Lieferantenverträge und revisionssicherer Dokumentation entlang der Kette. Parallel gewinnt die IT-Sicherheit rechtliches Gewicht, weil die Vernichtung oder Beschädigung von Daten als Schaden qualifiziert und der Nachweis ordnungsgemäßer Schutzmaßnahmen haftungsmindernd wirken kann. Wer heute schon Logs, Patchstände und Zugriffskonzepte systematisch führt, verkürzt morgen Streit über Kausalität und Obliegenheiten.
Branchenspezifische Sonderregime bleiben unberührt, etwa die Arzneimittelhaftung nach dem Arzneimittelgesetz, doch angrenzende Bereiche geraten in den Anwendungsbereich. Medizinprodukte, Gesundheits-Apps, Warenwirtschafts- und Schnittstellensoftware fallen je nach Ausgestaltung unter die neuen Regeln, inklusive der Frage, wer im Plattformbetrieb wofür einsteht. Damit verlagert sich Compliance aus Einzelverträgen hin zu einem Governance-Thema, das Einkauf, IT, Qualitätssicherung und Recht gemeinsam tragen müssen. Sinnvoll sind Mindeststandards: Identifizierbarkeit des Herstellers über die gesamte Nutzungsdauer, definierte Update-Pflichten im Vertrag und klare Reaktionszeiten bei Sicherheitslücken. Wo diese Grundlagen fehlen, entsteht Haftungsdiffusion, die im Streitfall teuer wird.
Unternehmerisch lohnt der Blick auf drei Hebel: Erstens die Transparenz der Kette, also eindeutige Hersteller- und Lieferantenbenennung, archivfeste Nachweise und vertragliche Informationsrechte bis zum Ursprung. Zweitens der technische Basisstandard, konkret sichere Entwicklungs- und Betriebsprozesse, dokumentierte Tests und ein Change-Management, das Versionen, Patches und Rückrufwege nachvollziehbar macht. Drittens die vertragliche Absicherung, von Garantiezusagen über Freistellungen bis zu Incident-Klauseln, die Meldepflichten, Datenherausgabe und forensische Kooperation regeln. Wer diese Ebenen zusammenführt, verringert nicht nur Haftungsrisiken, sondern beschleunigt im Ernstfall auch die Sachverhaltsaufklärung und damit die Rückkehr zum Normalbetrieb. Wo Sachverhalt, Kontext und Wirkung so verknüpft sind, wird aus Rechtsänderung ein handhabbarer Rahmen für robuste Entscheidungen.
Wo Pflichten wachsen, wächst der Wert einfacher Regeln: eindeutige Herkunft, prüfbare Technik, klare Reaktionswege.
Opposition fordert Kurskorrektur, Versandverbot für Rx im Gespräch, Fixum-Erhöhung und PTA-Vertretung in Aussicht
Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, hat in einem Interview zentrale Positionen ihrer Fraktion zur Arzneimittelversorgung skizziert. Sie bekräftigte, dass die im Koalitionsvertrag zugesagte Erhöhung des Fixums „definitiv“ umgesetzt werden müsse, um die wirtschaftliche Basis der Versorgungspunkte zu stabilisieren. Parallel stellte sie erweiterte Vertretungsbefugnisse für PTA als Baustein zur Entlastung der Teams in Aussicht, allerdings an klare Qualifikations- und Qualitätssicherungsanforderungen geknüpft. Zudem stellte sie den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich infrage und brachte ein mögliches Verbot ins Gespräch. In der Darstellung blieb sie auf der Ebene politischer Leitplanken, ohne bereits konkrete Gesetzesformulierungen zu nennen. Konkrete Zeitpläne nannte sie nicht, sie verwies auf die üblichen Verfahrensschritte von Referentenentwurf, Anhörung und parlamentarischer Beratung.
Borchardt ordnete die Honorarfrage als strukturelles Thema ein, das nicht über befristete Zuschläge oder Einzelprogramme gelöst werden könne. Eine planbare Fixum-Erhöhung soll nach ihrer Darstellung die Basisfinanzierung verlässlich machen und Investitionen in Personal, Technik, Lagerhaltung und Notfallvorsorge erleichtern. Als Belastungsfaktoren nannte sie gestiegene Energie- und Mietkosten, anhaltende Lieferengpässe, hohe Dokumentationspflichten und eine Retaxpraxis, die Liquidität binden kann. Im Raum steht damit ein klassischer Zielkonflikt zwischen fiskalischen Spielräumen und der Erwartung, wohnortnahe Strukturen dauerhaft zu sichern. Borchardt verwies darauf, dass die Debatte faktenbasiert geführt werden müsse und belegbare Wirkungen honorarpolitischer Schritte zu berücksichtigen seien. Als Erfolgskriterium benannte sie Verlässlichkeit im Alltag: weniger ungeplante Schließtage, stabile Öffnungszeiten und kürzere Wiederanlaufzeiten nach Störungen.
Zur Vertretungsbefugnis von PTA stellte Borchardt den Entlastungsgedanken in den Vordergrund, ohne die Aufsichtsfunktion der Apothekenleitung zu relativieren. Diskutiert werden modulare Fortbildungsnachweise und Kompetenzraster, die standardisierte Routineprozesse von risikobehafteten Tätigkeiten trennen. Erforderlich wären eindeutige Eskalationspfade, revisionssichere Dokumentation, einheitliche Prüfkataloge und klare Haftungszuordnungen, damit der Umfang der Delegation nachvollziehbar bleibt. Begleitend genannt werden Prüf- und Auditmechanismen, um Qualität in der Fläche zu sichern und regionale Unterschiede zu vermeiden. Die Sprecherin plädierte in diesem Zusammenhang für eine Sprache der „klaren Zuständigkeiten“ statt einer Absenkung von Standards. Zielbild ist ein Berufsalltag, in dem Qualifikation sichtbar ist und Patientensicherheit durch klare Zuständigkeiten gestützt wird.
Besonders umstritten bleibt der Rx-Versandhandel. Befürworter strengerer Regeln verweisen auf Gleichpreisigkeit, Arzneimitteltherapiesicherheit und die Rolle wohnortnaher Beratung als Gründe, den Vertrieb verschreibungspflichtiger Arzneimittel auf Präsenzstrukturen zu konzentrieren. Zwischen einem Totalverbot und dem Status quo werden in Fachkreisen auch Zwischenmodelle diskutiert, etwa engere Leitplanken, zusätzliche Transparenz- und Beratungspflichten, strengere Rezeptvalidierungsvorgaben und Sanktionsmechanismen bei Regelverstößen. Relevanz erhält die Frage durch europarechtliche Rahmenbedingungen und bestehende grenzüberschreitende Geschäftsmodelle, die in eine Folgenabschätzung einzubeziehen wären. Die Argumentationslinien reichen von Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit bis zu Wettbewerbs- und Binnenmarktaspekten. Flankierend werden in Fachkreisen Evaluationspflichten, strengere Ident- und Rezeptprüfungen sowie Transparenz über Beratungsleistungen diskutiert.
Im Gesamtbild ergeben die genannten Positionen die Skizze einer Kurskorrektur mit drei Achsen: Basisstabilisierung durch Honorar, Entlastung über definierte Delegation und Vertriebsregeln zur Sicherung von Qualitätszielen. Der weitere Prozess wird durch Ressortabstimmung, Haushaltslage und Parlamentsmehrheiten geprägt, flankiert von Anhörungen, Verbände-Statements und Gutachten zu Kosten- und Versorgungsfolgen. Realistisch erscheint eine stufenweise Umsetzung in Bausteinen statt einer großen Reform aus einem Guss, da Eingriffe in Vergütung, Qualifikationspfade und Vertrieb jeweils eigenständige Gesetzgebungslinien erfordern. Kurzfristige Einzelelemente könnten als „Vorzieheffekte“ wirken, während komplexere Anpassungen längere Beratungen und Übergangsfristen benötigen. Ob einzelne Maßnahmen messbare Verbesserungen bringen, hängt an konkreten Ausgestaltungen und der Vollzugstiefe. Begleitendes Monitoring könnte auf Indikatoren wie Erreichbarkeit, Wegezeiten, Beratungsqualität, Arzneimitteltherapiesicherheit und Wirtschaftlichkeit setzen.
Dort, wo politische Linien neu verhandelt werden, entstehen Fenster für Anpassungen, die Versorgungsalltag, Patientenerwartungen und Finanzierbarkeit enger verzahnen. Je klarer Ziele, Instrumente und Folgewirkungen dokumentiert sind, desto höher fällt die Akzeptanz auch bei kontroversen Weichenstellungen aus.
Onlinehandel wächst, Shop Apotheke steigt auf, Markt konzentriert sich
Nach einer gemeinsamen Untersuchung des EHI Retail Institute und des Datenanbieters ECDB hat der deutsche Onlinehandel 2024 wieder zugelegt und erstmals seit 2021 ein Umsatzplus verzeichnet. In diesem Umfeld gehört die Plattform shop-apotheke.com des Redcare-Konzerns zu den zehn stärksten Aufsteigern gemessen am Wachstumstempo. Gemeldet wurden für 2024 rund 1,01 Milliarden Euro Umsatz und damit ein Zuwachs von 29,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In der Liste der größten Verkaufskanäle liegt das Unternehmen nach relativer Dynamik hinter rewe.de und vor mehreren etablierten Generalisten. An der Spitze des Marktes bleiben die sehr großen Plattformen, darunter amazon.de, otto.de und zalando.de. Die Studie ordnet die Entwicklung in ein Umfeld ein, das nach einem schwächeren Vorjahr wieder in den Expansionsmodus dreht.
Parallel dazu zeigen die Autoren eine zunehmende Konzentration im E-Commerce: Die Top-10-Anbieter wachsen deutlich schneller als der breite Rest des Feldes. Für die 1000 umsatzstärksten Shops insgesamt wird ein nominales Plus von 3,8 Prozent ausgewiesen, während die ersten zehn in Summe um rund acht Prozent zulegen. Diese Spreizung deutet auf Skaleneffekte, hohe Marketingreichweiten und dichte Logistiknetze als Treiber hin. Neue Wettbewerber können dennoch punktuell Terrain gewinnen, etwa wenn sie mit aggressiven Preismodellen oder Social-Commerce-Mechaniken arbeiten. Sichtbar wurde das beispielsweise bei internationalen Playern, die 2024 in Ranglisten deutlich vorrückten. Für den Gesamtmarkt folgt daraus ein Spannungsfeld aus Preisdruck und Serviceerwartungen.
Auf der Ebene einzelner Verticals werden Verschiebungen anhand differenzierter Warenkörbe und Wiederkaufraten sichtbar. Anbieter mit hohem Stammkundenanteil und klaren Sortimentsprofilen können Wachstum auch in Phasen schwächerer Konsumlaune halten. Dazu zählen Sortimente des täglichen Bedarfs, Pflege- und Gesundheitsartikel sowie Drogeriewaren, die sich gut für planbare Einkaufszyklen und Abo-Modelle eignen. Gleichzeitig bleibt die Abhängigkeit von Suchmaschinen- und Marktplatzökosystemen hoch, was die Kosten der Neukundengewinnung beeinflusst. Investitionen in eigene Apps, CRM und Bindungsprogramme sollen diese Abhängigkeit abfedern. Die Studie verweist insgesamt auf eine Professionalisierung der Datennutzung entlang des gesamten Trichters.
Im Marktplatzsegment verschärft sich der Wettbewerb zusätzlich durch den Eintritt weiterer internationaler Plattformen. Während die Platzhirsche ihre Positionen behaupten, entstehen durch neue Anbieter kurzfristige Nachfrageverschiebungen. Händler stehen vor der Entscheidung, Reichweite über Marktplätze zuzukaufen oder die eigene Direkt-zu-Kunde-Infrastruktur auszubauen. Operativ rücken Fulfillment-Qualität, Retourensteuerung und Zustellzuverlässigkeit noch stärker in den Mittelpunkt, weil sie unmittelbar auf Conversion und Wiederkauf wirken. Gleichzeitig bleibt die Regulatorik ein Faktor, etwa bei Produktsicherheit, Preisangaben oder Verbraucherrechten. Die Balance zwischen Tempo, Sortimentstiefe und Compliance entscheidet damit über die Nachhaltigkeit von Wachstum.
Für das laufende Jahr rechnen die Studienautoren mit einer leichten Beschleunigung des nominalen Umsatzwachstums im Long-Tail, während die großen Anbieter ihr Niveau halten sollen. Unverändert gilt: Je stärker die Kundenerfahrung über Preis hinaus differenziert wird, desto robuster zeigt sich die Entwicklung in wechselhaften Konjunkturphasen. Datengetriebene Prognosen, flexible Beschaffung und belastbare Logistikpfade reduzieren Volatilität im Tagesgeschäft. Gleichzeitig bleibt die Frage der Profitabilität zentral, da Werbekosten und Frachtpreise in Zyklen schwanken. In Summe zeichnet die Untersuchung ein Bild eines Marktes, der wieder wächst, sich aber weiter polarisiert. Die kommenden Quartale werden zeigen, wie stabil die jüngste Erholung trägt und wo temporäre Effekte auslaufen.
Wo Nachfrage, Sortimentsprofil und Lieferleistung zusammenspielen, stabilisieren sich wiederkehrende Umsätze; dort, wo diese Kette Lücken aufweist, bleibt Wachstum anfällig für Kosten- und Algorithmusänderungen. Übergänge zwischen Plattform-, Marken- und Direktkanälen werden zur strategischen Stellschraube für die nächsten Planungsrunden.
Präsymptomatische Grippediagnostik per Geschmack, sensorische Spaltung setzt Thymol frei, Validierung und Einsatzperspektiven
Ein Forschungsteam hat ein Sensormolekül vorgestellt, das präsymptomatische Influenzainfektionen ohne Labor erkennt, indem es den Geschmackssinn nutzt. Grundlage ist ein Konjugat aus einer modifizierten N-Acetylneuraminsäure und Thymol, das durch virale Neuraminidase gespalten wird. Wird das Konjugat im Speichel exponiert und liegt Influenza vor, entsteht freies Thymol und damit ein klar wahrnehmbarer Geschmackseindruck. Der Ansatz zielt darauf, Ansteckungsphasen vor Symptombeginn zu identifizieren, wenn klassische Schnelltests noch negativ sind. Als Anwendungsformen werden orodispersible Filme, Kaugummis oder Lutscher diskutiert, die ohne Geräte zu Hause einsetzbar wären.
Mechanistisch adressiert das Molekül die Substrattasche der viralen Neuraminidase und nutzt eine O-Methyl-Substitution, um die Spaltbarkeit gezielt zu erhöhen. In Vergleichstests zeigte sich eine funktionelle Selektivität gegenüber bakteriellen Neuraminidasen, die ähnliche, aber strukturell abweichende Binderegionen aufweisen. In Speichelproben mit klinisch relevanter Enzymaktivität wurde nach kurzer Inkubation freies Thymol detektiert, die Geschmacksschwelle liegt im niedrigen ppb-Bereich. Ergänzend wurden Stabilität im Speichelmilieu und fehlende Zytotoxizität in Zellkulturen gezeigt, was die Formulierungsarbeit erleichtert. Entscheidend bleibt dennoch die robuste Reproduzierbarkeit über Populationen und Viruslinien hinweg.
In der praktischen Umsetzung stellen sich Fragen zur Sensitivität in sehr frühen Infektionsfenstern und zur Spezifität bei gemischten oralen Mikrobiomen. Falschpositive könnten entstehen, wenn andere Speichelkomponenten die Freisetzung beeinflussen oder wenn Aromaträger den Grundgeschmack überdecken. Falschnegative sind möglich, wenn Viruslast und Enzymaktivität unter der Detektionsschwelle liegen oder wenn zeitnah gegessen, getrunken oder geputzt wurde. Daher sind standardisierte Anwendungshinweise nötig: Nüchternfenster, definierte Kau- oder Lutschdauer, Wartezeit bis zur Auswertung und Wiederholungstests nach einigen Stunden. Ein begleitendes Protokoll zur Selbstdokumentation würde die Aussagekraft im Alltag erhöhen.
Regulatorisch bewegt sich der Ansatz im Grenzbereich zwischen Lifestyle-Screening und In-vitro-Diagnostikum, sobald gesundheitsrelevante Entscheidungen betroffen sind. Für eine Zulassung als Test wären Validierungsstudien mit prospektiven Kohorten, Vergleich gegen PCR-Referenz und definierte Leistungskennzahlen erforderlich. Zudem sind Aufklärungstexte zentral: Ein positiver Geschmackseindruck ersetzt nicht die ärztliche Diagnose, sondern triggert Isolations-, Test- und Kontaktregeln. Für Populationen mit hohem Risiko – etwa Pflegeumfelder oder Haushalte mit vulnerablen Personen – könnte ein solches Screening die Zeit bis zu Schutzmaßnahmen verkürzen. Gleichzeitig gilt es, übermäßige Sicherheit zu vermeiden, wenn das Ergebnis ausbleibt oder uneindeutig ist.
Öffentliche Gesundheit profitiert, wenn präsymptomatische Übertragungen früher erkannt und Ketten unterbrochen werden können, ohne die Systeme mit Fehlalarmen zu überlasten. Dafür braucht es klare Kommunikationslinien: Was tun bei positivem Geschmackssignal, ab wann nachtesten, wann PCR veranlassen. In Versorgungspfaden lässt sich der Sensor als ergänzendes Frühwarnsignal denken, nicht als Ersatz bewährter Verfahren. Perspektivisch eröffnen sich Spielräume für Multiplex-Sensorik gegen weitere respiratorische Erreger, sofern Substratspezifitäten trennscharf abgebildet werden. Die Brücke zur Praxis schlagen einfache, bezahlbare Darreichungen und eine Auswertung, die Menschen intuitiv verstehen.
Wo präsymptomatische Erkennung und nachvollziehbare Handlungsanweisungen zusammenfallen, kann Prävention an Tempo gewinnen; je konsistenter Anwendung, Auswertung und Kommunikation abgestimmt sind, desto höher die Alltagstauglichkeit.
Vier Entwicklungen zeichnen heute ein klares Bild davon, wie Regulierung, Politik, Markt und Forschung ineinandergreifen: Die geplante Reform der Produkthaftung verlagert Verantwortung in Lieferketten und bezieht Software sowie KI ausdrücklich ein; die Opposition skizziert Leitplanken von Fixum bis Rx-Versand und setzt damit Signale für kommende Debatten; im Onlinehandel verdichten sich Umsätze auf wenige Plattformen, während einzelne Verticals – darunter Gesundheitsartikel – überdurchschnittlich wachsen; parallel zeigt ein sensorischer Ansatz zur präsymptomatischen Grippediagnostik, wie niedrigschwellige Technik Prävention beschleunigen könnte, sofern Validierung und Kommunikation Schritt halten.
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