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  • 04.09.2025 – Apotheken Nachrichten ordnen Vorsorge, übersetzen Beschlüsse, führen Alltag sicher
    04.09.2025 – Apotheken Nachrichten ordnen Vorsorge, übersetzen Beschlüsse, führen Alltag sicher
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Vier Linien, ein Ziel: Testament statt Streit, Ausschussarbeit in Umsetzung, Lausbefall ohne Stigma sicher lösen, Vorhofflimmern mit Schu...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken Nachrichten ordnen Vorsorge, übersetzen Beschlüsse, führen Alltag sicher

 

Vier Linien für die Offizin: Testament klären, Ausschussarbeit nachhalten, Läuse pragmatisch lösen, Vorhofflimmern geschützt begleiten

Apotheken-News: Bericht von heute

Wer ohne Kinder lebt, verlässt sich oft auf die Ehe – doch die gesetzliche Erbfolge verteilt den Nachlass häufiger, als vielen lieb ist: Eltern, Geschwister oder Großeltern können mit erben; Pflichtteile bleiben auch bei Testamenten. Wer Frieden will, regelt jetzt: notariell, passend zum Güterstand, mit Liquiditätsplan für Pflichtteile. Parallel wirken Beschlüsse des Deutschen Apothekertags erst, wenn Ausschüsse sie in Handwerk übersetzen. Hier gewinnt, wer quartalsweise nachhält, was in der Offizin ankommt – Dokumentation, Botendienst, Schnittstellen zur Praxis – und Rückmeldungen mit belastbaren Beispielen liefert. Biologie erinnert uns, warum Läuse mehr sind als Peinlichkeit: Kopf- und Kleiderläuse nutzen Nähe und Textilien; Prävention heißt korrekt behandeln, Textilien rotieren, Stigma vermeiden und bei Fieber ärztlich denken. Und das Herz? Vorhofflimmern verlangt erst Schutz vor Gerinnseln, dann Taktführung: konsequente Antikoagulation, klare Regeln bei vergessenen Dosen, Interaktionen im Blick, Ablation als Option – ohne vorschnelles Absetzen des Schutzes. Vier Themen, ein Praxisrahmen: Regeln klären, Wege ordnen, Hygiene greifbar machen, Rhythmus führen – damit Alltag verlässlich bleibt.

 

Erbquote überrascht, Testament schafft Klarheit, Offizin stärkt Vorsorge

Viele kinderlose Paare sind überzeugt, der gesamte Nachlass falle automatisch an den überlebenden Ehepartner. Das klingt tröstlich – ist nach der gesetzlichen Erbfolge jedoch häufig falsch. Ohne ausdrückliche Verfügung können Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen oder sogar Großeltern mit am Tisch sitzen. Das Ergebnis: geteilte Erbmasse, unsichere Liquidität, Konflikte in einer Phase, in der eigentlich Ruhe gebraucht wird. Wer seine Partnerin oder seinen Partner wirklich absichern will, braucht daher kein Bauchgefühl, sondern eine klare, formwirksame Regel: Testament oder Erbvertrag – am besten notariell, abgestimmt auf den Güterstand.

Gesetzlich gilt: Der überlebende Ehegatte ist nicht automatisch Alleinerbe. In der Zugewinngemeinschaft addiert sich neben dem eigentlichen Erbteil ein pauschaler Zugewinnausgleich; bei Gütertrennung fehlt dieser, bei Gütergemeinschaft gelten eigene Quoten. Entscheidend ist, ob Verwandte der 1. Ordnung (Kinder/Kindeskinder) oder – bei Kinderlosigkeit – der 2. Ordnung (Eltern, Geschwister und deren Nachkommen) sowie Großeltern leben. Ohne Verfügung kann der überlebende Partner damit trotz Ehe nicht frei über Haus, Konto oder Praxisanteile verfügen. Selbst ein gemeinsames „Wir erben uns gegenseitig“-Testament schützt nicht vollständig vor Ansprüchen: Pflichtteilsrechte (Geldansprüche in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils) bleiben für bestimmte Angehörige bestehen. All das ist kein Randthema – es entscheidet darüber, ob der Lebensstandard, die Wohnung und die Planungen der Hinterbliebenen halten.

Was tun? Zuerst Klarheit über den Güterstand schaffen (Zugewinngemeinschaft ist der Regelfall, aber nicht immer). Dann gemeinsam prüfen, welches Instrument passt: Berliner Testament, Erbvertrag, Vermächtnisse, Vor- und Nacherbschaft, Pflichtteilsstrafklauseln – und ob eine Vollmacht „über den Tod hinaus“ sinnvoll ist, damit Zahlungen, Konten und Verträge handlungsfähig bleiben. Wer Kinderlosigkeit mit lebenden Eltern/Geschwistern kombiniert, sollte Pflichtteile aktiv einplanen (Liquiditätsvorsorge, z. B. über Lebensversicherung oder Bankguthaben) und gegebenenfalls Ausgleichsgedanken transparent machen, damit niemand überrascht wird. Wichtig ist auch die Reihenfolge der Dokumente: Testament/Erbvertrag regeln den Nachlass; Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung regeln Stellvertretung und medizinische Entscheidungen zu Lebzeiten; Banken und Versicherer wollen oft eigene Formulare sehen. Gute Gestaltung heißt, diese Ebenen zusammenzuführen – rechtlich sauber, praktisch handhabbar.

Und die Offizin? Apothekerinnen und Apotheker sind keine Nachlassjuristen – aber sie sind oft die ersten, die der Tod eines Menschen erreicht. Genau hier entsteht Verantwortung in kleinen, sehr konkreten Schritten. Erstens: Vertraulichkeit bleibt auch post mortem bestehen. Auskünfte zur Medikation, zu Rezepten oder Kundenkonten werden nur erteilt, wenn eine eindeutige Rechtsgrundlage vorliegt (z. B. Erbschein, notariell beglaubigte Vollmacht mit Fortgeltung über den Tod hinaus) – oder wenn der Verstorbene eine schriftliche Freigabe hinterlassen hat. Ohne diese Nachweise gilt: zuhören und trösten ja, Details zur Arzneitherapie nein. Zweitens: Offene Rezepte und Wiederholungsverordnungen sind keine „Ansprüche“, die automatisch auf Angehörige übergehen. Elektronische Verordnungen und Papierrezepte sind personenbezogen; eine Abgabe „auf Vorrat“ an Dritte ist ausgeschlossen. Drittens: Restbestände an Arzneimitteln gehören nicht in fremde Hände. Haltbares ohne Rezeptpflicht kann – wenn überhaupt – fachgerecht entsorgt werden; Rezeptpflichtiges und insbesondere Betäubungsmittel dürfen weder weitergegeben noch „aufgebraucht“ werden, sondern sind sicher zu vernichten bzw. der Entsorgungsberatung der Apotheke zuzuführen. Die Offizin erklärt ruhig das Vorgehen, nimmt nichts in den Warenkreislauf zurück und weist auf lokale Entsorgungswege hin.

Viertens: Medikationssicherheit im Umfeld. Hinterbliebene pflegen häufig mit Angehörigen denselben Arznei-Haushalt (Schubladen, Dosierer, Kühlschrank). Hier hilft eine kurze, respektvolle Checkliste: Alles des Verstorbenen separieren, Dosierhilfen leeren, Kühlpflichtiges prüfen, Kinder/Haustiere schützen, gefährdete Stoffe (Opioide, Antikoagulanzien, Psychopharmaka, Insuline) zuerst sichern. Fünftens: Kommunikation entlastet. Eine stille Karte mit Ansprechpartnern, Entsorgungsweg und Hinweis auf Beratungszeiten wirkt oft mehr als jedes lange Gespräch – besonders, wenn Rechtsdokumente erst noch beschafft werden müssen.

Für Paare ohne Kinder lässt sich aus alledem eine doppelte Lehre ziehen. Privat: Ohne Testament entscheidet das Gesetz oft gegen die gelebte Partnerschaft – wer den Menschen an seiner Seite absichern will, regelt. Beruflich: Die Apotheke bleibt nahe an den Menschen, aber strikt in der Schweigepflicht. Sie schützt Angehörige vor Fehlgriffen, erklärt das „Warum“ hinter formalen Grenzen und macht greifbar, was in der Ausnahmesituation zu tun ist. Das ist weder trocken noch juristisch, sondern menschlich und präzise: Klarheit schaffen, Missverständnisse vermeiden, Risiken wegnehmen – und leise dafür sorgen, dass aus einem schweren Tag nicht noch ein gefährlicher wird.

 
 

 

Vier Linien, ein Takt: Vorsorge ordnet Besitz statt Streit; Standespolitik übersetzt Beschlüsse in gelebte Praxis; Parasitenbiologie erklärt, warum Nähe Krankheiten trägt; Kardiologie führt Risiko und Alltag zusammen. Aus Recht wird Ruhe, aus Gremienarbeit wird Werkzeug, aus Hygiene wird Prävention, aus Herzrhythmus wird Führung. Der rote Faden heißt: Klar regeln, nah begleiten, Wirkung messen – in kleinen, wiederholbaren Schritten, die auch an langen Tagen halten.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wir führen Wege so, dass Entscheidungen standhalten und Menschen sich sicher fühlen. Aus klaren Regeln, ruhiger Sprache und verlässlichen Routinen entsteht Versorgung, die trägt.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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