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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
Rezeptfälschungen nehmen trotz E-Rezept zu, weil Betrüger gezielt auf teure Präparate wie Ozempic oder Krebsmedikamente setzen, während das Bayerische LKA von einer steigenden Zahl an Fällen berichtet und die Bayerische Landesapothekerkammer betont, dass es keinen hundertprozentigen Schutz gibt, zugleich werden Apotheken durch Zwangsbevorratung mit Rivaroxaban-Generika belastet, die wenige Tage nach Lieferung drastisch an Wert verlieren, wodurch Lagerwertverluste entstehen, die allein die Offizin trifft, während im Alltag Lieferengpässe durch Stückeln gelöst werden, das zwar rechtlich geregelt, aber hoch bürokratisch ist und Apotheken bei Fehlern in Dokumentation und Zuzahlung erhebliche Retaxationsrisiken beschert, parallel verschärft sich in Mecklenburg-Vorpommern ein Ehec-Ausbruch mit mehreren Kindern auf Intensivstation, dessen Quelle unklar bleibt, und damit zeigt sich, wie Apotheken zwischen Betrug, Preisdruck, Engpasslogik und Infektionsprävention gefordert sind, ihre Rolle als Versorger, Aufklärer und ökonomisch abgesicherte Betriebe zugleich wahrzunehmen.
Wer gehofft hatte, mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen werde auch das Kapitel gefälschter Verordnungen endgültig geschlossen, sieht sich getäuscht. Das E-Rezept, politisch als technischer Meilenstein gefeiert, erweist sich als Fortschritt mit Restlücken. Die Bayerische Landesapothekerkammer stellt nüchtern fest: „Kein vollkommenen Schutz“ gegen Fälschungen. Das Landeskriminalamt bestätigt eine Zunahme solcher Fälle in den vergangenen Jahren. Für Apotheken heißt das: Sie stehen weiterhin im Spannungsfeld zwischen medizinischer Verantwortung, betrieblicher Stabilität und krimineller Kreativität.
Das Bayerische LKA spricht von einem deutlichen Anstieg, selbst wenn exakte Statistiken fehlen. Es reicht ein Blick auf die bevorzugten Zielgruppen der Täter: Lifestyle-Medikamente, deren Nachfrage im Netz explodiert, teure Onkologika, deren Einzelpackungen einen fünfstelligen Warenwert erreichen können, und Substanzen mit Suchtpotenzial. Für Betrüger ist das ein attraktives Feld, für Apotheken dagegen ein Risiko, das im Alltag kaum zu kalkulieren ist. Die Polizei berichtete zuletzt von einem 18-Jährigen, der mit einem gefälschten Rezept in München aufflog und Ermittler auf die Spur von Hintermännern in Hannover und Mannheim brachte. Solche Fälle zeigen: Es handelt sich nicht um Einzeltaten, sondern um ein professionelles Muster mit bundesweiten Bezügen.
Apotheken können sich nicht auf Technik verlassen. Fälschungen auf Papier sind inzwischen so gut, dass selbst erfahrene Mitarbeiter sie kaum erkennen. Digitale Rezepte bieten zwar weniger Angriffsfläche, sind aber nicht unangreifbar. Betrüger nutzen gefälschte Identitäten, manipulierte Datenübertragungen oder kompromittierte Systeme. Die Reaktion der Behörden ist konsequent: Rund 1.000 Apotheken in Bayern wurden mit Warnhinweisen versorgt, in denen typische Merkmale von Fälschungen erläutert werden – etwa unplausible Arztstempel, Fantasienamen oder auffällige Ortsdistanzen. Das Problem: Prävention verlangt Zeit und Aufmerksamkeit, beides knappe Ressourcen im Tagesgeschäft.
Zuspitzend betrachtet zeigt sich, dass Prävention allein nicht reicht. Apotheken sind in einer ökonomischen Zwickmühle: Erkennen sie die Fälschung nicht, drohen Retaxationen durch Krankenkassen. Die Betriebe tragen den Schaden, weil eine ungültige Verordnung keinen Anspruch auf Erstattung begründet. Selbst wenn die Polizei später Täter fasst, bleibt die Apotheke oft auf den Kosten sitzen. Dazu kommen indirekte Schäden: Arbeitszeit für Dokumentation, Gespräche mit Ermittlern, Reputationsrisiken.
Hier gewinnt die Versicherungsebene an Bedeutung. Branchenspezifische Rezeptfälschungs-Policen übernehmen finanzielle Verluste, wenn trotz aller Wachsamkeit Medikamente auf gefälschte Rezepte ausgegeben werden. Retax-Versicherungen sichern dagegen die Rückforderungen der Krankenkassen ab. Für Betreiberinnen und Betreiber folgt daraus die Notwendigkeit, den Versicherungsschutz regelmäßig zu prüfen und an die aktuelle Gefahrenlage anzupassen. Klassische Betriebshaftpflicht oder Inhaltsversicherung decken diese Risiken nicht zuverlässig ab. Ohne maßgeschneiderte Lösungen droht der wirtschaftliche Kollaps durch wenige betrügerische Vorgänge.
Für Apotheken bedeutet das, dass Risikomanagement nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell gedacht werden muss. Sensibilisierung des Teams, interne Prüfprozesse und Kooperation mit den Behörden bilden die erste Verteidigungslinie. Die zweite entsteht durch Policen, die den unvermeidbaren Restschaden abfedern. Beides zusammen schafft Resilienz – und die ist entscheidend, wenn Kriminelle immer besser werden.
Pointiert formuliert bedeutet das: Das E-Rezept ist ein Fortschritt, aber kein Schutzschild. Nur die Kombination aus Mensch, Technik und Versicherung kann Apotheken vor den Folgen professioneller Rezeptfälschung bewahren.
Kaum war der Patentschutz für das bekannte Gerinnungshemmer-Präparat Xarelto gefallen, stand die nächste Belastungsprobe für Apotheken vor der Tür. Hersteller nutzten die rechtlich zulässige Klausel zur Erstbevorratung, um ihre neuen Generika in die Offizinen zu drücken – ob bestellt oder nicht. Auf den ersten Blick wirkt diese Praxis wie eine Absicherung der Versorgung, tatsächlich aber bedeutet sie für viele Betriebe ein wirtschaftliches Risiko, das sich in kürzester Zeit materialisiert. Denn kaum stehen die Packungen in den Regalen, folgen Preissenkungen durch die Industrie. Der Effekt: Lagerwertverluste, die die Apotheken allein schultern müssen.
Das Muster ist bekannt: Pharmaunternehmen sichern sich mit aggressiven Strategien den Markteintritt, die Risiken aber landen bei den Betrieben vor Ort. Dokumentiert ist, dass die Preise für Rivaroxaban-Generika nach wenigen Tagen massiv sanken, was sofort den Wert der eingelagerten Bestände drückte. Apotheken, die keine Möglichkeit haben, diese Mengen kurzfristig umzuschlagen, erleiden Verluste, die sich direkt in der Betriebsbilanz niederschlagen. Während die Industrie mit großem Volumen Marktanteile erobert, bleibt die Offizin auf den Folgekosten sitzen.
Man könnte festhalten, dass hier ein strukturelles Ungleichgewicht herrscht. Hersteller haben durch rechtliche Vorgaben ein Druckmittel in der Hand, das den Wettbewerb verzerrt: Sie können Ware platzieren, Preise senken und ihre Position sichern, während Apotheken zum unfreiwilligen Zwischenlager degradiert werden. Hinzu kommt die Gefahr, dass Krankenkassen über Rabattverträge und Abrechnungsvorgaben zusätzlichen Druck ausüben. Wer in dieser Gemengelage nicht strategisch reagiert, riskiert den Verlust von Liquidität und Handlungsfähigkeit.
Für Betreiberinnen und Betreiber folgt daraus, dass sie ihre betriebswirtschaftlichen Prozesse noch genauer auf solche Situationen einstellen müssen. Dokumentation der Lieferungen, rechtliche Prüfung der Erstbevorratung und gezielte Gespräche mit den Großhändlern sind unverzichtbar. Parallel gewinnt auch hier die Versicherungsebene an Gewicht. Zwar decken klassische Inhaltsversicherungen Warenverluste durch Schäden oder Diebstahl ab, nicht aber den Wertverfall durch Preispolitik. Spezialisierte Policen, die sich auf Lagerwertabsicherung konzentrieren, können im Einzelfall sinnvoll sein. Sie mindern zumindest die finanziellen Folgen solcher Preisschocks.
In der Offizin stellt sich jetzt die Frage, wie man Prävention und Absicherung verbinden kann. Operativ bedeutet das, Wareneingänge kritischer zu prüfen, Lagerbestände klein zu halten und in engen Intervallen Bestellungen an die reale Nachfrage anzupassen. Auf juristischer Ebene sind Standesvertretungen gefordert, die Praxis der Zwangsbevorratung kritisch zu hinterfragen und politische Klarstellungen einzufordern. Denn es ist ein Missverhältnis, wenn Apotheken auf der letzten Stufe der Versorgungskette die Hauptlast tragen, während die Industrie kalkuliert, dass Verluste von Betrieben abgefedert werden.
Im Ergebnis zeigt sich deutlich: Was als Instrument zur Versorgungssicherheit gedacht war, kippt in der Praxis ins Gegenteil. Statt Apotheken zu stabilisieren, schwächt die Erstbevorratung ihre ökonomische Basis. Wer die Zukunftsfähigkeit der Offizin sichern will, muss hier an zwei Stellschrauben drehen: einerseits an klareren Regeln, die Missbrauch verhindern, und andererseits an betrieblichen Schutzmechanismen, die wirtschaftliche Einbußen begrenzen. Für Apotheken bedeutet das, sich aktiv gegen solche Risiken zu wappnen, bevor sie existenzielle Folgen entwickeln.
Lieferengpässe sind längst Teil des Alltags in Apotheken. Um die Versorgung dennoch sicherzustellen, hat der Gesetzgeber mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) und den Regelungen im Rahmenvertrag Möglichkeiten geschaffen, flexibler zu reagieren. Dazu gehört das sogenannte Stückeln: das Abgeben mehrerer kleinerer Packungen anstelle der ursprünglich verordneten Größe. Was in der Praxis wie eine pragmatische Lösung wirkt, wirft zahlreiche Detailfragen auf – von der Dokumentation über die Erstattung bis hin zur Zuzahlung.
Ein Arzneimittel gilt offiziell als nicht lieferbar, wenn es trotz zweier unterschiedlicher Verfügbarkeitsanfragen beim vollversorgenden Großhandel nicht beschafft werden kann. Wird eine Apotheke nur von einem Großhändler beliefert, genügt eine Anfrage. Erst wenn diese Hürde genommen ist, darf die Apotheke Alternativen nutzen. Hier beginnt die Logik des Stückelns: Statt einer Packung zu 100 Tabletten können etwa zwei Packungen à 50 oder auch eine Kombination aus 50er- und 20er-Packungen abgegeben werden, solange die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird. Arztrücksprache ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Komplex wird es, wenn unterschiedliche Wirkstärken ins Spiel kommen. Hat die verordnete Packung eine Stärke, die nicht lieferbar ist, und existieren Rabattverträge, sind diese vorrangig zu berücksichtigen. Erst wenn auch das nicht funktioniert, greifen die allgemeinen Austauschregeln des § 129 Absatz 2a SGB V. In solchen Fällen sind pharmazeutische Bedenken das entscheidende Instrument. Sie ermöglichen es der Apotheke, im Einzelfall einen Austausch zu umgehen, wenn dieser aus medizinischen oder praktischen Gründen unvertretbar erscheint.
Wer es kritisch zuspitzt, erkennt, dass Stückeln zwar die Versorgung sichert, aber zugleich neue bürokratische Hürden aufbaut. Denn jede Abweichung von der Verordnung erfordert eine präzise Dokumentation. Beim E-Rezept muss der Schlüssel 13 gesetzt und signiert werden, bei Papierrezepten ist das Sonderkennzeichen 02567024 mit dem passenden Faktor einzutragen. Fehler an dieser Stelle führen fast zwangsläufig zu Retaxationen – und genau das ist der Punkt, an dem Apotheken zusätzliche Risiken tragen.
Ein weiteres Spannungsfeld eröffnet die Zuzahlung. Grundsätzlich soll sie sich an der für die Versicherten günstigsten Variante orientieren. Das bedeutet: Wenn theoretisch ein zuzahlungsfreies Präparat verfügbar ist, darf den Patienten keine Zuzahlung auferlegt werden – auch dann nicht, wenn die tatsächlich abgegebene Variante eigentlich zuzahlungspflichtig wäre. GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband haben diese Praxis ausdrücklich bestätigt. Für die Apotheken bedeutet das zusätzliche Prüfpflichten, um sicherzustellen, dass Versicherte nicht mehr zahlen, als sie müssten.
In der Beratungspraxis zeigt sich damit ein doppeltes Problem. Einerseits erwarten Patientinnen und Patienten eine schnelle, unkomplizierte Lösung, wenn ihre Medikamente nicht lieferbar sind. Andererseits erfordert das Stückeln von Apotheken ein hohes Maß an Detailwissen, Dokumentation und Risikomanagement. Denn wird bei der Abrechnung ein Fehler gemacht, trägt die Offizin die ökonomische Konsequenz. Versicherungen können an diesem Punkt eine flankierende Rolle spielen, insbesondere Retax-Versicherungen, die ungerechtfertigte Rückforderungen abfedern. Ohne diese Absicherung können sich vermeintlich kleine Formfehler zu erheblichen finanziellen Belastungen entwickeln.
Im Ergebnis zeigt sich deutlich: Stückeln ist mehr als ein pragmatischer Kniff, es ist ein Balanceakt zwischen Versorgungssicherheit, bürokratischer Pflichterfüllung und ökonomischem Risiko. Apotheken müssen dieses Instrument beherrschen, dürfen es aber nicht unterschätzen. Die Versorgung gelingt nur, wenn rechtliche Vorgaben, Dokumentationspflichten und wirtschaftliche Absicherung Hand in Hand gehen.
Wenn innerhalb weniger Tage mehrere Kinder mit schweren Nierenfunktionsstörungen auf Intensivstationen liegen, schrillen bei Behörden und Ärzten die Alarmglocken. In Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Zahl der bestätigten Ehec-Infektionen rapide erhöht: Zwölf Fälle, zehn davon bei Kindern und Jugendlichen, mehrere mit hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS). Eine Erkrankung, die sonst selten ist, tritt hier gehäuft und in teils lebensbedrohlichen Verläufen auf. Die Uniklinik Rostock meldet ein einjähriges Kind im kritischen, aber stabilisierten Zustand, während weitere kleine Patienten an Dialysegeräten angeschlossen sind.
Die Dimension geht über Einzelfälle hinaus. Normalerweise werden in Mecklenburg-Vorpommern ein bis zwei HUS-Fälle pro Jahr registriert. Jetzt liegen binnen kurzer Zeit fünf Kinder mit dieser Komplikation vor. Experten des Landesamts für Gesundheit und Soziales (Lagus) sprechen von einem Ausbruchsgeschehen, dessen Quelle bislang unklar bleibt. Lebensmitteluntersuchungen, Abfragen zu Tierkontakten und Einkaufsgewohnheiten laufen – bislang ohne klares Muster. Gurken-Chargen wurden negativ getestet, Rohmilch als Ursache ausgeschlossen. Der Vergleich mit der Suche nach der Nadel im Heuhaufen verdeutlicht die Schwierigkeit.
Operativ heißt das für die Gesundheitsbehörden, mit epidemiologischer Kleinarbeit voranzukommen. Jeder betroffene Haushalt wird detailliert befragt, Essgewohnheiten werden protokolliert, Lieferketten verfolgt. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei erstellt Matrizen, die die einzelnen Konsummuster erfassen. Doch bislang finden sich keine Übereinstimmungen, die einen eindeutigen Übertragungsweg erklären könnten. Parallel dazu steigen die Fallzahlen bundesweit: Mehr als 3.600 Infektionen seit Jahresbeginn, im Vorjahr über 4.500, Tendenz weiter hoch.
Wer es kritisch zuspitzt, erkennt, dass die Dynamik von Ehec-Ausbrüchen auch eine Botschaft für das Gesundheitssystem enthält: Prävention und Früherkennung sind entscheidend, weil die Erkrankung bereits bei geringer Bakterienzahl ausgelöst wird und schnell schwere Folgen haben kann. Für Apotheken bedeutet das, dass ihre Rolle in der Gesundheitsaufklärung nicht unterschätzt werden darf. Viele Eltern suchen zunächst Rat vor Ort, wenn Kinder Durchfälle oder Erbrechen entwickeln. Hinweise auf mögliche Ehec-Infektionen, die Empfehlung zur ärztlichen Abklärung und der Hinweis auf Hygienemaßnahmen im Haushalt sind kleine Schritte, die große Wirkung entfalten können.
Insgesamt entsteht so ein Bild, das weit über Mecklenburg-Vorpommern hinausreicht. Ehec-Erreger verbreiten sich nicht nur über Lebensmittel, sondern auch von Mensch zu Mensch, etwa durch Schmierinfektionen. Das macht jeden Fall zu einer potenziellen Gefahr für weitere Ansteckungen. Dass die betroffenen Kinder aus verschiedenen Bundesländern stammen, verstärkt den Eindruck eines länderübergreifenden Risikos. Pointiert formuliert bedeutet das: Hier zeigt sich, wie verwundbar unser Versorgungssystem bei zoonotischen Infektionen bleibt – trotz moderner Diagnostik, Meldepflicht und Krisenplänen.
Für Betreiberinnen und Betreiber folgt daraus die Verantwortung, nicht nur die eigene Apotheke als reinen Versorgungsort zu sehen, sondern auch als Schnittstelle der Aufklärung. Informationsmaterialien, Schulung des Personals für Beratungsgespräche und die Sensibilisierung für Warnzeichen sind Maßnahmen, die sich im Alltag auszahlen. Denn wenn Apotheken in der Fläche Eltern frühzeitig auf die Schwere einer möglichen Infektion hinweisen, kann das die medizinische Versorgung entlasten und Komplikationen verhindern.
Vier Entwicklungen verdeutlichen, wie Apotheken gleichzeitig ökonomische, rechtliche und gesundheitliche Risiken tragen: Rezeptfälschungen bleiben trotz E-Rezept eine Bedrohung, weil Betrüger gezielt auf teure Arzneimittel zielen und Retaxationen drohen; Rivaroxaban zeigt, wie Hersteller durch Erstbevorratung Betriebe mit Lagerwertverlusten belasten; Stückeln erweist sich als unverzichtbare Versorgungsstrategie, die aber durch Dokumentationspflichten und Zuzahlungslogik hohe Risiken birgt; der Ehec-Ausbruch mit mehreren Kindern auf Intensivstation zeigt, wie Apotheken in Beratung und Prävention eine Schlüsselrolle spielen.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Denn Rezeptfälschungen, Preisdruck und Infektionsrisiken zeigen, wie verletzlich die Versorgungskette ist. Nur wenn Apotheken Aufmerksamkeit, betriebswirtschaftliche Absicherung und Aufklärung verbinden, entsteht Stabilität. Das macht sie nicht nur zu Leistungserbringern, sondern zu systemischen Schutzfaktoren im Gesundheitswesen.
Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell
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