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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
Vier Themenlinien prägen die aktuelle Agenda: Recht, Fortbildung, Prävention und Forschung. Das Landgericht Göttingen sprach einer heute neunjährigen Klägerin erstmals ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zu, nachdem bei ihrer Geburt schwerste Behandlungsfehler unterlaufen waren. Das Urteil zeigt die Dimension von Arzthaftung und wirft Fragen nach Versicherungsrisiken für Apotheken auf, die mit ähnlichen Haftungslogiken bei Abgabe oder Beratung konfrontiert sind. Parallel strukturiert die Bundesapothekerkammer den Pharmacon Schladming neu: Straffer, kürzer und mit noch mehr Inhalten, um Wissen kompakt und praxisrelevant zu vermitteln. Für Apothekenteams bedeuten diese Entwicklungen, Fortbildung als zentrale Säule zu begreifen. Zugleich rückt die Versorgung in den Blick: Lungenentzündungen präsentieren sich bei Älteren oder Kindern häufig atypisch – mit Bauchschmerzen oder Verwirrtheit statt klassischem Husten. Hier sind Aufklärung und Impfprävention gefragt. Ergänzend verweist die Alzheimerforschung auf Biomarker wie p-tau217, die Früherkennung und Studiengestaltung neu prägen. Zusammen entsteht ein Bild, in dem Apotheken rechtlich, bildend, beratend und forschungsnah Verantwortung tragen.
Das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 14. August 2025 markiert einen juristischen Einschnitt, der weit über die Einzelfallbewertung hinausgeht. Zum ersten Mal hat die Arzthaftungskammer in einem Geburtsschadensverfahren ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zugesprochen – eine Höhe, die bisher in Deutschland nur in sehr wenigen Ausnahmefällen erreicht wurde. Hintergrund war die Geburt eines Mädchens im Jahr 2016, bei der mehrere grobe Fehler seitens der Hebamme und des verantwortlichen Arztes festgestellt wurden. Trotz eindeutiger Anzeichen einer akuten Gefährdung des Kindes unterblieb der dringend gebotene Notkaiserschnitt. Nach der Geburt versäumte das Personal zudem, die Klägerin engmaschig zu überwachen und mit Sauerstoff zu versorgen. Ebenso wurde der spezialisierte neonatologische Notdienst der Universitätsmedizin Göttingen nicht rechtzeitig alarmiert. Die Folgen für das Kind sind schwer und dauerhaft: Es leidet an massiven körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen, ist nicht sprechfähig, nicht in der Lage, selbstständig Nahrung aufzunehmen, und auf lebenslange Rundum-Betreuung angewiesen.
Zuspitzend betrachtet zeigt sich, dass die Entscheidung des Gerichts gleich in mehrfacher Hinsicht Signalwirkung entfaltet. Zum einen wird die Frage der Höhe von Schmerzensgeldbeträgen neu justiert. Bislang bewegten sich selbst bei schwersten Geburtsschäden die Beträge meist im Bereich von 400.000 bis 800.000 Euro. Die Göttinger Kammer hat nun die Schmerzenskala bewusst erweitert – mit der Begründung, dass die Lebensqualität des betroffenen Kindes faktisch auf null reduziert sei und eine lebenslange Betreuung unter hohem körperlichem und seelischem Leid notwendig sei. Zum anderen verdeutlicht der Fall, wie entscheidend funktionierende Strukturen in Kreißsälen sind: Die Kette an Unterlassungen – unterbliebener Notkaiserschnitt, fehlende Sauerstoffgabe, unterlassene Alarmierung des Spezialdienstes – zeigt, dass auch in deutschen Kliniken gravierende organisatorische und menschliche Defizite bestehen können.
Für Apotheken bedeutet das eine indirekte, aber nicht minder bedeutsame Dimension. Geburtsschadensfälle ziehen sich über Jahrzehnte, häufig mit hohen Folgekosten für Eltern, Krankenkassen und Pflegeversicherungen. Die betroffenen Kinder sind in der Regel auf Dauermedikation, spezielle Hilfsmittel und eine intensive pharmazeutische Begleitung angewiesen. Schmerzmittel, Antikonvulsiva, Ernährungslösungen, Hilfsmittel zur Atemtherapie – all das sind Segmente, in denen die Apotheke eine Versorgungsfunktion übernimmt. In der Offizin stellt sich die Aufgabe, die Angehörigen nicht nur mit Medikamenten zu versorgen, sondern auch dauerhaft zu begleiten: mit Beratung zu Wechselwirkungen, zur Lagerung und zur Abrechnung mit Krankenkassen. Gerade bei multimorbiden Kindern mit schwersten Einschränkungen werden die Apothekerinnen und Apotheker zu konstanten Ansprechpartnern der Familien.
Pointiert formuliert bedeutet das: Wo Kliniken im Moment der Geburt versagen, müssen Apotheken in den Jahren und Jahrzehnten danach oft die Versorgungslücken ausgleichen. Die Tragik eines solchen Falls spiegelt sich also auch in der Offizin wider – dort, wo Eltern mit ihren Sorgen und ihrem organisatorischen Druck regelmäßig auftauchen. Für Apothekenteams heißt das, dass sie sich auf eine lebenslange Begleitung dieser Patienten einstellen müssen. Schulungen des Personals im Umgang mit chronisch kranken Kindern, die Einrichtung von festen Ansprechpartnern und die enge Kooperation mit Ärzten und Pflegediensten werden zu zentralen Elementen.
Im Ergebnis zeigt sich deutlich, dass auch Versicherungsfragen für Apotheken an Relevanz gewinnen. Zwar sind sie nicht unmittelbar für Behandlungsfehler im Krankenhaus haftbar, doch in der Versorgung von schwer geschädigten Patienten kann es zu Retaxationen, Haftungsdiskussionen oder Auseinandersetzungen mit Kostenträgern kommen. Besonders heikel sind Bereiche wie die Abgabe von Betäubungsmitteln oder parenteraler Ernährung. Dokumentationsfehler, Rezeptfälschungen oder fehlerhafte Lieferungen können hier existenzbedrohende Konsequenzen haben. In der Offizin stellt sich jetzt die Frage, wie weit die Absicherung reicht: Berufshaftpflicht, Vertrauensschaden- und Cyberversicherungen gehören mittlerweile zum Pflichtinventar, um nicht unverschuldet in den Strudel von Schadensforderungen hineingezogen zu werden.
Wer es kritisch zuspitzt, erkennt: Das Urteil des LG Göttingen setzt ein Ausrufezeichen für die gesamte Gesundheitsversorgung. Kliniken, Ärzte und Hebammen stehen stärker im Fokus der Haftung, doch die Versorgungsrealität zeigt, dass Apotheken einen erheblichen Teil der Langzeitfolgen mittragen. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist dabei nicht nur ein juristisches Signal, sondern auch ein gesellschaftliches: Für grobe Fehler im sensibelsten Moment des Lebens gibt es keine Toleranz mehr. Die Institutionen des Gesundheitssystems müssen sich darauf einstellen, dass Versäumnisse drastischer geahndet werden – und dass der Druck auf alle Akteure steigt, Qualität und Sicherheit kompromisslos zu gewährleisten.
Operativ heißt das für Apotheken, dass sie dreifach gefordert sind: Sie müssen einerseits die betroffenen Familien sensibel begleiten, andererseits ihre eigenen Prozesse gegen Fehler und Manipulationen absichern und schließlich ihre Rolle im interdisziplinären Netzwerk festigen. Gerade in der Medikationsanalyse bei multimorbiden Kindern oder in der Abstimmung mit Ärzten können Apotheken beweisen, dass sie Teil der Lösung sind. Doch ohne ausreichende rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen bleibt diese Aufgabe eine Gratwanderung.
Die Entscheidung der Bundesapothekerkammer (BAK), den Pharmacon in Schladming neu zu strukturieren, ist mehr als eine organisatorische Anpassung. Sie ist ein Signal, dass die Apothekerschaft auf die wachsenden Herausforderungen in Fortbildung, Wissenschaft und Praxis reagiert. Statt sechs Tagen wird der Winterkongress ab 2026 nur noch fünf Tage dauern – ein Tag weniger, dafür mit verdichteten Inhalten und einer höheren Schlagzahl. 16 Vorträge, jeder mit 75 Minuten Dauer inklusive Diskussion, Seminare, audiovisuelle Formate und Partnersymposien: Das Programm bleibt vielfältig, wird aber gestrafft. Der Pharmacon Schladming, seit 2015 die Winterheimat des traditionsreichen Kongresses, steht damit erneut an einem Wendepunkt.
Man könnte festhalten, dass die BAK mit dieser Entscheidung auf die sich verändernden Erwartungen der Teilnehmenden reagiert. Apothekerinnen und Apotheker, die in Zeiten von Personalmangel und wirtschaftlicher Unsicherheit ihre Offizin kaum für eine Woche verlassen können, erhalten ein kompaktes Format, das wissenschaftlichen Anspruch und praktische Anwendbarkeit kombiniert. Indem mehr Inhalte in weniger Tagen vermittelt werden, steigt der Wert für jene, die ihre Zeitplanung eng takten müssen. Gleichzeitig ist die Botschaft klar: Fortbildung wird nicht verkürzt, sondern intensiviert. Der Anspruch bleibt hoch, nur die Form verändert sich.
Für Apotheken bedeutet das konkret, dass die Teilnahme an Fortbildungen künftig besser in den betrieblichen Alltag integrierbar wird. Wer sein Team für mehrere Tage entbehren muss, wird durch ein straffes Programm entlastet, das Wissensvermittlung ohne Leerlauf verspricht. In der Offizin zeigt sich zudem, dass der Bedarf an Fortbildung nicht nachlässt – ganz im Gegenteil. Volkskrankheiten, das Leitthema des Kongresses 2026, stellen auch Apotheken vor immense Herausforderungen: Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, COPD oder Adipositas erfordern nicht nur eine sichere Abgabe von Arzneimitteln, sondern auch Beratungskompetenz, Präventionswissen und Kommunikationsstärke.
Im Ergebnis zeigt sich deutlich, dass die BAK mit dem Pharmacon einen Spagat wagt. Einerseits will sie die Attraktivität des Formats für Berufstätige steigern, andererseits muss sie sicherstellen, dass die wissenschaftliche Tiefe nicht leidet. Tradition und Moderne stehen nebeneinander: Der Kongress, der von 1971 bis 2014 in Davos stattfand, ist längst ein Fixpunkt im Fortbildungskalender der deutschsprachigen Apothekerschaft. Nun zeigt er sich in einer neuen Form, die nicht nur zeitgemäß ist, sondern auch auf die ökonomischen Realitäten der Branche reagiert.
Für Betreiberinnen und Betreiber von Apotheken stellt sich die Frage, wie sie Fortbildung strategisch einbetten können. Ein Betrieb, der über qualifiziertes und kontinuierlich geschultes Personal verfügt, ist widerstandsfähiger gegenüber regulatorischen Änderungen, Versorgungsengpässen oder neuen Therapieformen. Investitionen in Wissen und Qualifikation zahlen sich mittel- bis langfristig aus – nicht nur durch die unmittelbare Kompetenzsteigerung, sondern auch durch ein gestärktes Betriebsklima und höhere Mitarbeiterbindung. Wenn Mitarbeitende erleben, dass ihre Fortbildung gefördert wird, steigt ihre Loyalität und Motivation. Der Pharmacon liefert dafür ein strukturiertes Angebot auf höchstem Niveau.
Im Ergebnis zeigt sich, dass die Apothekenpraxis von der Straffung des Pharmacon unmittelbar profitieren kann. Die Rückkehr der Teilnehmenden mit kompaktem, praxisrelevantem Wissen verkürzt nicht nur den Fortbildungsaufwand, sondern verstärkt die Übertragbarkeit auf den Alltag. Für Apotheken gilt: Wer Fortbildung nicht als Pflicht, sondern als Chance begreift, verschafft sich Wettbewerbsvorteile. Gerade im Kontext der Volkskrankheiten ist der Transfer von theoretischem Wissen in praktische Beratungskompetenz entscheidend. Medikamente allein genügen nicht, wenn die Patientinnen und Patienten nicht verstehen, wie sie ihre Therapie im Alltag umsetzen sollen. Hier liegt die eigentliche Stärke der Offizin.
Operativ heißt das: Apotheken sollten prüfen, wie sie die neuen Strukturen des Pharmacon für sich nutzen. Dienstpläne können so gestaltet werden, dass eine Teilnahme ohne gravierende Lücken in der Versorgung möglich ist. Gleichzeitig sollten die Inhalte des Kongresses – von neuen Therapieansätzen bis hin zu patientenorientierter Kommunikation – gezielt in interne Schulungen übertragen werden. Digitale Nachbereitungen, Lernplattformen und Teamgespräche helfen, das erworbene Wissen zu verankern und für den gesamten Betrieb nutzbar zu machen. In einer Branche, die sich in einem Spannungsfeld aus Wirtschaftlichkeit, Regulierung und Patientenerwartungen bewegt, wird Fortbildung zu einer Überlebensfrage – und der Pharmacon liefert das Format dafür.
Wenn der Begriff „Lungenentzündung“ fällt, haben viele sofort ein klares Bild vor Augen: hohes Fieber, starker Husten, Atemnot, schwere Krankheit. Doch die Realität zeigt, dass Pneumonien nicht immer so eindeutig verlaufen. Besonders bei älteren Menschen und bei Kindern treten die klassischen Symptome nicht zwingend auf, stattdessen können diffuse Beschwerden wie Bauchschmerzen, Durchfall oder sogar Verwirrtheit die einzigen Hinweise sein. Diese Variabilität macht die Erkrankung so gefährlich: Sie wird oft zu spät erkannt und kann im schlimmsten Fall lebensbedrohlich verlaufen. Für Apotheken ergibt sich daraus eine anspruchsvolle Aufgabe in der Beratungspraxis – denn die Offizin ist oft der erste Ort, an dem Symptome geschildert werden, lange bevor ein ärztlicher Kontakt erfolgt.
Im Ergebnis zeigt sich deutlich, dass die Lungenentzündung eine Krankheit ist, die in der Bevölkerung unterschätzt wird. Die Stiftung Gesundheitswissen weist darauf hin, dass gerade ältere Patientinnen und Patienten ein erhöhtes Risiko tragen, weil das Immunsystem altersbedingt weniger effektiv reagiert. Auch Vorerkrankungen wie Diabetes, COPD oder Herz-Kreislauf-Leiden verstärken die Gefahr. Während bei jüngeren, gesunden Menschen eine Pneumonie oft komplikationslos verläuft, können dieselben Erreger bei Risikogruppen tödlich sein. Hinzu kommt, dass die Genesungszeit erheblich länger ist, als viele annehmen: Wochen bis Monate vergehen, bis die Belastbarkeit wieder erreicht wird. Dieser Faktor beeinflusst die Arbeitsfähigkeit, die Pflegebedürftigkeit und auch die seelische Stabilität der Erkrankten.
Für Apotheken bedeutet das konkret, dass sie ihre Beratungskompetenz auf dieses Feld erweitern müssen. Wer mit einer unspezifischen Beschwerde wie Durchfall oder Müdigkeit in die Offizin kommt, könnte im Hintergrund eine Infektion haben, die mehr als nur ein Magen-Darm-Infekt ist. In der Offizin zeigt sich, dass viele Patientinnen und Patienten ihre Symptome bagatellisieren oder falsch zuordnen. Hier braucht es geschultes Personal, das Warnsignale erkennt und im Zweifel zum Arztbesuch rät. Besonders wichtig ist es, das Thema Pneumokokkenimpfung aktiv anzusprechen: Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt sie für Menschen über 60 und für chronisch Kranke – eine Chance für Apotheken, Prävention sichtbar zu machen.
Pointiert formuliert bedeutet das: Lungenentzündungen sind kein rein medizinisches Thema, sondern ein gesellschaftliches Risiko. Infektionskrankheiten kennen keine Saison mehr – auch im Sommer steigt das Risiko, etwa durch Legionellen in Wasseranlagen. Die Pandemie hat gezeigt, wie eng Atemwegserkrankungen mit Mobilität, Hygiene und Prävention verknüpft sind. Eine Apotheke, die diese Zusammenhänge aktiv vermittelt, positioniert sich als zentrale Gesundheitsinstanz. Für Betreiberinnen und Betreiber bedeutet das nicht nur ein Mehr an Verantwortung, sondern auch die Möglichkeit, ihre gesellschaftliche Rolle zu schärfen.
Im Ergebnis zeigt sich, dass Apotheken auch wirtschaftlich profitieren können, wenn sie Prävention ernst nehmen. Impfstoffe, Hilfsmittel und Beratungsleistungen schaffen nicht nur Vertrauen, sondern auch Umsatz. Gleichzeitig eröffnet sich die Chance, neue Dienstleistungen zu etablieren: Atemtests, Check-ups oder Informationsveranstaltungen zum Thema Infektionen könnten in der Offizin verankert werden. Gerade in Zeiten, in denen die Politik pharmazeutische Dienstleistungen ausbaut, ist die Positionierung in diesem Feld ein strategischer Vorteil.
Für Apotheken bedeutet das, dass sie im Alltag konkrete Handlungsoptionen haben: Mitarbeitende sollten in Schulungen lernen, unspezifische Symptome mit Pneumonie in Verbindung zu bringen. Informationsmaterialien können das Bewusstsein der Kundschaft erhöhen, ohne Panik zu erzeugen. Und: Wer die Impfberatung nicht nur passiv betreibt, sondern proaktiv anspricht, steigert die Impfquote und damit die Prävention. Operativ heißt das: Im Beratungsgespräch zur Grippeimpfung kann auch die Pneumokokken-Impfung thematisiert werden. Einfache Sätze wie „Haben Sie auch schon über die Pneumokokken-Impfung nachgedacht?“ können den Unterschied machen.
Zusammenfassend gilt: Die Lungenentzündung bleibt ein unterschätztes Risiko, weil sie nicht immer klassisch verläuft. Die Apotheke kann hier ansetzen, indem sie Symptome ernst nimmt, präventive Angebote platziert und Patientinnen und Patienten gezielt aufklärt. Dies stärkt nicht nur die individuelle Gesundheit, sondern auch die öffentliche Wahrnehmung der Apotheke als Ort, an dem Sicherheit und Prävention gelebt werden.
Die Alzheimer-Erkrankung zählt zu den größten medizinischen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Lebensalter, gleichzeitig steigt die Prävalenz neurodegenerativer Erkrankungen. Lange Zeit fehlten zuverlässige Marker, die eine frühe und verlässliche Diagnose ermöglichten. Doch aktuelle Forschungsergebnisse rücken nun Biomarker wie p-tau217 und bildgebende Verfahren wie Tau-PET in den Mittelpunkt. Beide liefern wertvolle Informationen – aber auf unterschiedliche Weise. Ihre Kombination könnte den entscheidenden Durchbruch für Früherkennung, Prognose und Therapiesteuerung bringen.
Im Ergebnis zeigt sich deutlich, dass p-tau217 als plasmabasierter Biomarker eine frühe Sensitivität aufweist: Er steigt schon in einem Stadium an, in dem kognitive Einschränkungen noch nicht erkennbar sind. Damit wird es möglich, Hochrisikopersonen frühzeitig zu identifizieren und präventive Studien gezielter zu besetzen. Für die klinische Praxis bedeutet das, dass Bluttests künftig Screeningprogramme erleichtern könnten – eine Perspektive, die in der Breite der Versorgung bislang nicht denkbar war. Doch die Forschung zeigt auch Grenzen: p-tau217 verhält sich nicht linear, sondern verlangsamt sich nach einer Phase des Anstiegs. Dies wirft Fragen auf, ob er als alleiniger Verlaufsmarker ausreicht.
Tau-PET hingegen liefert ein Echtzeitbild des Krankheitsverlaufs. Es zeigt nicht nur, wo im Gehirn die Pathologie fortschreitet, sondern korreliert eng mit der tatsächlichen kognitiven Verschlechterung. Gerade in frontoparietalen Regionen lässt sich eine direkte Verbindung zwischen Tau-Ablagerungen und Gedächtnisverlust ziehen. Damit eignet sich die PET-Bildgebung besonders gut, um den Erfolg neuer Therapien zu überwachen. Doch auch hier gilt: Das Verfahren ist teuer, aufwendig und nicht für die breite Masse der Patienten verfügbar. Forschung und Versorgung stehen also vor der Aufgabe, klug zu kombinieren – frühe Bluttests für das Screening, hochauflösende Bildgebung für die Verlaufsbeobachtung.
Man könnte festhalten, dass die eigentliche Innovation nicht in einem einzelnen Marker liegt, sondern in der Integration von Methoden. Während p-tau217 als Frühwarnsignal dient, kann Tau-PET die Brücke zur klinischen Relevanz schlagen. In der Offizin stellt sich damit die Frage: Was bedeutet diese Forschung für die alltägliche Beratung? Auf den ersten Blick scheint Alzheimerforschung weit entfernt vom Apothekenalltag. Doch Apotheken sind oft die ersten, die mit frühen Symptomen konfrontiert werden – etwa wenn Angehörige Veränderungen im Verhalten schildern oder Patientinnen und Patienten unsicher im Umgang mit Medikamenten wirken. Hier zeigt sich, wie wichtig Sensibilisierung und Weitergabe von Informationen sind.
Für Apotheken bedeutet das konkret: Sie können zur Schnittstelle werden, wenn es darum geht, Betroffene oder deren Familien über diagnostische Entwicklungen zu informieren. Broschüren, Beratungsgespräche oder die Einbindung in Präventionskampagnen könnten neue Wege eröffnen. Die Chance liegt darin, dass Apotheken Vertrauen genießen und einen niedrigschwelligen Zugang bieten. Gleichzeitig eröffnet sich ein Beratungsfeld zu Lebensstilfaktoren, die das Risiko für kognitive Einschränkungen beeinflussen können – Bewegung, Ernährung, Stressmanagement oder soziale Kontakte. Hier haben Apotheken die Möglichkeit, Prävention als Thema aktiv zu besetzen.
Operativ heißt das: Apothekenteams sollten Fortbildungen zu neurodegenerativen Erkrankungen in den Blick nehmen, um besser auf Fragen vorbereitet zu sein. Auch Kooperationen mit lokalen Alzheimer-Gesellschaften oder Gedächtnisambulanzen könnten den Brückenschlag erleichtern. Wenn Apotheken lernen, Warnsignale wie wiederholte Rezeptverluste, Verwechslungen von Medikamenten oder Schwierigkeiten im Alltag richtig einzuordnen, können sie einen wichtigen Beitrag zur Früherkennung leisten – auch wenn die eigentliche Diagnose ärztlicher Verantwortung obliegt.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Forschung an p-tau217 und Tau-PET markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Alzheimer-Diagnostik. Doch der Weg zur Anwendung im Alltag bleibt komplex. Es braucht validierte Studien, Kosten-Nutzen-Abwägungen und klare Standards. Für Apotheken eröffnet sich dabei ein neues Beratungsfeld, das weit über die klassische Arzneimittelabgabe hinausgeht. Sie können die Brücke schlagen zwischen wissenschaftlicher Innovation und praktischer Versorgung – und damit ein Stück weit Verantwortung in einem Bereich übernehmen, der Millionen Menschen betrifft.
Vier Kräfte wirken parallel: Rechtsprechung verschiebt Haftungsmaßstäbe, Fortbildungsformate verändern den Zugang zu Wissen, Prävention verlangt differenzierte Aufklärung und die Forschung bringt neue Marker ins Spiel. Apotheken bewegen sich damit auf vier Ebenen zugleich: Sie sind rechtlich eingebunden, bildend aktiv, beratend präsent und wissenschaftlich anschlussfähig. Diese Gleichzeitigkeit macht das Berufsbild komplexer, aber auch zentraler für die Versorgung. Der magische Übergang liegt darin, dass Apotheken hier nicht nur reagieren, sondern verbindend wirken – zwischen Gerichtsurteilen, Kongressräumen, Offizinalltag und Forschungslaboren.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Apotheken tragen Verantwortung im Zusammenspiel von Recht, Wissen, Prävention und Forschung. Sie sichern Vertrauen, indem sie Haftung meistern, Fortbildung ernst nehmen und Prävention aktiv vermitteln. Die eigentliche Stärke liegt darin, aus vier Dimensionen eine Haltung zu formen, die Versorgung spürbar macht.
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