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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
Vier Themen verdichten sich zu einer Momentaufnahme der Gegenwart, die Apotheken in mehrfacher Hinsicht berührt: Das Verwaltungsgericht Köln schafft Klarheit, indem es die Opiumtinktur Maros als Fertigarzneimittel einstuft – ein Schritt, der Abgabe- und Dokumentationspflichten verschärft. In Lübeck verdeutlicht ein Urteil, dass Verkehrsunfälle komplexe Haftungsfragen nach sich ziehen, selbst wenn Radler selbst geschädigt sind. Parallel dazu wächst in Niedersachsen der Druck: Der Landesapothekerverband fordert ein zwölf Euro Fixum und droht mit Protest, weil politische Zusagen unerfüllt bleiben. Ergänzend weist eine britische Studie nach, dass Flüssigkeitsmangel die Cortisolreaktion und damit das Stressempfinden erhöht – ein Signal, wie wichtig Prävention und Beratung zu einfachen Lebensstilfaktoren ist. Für Apotheken entsteht daraus ein vielschichtiges Bild: Sie agieren zwischen juristischer Präzision, alltäglichen Haftungsrisiken, wirtschaftlicher Existenzfrage und der Rolle als präventiver Gesundheitsratgeber.
Das Landgericht Göttingen hat im August 2025 Geschichte geschrieben: Zum ersten Mal sprach es einem Kind, das durch gravierende Behandlungsfehler bei der Geburt schwerste Schäden davongetragen hat, ein Schmerzensgeld in Höhe von 1 Million Euro zu. Damit setzte die Arzthaftungskammer einen neuen Maßstab für die Bewertung medizinischer Versäumnisse. Der Fall rüttelt auf – nicht nur, weil die Summe so hoch ist, sondern weil er zentrale Fragen der Patientensicherheit, der Verantwortung von Gesundheitseinrichtungen und der Tragweite von Fehlern aufwirft.
Im Kern ging es um eine Geburt im Jahr 2016. Trotz eindeutiger Anzeichen einer akuten Gefährdung des ungeborenen Kindes wurde kein Notkaiserschnitt eingeleitet. Auch nach der Geburt blieben überlebenswichtige Maßnahmen aus: Weder eine ausreichende Sauerstoffversorgung noch die rechtzeitige Alarmierung des spezialisierten neonatologischen Notdienstes wurden durchgeführt. Das Mädchen erlitt schwerste körperliche und geistige Beeinträchtigungen, ist dauerhaft auf Betreuung angewiesen und wird niemals eigenständig leben können. Diese Tragödie verdeutlicht in dramatischer Weise, dass grobe Fehler im medizinischen Handeln lebenslange Folgen nach sich ziehen können.
Zuspitzend betrachtet zeigt sich: Das Urteil geht weit über den Einzelfall hinaus. Zum einen markiert es eine Zäsur im Schmerzensgeldrecht, weil es den immateriellen Schaden in einer bislang selten erreichten Größenordnung anerkennt. Zum anderen verdeutlicht es die gesellschaftliche Erwartung, dass Gesundheitseinrichtungen alles daransetzen müssen, Fehlerketten zu durchbrechen und Sicherheit zu priorisieren. Für das betroffene Krankenhaus hatte das Urteil bereits strukturelle Folgen: Die gynäkologische Geburtsstation wurde geschlossen. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es eine deutliche Tendenz: Die Gerichte sind bereit, Opfer schwerer Behandlungsfehler umfassender als bisher zu entschädigen.
Für Apotheken bedeutet das eine indirekte, aber wichtige Botschaft. Zwar steht hier kein Medikationsfehler im Raum, doch auch im Apothekenalltag sind Fehler mit gravierenden Folgen denkbar: falsch etikettierte BtM-Zubereitungen, unerkannte Interaktionen, fehlerhafte Dosierungsangaben oder Verwechslungen bei Rezepturen. Die Rechtsprechung im medizinischen Bereich setzt Maßstäbe, an denen sich auch die Beurteilung von Apothekenfehlern orientieren kann. Wenn Gerichte den immateriellen Schaden immer stärker in den Blick nehmen, steigen die Risiken für alle heilberuflichen Tätigkeiten, bei denen Fehler möglich sind.
Im Ergebnis zeigt sich deutlich: Apotheken können es sich nicht leisten, Haftungsrisiken zu unterschätzen. Beratungsfehler, Dokumentationslücken oder fehlende interne Kontrollen sind nicht nur ein organisatorisches Problem, sondern ein reales finanzielles Risiko. Ein schwerer Medikationsfehler kann – wie im Krankenhausbereich – zu hohen Schmerzensgeldforderungen führen, die weit über das hinausgehen, was eine Standardhaftpflichtversicherung abdeckt.
Operativ heißt das: Apothekenbetreiber sollten ihre Versicherungspolicen überprüfen. Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht müssen ausreichend hohe Deckungssummen enthalten, idealerweise ergänzt durch eine Vertrauensschadenversicherung, die interne Fehler abdeckt. Zudem ist ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem unverzichtbar: Vier-Augen-Prinzip bei Hochrisiko-Arzneimitteln, elektronische Prüfmechanismen bei Rezeptbelieferung, strukturierte Schulungen für das Personal. Ebenso wichtig ist die Sensibilisierung für das eigene Haftungsrisiko. Ein Fehler im hektischen Alltag kann – wie das Göttinger Urteil zeigt – nicht nur menschliches Leid verursachen, sondern auch finanzielle Dimensionen annehmen, die eine Existenz bedrohen.
Wer es kritisch zuspitzt, erkennt: Mit dem Urteil aus Göttingen rücken die Gerichte Patientensicherheit und Fehlerkultur ins Zentrum. Für Apotheken bedeutet das, sich nicht auf Routine und vermeintliche Selbstverständlichkeiten zu verlassen. Fehlerprävention ist keine Kür, sondern Pflicht – und die Absicherung gegen den Ernstfall ein ebenso notwendiger Teil der Betriebsführung wie die Beratung am HV-Tisch.
Wenn sich jedes Jahr im Januar Apothekerinnen und Apotheker aus dem gesamten deutschsprachigen Raum in Schladming versammeln, dann geht es nicht nur um Vorträge, sondern um eine der bedeutendsten Fortbildungsplattformen der Branche. Dass die Bundesapothekerkammer (BAK) den Pharmacon nun strafft und neu strukturiert, ist mehr als eine organisatorische Anpassung: Es ist ein Signal, wie sich Weiterbildung an veränderte Arbeitsrealitäten und Erwartungen anpassen muss.
Der Kongress, der 2026 vom 18. bis 22. Januar stattfinden wird, dauert künftig fünf statt sechs Tage. Auf den ersten Blick wirkt diese Verkürzung wie eine Reduktion, tatsächlich aber wird das Programm verdichtet: 16 Vorträge stehen auf dem Plan – einer mehr als bisher –, jeder von ihnen 75 Minuten lang, inklusive anschließender Diskussion. Dazu kommen Seminare, audiovisuelle Beiträge und Partnersymposien. Damit will die BAK ein Format bieten, das wissenschaftlich anspruchsvoll bleibt, gleichzeitig aber die Anwesenheit der Teilnehmenden effizienter nutzt.
Man könnte festhalten, dass dieser Schritt auch auf die zunehmend angespannten Arbeitsbedingungen in Apotheken reagiert. Wer sich in der Offizin oder als Leitung um Personalnot, Lieferengpässe und gestiegene Anforderungen kümmern muss, hat keine Kapazitäten für lange Abwesenheiten. Ein gestrafftes, zugleich dichteres Programm trägt dem Rechnung und macht die Teilnahme für mehr Kolleginnen und Kollegen realistisch. Fortbildung bleibt damit nicht auf eine kleine Gruppe beschränkt, sondern öffnet sich für alle, die sich weiterqualifizieren wollen, ohne ihren Betrieb über Gebühr zu belasten.
Die Geschichte des Pharmacon zeigt, wie sehr er selbst ein Spiegel der Profession ist. Von Davos nach Schladming, vom klassischen Winterkurort zum modernen Kongressort – die Veränderungen der letzten Jahrzehnte haben immer auch symbolisch verdeutlicht, dass sich das Selbstverständnis der Apothekerschaft wandelt. Die Entscheidung, den Pharmacon zu straffen, passt in dieses Bild: Tradition und Moderne werden nicht gegeneinander ausgespielt, sondern in Balance gebracht.
Für Apotheken bedeutet das konkret, dass die Weiterbildungsmöglichkeiten breiter zugänglich und zugleich praxisnäher werden. Themen wie Volkskrankheiten, die im kommenden Jahr im Fokus stehen, treffen den Kern dessen, womit Apothekerinnen und Apotheker im Alltag konfrontiert sind: Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen, chronische Atemwegserkrankungen. Fortbildung in diesem Bereich bedeutet nicht nur Wissensvertiefung, sondern auch konkrete Übersetzung in Beratungssituationen am HV-Tisch. In der Offizin zeigt sich, dass Patientinnen und Patienten mit Volkskrankheiten längst nicht nur Medikamente erwarten, sondern Orientierung, Präventionstipps und Begleitung durch komplexe Therapieschemata.
Im Ergebnis zeigt sich deutlich, dass die BAK mit der neuen Struktur nicht nur auf die äußeren Rahmenbedingungen reagiert, sondern auch auf den inneren Anspruch der Profession. Der Pharmacon will nicht irgendein Kongress sein, sondern die Referenzveranstaltung für pharmazeutische Fortbildung. Wer in Schladming auftritt, muss wissenschaftlich höchste Qualität bieten und gleichzeitig die Brücke zur Praxis schlagen.
Operativ heißt das: Für Apothekenleitungen und Teams lohnt es sich, die Pharmacon-Inhalte aktiv in die betriebliche Weiterbildung zu integrieren. Mitschriften, digitale Materialien und aufgezeichnete Sessions können im Nachgang im Teammeeting besprochen werden. So wird der Nutzen nicht auf die anwesenden Teilnehmenden beschränkt, sondern auf das gesamte Team ausgeweitet. Ebenso wichtig ist die Reflexion: Welche Themen des Pharmacon sind für den eigenen Standort besonders relevant? Welche neuen Leitlinien oder Studiendaten lassen sich direkt in Beratungsangebote übersetzen?
Wer es kritisch zuspitzt, erkennt: Fortbildung darf in Apotheken nicht als Zusatzaufgabe verstanden werden, die man „nebenbei“ erledigt. Sie ist integraler Bestandteil der Versorgungsqualität und zugleich eine Investition in die Zukunftsfähigkeit des Betriebs. Der Pharmacon Schladming bleibt eine Plattform, die Orientierung gibt – aber nur, wenn die Impulse aus den Vorträgen in der täglichen Arbeit ankommen.
Wenn von einer Lungenentzündung die Rede ist, denken viele an das klassische Bild: hohes Fieber, Husten, Atemnot, ein schwer krankes Erscheinungsbild. Doch die Realität zeigt, dass die Krankheit gerade bei älteren Menschen und Kindern oft ganz anders aussieht – und dass unscheinbare Symptome den Ernst der Lage verschleiern können. Der Fall verdeutlicht, wie sehr medizinisches Wissen und Aufklärung im Alltag entscheidend sind, um Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und Komplikationen zu verhindern.
Die Entzündung der Lungenbläschen und des umliegenden Gewebes gehört zu den häufigsten und gefährlichsten Infektionskrankheiten weltweit. Besonders ältere Menschen mit Vorerkrankungen und kleine Kinder tragen ein hohes Risiko. Auslöser sind zumeist Pneumokokken, doch auch andere Bakterien wie Legionellen können eine Pneumonie hervorrufen. Typischerweise sind Antibiotika die Therapie der Wahl, doch der entscheidende Punkt liegt in der frühen Diagnose.
Wer es kritisch zuspitzt, erkennt: Nicht immer treten die klassischen Symptome auf, die man aus Lehrbüchern kennt. Stattdessen zeigen sich bei Betroffenen häufig unspezifische Beschwerden wie Durchfall, Bauchschmerzen oder Verwirrtheit. Diese atypischen Symptome sind tückisch, weil sie leicht fehlgedeutet werden können. Bei älteren Menschen kann eine Lungenentzündung daher zunächst wie eine Magen-Darm-Erkrankung oder eine Demenzverschlechterung wirken. Bei Kindern wiederum können Atemprobleme über indirekte Anzeichen sichtbar werden: das Einziehen der Haut zwischen den Rippen oder stark bewegte Nasenflügel.
Im Ergebnis zeigt sich deutlich, dass die Früherkennung eine Schlüsselrolle spielt. Ärztinnen und Ärzte setzen auf eine Kombination aus klinischer Untersuchung, Stethoskopie, Röntgen und Blutwerten, um die Diagnose zu sichern. Wird eine Pneumonie frühzeitig erkannt, sind die Heilungschancen gut – dennoch kann es Wochen dauern, bis der Körper vollständig genesen ist. Bei verspäteter Diagnose drohen schwerwiegende Komplikationen, insbesondere bei vulnerablen Gruppen.
Für Apotheken bedeutet das eine klare Aufgabe: Sie sind oft die erste Anlaufstelle, wenn Patienten über anhaltenden Husten, Schwäche oder unklare Beschwerden berichten. In der Offizin zeigt sich, dass Beratung hier eine Brücke zwischen Selbstmedikation und ärztlicher Versorgung sein kann. Apothekenteams können Patienten sensibilisieren, ab wann eine ärztliche Abklärung zwingend notwendig ist – etwa bei länger anhaltendem Husten, Fieber oder Atemnot. Besonders wichtig ist der Hinweis, dass eine Selbstbehandlung mit frei verkäuflichen Präparaten nur bei leichten Atemwegsinfekten sinnvoll ist und keinesfalls eine ärztliche Abklärung einer möglichen Pneumonie ersetzen kann.
Operativ heißt das: Apotheken sollten auch die Prävention stärker in den Blick nehmen. Die Pneumokokken-Impfung ist eine bewährte Maßnahme, um gerade ältere und vorerkrankte Menschen zu schützen. Apotheken können hier beraten, aktiv auf Impfangebote hinweisen und in manchen Bundesländern sogar selbst impfen. Ebenso bedeutsam sind Hinweise zu allgemeiner Infektionsprävention: gründliches Händewaschen, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Stärkung des Immunsystems. Auch die Aufklärung über Legionellen in Trinkwasseranlagen kann für bestimmte Patientengruppen relevant sein.
Man könnte festhalten, dass die Rolle der Apotheken in der Versorgungskette weit über die Abgabe von Antibiotika hinausgeht. In einer Zeit, in der Hausärzte vielerorts überlastet sind, können Apothekenteams mit niedrigschwelliger Beratung Leben retten – sei es durch das Erkennen von Warnsignalen oder durch das Schließen kleiner Wissenslücken im Alltag der Patienten.
Im Ergebnis zeigt sich: Lungenentzündung ist eine Erkrankung, die sich in vielen Gesichtern zeigt. Gerade das macht sie gefährlich. Apotheken haben die Chance, hier eine Schlüsselfunktion einzunehmen: Sie können beraten, aufklären, vorbeugen – und damit verhindern, dass unscheinbare Symptome übersehen werden, bis es zu spät ist.
Die Suche nach verlässlichen Biomarkern für die Alzheimer-Erkrankung gehört zu den zentralen Projekten moderner Neurowissenschaften. Lange Zeit galt die Diagnose als ein Puzzle, das erst im späten Stadium zusammengesetzt werden konnte. Heute rückt die Forschung näher an die Möglichkeit, die Krankheit nicht nur früher, sondern auch differenzierter zu erfassen. Im Zentrum steht dabei der Marker p-tau217, ein phosphoryliertes Tau-Protein, das im Blut nachweisbar ist und als Indikator für die beginnende Alzheimer-Pathologie gilt.
Eine aktuelle multizentrische Studie unter Leitung von Dr. Philip S. Insel (University of California, San Francisco) zeigt jedoch, dass p-tau217 zwar ein zuverlässiger, aber nicht umfassend einsetzbarer Marker ist. Auf Basis von Daten aus der groß angelegten A4-Studie und deren Begleitprojekt LEARN wurden 1707 kognitiv unauffällige Probanden über bis zu acht Jahre beobachtet. Davon waren knapp 70 Prozent Amyloid-positiv, eine Konstellation, die als hohes Risiko für die spätere Alzheimer-Demenz gilt. Analysiert wurden parallel die Veränderungen von p-tau217 im Plasma, die Ergebnisse bildgebender Verfahren (Tau-PET) sowie kognitive Parameter.
Wer es kritisch zuspitzt, erkennt: Der Marker p-tau217 zeigt seine Stärke in der Frühdiagnostik. Er steigt bei Amyloid-positiven Personen signifikant an und signalisiert damit, dass die Alzheimer-Pathologie in Gang gesetzt ist. Doch dieser Anstieg verlangsamt sich im weiteren Verlauf. Das bedeutet, dass p-tau217 eher ein Frühwarnsignal ist, nicht aber ein kontinuierlicher Indikator für die Krankheitsprogression. Im Gegensatz dazu korreliert die Tau-PET-Bildgebung enger mit der kognitiven Entwicklung. Je stärker die Tau-Pathologie in bestimmten Hirnregionen fortschreitet, desto klarer verschlechtert sich auch die Gedächtnisleistung der Betroffenen.
Im Ergebnis zeigt sich deutlich, dass die Kombination beider Marker den größten Erkenntniswert hat. Während p-tau217 hilft, Risikopersonen frühzeitig zu identifizieren, erlaubt die Tau-PET eine Echtzeitbeobachtung des Krankheitsverlaufs und des Therapieerfolgs. Für klinische Studien ist dies ein entscheidender Fortschritt: Teilnehmende können gezielter ausgewählt und Behandlungsstrategien präziser überprüft werden. Für die Praxis heißt das, dass sich die Alzheimer-Diagnostik in Richtung einer zweistufigen Logik bewegt – Screening per Bluttest, Feindiagnostik per Bildgebung.
Für Apotheken bedeutet das zunächst keine unmittelbare Veränderung, wohl aber eine wichtige Informationsaufgabe. In der Offizin zeigt sich, dass Angehörige und Patienten zunehmend Fragen nach neuen Diagnoseverfahren stellen. Sie wollen wissen, ob ein einfacher Bluttest bald zur Verfügung steht, wie verlässlich er ist und ob er die Zukunft der Alzheimer-Medizin verändert. Apothekenteams können hier als Übersetzer wirken, indem sie die Kernaussage vermitteln: Ja, Blutmarker wie p-tau217 sind vielversprechend, aber sie ersetzen nicht die bildgebende Diagnostik und schon gar nicht die klinische Untersuchung.
Operativ heißt das: Apotheken können ihr Beratungsportfolio um präventive Hinweise erweitern. Denn während die Diagnose immer präziser wird, bleibt die Prävention ein entscheidender Hebel. Hinweise auf Lebensstilfaktoren – Bewegung, Ernährung, geistige Aktivität – gehören ebenso dazu wie Aufklärung über Risikofaktoren wie Bluthochdruck oder Diabetes. In Gesprächen mit älteren Kunden können Apothekerinnen und Apotheker Brücken schlagen: von der Forschungslage zu praktischen Empfehlungen, die das Demenzrisiko senken.
Man könnte festhalten, dass die Forschung an Alzheimer-Biomarkern nicht nur medizinisches Neuland eröffnet, sondern auch gesellschaftliche Debatten über Frühdiagnostik und deren Konsequenzen anstößt. Wer früh erfährt, dass er ein erhöhtes Risiko trägt, muss mit der psychologischen Last dieser Information leben. Hier braucht es nicht nur medizinische, sondern auch ethische Begleitung.
Im Ergebnis zeigt sich: p-tau217 und Tau-PET sind keine Konkurrenz, sondern komplementäre Werkzeuge. Gemeinsam ermöglichen sie, Alzheimer besser zu verstehen, früher zu erkennen und Therapien differenzierter zu prüfen. Für Apotheken ist dies eine Gelegenheit, die Rolle als Vermittler von Wissenschaft und Alltag zu stärken – und Patientinnen wie Angehörigen Orientierung zu geben in einer Phase, in der Hoffnung und Sorge eng beieinander liegen.
Recht, Haftung, Politik und Prävention bilden die vier Dimensionen, die diesen Mehrthemenbericht tragen. Sie sind wie parallele Linien, die sich im Alltag der Apotheken immer wieder schneiden. Juristische Klarheit im Arzneimittelstatus verdeutlicht, dass Regulierung kein abstraktes Thema ist, sondern Prozesse und Beratung im Kern betrifft. Verkehrsurteile spiegeln wider, dass Haftungsfragen nicht nur für Autofahrer und Radler, sondern auch für Versicherungen und damit indirekt für Apotheken relevant werden. Politisch zeichnet sich ein Machtvakuum ab: Versprochene Reformen bleiben aus, während Verbände mit zwölf Euro Fixum und Protesten den Druck erhöhen. Präventive Studien schließlich erinnern daran, dass es nicht allein auf Medikamente, sondern auch auf Lebensstil ankommt – und Apotheken genau hier Brücken bauen können. Dieser Gesamtbogen entfaltet sich als Übergang zu einer Schlussformel, die Wirkung trägt.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Apotheken bewegen sich in einem Spannungsfeld, in dem juristische Entscheidungen, politische Forderungen, Haftungsfragen und Prävention ineinandergreifen. Die eigentliche Magie liegt darin, dass sie Orientierung geben, Risiken abfedern und Verantwortung übernehmen – mitten im Wechselspiel von Recht, Versorgung und Gesundheit.
Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell
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