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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
Vier Themen verdeutlichen, wie breit die Verantwortung von Apotheken reicht: Juristische Strukturfragen, arbeitsrechtliche Absicherung, klinisch-pharmazeutische Kompetenz und sensible Beratung in besonderen Lebenslagen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Übertragung von GmbH-Anteilen zwischen Ehegatten im Zugewinnausgleich steuerpflichtig ist – mit Folgen auch für Apotheken-GmbHs, die auf komplexe Rechtsstrukturen setzen. Die Adexa zeigt, dass monatlich rund 500 Rechtsfragen von Apothekenteams gestellt werden, meist zu Arbeitsverträgen, Urlaub oder Schließungen – ein Beleg für die Notwendigkeit von Rechtsschutz und präventiver Beratung. Im dritten Fall verdeutlicht eine 71-jährige Osteoporose-Patientin, wie essenziell die Medikationsanalyse für die Sicherheit bei Polypharmazie ist – eine pharmazeutische Dienstleistung, die mehr als Zusatznutzen bietet. Schließlich zeigt die Situation schwangerer Pollenallergikerinnen, dass Beratung in der Offizin weit über Wirkstoffe hinausgeht: von Embryotox-Empfehlungen bis hin zu alltagstauglichen Tipps. Zusammengenommen entsteht ein Panorama, in dem Apotheken nicht nur Arzneimittel abgeben, sondern juristisch sichern, rechtlich begleiten, pharmazeutisch analysieren und präventiv stärken – ein Kompass für Zukunftsfähigkeit und Verantwortung.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Mai 2025 entschieden, dass die Übertragung von GmbH-Anteilen zwischen Ehegatten im Rahmen des Zugewinnausgleichs grundsätzlich als steuerpflichtiger Verkauf nach § 17 EStG gilt. Doch zugleich eröffnet er eine Ausnahme: Wenn die Übertragung auf einem gemeinsamen steuerlichen Irrtum beruhte und dieser Irrtum die Grundlage des Ehevertrags war, kann die Vereinbarung nachträglich geändert und steuerlich so behandelt werden, als hätte die Anteilsübertragung nie stattgefunden.
Man könnte festhalten, dass dieses Urteil zwei Ebenen berührt. Zum einen bestätigt es die Grundregel: Übertragungen von Gesellschaftsanteilen im Zugewinnausgleich sind steuerlich wie ein Verkauf zu behandeln. Zum anderen lässt es Raum für eine Korrektur, wenn beide Ehegatten einem Irrtum aufgesessen sind. Im vorliegenden Fall hatten die Kläger – nach einer Beratung – angenommen, dass keine Steuer anfällt. Als das Finanzamt einen Gewinn ansetzte, änderten sie den Vertrag und regelten den Ausgleich über Geldzahlung und Stundung. Diese nachträgliche Änderung wurde anerkannt, weil der Irrtum bereits bei Vertragsabschluss bestand und beide Partner gleichermaßen betroffen war.
Für Apotheken bedeutet das eine klare Botschaft: Wer in einer GmbH-Struktur arbeitet – etwa Apotheken, die als GmbH geführt werden –, muss die steuerlichen Folgen von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen genau prüfen. In der Offizin zeigt sich dieser Zusammenhang weniger direkt, doch strategisch betrachtet wächst die Relevanz. Immer mehr Apothekerinnen und Apotheker diskutieren GmbH-Modelle, sei es für Filialstrukturen, für Nachfolgeregelungen oder für steuerliche Optimierung. Gerade in Ehe- und Familienkonstellationen wird dabei leicht übersehen, dass steuerliche Folgen bei Übertragung von Anteilen nicht nur eine abstrakte Regel sind, sondern erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen können.
Im Ergebnis zeigt sich deutlich: Die Entscheidung des BFH mahnt zu sorgfältiger Vorbereitung, rechtlicher Beratung und enger Abstimmung mit Steuerexperten. Für Apothekerinnen und Apotheker, die mit dem Gedanken spielen, eine GmbH-Struktur zu wählen, kann dies bedeuten, dass ein falscher Schritt im Zugewinnausgleich die wirtschaftliche Grundlage ihrer Apotheke ins Wanken bringt. In der Beratungspraxis stellt sich jetzt die Aufgabe, Risiken nicht nur juristisch, sondern auch betriebswirtschaftlich zu bewerten.
Operativ heißt das: Apothekenbetreiber sollten prüfen, ob ihre Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung solche Konstellationen abdeckt. Ein unerwarteter Steuerbescheid kann schnell existenzbedrohende Dimensionen erreichen. Versicherungstechnisch gilt: Je komplexer die Rechtsform, desto wichtiger ist eine lückenlose Absicherung gegen Fehler in Verträgen, Beratungsirrtümer oder interne Missverständnisse. Die Lektion des BFH-Urteils lautet daher: GmbH-Anteile in der Apotheke mögen Chancen eröffnen, sie bergen aber auch finanzielle und rechtliche Risiken, die ohne Absicherung kaum tragbar sind.
Rund 500 Anfragen erreichen die Rechtsabteilung der Apothekengewerkschaft Adexa jeden Monat. Arbeitsverträge, Urlaubsregelungen und Fragen im Zusammenhang mit Übernahmen oder Schließungen dominieren das Bild. Damit wird deutlich, dass das Berufsleben in Apotheken nicht nur von pharmazeutischem Wissen, sondern auch von einer Vielzahl rechtlicher Fragen geprägt ist.
Zuspitzend betrachtet zeigt sich: Viele Konflikte lassen sich vermeiden, wenn von Beginn an Klarheit herrscht. Adexa-Rechtsanwältin Minou Hansen betont, dass besonders bei Arbeitsverträgen Verbesserungsbedarf besteht. Gehaltsklauseln, Arbeitszeiten und die Einhaltung tariflicher Regelungen gehören zu den neuralgischen Punkten. Wer hier unsauber formuliert, legt den Grundstein für spätere Auseinandersetzungen. Ebenso wichtig ist die Frage, wie Urlaubsansprüche korrekt berechnet werden – insbesondere bei Teilzeit, Elternzeit oder wechselnden Arbeitszeiten.
Für Apotheken bedeutet das: Rechtliche Fragen sind kein Randthema, sondern Teil des Alltagsgeschäfts. In der Offizin zeigt sich dies etwa dann, wenn ein Betrieb übernommen oder geschlossen wird. Mitarbeitende wollen wissen, welche Ansprüche sie haben, welche Zeugnisse erstellt werden müssen und wie mit offenen Urlaubstagen umzugehen ist. Auch die Pflicht zur (elektronischen) Zeiterfassung sorgt für Unsicherheit – nicht nur auf Seiten der Mitarbeitenden, sondern auch bei den Inhaberinnen und Inhabern, die für die korrekte Umsetzung verantwortlich sind.
Im Ergebnis zeigt sich deutlich: Das Aufkommen von jährlich rund 6.000 Rechtsfragen ist Ausdruck einer hohen Belastung durch Rechtsunsicherheit. Für Apotheken hat das zwei Konsequenzen. Erstens: Sie brauchen Zugang zu kompetenter Rechtsberatung, die branchenspezifisch ist und den Besonderheiten des Apothekenmarktes Rechnung trägt. Zweitens: Eine Rechtsschutzversicherung gewinnt an Bedeutung. Sie bietet im Konfliktfall Rückendeckung, sei es bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, bei Auseinandersetzungen mit Krankenkassen oder im Rahmen von Betriebsübernahmen.
Operativ heißt das: Apothekenbetreiber sollten ihre Prioritäten überprüfen. Eine leistungsfähige Rechtsschutzversicherung ist keine Kür, sondern Pflicht, wenn man bedenkt, dass schon kleinere arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen schnell hohe Kosten verursachen können. Gerade in Zeiten zunehmender Filialisierung, häufiger Betriebsübergänge und angespannter Personalsituation sind Streitigkeiten fast unvermeidlich. Für Betreiberinnen und Betreiber folgt daraus, dass sie Rechtsschutz wie eine Sicherheitslinie betrachten müssen – nicht nur als Instrument für den Ernstfall, sondern auch als Signal an ihre Beschäftigten, dass faire Lösungen im Konfliktfall angestrebt werden.
Die erweiterte Medikationsberatung gehört zu den zentralen pharmazeutischen Dienstleistungen, die Apotheken für Menschen mit Polymedikation anbieten. Am Fall einer 71-jährigen Patientin mit rheumatoider Arthritis, Osteoporose, arterieller Hypertonie, koronarer Herzerkrankung und Glaukom zeigt sich exemplarisch, wie komplex solche Beratungen sein können. Die Kombination aus mehreren Diagnosen, verschiedenen Darreichungsformen und dem individuellen Lebensstil verlangt von Apothekenteams sowohl strukturiertes Vorgehen als auch detektivischen Spürsinn.
Wer es kritisch zuspitzt, erkennt: Polypharmazie birgt immer die Gefahr von Interaktionen und unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Haarausfall, Mukositis, Gelenk- und Rückenschmerzen können sowohl Erkrankungsfolgen als auch Nebenwirkungen verordneter Arzneimittel sein. Die Abda-Datenbank weist auf zahlreiche potenzielle Interaktionen hin, die teilweise klinisch relevant sind. Gerade bei kardiovaskulären Erkrankungen und gleichzeitiger Osteoporosetherapie besteht die Gefahr, dass Dosierungen angepasst oder Präparate gewechselt werden müssen.
Für Apotheken bedeutet das: Sie übernehmen eine Schlüsselrolle bei der Identifikation solcher Risiken. In der Offizin zeigt sich diese Verantwortung besonders bei Fragen zur richtigen Anwendung von Augentropfen oder Pens, die durch die rheumatoide Arthritis motorisch erschwert sein kann. Schulungen zur Handhabung sind hier nicht nur hilfreich, sondern notwendig. Auch die Adhärenz leidet oft, wenn Einnahmeschemata komplex sind und die Patientin allein lebt. Apothekenteams können durch strukturierte Wochenpläne, Dosiersysteme und Erinnerungsstrategien aktiv dazu beitragen, dass die Therapieziele erreicht werden.
Im Ergebnis zeigt sich deutlich: Die Medikationsanalyse ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Sie ermöglicht es, arzneimittelbezogene Probleme systematisch zu identifizieren und priorisieren. So müssen mögliche Auslöser für UAW zunächst ermittelt und in Beziehung zu den Hauptbeschwerden gesetzt werden. Interaktionen sind auf ihre klinische Relevanz hin zu bewerten. Gleichzeitig gilt es, die Dosierungen zu überprüfen und mögliche Alternativen in Betracht zu ziehen.
Operativ heißt das: Apothekenteams sollten Patientinnen mit komplexer Medikation nicht nur beraten, sondern aktiv begleiten. Dies umfasst Patientenschulungen, die Vermittlung von Einnahmeregeln, den Hinweis auf Wechselwirkungen mit Mineralstoffen oder Nahrungsergänzungsmitteln sowie die Kontaktaufnahme mit behandelnden Ärzten, wenn Laborwerte oder klinische Parameter auf Probleme hindeuten. Für Betreiberinnen und Betreiber folgt daraus, dass pharmazeutische Dienstleistungen nicht nur ein Imagefaktor, sondern ein zentrales Element der Versorgungsqualität sind. Sie können entscheidend dazu beitragen, dass chronisch kranke Patienten ihre Lebensqualität erhalten und Krankenhausaufenthalte vermieden werden.
Fast jede fünfte Schwangere leidet unter Allergien – besonders häufig unter Pollenallergien. Für Apothekenteams ergibt sich daraus eine sensible Beratungsaufgabe: Das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Arzneimitteln muss nicht nur für die Schwangere, sondern auch für das ungeborene Kind bedacht werden. Zugleich steht der Alltag der Betroffenen im Zeichen akuter Beschwerden, die ihre Lebensqualität massiv beeinträchtigen können.
Auf den Kern gebracht lässt sich sagen: Eine Allergie macht vor einer Schwangerschaft nicht halt, und die Entscheidung für oder gegen ein Antiallergikum darf nicht auf bloße Vorsicht hinauslaufen, die letztlich den Leidensdruck erhöht. Vielmehr muss anhand seriöser Quellen entschieden werden, welche Wirkstoffe geeignet sind. Die Datenbank Embryotox bietet hier eine wertvolle Orientierung. Topisch sind Cromoglizinsäure als Mastzellstabilisator sowie Azelastin und Levocabastin als akzeptable Antihistaminika möglich. Systemisch gelten Loratadin und Cetirizin als Mittel der Wahl, da sie über Jahre erprobt und mit einer guten Sicherheitsbilanz ausgestattet sind.
Für Apotheken bedeutet das: Die Offizin ist eine erste Anlaufstelle, in der Unsicherheiten aufgefangen werden. In der Beratungspraxis zeigt sich, dass viele Schwangere zunächst den Beipackzettel lesen – und dort meist nur die Formulierung „nach Rücksprache mit dem Arzt“ finden. Apothekenteams können an dieser Stelle Klarheit schaffen, auf die Einordnung durch Embryotox verweisen und erläutern, welche Präparate im individuellen Fall vertretbar sind.
Wer es kritisch zuspitzt, erkennt: Nicht nur die Arzneimittelwahl, auch die begleitenden Tipps sind entscheidend. Pollenallergikerinnen profitieren von Maßnahmen wie abendlichem Haarewaschen, Pollenschutzgittern oder dem Vermeiden von Wäsche im Freien. Ergänzend können befeuchtende Nasensprays oder Augentropfen Linderung verschaffen, ohne das Risiko einer systemischen Belastung. Für Schwangere mit Vorbehalten gegenüber synthetischen Präparaten gibt es zudem homöopathische oder anthroposophische Mittel, die in der Apotheke erläutert werden können – wenngleich ihre Evidenzlage schwächer ist.
Im Ergebnis zeigt sich deutlich: Allergien in der Schwangerschaft sind keine Randerscheinung, sondern ein relevanter Versorgungsaspekt. Apothekenteams, die hier kompetent beraten, stärken nicht nur die Versorgungssicherheit, sondern auch das Vertrauen der Patientinnen.
Operativ heißt das: Apothekerinnen und Apotheker sollten ihre Beratung so strukturieren, dass zunächst die Sicherheit der empfohlenen Präparate überprüft wird, gefolgt von praktischen Alltagstipps. Dabei gehört auch der Hinweis auf das Allergierisiko für das Kind dazu: Leidet die Mutter an einer Allergie, ist das Risiko beim Kind erhöht – besonders, wenn beide Eltern betroffen sind. Präventive Maßnahmen wie Stillen in den ersten Lebensmonaten oder das Vermeiden von Passivrauch können dann Teil der Beratung werden. Für Betreiberinnen und Betreiber bedeutet das zugleich, dass Fortbildungen zur Arzneimittelanwendung in Schwangerschaft und Stillzeit eine Priorität haben sollten.
Vier Dimensionen entfalten sich in diesem Block: juristische Klarheit bei Gesellschaftsformen, rechtliche Orientierung für Beschäftigte, klinische Verantwortung bei Polymedikation und Präventionswissen in der Schwangerschaft. Sie markieren die Linien, entlang derer Apotheken zugleich als Unternehmen, Arbeitgeber, Versorger und Berater agieren. Die rechtliche Dimension zwingt zur sorgfältigen Absicherung, die arbeitsrechtliche zur klaren Kommunikation, die pharmazeutische zur professionellen Dienstleistung, die präventive zur Sensibilität im Alltag. Zusammengenommen zeigen diese Achsen, dass die Zukunftsfähigkeit von Apotheken nicht allein in Medikamenten liegt, sondern in der Kunst, unterschiedliche Rollen in Balance zu halten – ökonomisch, rechtlich, medizinisch und menschlich.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Apotheken vereinen juristische Sorgfalt, rechtliche Absicherung, pharmazeutische Analyse und präventive Sensibilität. Die eigentliche Stärke liegt darin, dass sie trotz steigender Anforderungen Klarheit geben, Konflikte lösen, Patienten begleiten und Vertrauen in allen Lebenslagen sichern.
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