
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
Vier Themen prägen die aktuelle Agenda: juristische Klarheit, verkehrsrechtliche Verantwortung, berufspolitischer Druck und gesundheitliche Prävention. Das Verwaltungsgericht Köln stellt mit seiner Entscheidung zur Opiumtinktur Maros klar, dass sie als Fertigarzneimittel einzustufen ist – ein Urteil mit direkten Folgen für Apothekenprozesse, Dokumentation und Beratung. In Lübeck zeigt das Landgericht, dass Verkehrsunfälle komplexe Haftungsfragen aufwerfen: Ein Pedelec-Fahrer muss zahlen, obwohl er selbst geschädigt wurde. In Niedersachsen wiederum verschärft der LAV den Ton, weil nach mehr als 100 Tagen im Amt keine einzige Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag zur Apothekenstärkung umgesetzt wurde – zwölf Euro Fixum sind zur Überlebensfrage geworden, Streiks nicht ausgeschlossen. Ergänzend macht eine britische Studie deutlich, wie sehr die Cortisolreaktion des Körpers auf Hydrierung angewiesen ist: Wer zu wenig trinkt, reagiert stärker auf Stress, mit Folgen für Herz und Stoffwechsel. Gemeinsam zeichnen diese vier Linien ein Bild davon, wie Apotheken zwischen Regulierung, Haftungsrecht, politischer Stagnation und Prävention navigieren – und Verantwortung auf allen Ebenen tragen.
Das Verwaltungsgericht Köln hat im Sommer 2025 für Aufsehen gesorgt: Die Richter hoben den Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 16. August 2022 auf. Damals hatte die Behörde entschieden, dass die Opiumtinktur Maros nicht der Zulassungspflicht unterliege. Das VG Köln widersprach nun – und stellte klar, dass es sich sehr wohl um ein Fertigarzneimittel handelt. Diese Feststellung ist mehr als eine juristische Formalie. Sie berührt unmittelbar die Frage, wie Substanzen mit Abhängigkeits- und Missbrauchspotenzial in den Verkehr gebracht werden dürfen und wie streng Apotheken bei Abgabe und Beratung kontrollieren müssen.
Pointiert formuliert bedeutet das: Die Entscheidung rückt das Thema Arzneimittelsicherheit erneut ins Zentrum. Opiumtinktur wird in der Schmerztherapie und in der Substitutionstherapie eingesetzt, sie gilt als wirksam, aber auch als riskant. Unterliegt sie der Zulassungspflicht, muss ihre Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit umfassend nachgewiesen sein. Für Apotheken verändert sich dadurch die rechtliche Lage: Statt sich auf eine Grauzone zu verlassen, ist die Abgabe nun eindeutig geregelt.
Für Apotheken bedeutet das konkret, dass interne Prozesse überprüft werden müssen. Die klare Einstufung als Fertigarzneimittel macht es erforderlich, dass Dokumentation, Lagerung und Abgabe nach denselben Maßstäben erfolgen wie bei vergleichbaren Opioidpräparaten. In der Offizin zeigt sich zudem, dass Mitarbeitende geschult werden müssen: Wer mit Patientinnen und Patienten über Opiumtinktur spricht, braucht Hintergrundwissen zu Dosierung, Wechselwirkungen und Risiken. Missbrauchsgefahr und Abhängigkeit sind kein Randthema, sondern stehen im Zentrum jeder Beratung.
Im Ergebnis zeigt sich deutlich, dass das Urteil nicht nur einen Einzelfall betrifft. Es signalisiert, dass Gerichte genau hinschauen, wenn es um die Abgrenzung zwischen Rezeptur, Defektur und Fertigarzneimittel geht. Für Hersteller wie Maros bedeutet dies zusätzlichen Druck, für Klarheit zu sorgen – für Apotheken wiederum bedeutet es, keine Vereinfachung zu erwarten. Der regulatorische Rahmen wird enger, nicht weiter.
Operativ heißt das: Apotheken sollten prüfen, ob ihre bestehende Versicherungspolice Risiken aus der Abgabe von BtM- oder Opioidpräparaten einschließt. Cyberangriffe auf Rezeptdatenbanken oder Rezeptfälschungen können im Zusammenhang mit Opioiden erhebliche Schäden verursachen. Auch der Blick auf Vertrauensschadenversicherungen lohnt, da interne Manipulationen in diesem Bereich zu den teuersten Risiken zählen.
Das Landgericht Lübeck hat Mitte Juni 2025 ein Urteil gesprochen, das für Aufmerksamkeit sorgt: Ein Pedelec-Fahrer, der im Kreisverkehr mit einem Pkw kollidierte, muss dem Autofahrer mehr als 3.000 Euro Schadenersatz leisten. Der Fall zeigt exemplarisch, wie komplex die rechtliche Bewertung von Unfällen zwischen Rad- und Autofahrern sein kann – und wie unterschiedlich nationale und internationale Rechtsauffassungen zum Verhalten im Kreisverkehr sind.
Zuspitzend betrachtet zeigt sich: Das Urteil enthält zwei Botschaften. Einerseits stellt das Gericht klar, dass Autofahrer eine hohe Verantwortung im Kreisverkehr tragen und nicht ohne vollständige Übersicht in den Verkehrsfluss einfahren dürfen. Andererseits betont es, dass Radfahrende ihrer Sorgfaltspflicht ebenfalls umfassend nachkommen müssen. Der Pedelec-Fahrer fuhr weit links auf dem Schutzstreifen und zu schnell, sodass er nach Auffassung der Richter wesentlich zur Kollision beitrug. Diese Kombination aus Gefährdungshaftung für Autofahrer und Pflichtverletzung des Radlers führte letztlich zu einer geteilten Haftung.
Für Apotheken bedeutet das zunächst wenig im Alltag – doch in der Offizin zeigt sich, dass Unfälle mit Pedelecs oder E-Bikes zunehmend gesundheitliche Folgen haben, die Beratung und Arzneimittelabgabe betreffen. Verletzungen durch Stürze oder Kollisionen führen häufig zu Schmerzmittelverordnungen, Wundheilungspräparaten oder längerfristigen Therapien, die die Apotheke begleiten muss. Hinzu kommt, dass Unfälle mit Radfahrenden, die schneller als gewöhnliche Fahrräder unterwegs sind, verstärkt versicherungsrechtliche Fragen aufwerfen. Wer trägt die Kosten, wenn Folgeschäden eintreten? Patienten berichten häufig von Unsicherheiten über Ansprüche und Absicherung – hier können Apothekenteams zumindest orientierende Informationen geben, auch wenn die juristische Klärung Sache von Versicherungen und Anwälten bleibt.
Im Ergebnis zeigt sich deutlich, dass der Straßenverkehr ein wachsendes Spannungsfeld für alle Verkehrsteilnehmer darstellt. Während die Schweiz oder Australien Radfahrenden empfehlen, mittig im Kreisverkehr zu fahren, wird in Deutschland ein solches Verhalten als Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot gewertet. Diese Divergenz kann für Reisende, die internationale Gewohnheiten mitbringen, zusätzliche Unsicherheit schaffen. Für Apotheken ist das insofern relevant, als dass sie bei der Beratung zu Reise- oder Unfallmedikation mit Fragen konfrontiert werden können, die über die reine Arzneimittelwirkung hinausgehen. Patienten bringen ihre Alltagserfahrungen mit in die Offizin – und erwarten dort kompetente Einordnung.
Operativ heißt das: Apotheken können auf die wachsende Zahl von Unfallpatienten reagieren, indem sie ihre Beratungskompetenz bei Schmerztherapie, Wundversorgung und Interaktionen von Analgetika stärken. Besonders wichtig ist es, auf die Risiken kombinierter Selbstmedikation hinzuweisen, wenn Patienten nach einem Unfall zusätzlich zu verordneten Arzneimitteln freiverkäufliche Präparate einnehmen. Auch hier zeigt sich, dass Verkehrsunfälle nicht nur eine Frage von Paragraphen sind, sondern gesundheitliche Konsequenzen haben, die in der Apotheke aufgefangen werden müssen.
Der Vorstandsvorsitzende des Landesapothekerverbands Niedersachsen (LAV), Berend Groeneveld, hat die Geduld verloren. Mehr als 100 Tage nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung ist kein einziges der im Koalitionsvertrag zugesagten Maßnahmen zur Apothekenstärkung umgesetzt. Der Verband fordert ein Sofortprogramm und eine Erhöhung des Fixums auf mindestens 12 Euro. Sollte die Politik weiter untätig bleiben, drohen drastische Protestmaßnahmen bis hin zum Streik.
Wer es kritisch zuspitzt, erkennt: Die Lage der Apotheken ist mehr als angespannt. Seit Jahren sinkt die Zahl der Betriebe, der Nachwuchs fehlt, das Personal ist überlastet. Immer neue regulatorische Anforderungen verschärfen den Druck, während gleichzeitig die wirtschaftliche Basis erodiert. Für viele Inhaberinnen und Inhaber bedeutet das, dass sie kaum noch Spielräume haben, um Mitarbeiter zu halten oder notwendige Investitionen zu tätigen. Vor diesem Hintergrund ist das geforderte Fixum von 12 Euro nicht nur eine Frage der Honorierung, sondern eine Überlebensfrage.
Für Apotheken bedeutet das, dass sie sich in einer paradoxen Situation wiederfinden: Einerseits wird ihre Bedeutung für die Versorgung ständig betont, andererseits bleibt die politische Unterstützung aus. Groeneveld macht deutlich, dass das „Nichtstun“ der Politik das Apothekensterben beschleunigt. In der Offizin zeigt sich diese Realität in Form von immer häufiger auftretenden Lieferengpässen, steigenden Personalengpässen und Kunden, die zunehmend frustriert auf eine schwächer werdende Versorgung reagieren. Apothekenteams müssen in diesem Klima nicht nur Medikamente abgeben, sondern täglich erklären, warum bestimmte Präparate fehlen und wann mit Ersatz gerechnet werden kann.
Im Ergebnis zeigt sich deutlich, dass die Kritik des LAV weit über Niedersachsen hinausstrahlt. Auch in anderen Bundesländern sind die Verbände alarmiert, dass selbst moderate Forderungen wie die Anhebung des Fixums nicht erfüllt werden. Stattdessen erleben Apothekerinnen und Apotheker politische Blockaden, fehlende Gesprächsbereitschaft und Absagen zu wichtigen Diskussionsveranstaltungen. Dass bundespolitische Vertreterinnen und Vertreter der CDU sich nicht bereitfanden, an einer Veranstaltung in Hannover teilzunehmen, verstärkte die Wahrnehmung, dass das Thema Apothekenpolitik bei zentralen Entscheidungsträgern keine Priorität hat.
Operativ heißt das: Apotheken können nicht darauf warten, dass die Politik allein handelt. Sie müssen sich selbst als gestaltende Akteure positionieren, sei es durch Teilnahme an Demonstrationen, durch Öffentlichkeitsarbeit oder durch den Zusammenschluss in Kooperationsverbünden, die ihre Interessen bündeln. Auch die Absicherung betrieblicher Risiken gewinnt in dieser Lage an Bedeutung: Retaxationen, Cyberangriffe oder Vermögensschäden dürfen nicht zusätzlich die ohnehin fragile wirtschaftliche Basis bedrohen. Versicherungs- und Risikomanagement sind deshalb kein Nebenthema, sondern ein Schutzschild für Betriebe, die sich politisch im Sturm behaupten müssen.
Stress gilt als Volkskrankheit, und immer mehr Studien beschäftigen sich mit den Mechanismen, die ihn verstärken oder abmildern können. Eine aktuelle Untersuchung der Liverpool John Moores University zeigt, dass selbst eine scheinbar triviale Variable wie die Flüssigkeitszufuhr Einfluss auf die Stressreaktion des Körpers hat. Wer weniger als 1,5 Liter pro Tag trinkt, reagiert auf psychosozialen Stress mit einem deutlich höheren Anstieg des Cortisolspiegels als Personen, die ausreichend hydriert sind. Diese Erkenntnis wirft ein neues Licht auf Prävention und Gesundheitsverhalten – und sie betrifft auch die Beratung in der Apotheke.
Auf den Kern gebracht lässt sich sagen: Wasser ist mehr als nur ein Durstlöscher, es ist ein Regulationsfaktor für die Stressachse. Die Forscherinnen und Forscher zeigten, dass Dehydrierung zu einer vermehrten Ausschüttung von Vasopressin führt, einem Hormon, das Wasser im Körper bindet, zugleich aber die Cortisolproduktion anregt. Damit verstärkt Dehydrierung nicht nur die physiologische Stressantwort, sondern begünstigt auch langfristig gesundheitliche Probleme wie Bluthochdruck, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die Studie bestätigt, dass chronisch erhöhte Cortisolspiegel in Kombination mit dauerhafter Flüssigkeitsunterversorgung ein gesundheitliches Risiko darstellen.
Für Apotheken bedeutet das eine erweiterte Beratungsdimension. In der Offizin wird täglich über Stress, Schlafprobleme oder Nervosität gesprochen, doch das Thema Flüssigkeitszufuhr wird bislang selten gezielt angesprochen. Dabei können einfache Hinweise auf Trinkmenge und Urinfarbe, wie die Wissenschaft sie beschreibt, einen großen Unterschied machen. Besonders bei Kundinnen und Kunden, die bereits Medikamente zur Blutdrucksenkung, zur Regulierung des Blutzuckers oder zur Stressbewältigung einnehmen, ist die Wechselwirkung mit dem Hydrationsstatus von praktischer Bedeutung.
Wer es kritisch zuspitzt, erkennt: Während Präparate wie pflanzliche Adaptogene oder synthetische Anxiolytika in aller Munde sind, fehlt oft der Blick auf die Basis. Es nützt wenig, komplexe Wirkstoffe zu verordnen oder einzunehmen, wenn die alltäglichen Grundlagen nicht stimmen. Die Studie aus Liverpool zeigt, dass Trinkverhalten und Stressregulation über dieselben neuronalen Signalwege miteinander verknüpft sind. Dieser Zusammenhang eröffnet Apotheken die Möglichkeit, präventive Ansätze stärker in die Beratung zu integrieren – und dabei auf einfache, niedrigschwellige Maßnahmen zu setzen.
Operativ heißt das: Apothekenteams sollten Routinen entwickeln, die das Thema Hydrierung in Beratungsgesprächen berücksichtigen. Bei der Abgabe von Präparaten gegen Stresssymptome, Schlafstörungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen kann ein ergänzender Hinweis auf die Trinkmenge erfolgen. Auch die Gestaltung von Beratungsangeboten im Rahmen von Gesundheitstagen oder in Kooperation mit Krankenkassen könnte das Thema aufnehmen. Damit setzen Apotheken ein Signal: Stressbewältigung ist nicht nur eine Frage von Arzneimitteln, sondern auch von Lebensstilfaktoren, die man mit einfachen Mitteln beeinflussen kann.
Vier Kräftefelder wirken hier zugleich: Recht, Verkehr, Politik und Prävention. Im juristischen Raum geht es um die Abgrenzung von Fertigarzneimitteln und die Verantwortung von Apotheken, klare Strukturen einzuhalten. Im verkehrsrechtlichen Raum steht das Spannungsfeld zwischen Rad- und Autofahrern für eine Gesellschaft, die sich an neue Mobilitätsformen anpassen muss. Politisch wächst die Ungeduld, weil zugesagte Hilfen ausbleiben und die ökonomische Basis der Apotheken erodiert. Präventiv zeigt die Forschung, wie eng Lebensstil und Stressregulation verbunden sind – eine Brücke, die Apotheken in Beratungsgesprächen nutzen können. Zusammengenommen ergeben diese Dimensionen ein Panorama, in dem Apotheken nicht nur reagieren, sondern Verantwortung übernehmen: rechtlich abgesichert, politisch aktiv, beratend präsent und präventiv wirksam.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Apotheken bewegen sich in einem Spannungsfeld, in dem Rechtsprechung, Haftung, Politik und Prävention ineinandergreifen. Die eigentliche Magie liegt darin, dass sie trotz wachsender Anforderungen Orientierung geben, Versorgung sichern und Vertrauen stiften – indem sie auf allen Ebenen Haltung zeigen.
Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.