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  • 22.08.2025 – Apotheken-Nachrichten zeigen Betrugsgefahr, Technikschwächen und Arzneirisiken
    22.08.2025 – Apotheken-Nachrichten zeigen Betrugsgefahr, Technikschwächen und Arzneirisiken
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Gefälschte Fentanyl-Rezepte, bundesweite TI-Störungen und Herzschwächerisiken durch Pregabalin belasten Apotheken, die Verantwortung ...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten zeigen Betrugsgefahr, Technikschwächen und Arzneirisiken

 

Wie Fentanyl-Fälle, TI-Störungen und Pregabalin-Daten Versorgung und Vertrauen verändern

Apotheken-News: Bericht von heute

Wenn Patientinnen und Patienten in Berlin von gefälschten Fentanyl-Rezepten betroffen sind und ein Strafprozess die Verwundbarkeit der Versorgung offenlegt, wenn bundesweite Störungen der Telematikinfrastruktur dazu führen, dass Menschen ihre dringend benötigten Arzneimittel nicht sofort erhalten und stattdessen hunderte zusätzliche Botendienste organisiert werden müssen, und wenn gleichzeitig eine große US-Studie zeigt, dass Pregabalin im Vergleich zu Gabapentin das Risiko einer Herzschwäche erheblich erhöht, dann wird deutlich, dass Apotheken nicht nur Arzneien abgeben, sondern tagtäglich zwischen juristischen Gefahren, digitalen Defiziten und klinischen Unsicherheiten stehen, wobei sie Verantwortung für die Sicherheit ihrer Patienten übernehmen, ökonomische Belastungen schultern und zugleich Vertrauen aufrechterhalten müssen, sodass Versicherungsschutz, digitale Resilienz und wissenschaftliche Beratung untrennbar Teil einer Rolle werden, die Versorgung, Schutz und Orientierung zugleich umfasst.

 

 

Der Prozessauftakt am Berliner Landgericht gegen einen mutmaßlichen Rezeptfälscher rückt ein Problem in den Fokus, das Apotheken schon seit Jahren belastet: die zunehmende Professionalität und Gefährlichkeit bei der Manipulation von Betäubungsmittelrezepten. Im Mittelpunkt steht ein Angeklagter, der laut Anklage mehrfach in eine Arztpraxis eingedrungen sein soll, um dort an Blankoformulare für BtM-Verordnungen zu gelangen. Mit diesen echten Formularen – dem entscheidenden Unterschied zu vielen anderen Fälschungen – soll er anschließend gefälschte Verschreibungen hergestellt und über Mittäter in Apotheken eingelöst haben. Mehrere Berliner Offizinen gaben unter dem Druck der Situation die Medikamente heraus, darunter Fentanyl-Pflaster im Wert von rund 17.000 Euro. Dass Originalformulare gestohlen werden, macht das Erkennen der Fälschungen besonders schwierig, da das pharmazeutische Personal die Echtheit des Papiers in der Regel nicht anzweifelt. Der Fall zeigt, wie schmal der Grat zwischen Alltag und Straffall in einer Apotheke sein kann.

Juristisch ist die Sache eindeutig: Wer Rezepte fälscht oder solche Fälschungen im Umlauf bringt, macht sich der Urkundenfälschung schuldig. Die Strafandrohung reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn. Doch so klar die Normen sind, so groß ist die Unsicherheit im Alltag. Apothekenteams sind verpflichtet, erkennbaren Missbrauch zu unterbinden, wie es § 17 Absatz 8 der Apothekenbetriebsordnung verlangt. Wird eine Fälschung nicht erkannt und beliefert, drohen den Betrieben Retaxationen, im schlimmsten Fall haftungsrechtliche Konsequenzen und Imageschäden. Besonders heikel wird es, wenn Rezepte auf den ersten Blick korrekt aussehen und die Fälschung nur durch kleine Unstimmigkeiten in Dosierung, Schreibweise oder Arztstempel erkennbar ist. Für die betroffenen Mitarbeiter:innen entsteht dabei ein psychischer Druck, der über die reine Arbeitsbelastung hinausgeht, denn die Sorge, im Eifer des Gefechts einen Fehler zu machen, begleitet den Alltag.

In den letzten Jahren haben Kammern und Verbände wiederholt gewarnt, dass gerade Fentanyl im Fokus von Fälschern steht. Das hochpotente Opioid wird im illegalen Markt teuer gehandelt, seine Wirkung ist stark, sein Missbrauch tödlich. Anders als bei manch anderen Substanzen, die vor allem eine Missbrauchsgefahr im Freizeitkontext bergen, geht es bei Fentanyl um die Schnittstelle zwischen medizinischer Versorgung und organisierter Kriminalität. Ein gestohlenes Rezeptformular kann binnen weniger Stunden in ein Dutzend Apotheken getragen werden, bevor erste Warnmeldungen zirkulieren. Damit geraten Apotheken in die Rolle unfreiwilliger Verteilerpunkte, die von Tätern bewusst als Schwachstelle im System genutzt werden.

Die Berliner Apothekerkammer hat unlängst explizit auf diese Gefahren hingewiesen. Der Appell lautet, bei allen BtM-Rezepten höchste Wachsamkeit walten zu lassen, auch wenn der Alltag und die Vielzahl an Kunden leicht dazu verleiten, Routine walten zu lassen. Technische Lösungen wie die Einführung elektronischer BtM-Rezepte werden als Ausweg diskutiert, sind aber noch nicht flächendeckend realisiert. Bis dahin bleibt es beim Zusammenspiel von geschultem Personal, gesunder Skepsis und konsequenter Dokumentation. Dass die Versicherung gegen Rezeptfälschungen zunehmend eine Rolle spielt, ist Ausdruck eines neuen Bewusstseins für die wirtschaftlichen Risiken. Während früher vor allem der moralische und juristische Aspekt im Vordergrund stand, wird heute deutlicher gesehen, dass eine einzige Belieferung mit gefälschten Rezepten erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.

Für Versicherer wiederum stellt sich die Frage nach der Kalkulierbarkeit. Wenn Rezeptfälschungen systematisch organisiert werden und Apotheken trotz größter Sorgfalt betroffen sind, kann kein einfaches Risikoprofil mehr gezogen werden. Deshalb verlangen viele Policen Nachweise über Schulungen, interne Kontrollmechanismen und eine dokumentierte Risikoanalyse. In der Praxis bedeutet dies zusätzliche Bürokratie, die aber angesichts der wachsenden Bedrohungslage als notwendig akzeptiert wird. Wer als Apothekenleiter eine solche Versicherung abschließt, sendet auch ein Signal an sein Team: Wir nehmen die Gefahr ernst und wir sichern euch gegen die schlimmsten Folgen ab. Das schafft Vertrauen, auch wenn es den Missbrauch selbst nicht verhindert.

Der Berliner Prozess wird zeigen, wie die Justiz auf das Vorgehen des Angeklagten reagiert. Entscheidend ist, dass nicht nur die persönliche Schuld, sondern auch die gesellschaftliche Dimension sichtbar wird. Rezeptfälschung ist keine Randerscheinung, sondern eine Lücke, die von Kriminellen systematisch genutzt wird. Apotheken sind damit nicht Täter, sondern Opfer – und zugleich Akteure, die sich mit allen Mitteln wehren müssen. Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit ist ein erster Schritt, doch nachhaltigen Schutz bietet nur eine Kombination aus technischer Modernisierung, rechtlicher Klarstellung und einem Sicherheitsempfinden, das bis in den Alltag jeder einzelnen Offizin reicht.

Wenn die Technik stockt, geraten die Abläufe der Arzneimittelversorgung sofort ins Wanken. Die jüngsten massiven Störungen in der Telematikinfrastruktur (TI) haben das in aller Härte gezeigt: Über Tage konnten Rezepte nicht ordnungsgemäß eingelöst, Medikationen nicht ausgehändigt, Abläufe in Arztpraxen und Apotheken nicht planmäßig gesteuert werden. Was in politischen Erklärungen oft abstrakt klingt, hat vor Ort unmittelbare Folgen: Menschen stehen in der Apotheke, halten ein Rezept in der Hand, können ihre dringend benötigten Arzneimittel aber nicht mitnehmen. Für viele ist das mehr als nur eine Unannehmlichkeit, es ist eine akute Gesundheitsgefährdung. Die Krefelder Mauritius-Apotheke hat beispielhaft geschildert, welche Zusatzlast entsteht: Hunderte zusätzliche Botenfahrten, wiederholte Wege von Patienten, ein immenser Zeit- und Kostenaufwand – alles ausgelöst, weil ein zentral gesteuertes digitales System nicht funktionierte.

Die Apotheke als letzte Anlaufstelle im Versorgungskreislauf bleibt damit alleiniger Puffer für ein Versagen, das sie weder beeinflussen noch beheben kann. Der Ärger der Patienten richtet sich häufig gegen die Offizin, obwohl die Ursache im Hintergrund liegt: eine Infrastruktur, die als Rückgrat gedacht war, aber noch immer störanfällig und instabil ist. Dass Apotheken und Ärzte im Ernstfall improvisieren, gehört inzwischen fast zum Standardrepertoire. Doch jede improvisierte Lösung bedeutet Mehraufwand, birgt neue Fehlerquellen und kostet Personal- und Finanzressourcen, die ohnehin knapp sind. In einem ohnehin überlasteten System werden Ausfälle der TI damit nicht nur zum organisatorischen, sondern auch zum wirtschaftlichen Risiko. Die Frage, wer für diesen Schaden haftet, ist juristisch ungeklärt, politisch verdrängt und praktisch auf die Betriebe abgewälzt.

Die Forderung nach einem Ausgleich durch den Systembetreiber Gematik klingt folgerichtig. Wenn ein staatlich getragenes und gesetzlich verpflichtendes System seinen Zweck nicht erfüllt, kann es nicht sein, dass die Kosten allein bei den Leistungserbringern landen. Mehr als 250.000 zusätzliche Botendienste, unzählige Nachlieferungen, verschwendete Arbeitszeit – das sind keine Kleinigkeiten, sondern messbare Vermögensschäden. Hier berührt die Debatte die Schnittstelle zwischen Versorgungssicherheit und Haftungsrecht. Sollte eine zentrale Infrastruktur Pflicht sein, muss sie auch wie ein Garantiesystem behandelt werden, das für Störungen haftet. Geschieht das nicht, droht der Vertrauensverlust in die gesamte Digitalstrategie, die ohnehin durch Verspätungen, komplizierte Prozesse und Akzeptanzprobleme belastet ist.

Für Apotheken stellt sich zugleich die pragmatische Frage nach Absicherung. Während klassische Betriebsversicherungen Sach- oder Personenschäden abdecken, geht es bei TI-Störungen um rein digitale Ausfälle mit realwirtschaftlichen Folgen. Hier kommt die Cyber-Versicherung ins Spiel, die bisher vor allem gegen Hackerangriffe oder Datenverluste gedacht war. Doch immer häufiger wird sie auch als Schutzschild gegen betriebliche Ausfälle genutzt, die durch Systemfehler ausgelöst werden. Die Diskussion verschiebt sich: Muss die Cyber-Police künftig auch den Schaden übernehmen, wenn staatliche IT-Infrastrukturen versagen? Oder bleibt die Lücke bestehen, weil Versicherer solche Risiken als nicht kalkulierbar einstufen? Für Apothekenleiter, die ihre Verantwortung ernst nehmen, führt kein Weg daran vorbei, diese Fragen aktiv zu prüfen, statt nur auf politische Lösungen zu warten.

Dabei geht es nicht nur um Geld, sondern um Vertrauen. Mitarbeitende müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Mehrarbeit honoriert oder zumindest abgesichert ist. Patienten müssen sicher sein, dass Versorgung funktioniert, auch wenn Server ausfallen. Und die Gesellschaft muss anerkennen, dass Apotheken nicht nur Medikamente abgeben, sondern ein stabilisierendes Element sind, das Krisen auffängt, die andere verursachen. Das Bewusstsein dafür wächst zwar, aber es fehlt eine verbindliche Regulierung. Gerade weil Digitalisierung nicht mehr zurückgedreht wird, darf das Risiko nicht einseitig auf den letzten Gliedern der Versorgungskette abgeladen werden. Wer digitale Systeme verpflichtend macht, muss auch deren Ausfälle verpflichtend absichern.

Am Ende steht damit die Erkenntnis, dass technische Innovationen nicht nur Effizienz bringen, sondern auch neue Verletzlichkeiten schaffen. Je stärker Abläufe digitalisiert werden, desto gravierender wirken sich Ausfälle aus. Für Apotheken heißt das: Wachsam bleiben, betriebliche Resilienz stärken und Versicherungsschutz anpassen. Für die Politik heißt das: Verantwortung übernehmen und die Betreiberpflicht ernst nehmen. Denn nur so lässt sich verhindern, dass die Akzeptanz für digitale Systeme vollends erodiert. Die TI darf kein Dauerstörfaktor sein, sondern muss zum verlässlichen Rückgrat werden. Bis dahin gilt: Jede Störung ist nicht nur ein technisches, sondern auch ein soziales und ökonomisches Risiko.

Der Absturz einer Transportdrohne im Kreis Plön, die für den medizinischen Probentransport eingesetzt wurde, zeigt in aller Deutlichkeit, wie fragil technische Innovationen im Gesundheitswesen noch sind. Eigentlich sollte die Drohne als Symbol für Effizienz und Zukunftsfähigkeit stehen: kürzere Transportwege, schnellere Laboranalysen, eine moderne Antwort auf logistische Engpässe. Stattdessen landete sie auf einem Acker, touchierte nach Angaben der Ermittler eine Stromleitung und löste ein Feuer aus, das binnen Minuten eine Fläche von 1500 Quadratmetern erfasste. Mehrere Feuerwehren mussten ausrücken, um den Brand zu löschen. Verletzt wurde glücklicherweise niemand, und die Drohne hatte zum Zeitpunkt des Absturzes keine Fracht geladen. Doch der Vorfall wirft Fragen auf, die weit über einen Einzelfall hinausgehen. Denn wenn Transportdrohnen künftig regelmäßig im medizinischen Alltag eingesetzt werden, müssen auch ihre Risiken klar benannt, reguliert und versichert sein.

Die Firma Jedsy, die den Drohnenservice betreibt, betont, alle Systeme seien redundant ausgelegt und die Sicherheit habe oberste Priorität. Der Pilot habe eine Notlandung eingeleitet, nachdem das System ein anderes Flugobjekt im Sicherheitsradius erkannt habe, und sei dabei von einer Windböe überrascht worden. So plausibel diese Darstellung klingt, so sehr verdeutlicht sie die Komplexität solcher Systeme: Technik, Mensch, Wetter, Infrastruktur – jeder Faktor kann eine Kette auslösen, die am Ende zu einem Zwischenfall führt. Für die Öffentlichkeit ist entscheidend, dass Vertrauen entsteht. Ein Drohneneinsatz für medizinische Proben unterscheidet sich grundlegend von einem kommerziellen Lieferflug. Hier geht es nicht um Pakete oder Konsumgüter, sondern um empfindliches biologisches Material, teilweise infektiös, potenziell gefährlich oder schlicht unverzichtbar für eine Diagnose. Schon der Gedanke, dass solche Proben bei einem Absturz verstreut werden könnten, ruft ein Unbehagen hervor, das Regulierung und Kommunikation ernst nehmen müssen.

Der Vorfall bei Mucheln wird daher auch zum Testfall für Behörden und Betreiber. Bisher galt die Genehmigung solcher Transporte als innovatives Signal, das Gesundheitsregionen zukunftsfähig erscheinen ließ. Doch sobald ein Brand ausbricht, entsteht ein anderes Bild: das Risiko wird sichtbar. Anwohner fragen sich, ob sie künftig über ihren Köpfen ständig Gefahrenquellen haben, Landwirte sorgen sich um Schäden an ihren Flächen, Kommunalpolitiker sehen ihre Verantwortung wachsen. Für Apotheken und Praxen, die solche Systeme als Entlastung begrüßen könnten, bedeutet der Zwischenfall ebenfalls einen Dämpfer. Denn auch sie müssen kalkulieren, ob eine solche Logistik tatsächlich zuverlässig ist oder ob zusätzliche Unsicherheiten entstehen. Schließlich hilft es wenig, wenn Proben theoretisch schneller im Labor sind, praktisch aber Lieferungen ausfallen oder rechtliche Grauzonen bestehen.

Aus Sicht der Versicherungswirtschaft stellt sich die Frage, wie solche Risiken einzuordnen sind. Ist ein Drohnenabsturz ein technisches Problem, ein menschlicher Bedienfehler oder höhere Gewalt? Jede Kategorie hat unterschiedliche Konsequenzen für Haftung und Deckung. Wenn künftig nicht nur einzelne Pilotprojekte, sondern ganze Versorgungsregionen von Drohnenflügen abhängen, brauchen Apotheken, Praxen und Labore klare Sicherheit, dass Ausfälle und Schäden nicht auf ihren Kosten hängen bleiben. Der Markt für spezielle Drohnenversicherungen wächst zwar, aber er ist noch wenig standardisiert. Genau hier entscheidet sich, ob Innovation Vertrauen schafft oder Misstrauen verstärkt. Denn moderne Technik kann nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie zuverlässig funktioniert und transparent abgesichert ist.

Die Politik wiederum darf den Vorfall nicht kleinreden. Wer Innovation fördern will, muss auch bereit sein, Risiken offen zu diskutieren und Regelwerke anzupassen. Dazu gehört nicht nur die Luftfahrtbehörde, sondern auch das Gesundheitswesen selbst, das Drohnen aktiv in Versorgungsprozesse integriert. Der Absturz in Plön ist ein Warnsignal: Nicht, dass Drohnen grundsätzlich ungeeignet wären, sondern dass jede Innovation begleitet werden muss von Standards, Sicherheitsprüfungen und einem klaren Verantwortungsrahmen. Wer Technik verspricht, darf nicht gleichzeitig Unsicherheit exportieren. Nur wenn die Öffentlichkeit erlebt, dass Sicherheit wirklich an erster Stelle steht, wird sie die Vorteile akzeptieren.

Am Ende bleibt der Eindruck, dass die Zukunft der Medizinlogistik zwar greifbar ist, aber noch stolpert. Der Ackerbrand zeigt symbolisch, wie schnell Fortschritt in Rückschritt umschlagen kann, wenn Systeme nicht belastbar genug sind. Ob dieser Vorfall eine Ausnahme bleibt oder ein Hinweis auf strukturelle Risiken ist, hängt von der Konsequenz der Reaktionen ab. Für Apotheken und andere Leistungserbringer gilt: Innovation darf nicht blind übernommen, sondern muss klug begleitet werden. Denn wer die Versorgung modernisiert, trägt Verantwortung, dass aus Beschleunigung nicht Brandbeschleunigung wird.

Die Diskussion um Pregabalin, eines der meistverordneten Schmerzmittel bei älteren Menschen mit chronischen Beschwerden, erhält durch eine neue US-amerikanische Studie eine brisante Dimension. Forschende des Columbia University Irving Medical Center und weiterer Einrichtungen haben Daten von mehr als 240.000 Medicare-Versicherten ausgewertet und festgestellt: Wer Pregabalin neu erhält, trägt ein deutlich höheres Risiko, eine Herzschwäche zu entwickeln, als Patienten, die auf das ähnliche Präparat Gabapentin eingestellt sind. Dieser Befund ist von besonderer Tragweite, weil Pregabalin seit Jahren breit eingesetzt wird – nicht nur bei neuropathischen Schmerzen, sondern auch bei generalisierten Angststörungen oder Epilepsien. Dass ausgerechnet eine Substanz, die für Lebensqualität und Schmerzreduktion steht, mit einer potenziell lebensgefährlichen Herzkomplikation assoziiert ist, rückt die Therapieentscheidung in ein neues Licht.

Die Forschenden berichten, dass während der Beobachtungszeit 1470 neue Fälle von Herzinsuffizienz registriert wurden. Unter Pregabalin lag die Rate bei 18,2 pro 1000 Personenjahre, unter Gabapentin bei 12,5. Das entspricht einem um 48 Prozent höheren Risiko. Besonders deutlich zeigte sich der Unterschied bei Menschen mit bereits bestehenden Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Hier war das Risiko sogar um 85 Prozent erhöht. Damit wird klar, dass nicht nur theoretische Bedenken bestehen, sondern dass das Risiko praktisch relevant ist und den klinischen Alltag erreichen muss. Denn in einer alternden Gesellschaft sind Herzschwäche und chronische Schmerzen häufige Parallelphänomene. Dass beide durch ein und dasselbe Medikament verbunden sein könnten, macht die Versorgung komplizierter und zwingt Ärztinnen, Apotheker und Patientinnen zu einer differenzierteren Abwägung.

Für Apotheken ergibt sich daraus eine doppelte Verantwortung. Einerseits müssen sie über die Risiken aufklären, die mit einer Neuverordnung verbunden sein können. Andererseits dürfen sie die Therapiehoheit der Ärzte nicht untergraben. Das verlangt Fingerspitzengefühl: Hinweise geben, ohne Angst zu schüren, Wachsamkeit zeigen, ohne Misstrauen gegenüber der Verschreibungspraxis zu erzeugen. Der Beratungsauftrag nach § 20 Apothekenbetriebsordnung umfasst explizit die Risikoaufklärung – und genau hier liegt der Schlüssel. Wenn Patientinnen mit Vorerkrankungen nachfragen, ob Pregabalin für sie geeignet ist, müssen Apothekerinnen faktenbasiert antworten können. Dass es Alternativen wie Gabapentin gibt, ist ein wichtiger Hinweis. Gleichzeitig ist aber zu betonen, dass Therapieentscheidungen individuell getroffen werden und die ärztliche Abwägung den Ausschlag gibt.

Der Fall zeigt erneut, wie entscheidend pharmakoepidemiologische Studien für die Praxis sind. Ohne große Datenanalysen bliebe ein Risiko wie dieses womöglich unentdeckt oder würde in Einzelfällen als Zufall gedeutet. Erst die systematische Auswertung von Hunderttausenden Patientenjahren macht sichtbar, was im Alltag sonst untergeht. Für die Arzneimittelsicherheit ist das ein Fortschritt, für die Versorgung aber eine Herausforderung: Jede neue Risikoinformation erhöht die Komplexität. Leitlinien müssen angepasst, Patienteninformationen ergänzt, Versicherer eingebunden werden. Wenn ein etabliertes Präparat plötzlich im Verdacht steht, Herzinsuffizienz zu begünstigen, stellt das auch Fragen an die Kostenträger: Sollen Verordnungen eingeschränkt werden? Muss die Preislogik überdacht werden, wenn eine Alternative sicherer erscheint? Oder bleibt es bei der bisherigen Praxis, in der Risiken als Einzelfallproblem behandelt werden?

Ein weiterer Aspekt betrifft die psychologische Dimension. Für Patienten mit chronischen Schmerzen ist die Aussicht auf ein wirksames Medikament oft ein Hoffnungsschimmer. Wenn diese Hoffnung nun mit einem neuen Angstfaktor verbunden wird, entsteht ein Dilemma: Schmerzfreiheit oder Herzgesundheit? Für viele Betroffene ist das keine abstrakte Frage, sondern eine tägliche Abwägung. Hier können Apotheken durch seriöse Aufklärung einen Unterschied machen. Statt Panikmache brauchen Patienten nüchterne Informationen: Ja, es gibt ein erhöhtes Risiko, aber es betrifft nicht jeden, und es gibt Alternativen. Nur so lässt sich vermeiden, dass Menschen aus Angst ihre Therapie abbrechen und dadurch andere Risiken eingehen.

Dass die Studie in Jama Network Open publiziert wurde, verleiht ihr zusätzliches Gewicht. Das Journal gilt als seriös und international anerkannt. Damit wird der Befund kaum als Randnotiz abgetan werden können. Vielmehr ist zu erwarten, dass Fachgesellschaften reagieren und Empfehlungen anpassen. Schon jetzt diskutieren Experten, ob Pregabalin künftig restriktiver verordnet werden sollte, insbesondere bei älteren Menschen mit kardiovaskulären Vorerkrankungen. Für die Apothekenpraxis heißt das: aufmerksam bleiben, Fachinformationen verfolgen, Teams schulen und Beratungsgespräche anpassen. Denn die größte Gefahr ist nicht allein das Medikament, sondern die Lücke zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis und Versorgungsrealität. Wer diese Lücke schließt, leistet einen Beitrag zur Patientensicherheit.

Vier Entwicklungen aus völlig unterschiedlichen Bereichen verdichten sich zu einem Gesamtbild, das nicht nur die Strukturen, sondern vor allem die Menschen betrifft: Kriminalität nutzt systemische Lücken und gefährdet direkt die Patientensicherheit, digitale Ausfälle verschieben Lasten auf Apotheken und erzeugen Misstrauen bei den Betroffenen, technische Innovationen wie Drohnenlogistik zeigen ihre Verletzlichkeit, und pharmakologische Forschung stellt scheinbar bewährte Therapien infrage. Apotheken sind damit mehr als logistische Stellen – sie sind Vertrauensanker in einem Umfeld, das immer häufiger von Unsicherheit geprägt ist. Sie tragen die Verantwortung, Missbrauch konsequent abzuwehren, Versorgung auch bei Systemausfällen stabil zu halten, Innovationen kritisch zu begleiten und wissenschaftliche Erkenntnisse in patientennahe Beratung zu übersetzen. Nur wenn diese Funktionen erkennbar, verlässlich und verbindlich erfüllt werden, bleibt das Vertrauen der Menschen erhalten, das letztlich die wichtigste Ressource jeder Versorgung ist.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt.
Die Botschaft dieses Gesamtbogens ist, dass Versorgung nur dann stabil bleibt, wenn Patienten Vertrauen spüren, Technik verlässlich trägt und Beratung Orientierung schafft.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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