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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
Ein gefälschtes Apobank-Schreiben setzt Inhaberinnen unter Druck und zeigt, wie schnell Zahlungsverkehr, Liquidität und Vertrauen zugleich angreifbar sind; parallel fordert die Freie Apothekerschaft vom Bundesamt für Soziale Sicherung, den rechtswidrigen Rx-Boni großer Versender endlich zu stoppen, weil Preisbindung und Fairness sonst zur Fassade verkommen; das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bekräftigt derweil, dass § 5 AMPreisV keine Obergrenze ist, sondern eine Auffangregel, und bestätigt damit den 100-Euro-Arbeitspreis für parenterale Spezialrezepturen – ein wichtiges Signal für die Refinanzierung von Zeit, Personal und Reinraum; hinzu kommt eine neue US-Analyse, die für Pregabalin ein erhöhtes Herzschwächerisiko insbesondere bei älteren Patientinnen beschreibt und damit differenzierte Verordnung sowie engere Beobachtung nahelegt; gemeinsam gelesen entsteht ein Bild aus Abwehr, Aufsicht, Finanzierung und Evidenz, das Apotheken zwingt, Security, Rechtssicherheit, Kalkulation und Beratung in einen belastbaren Prozess zu integrieren.
Die Täuschung über angebliche Bankenpostfächer oder Hotlineanrufe ist nicht nur ein Angriff auf eine einzelne Apotheke, sondern ein systemisches Symptom. Wer Apotheken als Ziel auswählt, weiß, dass sie zwischen streng regulierter Arzneimittelversorgung, hohem Liquiditätsdurchsatz und dauerhaftem Kostendruck stehen. Dieses Dreieck macht sie anfällig für alles, was Routine im Zahlungsverkehr imitiert. Was auf den ersten Blick wie ein Einzelfall wirkt, zeigt im zweiten Blick eine Verschiebung. Kriminelle haben längst verstanden, dass Apotheken ähnlich verwundbar sind wie mittelständische Industriebetriebe, aber weniger institutionelle Abwehrmechanismen besitzen. Und weil die Lieferketten sensibel sind, wirken Angriffe auf Finanzschnittstellen wie kleine Erdbeben.
Die klassische Verteidigungsstrategie war es, Technik härter zu machen. Firewalls, VPN, Zwei-Faktor-Codes, Virenschutz. All das ist wichtig, aber es übersieht die eigentliche Schwachstelle. Nicht die Systeme werden angegriffen, sondern die Menschen in ihrem Arbeitstakt. Das macht Social Engineering so gefährlich, weil es das natürliche Bedürfnis nach Routine, Pflichtbewusstsein und Schnelligkeit in eine Waffe verwandelt. Ein erfahrener Angreifer legt die Maske des Bekannten an: „Ihre Apothekerbank ruft an“, „Ihre Kammer schickt Unterlagen“, „Ihre Rechenstelle meldet eine neue Schnittstelle“. Das Gefühl von Nähe und Verbindlichkeit täuscht Sicherheit vor – und genau in dieser vorgetäuschten Sicherheit liegt der Angriffspunkt.
Deswegen sind Absicherungen nicht nur eine technische, sondern vor allem eine kulturelle Aufgabe. Kultur meint hier die Verinnerlichung einfacher Grundsätze, die nicht mehr diskutiert werden. Wir rufen zurück, wir prüfen unabhängig, wir brechen Drucksituationen auf. Diese Regeln müssen so selbstverständlich sein wie das Händedesinfizieren vor dem Rezepturansatz. Nur wenn alle Beteiligten sie verinnerlichen, entsteht die Widerstandskraft, die Technik allein nicht geben kann. Der eine Moment der Pause, das bewusste Nicht-Handeln, entscheidet über Sicherheit oder Schaden.
Parallel dazu verändert sich die Rolle der Versicherungen. Während sie früher als reine Kostenerstatter verstanden wurden, sind sie heute faktisch Mitgestalter von Sicherheitsstandards. Sie verlangen Verfahren, definieren Obliegenheiten und setzen damit Benchmarks für betriebliche Resilienz. Das klingt nach Kontrolle, ist aber in Wahrheit eine doppelte Absicherung: Wer den Mindeststandard erfüllt, hat nicht nur Versicherungsschutz, sondern auch echte organisatorische Sicherheit. Wer ihn ignoriert, riskiert nicht nur Kürzungen, sondern macht sich selbst verletzlich. Der Punkt, an dem Versicherer Prozesse vorschreiben, markiert die Schnittstelle von Risikoökonomie und Versorgungssicherheit.
Auch juristisch ist das Thema weiter gefasst, als es scheint. Wenn eine Apotheke durch einen Betrugsangriff Löhne nicht zahlen kann, Lieferanten nicht bedienen kann, Krankenkassenabrechnungen stocken, betrifft das nicht nur die Eigentümer. Es entstehen Kettenreaktionen, die Mitarbeiter, Patienten und Vertragspartner einbeziehen. Juristen sprechen hier von Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten, die über den Betrieb hinausreichen. Der Apotheker ist nicht nur Betriebsleiter, sondern Treuhänder eines Versorgungsgutes. Daraus ergibt sich eine ethische Verantwortung, die den nüchternen Blick auf Kosten ergänzt.
Der politische Kontext macht die Lage brisanter. Apotheken kämpfen mit Margendruck, Lieferengpässen, Retaxationen und einer unsicheren Reformagenda. In diesem Umfeld wirkt jeder externe Angriff wie ein zusätzlicher Stresstest. Es ist kein Zufall, dass Cyberkriminalität im Gesundheitssektor weltweit steigt. Daten und Geld fließen hier in hoher Frequenz, während die Aufmerksamkeit auf Patientenversorgung gerichtet bleibt. Der Gegensatz von Fürsorge und Angriffsfläche ist das Einfallstor für Täter.
Deshalb ist Prävention keine Zusatzaufgabe, sondern eine Pflicht, die unmittelbar mit der Versorgungsfähigkeit zusammenhängt. Technik, Organisation, Versicherung – diese drei Ebenen müssen zusammenspielen. Die Technik blockiert Standardangriffe, die Organisation verhindert Täuschung, die Versicherung federt Restrisiken ab. Erst wenn alle drei Schichten vorhanden sind, entsteht die Pufferzone, die eine Apotheke handlungsfähig hält.
Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass kein Schutz absolut ist. Aber es gibt einen Unterschied zwischen einem Betrieb, der überrascht wird, und einem Betrieb, der vorbereitet ist. Vorbereitung bedeutet, die eigenen Abläufe zu kennen, die Rollen im Ernstfall klar zuzuweisen und die Versicherung nicht als fremdes Dokument, sondern als Teil der eigenen Sicherheitsarchitektur zu verstehen. Wer so handelt, reduziert nicht nur das Risiko, sondern verwandelt Unsicherheit in Handlungssicherheit.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Der Bogen dieses Themas zeigt, dass Bedrohung nicht in Technik beginnt, sondern im Menschen, und dass Schutz nicht in Papieren endet, sondern in Haltung. Die Apotheke, die ihre Kultur der Pause, ihre Verfahren der Trennung und ihre Versicherung als Puffer verinnerlicht, verwandelt den Angriff von außen in eine Bewährungsprobe, die bestanden wird. Es ist dieser stille, unsichtbare Schutz, der die eigentliche Stärke bildet.
Die Auseinandersetzung um die Rx-Boni hat sich in den vergangenen Wochen erneut zugespitzt. Mit deutlicher Schärfe richtet die Freie Apothekerschaft (FA) ihre Forderung an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), endlich einzugreifen und den seit Jahren schwelenden Konflikt zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken zu klären. Es geht nicht nur um Rabatte und Bonusprogramme, sondern um die Grundfrage, ob die gesetzliche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel tatsächlich durchgesetzt wird oder ob sie durch fortgesetzte Toleranz schleichend ausgehöhlt wird. Während die großen Versender weiter mit Boni werben, sehen sich die Apotheken vor Ort gezwungen, sich strikt an die Regeln zu halten, was das wirtschaftliche Gefälle noch verschärft. Die Vorsitzende der FA, Daniela Hänel, spricht offen davon, dass damit nicht nur der Wettbewerb, sondern die Versorgungssicherheit selbst gefährdet sei.
Die Argumentation stützt sich auf geltendes Recht: Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen die Rechtswidrigkeit solcher Boni bestätigt. Dass Krankenkassen trotzdem mit Versendern abrechnen, die bewusst gegen diese Vorgaben verstoßen, wirft ein Schlaglicht auf eine problematische Praxis. Im Schreiben an das BAS wird betont, dass die Behörde nicht nur ein Recht, sondern eine ausdrückliche Pflicht zur Aufsicht habe. Ignorierten die Kassen wiederholt geltendes Recht, müsse die Behörde beratend und notfalls auch mit Zwangsmitteln einschreiten. Hier liegt der Kern des Konflikts: Die Freie Apothekerschaft sieht das Vertrauen in die staatliche Regulierung gefährdet, wenn Verstöße ohne Konsequenzen bleiben.
Besonders brisant ist, dass die rechtlichen Unsicherheiten die Handlungsspielräume der Apotheken empfindlich einschränken. Viele Inhaberinnen und Inhaber fragen sich, wie sie in einem Markt bestehen sollen, in dem für manche die Regeln offenbar nicht gelten. Im Hintergrund steht die Sorge, dass sich dadurch ein Dominoeffekt entwickelt: Wenn immer mehr Patientinnen und Patienten durch Boni zum Versandhandel abwandern, geraten lokale Strukturen unter Druck, und die wohnortnahe Versorgung bricht weiter weg. Vor diesem Hintergrund wird die Aufforderung an das BAS auch als Signal an die Politik verstanden, den rechtlichen Rahmen zu klären und durchzusetzen.
Rechtsexperten wie die beauftragten Anwälte Dr. Fiete Kalscheuer und Dr. Nicolas Harding betonen, dass das geltende Sozialgesetzbuch klare Eingriffsbefugnisse vorsieht. Das BAS müsse nicht erst neue Gesetze abwarten, sondern könne bereits jetzt einschreiten, wenn Krankenkassen mit Anbietern kooperieren, die rechtswidrige Boni anbieten. Die FA stellt deshalb die Frage, ob es hier an Mut oder an Wille fehlt, die bestehenden Normen durchzusetzen. Für die Apothekenbasis ist das mehr als eine juristische Spitzfindigkeit: Es geht um ihre wirtschaftliche Existenz und um die Glaubwürdigkeit der staatlichen Ordnung.
Gleichzeitig schwingt in der Debatte ein weitergehender Kommentar mit: Die Frage nach Fairness ist nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich. Apotheken tragen mit Nacht- und Notdiensten, Beratung und Sicherstellung der Kühlkette einen Versorgungsauftrag, den kein Versandhandel abdeckt. Dass sie dabei durch gesetzliche Preisbindung in ihren Margen begrenzt sind, wird akzeptiert, solange die Spielregeln für alle gelten. Werden sie aber nur einseitig angewendet, gerät das fragile Gleichgewicht ins Wanken. Genau das macht die Intervention der FA so brisant: Sie rüttelt am Selbstverständnis des Systems, in dem Regulierung und Wettbewerb in Balance stehen sollten.
Der Konflikt um die Rx-Boni zeigt damit mehr als einen Rechtsstreit. Er offenbart eine strukturelle Schieflage, in der Apotheken vor Ort zunehmend unter Druck geraten, während sich Versandriesen mit aggressiven Marketingstrategien Vorteile verschaffen. Ob das BAS bereit ist, hier klar Position zu beziehen, wird entscheidend sein – nicht nur für den Fortgang dieses Streits, sondern für das Vertrauen in die Integrität des gesamten Arzneimittelmarkts.
Die jüngste Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) hat eine der sensibelsten Fragen der Apothekenpraxis berührt: die Vergütung für die Herstellung und Abgabe parenteraler Zubereitungen. In § 5 AMPreisV ist seit Jahresbeginn ein fester prozentualer Aufschlag auf die Einkaufskosten vorgesehen, der die Arbeit der Apotheken in diesem hochspezialisierten Segment abgelten soll. Was zunächst nach einem simplen Mechanismus klingt, entfaltet in der Praxis eine Dynamik, die weitreichende Folgen für Onkologika-Versorgung, Krankenkassenabrechnungen und die wirtschaftliche Stabilität vieler Zyto-Apotheken hat.
Die Kritik entzündet sich daran, dass die Verordnung zwar eine klare Kalkulationsgrundlage schafft, aber nicht alle Kostenarten berücksichtigt, die im Alltag entstehen. Parenteralia gehören zu den komplexesten Produkten in der Offizin: Sie erfordern Reinraumtechnik, validierte Prozesse, qualifiziertes Fachpersonal und eine engmaschige Qualitätssicherung. Der prozentuale Aufschlag, der in der Logik der Verordnung Kostensteigerungen automatisch ausgleichen soll, bildet diese Fixkosten nur unzureichend ab. Gerade kleinere Apotheken, die nur wenige Zubereitungen herstellen, geraten dadurch in eine strukturelle Unterdeckung.
Dazu kommt die Verschiebung im Marktgefüge. Krankenkassen haben in den vergangenen Jahren ihre Ausschreibungspraxis verschärft und nutzen den Wettbewerb zwischen spezialisierten Apotheken, um Preise zu drücken. In Verbindung mit der neuen Preisregelung entsteht für viele Betriebe ein Spagat: Sie sollen einerseits höchste Qualitätsstandards erfüllen, andererseits mit immer knapperen Margen arbeiten. Dieser Druck spiegelt sich in der Branche in wachsender Unsicherheit wider. Mehrere Inhaber berichten bereits von Überlegungen, die Herstellung ganz einzustellen – ein Szenario, das die regionale Versorgung empfindlich treffen würde.
Die Politik verweist darauf, dass mit der Neuregelung Rechtssicherheit geschaffen wurde. Die alte Regelung, die auf Schiedssprüchen und Einzelfallverträgen beruhte, führte regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten und Retaxationen. Jetzt gebe es einen einheitlichen Rahmen, der Abrechnungsklarheit herstelle. Doch hier setzt die Gegenargumentation an: Einheitliche Regelungen nützen wenig, wenn sie die tatsächlichen Kosten nicht decken. Rechtssicherheit kann nicht davon entbinden, dass die ökonomische Realität berücksichtigt wird.
Ein juristischer Aspekt verschärft die Debatte zusätzlich. Mehrere Sozialgerichte haben in laufenden Verfahren signalisiert, dass die Kostenstrukturen der Apotheken bei parenteralen Zubereitungen grundrechtlich geschützt sein könnten. Stichworte wie Berufsfreiheit und Eigentumsschutz stehen im Raum. Sollte ein Gericht feststellen, dass die aktuelle Regelung faktisch zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führt, wäre eine verfassungsrechtliche Neubewertung möglich. Damit wird aus einer Detailfrage der Preisverordnung ein Thema von verfassungsrechtlicher Tragweite.
In den Kommentaren der Apothekerschaft zeigt sich, wie sehr das Thema mit Identität und Verantwortung verknüpft ist. Viele Kolleginnen und Kollegen betonen, dass es nicht nur um Geld geht, sondern um die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten mit lebensnotwendigen Therapien wohnortnah zu versorgen. Wenn ökonomische Zwänge dazu führen, dass Zubereitungen zentralisiert oder nur noch in wenigen spezialisierten Zentren hergestellt werden, leidet die Flexibilität, die gerade bei onkologischen Therapien entscheidend ist. Ein Versorgungsweg, der bisher Stärke des Systems war, droht ausgehöhlt zu werden.
Damit steht die Diskussion exemplarisch für die Balance zwischen Regulierung und Praxis. Auf der einen Seite ein politischer Wille, Transparenz und Einheitlichkeit herzustellen, auf der anderen Seite die Notwendigkeit, die Vielfalt betrieblicher Realitäten zu berücksichtigen. Die Preislogik des § 5 AMPreisV zwingt Apotheken, zwischen rechtlicher Klarheit und ökonomischer Tragfähigkeit abzuwägen – ein Spannungsfeld, das in Zukunft noch schärfer ausgetragen werden dürfte.
Die Skontopolitik im Arzneimittelgroßhandel ist seit Jahren ein Reizthema, das die Beziehungen zwischen Apotheken, Herstellern und Zwischenhändlern belastet. Spätestens seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), dass Skonti als zulässiger Preisbestandteil betrachtet werden können, hat sich ein Geflecht von Unsicherheiten und Auseinandersetzungen entwickelt. Für die Apotheken bedeutet dies nicht nur eine ökonomische Gratwanderung, sondern auch eine juristische und politische Konstante, die immer wieder auf die Tagesordnung zurückkehrt.
Im Kern geht es um die Frage, wie Rabatt- und Skontogewährung mit der strikten Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel vereinbar ist. Apotheken dürfen weder nach unten noch nach oben von den festgesetzten Abgabepreisen abweichen. Großhändler wiederum haben die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Grenzen Einkaufsvorteile zu gewähren. Was in der Praxis wie ein normales marktliches Instrument wirkt, ist in Wahrheit ein sensibles Spannungsfeld: Jede Verschiebung in den Margen verändert den ökonomischen Spielraum der Offizinen.
Die Phagro, der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels, verweist seit Jahren auf die Notwendigkeit stabiler Konditionen. Angesichts steigender Logistikkosten, Energiekosten und regulatorischer Anforderungen sei die Großhandelsmarge längst an ihre Grenzen gestoßen. Rabatte und Skonti, so die Argumentation, gefährden die Refinanzierung des Versorgungsauftrags. Zugleich sehen sich die Mitglieder des Verbandes dem Vorwurf ausgesetzt, durch uneinheitliche Praxis und selektive Gewährung Wettbewerbsverzerrungen zu begünstigen.
Für Apotheken hat die Frage unmittelbare Konsequenzen. Skonti stellen – gerade in Zeiten stagnierender Fixhonorare – einen der wenigen verbliebenen Hebel dar, um Liquiditätsspielräume zu erweitern. Eine Apotheke, die fünfstellige Monatsumsätze im verschreibungspflichtigen Bereich abwickelt, spürt den Unterschied, ob sie zwei oder drei Prozent Skonto erhält. Deshalb wird in der Branche intensiv darüber diskutiert, ob der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen enger fassen sollte. Manche Stimmen fordern ein klares Skontoverbot, um Rechtssicherheit zu schaffen, andere plädieren für eine ausdrückliche Zulassung, um die Praxis zu legalisieren.
Juristisch haben mehrere Entscheidungen die Debatte geprägt. Der BGH hat zwar klargestellt, dass Skonti unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sind, doch bleibt die Grenze unscharf. Entscheidend sei, ob ein Skonto als reiner Zahlungsanreiz innerhalb kurzer Fristen zu verstehen ist oder ob er faktisch einen Preisnachlass darstellt. Diese Unterscheidung ist in der Praxis schwer zu ziehen, weil die Mechanismen ineinandergreifen. Damit bleibt eine Grauzone, die für Apotheken stets ein Restrisiko birgt – insbesondere, wenn Krankenkassen oder Aufsichtsbehörden Abrechnungen prüfen.
Politisch ist das Thema ebenso brisant. Während das Bundesgesundheitsministerium eine klare gesetzliche Regelung bislang vermieden hat, wächst der Druck aus dem Parlament, eine eindeutige Linie zu ziehen. Hintergrund ist die Sorge, dass ungleiche Skontopraxis den Wettbewerb verzerrt und kleinere Apotheken benachteiligt. Gerade inhabergeführte Betriebe, die nicht die Marktmacht großer Verbünde haben, sehen sich im Nachteil. Zugleich warnen Beobachter, dass ein vollständiges Skontoverbot die Liquiditätslage vieler Apotheken verschlechtern würde – in einer Zeit, in der Schließungszahlen ohnehin steigen.
Der Kommentar aus der Praxis macht deutlich, dass es hier um mehr geht als um technische Fragen der Preisgestaltung. Skonti sind zum Symbol dafür geworden, wie eng Apotheken wirtschaftlich geführt werden müssen und wie gering die Spielräume inzwischen sind. Was für Außenstehende wie ein kleiner Prozentwert wirkt, entscheidet im Alltag über die Fähigkeit, Rechnungen fristgerecht zu bezahlen oder in Digitalisierung und Personalentwicklung zu investieren. In diesem Sinne ist die Skontodebatte eine Stellvertreterdiskussion für die größere Frage, wie die wirtschaftliche Basis der Apotheken gesichert werden soll.
Dass der Phagro mit Nachdruck die Notwendigkeit stabiler Margen betont, ist daher weniger Branchenrhetorik als Ausdruck einer ökonomischen Realität: Ein Versorgungssystem, das seine Distributionsstufe unterfinanziert, riskiert mittelfristig Brüche in der Lieferkette. Wenn Großhandel und Apotheken gleichermaßen unter Druck stehen, wächst die Anfälligkeit für Engpässe, Versorgungsprobleme und Abhängigkeiten von einzelnen Marktakteuren. Damit zeigt sich: Die Skontopolitik ist kein Randthema, sondern ein Spiegel der systemischen Fragilität.
Apotheken stehen an vier Nahtstellen, die zusammen ein Systembild ergeben: Abwehr, Aufsicht, Refinanzierung und Evidenz. Das Betrugsschreiben im Namen der Apobank zeigt, wie verwundbar Routineprozesse sind – wer Überweisungen, SEPA-Mandate oder Online-Banking ohne Vier-Augen-Prinzip laufen lässt, riskiert binnen Stunden Liquidität und Vertrauen.
Die Rx-Boni-Debatte verschiebt sich vom Marktgeräusch zur Aufsichtspflicht: Wenn Preisbindung gilt, muss sie gegenüber allen Akteuren gelten. Die FA adressiert das BAS, weil ohne konsequente Rechtsaufsicht der Wettbewerb verzerrt und die Fläche weiter ausdünnt. Rechtsklarheit ist Versorgungsstrategie.
Mit § 5 AMPreisV setzt das LSG ein Gegengewicht: Parenterale Rezepturen sind hochaufwendig; der bestätigte 100-Euro-Arbeitspreis ist kein Bonus, sondern die Anerkennung realer Ressourcen. Refinanzierung schafft die Grundlage, Qualität zuverlässig zu liefern – gerade in Reinraumprozessen ohne Fehlertoleranz.
Schließlich zwingt das Pregabalin-Signal zur professionellen Gelassenheit: kein Alarmismus, aber konkrete Vorsicht. Bei älteren Patientinnen mit kardialer Vorerkrankung braucht es engmaschige Beobachtung, Alternativenprüfung und saubere Aufklärung – die Offizin bleibt hier Brücke zwischen Verordnung und Alltag.
Der rote Faden: Wo Resilienz operativ verankert wird (Fraud-Prävention), wo Regeln durchgesetzt werden (Preisbindung), wo Arbeit realistisch bewertet wird (Arbeitspreis), und wo Evidenz klug übersetzt wird (Pregabalin), entsteht Vertrauen – nicht als Schlagwort, sondern als erlebte Struktur.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wer Betrug abwehrt, Regeln schützt, Arbeit anerkennt und Evidenz erklärt, verwandelt Unsicherheit in Struktur – und Struktur in Vertrauen.
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