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  • 16.08.2025 – Apotheken-Nachrichten im Fokus, Rezeptfälschungen bedrohen Sicherheit, Versicherungen definieren Grenzen
    16.08.2025 – Apotheken-Nachrichten im Fokus, Rezeptfälschungen bedrohen Sicherheit, Versicherungen definieren Grenzen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Gefälschte Rezepte fordern Apotheken mehrfach heraus – juristisch, wirtschaftlich und organisatorisch, trotz E-Rezept bleibt das Risiko...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten im Fokus, Rezeptfälschungen bedrohen Sicherheit, Versicherungen definieren Grenzen

 

Rechtliche, wirtschaftliche und versorgungspolitische Dimensionen gefälschter Rezepte im digitalen und analogen Verfahren

Apotheken-News: Bericht von heute

Gefälschte Rezepte bleiben eine reale Gefahr – auch in Zeiten des E-Rezepts. Betrüger nutzen analoge Schlupflöcher und systemische Übergangsregelungen, um mit manipulierten Verordnungen an Medikamente zu gelangen. Besonders betroffen sind hochpreisige Präparate, Suchtmittel und Lifestyle-Arzneien. Für Apotheken bedeutet dies ein Dreifachrisiko: strafrechtlich, weil die Abgabe ohne gültige Verschreibung eine Straftat darstellt; sozialrechtlich, weil Vergütungen bei erkennbaren Fälschungen verweigert oder zurückgefordert werden; wirtschaftlich, weil Nullretaxationen ganze Betriebe ins Wanken bringen können. Der Blick in die Rechtsprechung zeigt, wie hoch der Sorgfaltsmaßstab liegt: Schon einfache Fahrlässigkeit kann Vergütungsansprüche vernichten. Typische Fälschungsmerkmale reichen von unstimmigen Arztnummern über verdächtige Stempel bis hin zu plumpen Orthografiefehlern. Gleichzeitig rückt die Frage nach Versicherungsschutz in den Vordergrund. Wer trägt den Schaden, wenn Täuschungen durchrutschen? Apotheken müssen Prävention, interne Schulung und klare Prüfungsroutinen etablieren, zugleich aber auch ihre Absicherung neu bewerten. Fälschungen im Fokus bedeuten: Nicht nur aufklären, sondern auch strategisch vorsorgen.

 

Gefälschte Rezepte sind kein historisches Problem aus der Zeit des rosa Papierformulars, sondern eine reale und gegenwärtige Bedrohung für Apotheken, Krankenkassen und letztlich auch für Patienten. Die Digitalisierung des Verordnungswesens mit der Einführung des E-Rezepts hat zwar die Hürden für Manipulation erhöht, doch parallel neue Schwachstellen entstehen lassen. Betrügerische Akteure haben sich längst darauf eingestellt, Übergangslücken im System auszunutzen, gefälschte Ausdrucke oder Screenshots zu präsentieren oder die noch nicht vollständig abgeschotteten Übertragungswege auszunutzen. Besonders im Fokus stehen dabei Arzneimittel mit hohem Marktwert oder mit Missbrauchspotenzial: GLP-1-Rezeptoragonisten wie Semaglutid, Stimulanzien für die ADHS-Therapie, opioidhaltige Präparate sowie onkologische Spezialmedikamente. Jede Fälschung, die den Weg in die Abgabe findet, entfaltet eine Kettenreaktion von Risiken – strafrechtlich, wirtschaftlich und reputationsbezogen.

Juristisch betrachtet ist die Lage eindeutig: Die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ohne gültige ärztliche Verordnung erfüllt den Tatbestand nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG. Für die betroffene Apotheke oder das abgebende Personal kann dies strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Sozialrechtlich verstärkt sich die Gefahr durch § 129 SGB V: Krankenkassen haben das Recht, die Vergütung zu verweigern, wenn die Belieferung nicht auf einer ordnungsgemäßen Verordnung beruht. Im Extremfall werden selbst kleinste Versäumnisse mit einer vollständigen Retaxation sanktioniert – unabhängig davon, ob eine Täuschungsabsicht vorlag oder nicht. Der Bundesgerichtshof hat in vergleichbaren Fällen klargestellt, dass Apotheken eine gesteigerte Prüfpflicht trifft. Sie müssen in der Lage sein, typische Manipulationsmerkmale zu erkennen und dokumentiert zu reagieren. Wer diese Sorgfaltspflicht verletzt, verliert den Anspruch auf Vergütung und kann in Regress genommen werden. Die Retaxation als schärfstes Schwert der Krankenkassen wirkt dabei nicht nur repressiv, sondern hat auch eine präventive Signalwirkung: Jede Apotheke muss ihre internen Abläufe so strukturieren, dass Fälschungen systematisch identifiziert werden können.

Praktisch bedeutet dies einen enormen Mehraufwand im Alltag. Fälschungen sind nicht immer plump, wie im Fall von Tippfehlern, unstimmigen Facharztbezeichnungen oder offensichtlich nachgemachten Stempeln. Viel häufiger werden Druckdaten so manipuliert, dass sie täuschend echt wirken. Ein besonders sensibles Feld ist der Bereich der BtM-Rezepte: Hier ist zwar der manipulative Aufwand höher, doch die potenzielle Gewinnspanne ebenfalls. In den vergangenen Jahren haben Ermittlungsbehörden wiederholt Fälle aufgedeckt, in denen Apotheken mit massenhaften Fälschungen konfrontiert wurden – oftmals im Zusammenspiel mit betrügerischen Ärzten oder Patienten. Auch das E-Rezept bringt keine vollständige Sicherheit, da Ausdrucke mit QR-Codes oder Bildschirmfotos präsentiert werden können, deren Echtheit erst bei der technischen Einlösung im Warenwirtschaftssystem geprüft wird. Der erste Eindruck am HV-Tisch kann trügen – und genau hier liegt die Falle.

Versicherungstechnisch verschärft sich die Lage zusätzlich. Viele Apothekeninhaber gehen davon aus, dass eine Berufshaftpflicht- oder Inhaltsversicherung auch für Schäden aus Rezeptfälschungen eintritt. Doch die Realität ist komplizierter. Versicherer prüfen streng, ob die Abgabe „rechtmäßig“ war und ob der Schaden als „versicherbares Risiko“ eingeordnet werden kann. In vielen Policen sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Für die Praxis heißt das: Wenn ein Gericht zu dem Schluss kommt, dass die Fälschung bei sorgfältiger Prüfung erkennbar gewesen wäre, besteht die Gefahr, dass die Versicherung den Schutz verweigert. Damit entsteht für Apotheken eine doppelte Lücke – einerseits im Verhältnis zu den Krankenkassen, die nicht zahlen, andererseits im Verhältnis zu den Versicherern, die die Deckung verweigern. Dieser Korridor der Unsicherheit verlangt nach einer systematischen Neubewertung des Risikomanagements.

Führungsperspektivisch zeigt sich eine weitere Dimension: Der Druck lastet nicht nur auf den Inhabern, sondern auf dem gesamten Team. PTA und Pharmaziepraktikanten, die am HV-Tisch stehen, müssen geschult sein, typische Muster zu erkennen und im Zweifel Rücksprache zu halten. Doch diese Rücksprache kostet Zeit und schafft Wartezeiten für Patienten, die die Abläufe zusätzlich belasten. Die Balance zwischen reibungslosem Service und lückenloser Prüfung ist schwer zu halten, insbesondere in stressigen Phasen wie Grippesaison oder Lieferengpässen. Viele Apotheken entwickeln daher interne Ampelsysteme: bestimmte Indikationen oder Präparate lösen automatisch eine Zweitprüfung durch die Apothekenleitung aus. Andere setzen auf digitale Hilfsmittel, die Arztnummern oder Rezeptformate gegen Datenbanken prüfen. Doch keine technische Lösung ersetzt die geschulte Aufmerksamkeit des Personals.

Gesundheitspolitisch lässt sich der Befund kaum beschönigen: Fälschungen sind nicht nur ein ökonomisches Risiko, sondern auch eine Gefahr für die Versorgungssicherheit. Wenn hochwirksame Medikamente über betrügerische Kanäle in den Umlauf geraten, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit von Missbrauch, Überdosierung oder Schwarzmarktverkauf. Der Schutz der Patienten ist in diesem Zusammenhang nicht nur ein Argument, sondern ein handfestes Rechtsgut. Zugleich zeigt die Debatte, dass die Einführung des E-Rezepts allein keine Garantie für Fälschungssicherheit ist. Solange parallele Verfahren existieren – Ausdrucke, Übergangslösungen, Mischformen zwischen digital und analog –, bleibt auch das Einfallstor für Manipulationen offen. Es braucht ein integratives Konzept, das technische, rechtliche und organisatorische Schutzmaßnahmen zusammenführt. Die Krankenkassen könnten hier eine proaktive Rolle spielen, indem sie nicht nur Retaxationen aussprechen, sondern auch Schulungen finanzieren und Präventionsprogramme unterstützen.

Die ökonomische Tragweite wird besonders deutlich, wenn man sich konkrete Schadensfälle ansieht. Eine Nullretaxation im Bereich hochpreisiger Onkologika oder bei mehrmonatigen Therapien kann sechsstellige Beträge umfassen. Für kleine Apotheken bedeutet dies existenzielle Bedrohung. Selbst wenn eine Versicherung einspringt, bleiben Eigenanteile und Rechtskosten, die in keiner Bilanz unauffällig verschwinden. Vor allem aber entsteht ein Vertrauensverlust: Patienten, die von Fällen in den Medien hören, stellen unweigerlich die Frage, ob „ihre“ Apotheke ausreichend prüft. Reputationsschäden lassen sich kaum beziffern, wirken aber langfristig. Genau hier wird deutlich, dass Rezeptfälschungen nicht nur eine Frage der Rechtsauslegung sind, sondern auch der strategischen Positionierung. Wer seine Rolle als Heilberufler ernst nimmt, muss die Prüfung als Kernkompetenz begreifen und nach außen sichtbar machen.

Ein Blick in die Rechtsprechung zeigt, wie eng der Korridor ist, in dem Apotheken agieren. Gerichte verlangen keine kriminalistische Detailanalyse, aber ein Mindestmaß an Plausibilitätsprüfung. Ein Rezept für ein Hochpreispräparat ohne Diagnosehinweis, ein ungewöhnlicher Arztstempel oder ein auffälliges Datum müssen Rückfragen auslösen. Tut dies niemand, sehen Gerichte den Sorgfaltsmaßstab verletzt. Für die Praxis heißt das: Dokumentation ist alles. Wer Verdachtsmomente festhält, Rücksprachen dokumentiert und Entscheidungen transparent macht, steht in einem späteren Streitfall deutlich besser da. Hier schließt sich der Kreis zur Führungskultur: Nur wenn ein Team in einer Atmosphäre arbeitet, die Nachfragen zulässt, entsteht die notwendige Prüfungsqualität. Eine Leitung, die ausschließlich auf Geschwindigkeit drängt, unterminiert ihre eigene Absicherung.

Im politischen Diskurs taucht das Thema Rezeptfälschungen immer wieder punktuell auf, meist dann, wenn spektakuläre Fälle Schlagzeilen machen. Doch eine systematische Agenda fehlt bislang. Weder das Bundesgesundheitsministerium noch die Selbstverwaltung haben ein kohärentes Konzept vorgelegt, wie Apotheken entlastet und zugleich abgesichert werden können. Das Problem bleibt damit ein Stück weit individualisiert: Jede Apotheke muss eigene Lösungen entwickeln, statt auf ein abgestimmtes System bauen zu können. Gerade im europäischen Vergleich wirkt das rückständig. Länder wie Dänemark oder Estland haben vollständig digitale Rezeptketten aufgebaut, in denen Ausdrucke oder Screenshots nicht als Verordnungsnachweise akzeptiert werden. Solange Deutschland an hybriden Übergangslösungen festhält, bleibt die Manipulationsgefahr hoch.

Die Gesamtschau zeigt ein klares Bild: Rezeptfälschungen sind nicht nur ein Randphänomen, sondern eine strategische Bedrohung für Apotheken. Sie bündeln strafrechtliche Risiken, wirtschaftliche Gefahren und versorgungspolitische Herausforderungen in einem Brennpunkt. Prävention, Dokumentation und Versicherung sind die drei Säulen, auf denen eine robuste Abwehr stehen muss. Doch diese Abwehr ist kein Selbstläufer, sondern verlangt bewusste Investitionen, klare Führung und politische Unterstützung. Wer glaubt, Fälschungen seien mit der Einführung des E-Rezepts verschwunden, irrt. Die Realität bleibt komplexer – und gefährlicher.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht. (Die Debatte um Rezeptfälschungen bündelt die Schnittstellen von Recht, Versorgung und Risikoabsicherung und zeigt, wie Apotheken zwischen Verantwortung, Prävention und politischem Druck navigieren müssen.)

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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