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  • 13.08.2025 – Liquiditaet im Umbruch, Rechtsverstoesse mit Signalwirkung, Reformdruck in allen Versorgungsbereichen
    13.08.2025 – Liquiditaet im Umbruch, Rechtsverstoesse mit Signalwirkung, Reformdruck in allen Versorgungsbereichen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | AOK BaWü streicht Abschläge, Leipziger Gericht dehnt Betrugsbegriff aus, TK will Ausgabenwende, Warken-Bilanz, Cure und Uber Eats lief...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Liquiditaet im Umbruch, Rechtsverstoesse mit Signalwirkung, Reformdruck in allen Versorgungsbereichen

 

AOK BaWü stoppt Abschlagszahlungen, Leipziger Urteil schärft Betrugsdefinition, TK fordert sofortige Ausgabenwende mit Systemreformen

Apotheken-News: Bericht von heute

Von der Abschaffung von Abschlagszahlungen durch die AOK Baden-Württemberg, die für Rechenzentren und Apotheken erhebliche Liquiditätsfragen aufwirft, über ein Leipziger Urteil, das den Begriff des Abrechnungsbetrugs erstmals klar um Verstöße gegen das Zuweisungsverbot erweitert, bis zum 10-Punkte-Plan der Techniker Krankenkasse für eine sofortige Ausgabenwende in der GKV zeigt sich, wie eng Finanzierungsmechanismen, rechtliche Integrität und politische Steuerung im Gesundheitswesen miteinander verflochten sind. Hinzu treten die ersten 100 Tage von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die mit vorsichtigen Reformschritten und neuem Stil Erwartungen geweckt hat, die digitale Lieferpartnerschaft zwischen Cure und Uber Eats als Signal für die Anpassungsfähigkeit lokaler Apotheken, die Forderungen des BPhD nach einer zügigeren Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, ein OLG-Urteil zur Alleinschuld von Linksabbiegern trotz Überholverbot und eine neue Studie, die zeigt, wie eine veränderte Gehweise das Fortschreiten von Knie-Arthrose bremsen kann – ein Themenbogen, der Systemreformen mit individuellen Innovationen verknüpft und den Handlungsbedarf auf allen Ebenen verdeutlicht.

 

 

Wenn es um die Stabilität der Versorgung geht, entscheidet oft nicht allein die medizinische Leistung, sondern auch die Architektur der Finanz- und Rechtsrahmen, in denen sie erbracht wird. Genau hier zeigt sich aktuell, wie empfindlich die Balance ist: Die Entscheidung der AOK Baden-Württemberg, Abschlagszahlungen an Apothekenrechenzentren zu streichen, mag aus Sicht der Kasse ein haushaltstechnisch nachvollziehbarer Schritt sein, für die betroffenen Abrechnungsdienstleister aber bedeutet er eine Verschiebung der Liquiditätsrisiken – mit potenziellen Rückwirkungen auf Apotheken, die auf pünktliche Zahlungen angewiesen sind. Die bisherige Konstruktion, bei der Rechenzentren Apotheken vorab Geld überwiesen und anschließend mit den Krankenkassen abrechneten, bot einen Puffer. Fällt dieser weg, muss jede Stufe der Versorgungskette neu kalkulieren: Kreditlinien, Zahlungsziele, Skontofristen – alles rückt in den Fokus. In einem Markt, in dem viele Betriebe ohnehin an der Rentabilitätsgrenze arbeiten, ist das kein Detail, sondern ein Faktor, der Investitionsentscheidungen, Personalplanung und sogar den Warenfluss beeinflussen kann.

Die Brisanz dieses Themas wird noch verstärkt durch ein Leipziger Gerichtsurteil, das nicht nur einen klaren Fall von Abrechnungsbetrug ahndet, sondern auch die Grenzen zwischen strafrechtlicher und berufsrechtlicher Normschärfe neu zieht. Ein Arzt und ein Apotheker hatten über Jahre hinweg mit „Luftrezepten“ gearbeitet – fiktive Verordnungen, die weder an Patienten ausgehändigt noch zur Versorgung gedacht waren, aber dennoch zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet wurden. Der Gesamtschaden: 240.000 Euro. Das Landgericht Leipzig wertete nicht nur diesen Kernbetrug als strafbar, sondern sah auch im Verstoß gegen das Zuweisungsverbot nach § 11 ApoG einen eigenständigen Täuschungstatbestand gegenüber den Kassen. Die Begründung: Wer gegen dieses Verbot verstößt, täuscht darüber, die abrechnungsrelevanten Vorschriften einzuhalten, und verliert damit den Anspruch auf Erstattung. Dieses Verständnis weitet den Begriff des Abrechnungsbetrugs aus – mit Signalwirkung für künftige Verfahren. Besonders deutlich wird hier, dass Compliance-Verstöße im Gesundheitswesen kein Kavaliersdelikt sind, sondern strafrechtliche Konsequenzen bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis nach sich ziehen können.

In einer völlig anderen Dimension, aber mit ähnlichem Druck, bewegt sich die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Techniker Krankenkasse hat mit ihrem 10-Punkte-Plan einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, der auf Einsparungen von über 8 Milliarden Euro im Jahr zielt. Die Vorschläge sind zum Teil radikal: Anhebung des Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel, Einführung von Fokuslisten zur bevorzugten Versorgung, Deckelung von Klinikbudgets, volle Anwendung der AMNOG-Erstattungspreise im Krankenhaus, Rückführung verschiedener Vergütungsbestandteile auf Basis der Grundlohnsumme. Hinzu kommen Einschnitte bei Struktur- und Kurzzeittherapiezuschlägen sowie die Wiederzulassung von Hilfsmittel-Ausschreibungen. Aus Sicht der TK sind dies „schnell umsetzbare“ Maßnahmen, die ohne Versorgungsabbau auskommen sollen. Politisch jedoch markieren sie eine Kraftprobe: Pharmaindustrie, Kliniken, Heilmittelerbringer – sie alle hätten von diesen Vorschlägen direkte Einschnitte zu erwarten. Dass die TK explizit den Bund und die Länder in die Pflicht nimmt, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren, unterstreicht den Anspruch, nicht allein die Beitragszahlenden für strukturelle Defizite haften zu lassen.

An der politischen Spitze steht unterdessen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, deren erste 100 Tage im Amt als eine Art Neustart nach der Ära Lauterbach gesehen wurden. Warken hat es geschafft, in kurzer Zeit Gesprächskanäle zu öffnen und das Verhältnis zu vielen Akteursgruppen zu verbessern. Doch die großen Brocken – von der Reform des Apothekenhonorars über die Beschleunigung der Digitalisierung bis zur nachhaltigen Finanzierung der GKV – liegen noch vor ihr. Beobachter attestieren ihr einen pragmatischen Stil, der auf Einbindung statt Konfrontation setzt. Ob dieser Stil ausreicht, um tiefgreifende Reformen gegen den Widerstand einzelner Interessengruppen durchzusetzen, wird sich bald zeigen müssen, denn der Erwartungsdruck ist hoch.

Parallel verschieben sich auch im Apothekenmarkt die Linien: Die Berliner Plattform Cure hat mit Uber Eats einen neuen Partner gewonnen, um rezeptfreie Arzneimittel und Gesundheitsprodukte aus über 70 Apotheken in 25 Städten binnen 30 Minuten zu liefern. Strategisch zielt das Modell auf Bequemlichkeit und digitale Reichweite – ein Feld, in dem Apotheken bislang nur zögerlich Fuß gefasst haben. Die Kooperation könnte für Apotheken neue Umsatzkanäle eröffnen, wirft aber Fragen nach Preisgestaltung, Margen und Kundenbindung auf. In Märkten wie Großbritannien oder Portugal ist diese Kategorie längst etabliert, in Deutschland könnte sie zum Treiber einer weiteren Marktsegmentierung werden.

Ein weiterer Blick in die Fachpolitik zeigt den Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) als Befürworter des BMG-Entwurfs zur vereinfachten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Der Verband sieht darin einen wichtigen Schritt gegen den Fachkräftemangel, fordert aber mehr – von gezielten Förderprogrammen bis zur Novellierung der Approbationsordnung. Diese Forderungen sind nicht nur standespolitisch motiviert, sondern reflektieren auch die Realität eines Arbeitsmarktes, in dem 47.400 Stellen im Gesundheitssektor unbesetzt sind.

Abseits der Gesundheitspolitik hat das OLG Schleswig in einem Verkehrsfall die Pflichten von Linksabbiegern klar umrissen: Selbst im Überholverbot darf ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht überholen – und wer in diesem Moment ohne umfassende Rückschau nach links abbiegt, trägt die Alleinschuld am Unfall. Das Urteil betont, dass die Betriebsgefahr von Einsatzfahrzeugen nicht automatisch eine Mithaftung begründet, wenn der Unfall auf eine klare Pflichtverletzung des Abbiegenden zurückgeht.

Schließlich liefert die Forschung zu Knie-Arthrose neue Ansätze, die ebenso simpel wie wirkungsvoll erscheinen: Eine gezielte Anpassung der Fußstellung beim Gehen kann den Knorpelabbau verlangsamen und Schmerzen deutlich mindern. Studien aus den USA und China belegen, dass diese nicht-invasive, kostengünstige Methode sogar die Notwendigkeit von Operationen hinauszögern könnte. In einer alternden Gesellschaft, in der Millionen Menschen unter Arthrose leiden, sind solche Ansätze ein Beispiel dafür, wie Prävention und Individualisierung in der Therapie zusammenspielen können.

Dieser Nachrichtenbogen verdeutlicht, wie stark finanzielle Strukturen, rechtliche Rahmenbedingungen, politische Steuerung und wissenschaftliche Innovation ineinandergreifen. Die AOK-Entscheidung zeigt, wie fragil Liquiditätsketten sind; das Leipziger Urteil, dass Normverstöße mehr als nur Ordnungswidrigkeiten sein können; der TK-Plan, dass Reformwille an konkreten Maßnahmen gemessen wird. Politische Führung, wie sie Nina Warken verspricht, muss diese Ebenen verbinden und in tragfähige Lösungen übersetzen. Innovationen wie die Cure-Uber-Kooperation oder die Arthrose-Gehtherapie sind nur dann nachhaltig, wenn sie in ein System eingebettet werden, das auf Stabilität, Transparenz und Verantwortlichkeit setzt – im Interesse aller, die auf eine verlässliche Versorgung angewiesen sind.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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