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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
Digitalisierung erleichtert den Offizinalltag – und erhöht zugleich das Risiko: Wenn Ransomware Kassen lahmlegt, wenn Abmahnungen wegen HWG/UWG krachen, wenn ein Feuchtigkeitsschaden genau zwischen zwei Policen fällt, entscheidet die juristische Präzision über die Regulierung. Parallel melden Kassen wachsende Unzufriedenheit der Beitragszahlenden, und der Streit um Rx-Boni und Versandhandel verschiebt Marktanteile zu Versendern. Zwischen PKV-Rückweg in die GKV, Fortbildungspflichten im Arbeitsverhältnis und ePA-Nachjustierungen für den Kinderschutz müssen Apotheken Führung zeigen. Dazu kommen zwei Kontraste, die Zukunft skizzieren: ein 100-jähriger Phyto-Pionier mit Fokus auf Evidenz und eine Berufsunfähigkeits-Infektionsklausel, die seit Corona neu bewertet wird. Wer Risiken strukturiert, Prozesse schärft und Beratung als Vertrauenswährung begreift, verwandelt Druck in Handlungsfähigkeit – genau dort setzt der Blick zwischen den Zeilen an, den der Bericht am Ende öffnet.
Ein Feuchtigkeitsschaden ist alltäglich, aber juristisch heikel, wenn er genau über einen Versicherungswechsel hinwegschwappt. Der bestimmungswidrige Leitungswasseraustritt kann sich über Monate ziehen, sichtbare Spuren kommen später, und plötzlich stehen zwei Versicherer im Raum: der Vor- und der Nachversicherer. Das Oberlandesgericht München hat hier Klarheit gebracht: Wer als Versicherer einen Ausgleich wegen Mehrfachversicherung beansprucht, muss substantiiert darlegen, welche Schadensanteile in der jeweils anderen Deckungszeit entstanden sind und welcher Teil der eigenen Regulierung genau auf diese Anteile entfiel. Für Apotheken als Versicherungsnehmer heißt das zweierlei: zeitnahe, saubere Dokumentation ab dem ersten Hinweis auf Feuchtigkeit – und eine Beweiskette, die den Verlauf plausibel macht.
In der Praxis beginnt das mit Fotos, Datalogger-Werten aus sensiblen Räumen, Handwerkerberichten und Lieferscheinen für Trocknungsgeräte. Wer einen Übergabebericht beim Policenwechsel hat und die Räume mit hoher Wertdichte (Rezeptur, Lager, BtM-Schrankumfeld) regelmäßig protokolliert, belegt eher, wann sich Schadenbilder ausgedehnt haben. Denn im Streit zählt die Zuordnung, nicht das Bauchgefühl. Für den Betrieb ist zusätzlich wichtig, die Deckungslinien der Sach-/Inhaltsversicherung, etwaige Ausschlüsse und die Sohierarchien mit der Betriebsunterbrechungsversicherung zu kennen. Ein Wasserschaden in der Offizin ist selten isoliert: Lieferverzug, eRezept-Arbeitsplätze, Temperaturführung im Lager – alles hängt an der Wiederherstellungszeit, die ihrerseits sauber belegt sein will.
Versicherungsthemen enden selten an Landesgrenzen, und das zeigt ein zweites Feld: der Rückweg aus der PKV in die GKV über Auslandszeiten. Lange galt das „Schlupfloch Ausland“ manchen als Notausgang: eine zeitweise Erwerbstätigkeit in einem EU-Land, um dann wieder in die deutsche Sozialversicherung zu wechseln. Nun rücken Verbände die Debatte zurecht, pochen auf klare Gesetze und kritisieren fingierte Erwerbsbiografien. Für Apothekerinnen und Apotheker ist das keine Randnotiz, sondern Lebensplanung: Wer als Selbstständige in die GKV möchte, sollte mit einem Fachanwalt sauber rechnen, statt die Biografie zu verknoten. Rechtssicherheit schlägt vermeintlich clevere Abkürzungen, weil sie spätere Rückabwicklungen vermeidet – und weil sie planbare Beiträge wichtiger macht als riskante Zwischenakte.
Sicherheit beginnt jedoch weit früher: beim Schutz des eigenen Betriebs vor digitalen und juristischen Risiken. Cyberangriffe lassen sich nicht wegmoderieren; sie sind Routine der Angreifer und Ausnahmezustand für die Apotheke. Ransomware ist deshalb gefährlich, weil sie Prozesse einfriert, während Verträge weiterlaufen: Kühlketten müssen halten, Abholungen warten nicht, und das Team steht im Erklärmodus. Wer MFA, Patch-Routinen, Netzwerksegmentierung und getestete Offline-Backups nicht nur „hat“, sondern lebt, reduziert den Schaden. Im selben Atemzug gehört eine Incident-Checkliste auf den Tresen des Backoffice: wen anrufen, was trennen, wie dokumentieren, wen informieren. Ein guter Notfall ist nie schön, aber er bleibt kurz, wenn er geübt ist.
Juristisch lauert die zweite Stolperfalle im Marketing: Kleine Formulierungsfehler können große Abmahnungen auslösen. Das Heilmittelwerbegesetz und das UWG setzen enge Leitplanken für Preisangaben, Heilaussagen, Testimonials und Rx-Zuwendungen. Die Lösung ist nicht Schweigen, sondern Governance: Textbausteine, Vier-Augen-Prinzip, Freigabelogik, Änderungsprotokoll. Wer die Freigabe von Social-Posts, Website-Bannern und Flyern wie eine Abgabe behandelt – mit Verantwortlichem, Zeitpunkt und Version –, verhindert, dass eine gut gemeinte Aktion zur teuren Belehrung wird. Es ist der gleiche Geist wie in der Qualitätssicherung: Prozesse sind Schutz, nicht Last.
Während Strukturen geordnet werden, läuft ein zweiter Ticker: die Stimmung im System. Beitragszahlende spüren steigende Lasten und zu wenig Gegenwert, wenn Termine fehlen, Wege lang und Verfahren intransparent wirken. Kassen fordern Sofortprogramme gegen Beitragssprünge, verweisen auf Einsparpotenziale und skizzieren Defizite, die man nicht wegreden kann. Für Apotheken ist das ein Ruf, die eigene Versorgungsleistung sichtbarer zu machen: Medikationsanalysen, Impfungen, strukturierte Beratung bei kardiometabolischen Risiken, Deprescribing-Impulse bei Polymedikation. Wenn diese Leistungen in Honorierung und Kommunikation vorkommen, entsteht Akzeptanz dort, wo Frust wuchs. Sichtbarkeit ersetzt nicht jede Reform, aber sie schafft eine Erzählung jenseits der Kosten.
Zur gleichen Zeit verschiebt sich der Rx-Markt – leise, aber mit Wucht. Nach schwächerem Start zeigen Versender wachsende Umsätze, und die 1,5-Prozent-Marke beim Rx-Anteil ist plötzlich nicht mehr Theorie. Es ist realitätsfern zu glauben, Digitalisierung mache vor Rx halt; ebenso realitätsfern ist es, Verbote als Hauptstrategie zu sehen. Die angemessene Reaktion lautet: gleiche Spieße. Das heißt: Preisbindung gilt für alle, Beratungspflichten gelten für alle, Temperatur- und Ident-Standards gelten für alle. Auch Versender bleiben ökonomischen Gesetzen unterworfen: Boni-Feste brennen Investorengeld, und das Feuer wird kleiner, wenn die Rendite ruft. Gelassenheit ist deshalb kein Verdrängen, sondern ein anderes Wort für Professionalität unter klaren Regeln.
Professionalität zeigt sich auch im Kleinen, und dazu gehört: Kinder richtig zu versichern. Eltern unterschätzen gelegentlich, wie früh Weichen gestellt werden. Eine Kinderinvaliditätsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer dauerhaften Beeinträchtigung durch Krankheit oder Unfall – elementarer als eine klassische Unfallversicherung, die nur das Unfallrisiko abdeckt. Eine Kinder-Kranken-Zusatzversicherung kann Lücken schließen, etwa beim Zahnersatz oder bei Wahlleistungen, ist aber keine Pflicht. Unverzichtbar ist eine private Haftpflicht der Familie, die deliktunfähige Kinder einschließt; sie gehört zur Grundausstattung, lange vor Spielkonsole und Smartphone. Damit lässt sich die größte finanzielle Risikospitze im Alltag sozial abfedern.
Dass Naturheilkunde keine Romantik sein muss, beweist die Geschichte eines Pioniers, der mit Apotheke und Ärzteschaft dachte: Ein Drogist und Heilpraktiker gründete vor hundert Jahren ein Unternehmen, das Erfahrungswissen systematisch Richtung Evidenz schob. Nach Zerstörung im Krieg folgte Aufbau, danach Fokussierung: weniger Produkte, mehr Forschung, klare Leitpräparate, Labor- und Logistikausbau, Apothekenexklusivität. Der Punkt hier ist nicht Markenwerbung, sondern Haltung: Phyto wird erwachsen, wenn es sich messen lässt und wenn es dort bleibt, wo Beratung sicherstellt, dass Nutzen und Grenzen verstanden werden. Für die Offizin ist das ein Identitätsanker: traditionell, aber nicht antiwissenschaftlich; offen, aber nicht beliebig.
Fortbildung hält diese Identität lebendig – und wirft arbeitsrechtliche Fragen auf, die im Alltag zählen. Wenn Fortbildung in der Berufsordnung Pflicht ist, heißt das nicht automatisch, dass jede Stunde außerhalb der Öffnungszeit unbezahlt bleibt. Es kommt darauf an, wer anordnet, wozu die Maßnahme dient und wann sie stattfindet. Vom Arbeitgeber initiierte, betriebsnotwendige Fortbildungen sind in aller Regel Arbeitszeit, Kosten und Wegezeiten können zu tragen sein; freiwillige Zusatzqualifikationen können anders geregelt werden, wenn es vertraglich klar ist. Transparente Betriebsvereinbarungen und individuelle Verträge verhindern Streit: Wer bezahlt was, wie wird Zeit verbucht, welche Zertifikate werden anerkannt. Recht ist hier keine Bremse, sondern ein Schutzschirm für beide Seiten.
Digitales Recht bekommt im Kinderschutz eine neue Farbe. Die ePA soll Daten nutzbar machen, aber nicht um jeden Preis. Wenn erhebliche therapeutische Gründe, schutzwürdige Rechte Dritter oder gewichtige Anhaltspunkte für Gefährdung des Kindeswohls vorliegen, dürfen Leistungserbringer bis zum 15. Geburtstag von der Befüllung absehen – dokumentationspflichtig, begründet und als Ausnahme gedacht. Das ist keine Einladung zur Intransparenz, sondern ein Ventil, wenn Offenlegung schadet. Für Apotheken bedeutet das: Sensibilität in Gesprächen mit Eltern und Jugendlichen, klare Hinweise auf Rechte und Verfahren, sowie sorgfältige Dokumentation, wenn man selbst Daten in Flüssen hält oder verlinkt. Kinderschutz ist eine Haltung, keine Checkbox.
Ein spezielles Risiko ist seit der Pandemie in den Vordergrund gerückt: die Infektionsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie greift, wenn ein behördliches Tätigkeitsverbot oder eine Quarantäne die ausgeübte Tätigkeit faktisch unmöglich macht, ohne dass eine klassische BU im Sinne einer dauerhaften gesundheitlichen Einschränkung vorliegt. Entscheidend ist die exakte Klausel: Gilt nur für personenbezogene Verbote oder auch für Betriebsschließungen, verlangt sie ein namentliches Verbot oder reicht eine Allgemeinverfügung, ist die Leistung zeitlich gedeckelt oder vollwertig. Apothekerinnen und Apotheker sollten hier Wortlaut gegen Realität halten: Was passiert bei einem lokalen Ausbruch, was bei einer landesweiten Verfügung, was bei Eigenschutz-Quarantäne nach engem Kontakt. Kleine Worte entscheiden große Unterschiede.
Zurück ins Rx-Feld: Gleich lange Spieße setzen Beratung voraus, auch digital. Wenn Versender Marktanteile gewinnen, muss die Offizin nicht lauter, sondern genauer werden: Medikationscheck strukturiert anbieten, Adhärenz nicht als Moral, sondern als Service vermitteln, Nebenwirkungen früh erkennen und Triagerouten bauen. Patienten orientieren sich an Klarheit und Verlässlichkeit; der Kanal ist zweitrangig, wenn die Qualität stimmt. Wer hier investiert – in Teamzeit, in Prozessfeinheit, in Datenhygiene –, bleibt erste Adresse für komplexe Fälle und verlässlicher Partner für die Routine.
Recht, Risiko, Resilienz – sie hängen an derselben Klammer: Führung. Führung entscheidet, ob der Wasserschaden dokumentiert wird, bevor er eskaliert; ob die PKV/GKV-Frage rechtlich sauber gelöst wird; ob Fortbildung als Pflicht oder als Chance gelebt wird; ob ePA-Kinderschutz verstanden und nicht nur zitiert wird; ob die Infektionsklausel im BU-Schutz wirklich passt; ob die Rx-Debatte die Apotheke lähmt oder ihr Profil schärft. Führung ist keine Schlagzeile, sondern die Summe kleiner, wiederholter Entscheidungen, die in Stresslagen tragen.
Am Ende zeigt sich, was diese Woche verbindet: Versicherungsrecht, das präzise denkt; Sozialrecht, das Schlupflöcher schließt; Arbeitsrecht, das fair regelt; Digitalrecht, das schützt; Markt, der sich realistisch sortiert; und Naturheilkunde, die nur dann stark ist, wenn sie sich messen lässt. Die Apotheke ist Knotenpunkt dieser Ströme. Sie wird an ihrer Fähigkeit gemessen, Risiken in Routinen zu überführen und Routinen in Vertrauen zu verwandeln. Wer das beherrscht, hat weniger Angst vor Stürmen – nicht, weil sie ausbleiben, sondern weil die Segel stimmen.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht. Und genau dort liegt die Deutung: Der Text endet, aber die Aufgabe beginnt – im sauber belegten Schadentagebuch, in der rechtssicheren Kassenberatung, in der klugen Fortbildungsminute, im geschützten ePA-Eintrag, in der passenden BU-Klausel und in jeder Beratung, die Komplexität in Zuversicht übersetzt.
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