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  • 10.06.2025 – Politik ignoriert Kontrolle, Versandapotheken wachsen, Vor-Ort-Betriebe fordern Fairness
    10.06.2025 – Politik ignoriert Kontrolle, Versandapotheken wachsen, Vor-Ort-Betriebe fordern Fairness
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Länderliste veraltet, Rx-Boni unterlaufen den Markt, Kassen schweigen, Verbände fusionieren, Cannabis-Regeln werden nachgeschärft, E-Re...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Politik ignoriert Kontrolle, Versandapotheken wachsen, Vor-Ort-Betriebe fordern Fairness

 

Wie jahrzehntealte Vorgaben ohne Wirkung bleiben, internationale Plattformen Marktmechanismen verschieben und Berufsvertretungen unter Struktur- und Modernisierungsdruck geraten

Apotheken-News: Themen der Woche

Die politischen Werkzeuge liegen bereit, doch sie greifen nicht: Eine seit Jahren nicht aktualisierte Länderliste öffnet internationalen Versandapotheken Handlungsräume ohne belastbare Aufsicht; die Rx-Preisbindung existiert, während Bonus- und Gutscheinmodelle das Marktgefüge real verschieben. Gleichzeitig sortiert die Selbstverwaltung Kräfte neu: Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bündeln Mandate und Service zum Mitteldeutschen Apothekerverband. Das BMG schärft Leitplanken für Medizinal-Cannabis (persönlicher Arztkontakt, Versandstopp für Blüten), während der Alltag mit E-Rezept-Störungen, fehlender Komfortsignatur und einer zäh anlaufenden ePA ringt. Kassen und Verbände stehen vor der Kernfrage, ob „gleiche Regeln für alle“ auch durchgesetzt werden – oder ob Taktik und Zuständigkeitslücken strukturelle Vorteile verfestigen. Dieser Bericht legt die Bruchstellen offen und schließt den Kreis: Glaubwürdig wird das System erst dort, wo Regeln nicht nur gedruckt, sondern gelebt und geschützt werden – sonst bleiben starke Werkzeuge bloße Dekoration.

 

 

Die deutsche Gesundheitspolitik verfügt seit Jahren über Regelwerke, die den Anspruch erheben, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischen Apotheken und ausländischen Versandhändlern zu sichern. In der Praxis jedoch werden diese Instrumente oft weder angewandt noch weiterentwickelt. Ein besonders anschauliches Beispiel liefert die sogenannte Länderliste des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Sie wurde 2005 eingeführt, um sicherzustellen, dass Versandapotheken aus dem EU-Ausland die gleichen Sicherheitsstandards erfüllen wie ihre deutschen Kollegen. Wer diese Standards einhält, darf auf die Liste – und damit in den deutschen Markt. Doch die Realität zeigt: Diese Liste wurde zuletzt 2011 aktualisiert, seither hat keine erkennbare Überprüfung mehr stattgefunden. Vor allem Anbieter aus den Niederlanden, wo mehrere der größten internationalen Plattformen sitzen, operieren faktisch ohne wirksame Kontrolle. Weder die Behörden des Herkunftslands, die diese Betriebe mangels lokaler Relevanz kaum inspizieren, noch die deutschen Stellen, die sich für nicht zuständig erklären, haben in den vergangenen Jahren systematisch geprüft, ob die formalen Auflagen eingehalten werden. Selbst das Erfordernis einer Präsenzapotheke – im Gesetz verankert – bleibt im Dunkeln. Branchenbeobachter sprechen von einem regulatorischen Vakuum, in dem Unternehmen agieren, ohne dass die Einhaltung der Regeln objektiv belegt wird. Die politische Verantwortung dafür liegt bei einem Ministerium, das offenbar kein Interesse an einer Aktualisierung oder gar Streichung dieser Liste hat.

Ein zweites Feld, in dem Anspruch und Wirklichkeit weit auseinanderklaffen, ist die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Sie ist im Sozialgesetzbuch V und im Heilmittelwerbegesetz fest verankert und soll verhindern, dass Preisdumping den Markt verzerrt. In der Theorie können Landesbehörden Verstöße ahnden und Vertragsstrafen verhängen. Doch der Vollzug ist lückenhaft. Während Vor-Ort-Apotheken an die Preisbindung gebunden sind, setzen internationale Versender seit Jahren auf Boni, Gutscheine und Rabattaktionen, die das Gesetz eigentlich ausschließt. Politische Antworten auf parlamentarische Anfragen fallen regelmäßig formal korrekt aus, verweisen auf bestehende Sanktionsmöglichkeiten – doch in der Praxis kommt es kaum zu Verfahren. Damit entsteht eine Wettbewerbsverzerrung, die immer größere Teile des Marktes betrifft.

Aus Sicht vieler Standesvertreter ist der Handlungsbedarf eindeutig. Der Hessische Apothekerverband fordert eine klare, bundeseinheitliche Regelung, die Boni und geldwerte Vorteile für verschreibungspflichtige Arzneimittel vollständig untersagt – unabhängig davon, ob der Anbieter in Deutschland oder im Ausland sitzt. Ein solcher Schritt wäre schnell umsetzbar, würde den Kassen keinen Cent kosten und sofort die Wettbewerbsbedingungen angleichen. Dennoch verharrt die Bundesregierung in einer Beobachterrolle. In dieser Lücke agieren nicht nur Unternehmen, sondern auch Selbstverwaltungsorgane auffallend zurückhaltend.

Das gilt insbesondere für den GKV-Spitzenverband, der zusammen mit dem Deutschen Apothekerverband befugt ist, Verstöße gegen die Preisbindung zu verfolgen. Trotz öffentlicher Diskussionen um Bonusaktionen internationaler Plattformen gibt es bislang keine greifbaren Initiativen von Kassenseite, solche Praktiken zu unterbinden. Die Freie Apothekerschaft hat deshalb den Rechtsweg gewählt und fordert über das Informationsfreiheitsgesetz Einblick in die Haltung und das Handeln des Spitzenverbands. Der Verdacht, dass wirtschaftliche oder strategische Überlegungen eine aktive Marktbereinigung verhindern, steht unausgesprochen im Raum – etwa die Möglichkeit, künftig eigene Lieferverträge mit großen Versendern zu schließen.

Während auf bundespolitischer Ebene viele Fragen ungelöst bleiben, vollzieht sich in den Landesverbänden der Apothekerschaft ein Wandel. Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bereiten die Fusion ihrer Verbände zum Mitteldeutschen Apothekerverband vor. Auslöser sind die sinkende Zahl an Apotheken, der damit verbundene Mitgliederrückgang und die steigende Arbeitsbelastung für ehrenamtlich und hauptamtlich tätige Funktionsträger. Das Ziel ist nicht primär die Kostensenkung, sondern die Stärkung des Mitgliederservices. Die ABDA hat ihre Satzung bereits angepasst, um die veränderten Stimmverhältnisse in ihren Gremien ab 2026 abzubilden. Branchenintern wird darüber spekuliert, ob dies nur der Auftakt zu weiteren Zusammenschlüssen ist – mit möglichen Folgen bis hin zu einer deutlich reduzierten Kammer- und Verbandslandschaft.

Auch im Arzneimittelrecht zeichnen sich neue Weichenstellungen ab. Das BMG will den Vertrieb von Medizinal-Cannabis strenger regulieren: Künftig soll eine Verschreibung nur noch nach persönlichem Kontakt zwischen Arzt und Patient möglich sein, und Cannabisblüten sollen nicht mehr im Versandhandel vertrieben werden dürfen. Ziel ist es, Internetplattformen zu stoppen, die Cannabis wie ein Konsumgut vermarkten. Die ABDA begrüßt diesen Kurs und fordert zusätzlich die ausdrückliche Festschreibung der Preisbindung für Medizinal-Cannabis. Der Verband Cannabis versorgender Apotheken hingegen lehnt ein Versandverbot ab und plädiert für eine kontrollierte Abgabe auch ohne Rezept bei bestimmten Indikationen. Kritiker warnen, dass eine solche Liberalisierung zu einem deutlichen Anstieg des Konsums führen würde.

Auf einem weiteren politischen Problemfeld reiht sich eine Störung an die nächste: Das E-Rezept, einst als Effizienzbringer gestartet, leidet unter chronischen Ausfällen der Telematikinfrastruktur. Apotheken berichten von täglichen Störungen, die nicht nur den Betriebsablauf lahmlegen, sondern auch finanzielle Schäden verursachen. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe fordert bereits Ausgleichszahlungen für entgangene Umsätze. Hinzu kommt, dass in manchen Arztpraxen die Komfortsignatur noch nicht etabliert ist – mit der Folge, dass Rezepte erst Stunden oder Tage nach dem Arztbesuch abrufbar sind. Das erzeugt Wartezeiten, die Patienten wie Betriebe gleichermaßen belasten.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das nächste Sorgenkind. Trotz breiter Verfügbarkeit nutzen bundesweit nur wenige Prozent der Versicherten diese digitale Anwendung. Gründe sind komplizierte Registrierungsprozesse, technische Probleme und eine unzureichende Informationspolitik. Besonders problematisch ist die mangelnde digitale Gesundheitskompetenz vieler Bürger, die ohne gezielte Unterstützung kaum einen Zugang zu diesen Anwendungen finden. Damit droht ein weiteres Leuchtturmprojekt der Digitalisierung an der Realität zu scheitern.

Vor diesem Hintergrund verschärft sich die Rhetorik zwischen Vertretern der Vor-Ort-Apotheken und den großen internationalen Versendern. ABDA-Präsident Thomas Preis fordert ein Verbot des Rx-Versandhandels und verweist auf den Versorgungsauftrag der öffentlichen Apotheken. DocMorris-CEO Walter Hess hält dagegen, dass in zwei Jahrzehnten keine stichhaltigen Argumente für ein Verbot vorgelegt worden seien, und präsentiert sein Unternehmen als Vorreiter bei Logistik und Temperaturkontrolle – ohne unabhängige Überprüfungen, wie sie für deutsche Betriebe verpflichtend sind. In der Außendarstellung geht Redcare sogar so weit, die eigene Beratungsqualität über die vieler Landapotheken zu stellen. Solche Aussagen polarisieren, zumal sie mit umfangreichen Werbekampagnen flankiert werden.

Die juristische Auseinandersetzung um die Grenzen zulässiger Kritik wird am Beispiel des Apothekers Christoph Hummel deutlich. Er hatte in einem Interview internationale Versender scharf kritisiert, worauf Redcare den Rechtsweg beschritt. Während das Landgericht München II ihm zunächst recht gab, hob das Oberlandesgericht München die Entscheidung auf. Der Fall zeigt, wie schnell wertende Aussagen als wettbewerbswidrig eingestuft werden können, wenn sie nicht mit überprüfbaren Fakten unterlegt sind. Für viele Apotheker entsteht so eine Hemmschwelle, Missstände öffentlich zu benennen.

In Summe ergibt sich ein Bild, in dem politische Passivität, regulatorische Defizite und strategisch agierende Großanbieter ineinandergreifen. Vor-Ort-Apotheken sehen sich unter wachsendem wirtschaftlichen Druck, während grundlegende Wettbewerbsfragen ungelöst bleiben. Die fehlende Bereitschaft, gleiche Regeln für alle durchzusetzen, wird so zu einem der zentralen Konflikte in der Versorgungspolitik – mit ungewisser Perspektive für die kommenden Jahre.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wird, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht. Ein System, das seine eigenen Regeln nicht schützt, verliert nicht nur Glaubwürdigkeit, sondern auch Steuerungsfähigkeit – und gerade darin liegt die stille Botschaft, die den Anfang dieses Berichts spiegelt: Ohne gelebte Regeln sind selbst die stärksten Werkzeuge nur Dekoration.

 

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