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  • 31.07.2025 – Recht zieht Grenzen, Werbung verführt, Gesundheit steht auf dem Spiel
    31.07.2025 – Recht zieht Grenzen, Werbung verführt, Gesundheit steht auf dem Spiel
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Recht, Technik und Substanz: Die Apotheken-Nachrichten analysieren das BGH-Verbot von Vorher-Nachher-Bildern, den bundesweiten Winapo-Au...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Recht zieht Grenzen, Werbung verführt, Gesundheit steht auf dem Spiel

 

Warum der BGH Vorher-Nachher-Bilder verbietet, Schönheitswerbung unter Aufsicht stellt und die Risiken ästhetischer Eingriffe nicht verharmlost werden dürfen

Apotheken-News: Bericht von heute

Was auf den ersten Blick wie fünf unabhängige Ereignisse wirkt, offenbart im Zusammenspiel eine kritische Systemanalyse: Die Apotheken-Nachrichten beleuchten, wie rechtliche Leitplanken medizinische Werbung begrenzen, wie technische Ausfälle den Praxisbetrieb lähmen, wie kollektive Kompetenz trotz Systemversagen greift, warum digitale Karten die Versorgungsfähigkeit sichern – und welche Substanz in Schmerzsalben steckt. Dabei zeigen sich strukturelle Schwachstellen, regulatorische Versäumnisse, aber auch individuelle Lösungswege, die den Apothekenalltag 2025 prägen. Ob Gerichtsurteil, Kassenausfall, Workaround, Fristen im TI-Zugang oder Umwelttoxikologie – jede Etappe steht exemplarisch für das Zusammenspiel aus Recht, Technik, Beratung und Verantwortung. Die Apotheken-Nachrichten verknüpfen diese Entwicklungen zu einem Gesamtbild, das zeigt, wie sehr die operative Zukunftsfähigkeit davon abhängt, dass ethische Klarheit, technische Resilienz und stoffliche Integrität konsequent zusammengedacht und umgesetzt werden – nicht nur im Detail, sondern im Systemverständnis.

 

 

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens lebt von Vertrauen, Verfügbarkeit – und der Sicherheit digitaler Identitäten. Genau hier steht für viele Apotheken nun ein kritischer Wendepunkt bevor: Bis zum 1. Januar 2026 müssen rund 2.500 Institutionskarten (SMC-B) und etwa 7.500 elektronische Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 ausgetauscht werden. Hintergrund ist die verpflichtende Umstellung von RSA- auf ECC-Zertifikate, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundesnetzagentur (BNetzA) und die Gematik künftig als verbindlichen Standard vorgeben. Wer nicht handelt, verliert den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) – mit weitreichenden Folgen für den Apothekenbetrieb. Die Apotheken-Nachrichten analysieren, was der Kartentausch bedeutet, wo Risiken lauern und welche Strategien Apotheken jetzt umsetzen müssen.

Der Schlüsselbegriff lautet: kryptografische Sicherheit. Die bisherigen RSA-Schlüssel gelten angesichts wachsender Rechenleistung und algorithmischer Fortschritte als nicht mehr zukunftssicher. Mit der Einführung elliptischer Kurven (ECC – Elliptic Curve Cryptography) soll der Schutz von Datenübertragungen, Authentifizierungen und digitalen Signaturen auf ein höheres Sicherheitsniveau gehoben werden. Für Apotheken bedeutet das konkret: Die bisherige SMC-B oder der alte eHBA ist zwar noch gültig, verliert aber mit Beginn des Jahres 2026 seine technische Kompatibilität. Wer dann keine neue Karte mit ECC-Zertifikat besitzt, kann keine E-Rezepte beliefern, keine sicheren Verbindungen zur TI aufbauen und keine digitalen Signaturen mehr erzeugen – ein faktisches Berufsverbot in einer digitalisierten Versorgungskette.

Besonders heikel: Der Austauschprozess ist nicht trivial und braucht Vorlauf. Die Karten müssen nicht nur neu beantragt, sondern auch durch die Hersteller produziert, personalisiert, ausgeliefert und aktiviert werden – ein Verfahren, das Wochen dauern kann. Die Anbieter D-Trust und Medisign haben zwar zugesagt, alle betroffenen Karteninhaber:innen frühzeitig per E-Mail zu informieren, doch wie so oft in der Praxis wird vieles zu spät gelesen oder nicht richtig eingeordnet. Nach Angaben der ABDA haben bislang lediglich 20 % der betroffenen Apotheken eine neue SMC-B beantragt, rund 15 % auch einen neuen eHBA. Das bedeutet: Der Großteil hat noch nicht gehandelt – und riskiert damit den Anschluss. Die Apotheken-Nachrichten warnen eindringlich: Der 1. Januar 2026 ist kein theoretisches Datum, sondern eine reale Zäsur. Wer die Frist verpasst, kann den digitalen Apothekenbetrieb nicht fortführen.

Der strukturelle Aufwand wird von vielen unterschätzt. Nicht nur die Karte muss beantragt werden, sondern auch das zugehörige Kartenlesegerät muss mit der neuen Zertifikatsstruktur kompatibel sein. In manchen Fällen ist ein Firmware-Update notwendig, in anderen Fällen muss Hardware ersetzt werden. Zusätzlich müssen betroffene Apotheken ihre Softwaresysteme auf den aktuellen Stand bringen und die Integration mit der neuen Karte testen – am besten in einer Phase ohne laufenden Betrieb, also außerhalb der Hauptgeschäftszeiten. Die Apotheken-Nachrichten berichten, dass in einigen Betrieben durch fehlgeschlagene Testläufe und fehlerhafte Kartenauslieferungen erhebliche Betriebsstörungen entstanden sind. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Projektplanung, die technische, personelle und zeitliche Ressourcen berücksichtigt – inklusive Rückfallebene für den Fall, dass die Umstellung nicht auf Anhieb klappt.

Auch rechtlich ist die Lage eindeutig: Mit Ablauf der Gültigkeit dürfen die alten Karten nicht mehr zur Kommunikation in der TI eingesetzt werden. Wer es dennoch versucht, riskiert nicht nur technische Fehler, sondern auch Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben. „Datenschutz und Informationssicherheit haben oberste Priorität in den digitalen Prozessen der Apotheken“, betont Stephan Frohne, Leiter IT/Telematik bei der ABDA. Und weiter: „Bei neuen, sicheren Zertifikaten darf es keine Diskussion geben – sie müssen eingeführt werden. Das schafft Sicherheit für die Apotheken und Vertrauen bei den Patientinnen und Patienten.“ Die Apotheken-Nachrichten unterstreichen diese Aussage ausdrücklich – denn anders als bei freiwilligen Zusatzdiensten geht es hier nicht um ein „Upgrade“, sondern um eine Pflicht zur Existenzsicherung.

Nicht zuletzt zeigt der Kartentausch auch, wie eng technische Infrastruktur und gesundheitliche Versorgung miteinander verknüpft sind. Eine Apotheke, die keine digitalen Signaturen erstellen oder kein E-Rezept verarbeiten kann, ist in der heutigen Systemlandschaft handlungsunfähig. Die Apotheken-Nachrichten fordern deshalb nicht nur zur proaktiven Umstellung auf, sondern plädieren zugleich für politische Klarheit: Der Gesetzgeber muss rechtzeitig für Rahmenbedingungen sorgen, die Verfügbarkeit und Fairness bei der technischen Umsetzung garantieren – etwa durch Fristverlängerungen, Härtefallregelungen oder eine bessere Koordination mit Softwareanbietern und Kammern. Denn technische Sicherheit darf nicht zur strukturellen Unsicherheit werden. Wer sich jetzt vorbereitet, sichert nicht nur die TI-Anbindung, sondern auch die eigene betriebliche Zukunft.

Was hilft wirklich gegen Prellungen, Verstauchungen oder rheumatische Beschwerden – und was schadet womöglich mehr als es nützt? Dieser Frage ist Öko-Test in einem aktuellen Vergleichstest nachgegangen und hat 20 frei verkäufliche Zubereitungen zur äußerlichen Schmerzbehandlung untersucht. Das Ergebnis ist vielschichtig, aber in einer Hinsicht eindeutig: Produkte aus der Apotheke schneiden besser ab – sofern sie nicht mit problematischen Zusatzstoffen belastet sind. Die Apotheken-Nachrichten analysieren die Bewertungen, zeigen Unterschiede bei Wirkstoffen und Hilfsstoffen auf und erläutern, warum nicht jedes bekannte Produkt auch ein empfehlenswertes ist.

Insgesamt wurden 19 rezeptfreie Arzneimittel und ein Medizinprodukt unter die Lupe genommen. Die Auswahl reichte von klassischen Schmerzsalben mit Ibuprofen, Diclofenac und Salicylsäure bis hin zu pflanzlichen Präparaten mit Arnika, Campher, Beinwell oder Capsaicin. Bewertet wurde auf mehreren Ebenen: Wirkung laut Studienlage, potenzielle Risiken, toxikologische Bewertung, Kennzeichnung und Laboruntersuchungen auf bedenkliche Stoffe. Besonders kritisch prüften die Tester dabei den Gehalt an aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH), Schwermetallen, allergenen Duftstoffen und hormonell wirksamen Substanzen. Auch die Deklaration von Inhaltsstoffen und die Transparenz der Hersteller spielten eine Rolle.

Apothekenpräparate mit Ibuprofen gingen in Führung: Gleich mehrere Gele mit dem Wirkstoff konnten die Bestnote „sehr gut“ erzielen – darunter das Doc Ibuprofen Schmerzgel 5 Prozent (Hermes Arzneimittel), Ibutop Schmerzgel 5 Prozent (Axicorp Pharma) und Proff Schmerzgel (Dolorgiet). Hier stimmten Wirksamkeit, toxikologische Unbedenklichkeit und Transparenz in der Deklaration. Diclofenac-haltige Produkte hingegen wurden aufgrund ihres umwelttoxikologischen Profils systematisch um zwei Noten abgewertet. Obwohl die Wirksamkeit nachgewiesen ist, wird Diclofenac in Flüssen und Seen als Problemstoff detektiert: Er reichert sich in Wasserorganismen an, wirkt toxisch auf Algen und Fische und beeinträchtigt ganze Ökosysteme. Die Apotheken-Nachrichten verweisen auf diesen Aspekt mit Blick auf eine zunehmende ökologische Verantwortung der pharmazeutischen Versorgung.

Salicylsäure, in einer Kombination mit Chondroitinpolysulfat im Mobilat Duo Aktiv Schmerzgel (Stada) enthalten, schnitt ebenfalls schlecht ab. Die Wirksamkeit sei laut Öko-Test fraglich, zudem werde Chondroitinpolysulfat kaum über die Haut aufgenommen. Besonders schwer wog jedoch, dass Salicylsäure in der EU als fruchtbarkeitsschädigend gilt und im Verdacht steht, hormonell wirksam zu sein. In Verbindung mit weiteren problematischen Hilfsstoffen wurde das Präparat mit „ungenügend“ bewertet. Insgesamt sechs Produkte fielen mit der schlechtesten Note durch – nicht etwa aufgrund mangelnder Wirkung, sondern wegen bedenklicher Inhaltsstoffe. Darunter auch bekannte Markenprodukte wie Tiger Balm Rot N von Queisser Pharma, das neben nicht deklarierten allergenen Duftstoffen auch MOAH enthielt.

MOAH – aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe – sind besonders heikel: Sie können erbgutverändernde und krebserregende Verbindungen enthalten. Besonders gefährlich sind dabei MOAH mit drei oder mehr aromatischen Ringen, die laut Europäischer Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als genotoxisch gelten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, ihre Gehalte in Kosmetika und Arzneimitteln so weit wie möglich zu minimieren. Dennoch wurden in mehreren Salben – insbesondere aus der Drogerie – signifikante Konzentrationen nachgewiesen. Auch zwei apothekenexklusive Präparate fielen hier negativ auf. Die Apotheken-Nachrichten nehmen diesen Befund zum Anlass, die Bedeutung unabhängiger Chargenanalysen und rückverfolgbarer Lieferketten zu betonen. Vertrauen darf in der Arzneimittelversorgung nicht auf Markenwirkung beruhen, sondern auf prüfbarer Qualität.

Ein weiterer Punkt betrifft die pflanzlichen Präparate: Produkte mit Arnika, Beinwell, Campher oder Capsaicin sind beliebt, aber nicht automatisch unproblematisch. Die Studienlage zur Wirksamkeit ist teils dünn, die Verträglichkeit individuell sehr unterschiedlich. In einigen Fällen wurden potenziell hormonaktive Substanzen oder allergene Duftstoffe gefunden, die auch bei pflanzlichen Zubereitungen zur Abwertung führten. So zeigt der Test: Natur ist nicht gleich unbedenklich. Die Apotheken-Nachrichten empfehlen, gerade bei Phytopräparaten auf wissenschaftlich fundierte Nachweise und saubere Herstellungsverfahren zu achten – und keine Kompromisse bei der Rohstoffreinheit einzugehen.

Positiv fiel auf, dass die meisten apothekenüblichen Ibuprofen-Gele transparent deklariert waren, keine problematischen Rückstände aufwiesen und sich in ihrer klinischen Wirkung auf bekannte Daten stützten. Diese Kombination aus Effektivität und Sicherheit war ausschlaggebend für die Top-Bewertungen. Im Umkehrschluss gilt aber auch: Produkte aus der Freiwahl oder aus der Drogerie, die sich hinter traditioneller Verpackung oder altbekannten Markennamen verstecken, sind nicht per se unbedenklich. Besonders alarmierend ist die Kombination aus fehlender belegter Wirkung und bedenklicher Zusammensetzung, wie sie bei mehreren negativ bewerteten Produkten vorlag.

Der Test offenbart damit auch strukturelle Unterschiede zwischen Apotheken- und Drogerieprodukten. Während Apothekenpräparate häufig strengeren Standards und regelmäßiger Qualitätskontrolle unterliegen, sind einige freiverkäufliche Zubereitungen mit fragwürdigen Inhaltsstoffen weiterhin im Umlauf. Die Apotheken-Nachrichten plädieren daher für eine klare Differenzierung und stärkere Kennzeichnungspflichten im Bereich der Selbstmedikation. Konsumentinnen und Konsumenten müssen erkennen können, ob ein Produkt geprüft, transparent und wirksam ist – oder ob es sich um ein Marketingprodukt mit Risiken handelt. Der Test ist insofern auch ein Appell an Politik und Behörden, bestehende Kennzeichnungsregeln zu verschärfen und toxikologisch riskante Substanzen schneller aus dem Markt zu nehmen.

Für die Praxis in Apotheken ergeben sich klare Hinweise: Empfehlungen an Patientinnen und Patienten sollten nicht nur auf Basis von Symptomen erfolgen, sondern auch auf Grundlage von Testergebnissen, Umweltwirkungen und Zusatzstoffbelastungen. Gerade bei häufiger Anwendung – etwa bei chronischen Beschwerden oder sportbedingten Verletzungen – lohnt sich der Blick auf langfristige Verträglichkeit. Die Apotheken-Nachrichten sehen in der Teststudie einen wertvollen Impuls für die Beratung in der Offizin: Nicht alles, was altbewährt wirkt, ist auch heute noch vertretbar – und nicht alles, was natürlich klingt, ist frei von Risiko. Es gilt, Wirkstoffe neu zu bewerten, Zusatzstoffe kritisch zu prüfen und Qualität über Marketing zu stellen.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.

Die fünf thematischen Einblicke der Apotheken-Nachrichten führen in ihrer Gesamtschau zu einer Erkenntnis, die sich quer durch alle Teilbereiche zieht: Versorgungssicherheit, Verbraucherschutz und betriebliche Resilienz sind keine isolierten Kategorien, sondern miteinander verwobene Realitäten. Ob es um rechtliche Grenzen bei der Werbung geht, um technische Notlagen im Apothekenalltag, um stille Innovationen aus der Mitte der Kollegenschaft oder um regulatorische Weichenstellungen bei digitalen Ausweisen und produktbezogene Gesundheitsbewertungen – stets steht die Frage im Raum, wie viel Verantwortung man Systemen überlassen darf, wenn der Mensch sie lebt, anwendet und korrigiert. Die Apotheken-Nachrichten zeigen damit einmal mehr, dass die Zukunft der Apotheken nicht allein von Technik, Politik oder Recht abhängt, sondern davon, wie diese Elemente gemeinsam gedacht, reflektiert und umgesetzt werden – mit Wissen, Haltung und Konsequenz. Nur wer komplexe Strukturen durchschaut und konkrete Schlüsse zieht, kann Versorgung sichern, wo andere nur noch verwalten.

 

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