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  • 02.10.2025 – Apotheken Nachrichten sind heute ePA-Zugriff erweitern, Schreibrechte ausbauen, AMTS messbar stärken
    02.10.2025 – Apotheken Nachrichten sind heute ePA-Zugriff erweitern, Schreibrechte ausbauen, AMTS messbar stärken
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Personalmangel trifft Rechtsrahmen: PTA-Kompetenzen vs. partielle Approbation. TPG erweitert Reichweite mit Pharmosan/Vamida. ePA: heute l...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken Nachrichten sind heute ePA-Zugriff erweitern, Schreibrechte ausbauen, AMTS messbar stärken

 

Von eML-Lesen zu eMP-Schreiben, OTC und pDL abbilden, Laufzeiten und Protokolle für den Alltag tauglich machen

Apotheken-News: Bericht von heute

Zwischen Personallücke und Rechtsrahmen verdichtet sich die Lage: Apotheken suchen sofort wirksame Entlastung, während die Debatte präzise Delegationsgrenzen für PTA und klar definierte Anerkennungspfade für „partielle“ Approbationen aus dem Ausland verlangt. Parallel treibt The Platform Group ihre Konsolidierung über Pharmosan, Vamida und Apothekia voran; Reichweite, Prozessbündelung und Kartellfreigaben entscheiden über Tempo und Tiefe. In der Versorgungspraxis rückt die „ePA für alle“ in den Alltag: Heute lesen Apotheken die Medikationsliste, ab 2026 sollen Schreibrechte, OTC-Nachträge und längere Zugriffsfenster AMTS-Potenziale heben. Zugleich polarisiert die Diskussion um Pflegegrad 1 zwischen präventiver Niedrigschwelle und Finanzierungsdruck; die Arbeitsgruppe soll Evidenz, Zielgenauigkeit und Finanzierbarkeit austarieren. Konsequent bleibt: Verfahren vor Parolen, Nutzen messbar machen, Entscheidungen begründen.

 

Personallücke klar benennen, Befugnisse sachlich einordnen, Risiken differenziert bewerten

Der anhaltende Personalmangel in öffentlichen Apotheken rahmt die aktuelle Debatte über Entlastungswege, in der zwei Stränge prominent sind: erweiterte Befugnisse für PTA sowie Modelle „partieller“ Berufsausübung für Apotheker:innen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen. Als Anlass dient eine zugespitzte Auseinandersetzung in der Standesöffentlichkeit, in der Inhaber Christian Lebek Stimmungsmache gegen PTA kritisiert und die Praxisrealität in angespannten Dienstplänen betont. Hinter den Positionierungen stehen systemische Fragen: Wie lässt sich die Versorgung stabilisieren, ohne den Rechtsrahmen zu überdehnen, und wo verläuft die Grenze zwischen Delegation und eigenständiger Vertretung? Zugleich rückt die Haftungsarchitektur in den Blick, weil jede Verschiebung von Kompetenzen Dokumentation, Supervision und Verantwortlichkeiten neu justiert. Der Nachrichtenwert entsteht nicht aus Empörung, sondern aus der Frage, welche Lösungen kurzfristig tragfähig und mittelfristig rechtssicher sind.

Im Mittelpunkt des ersten Strangs steht die PTA-Vertretungsbefugnis, die vielerorts als punktuelle Entlastung in Ausfalllagen diskutiert wird. PTA tragen bereits heute substanzielle Verantwortung in Beratung, Rezeptur und Warenlogistik, arbeiten aber unter Apothekenleitung und im Rahmen klarer Delegationsregeln. Eine Ausweitung auf vertretungsähnliche Aufgaben würde voraussetzen, dass Entscheidungsspielräume, Freigabeprozesse und Eskalationslinien präzise definiert und revisionsfest dokumentiert werden. Dazu gehören etwa qualifikationsgebundene Checklisten, Doppelkontrollen in risikobehafteten Schritten und klare Grenzen bei pharmazeutischen Beurteilungen, die dem Approbationsvorbehalt unterliegen. Der Kern der Debatte lautet daher nicht „ob“, sondern „wie“ Delegation so gestaltet wird, dass Versorgungsqualität, Patientensicherheit und Haftungssicherheit zusammenpassen.

Der zweite Strang betrifft „partielle Apotheker:innen“ aus dem Ausland, also Konstellationen, in denen Qualifikationen aus EU/EWR oder gleichgestellten Staaten anerkannt werden, aber nur Teile des deutschen Berufsbilds abdecken. Politisch-administrativ wird hierfür ein Verfahren skizziert, das die Option gebundener Berufserlaubnisse mit Kenntnisprüfungen, Nachqualifikationen und digitalisierten Anerkennungswegen verbindet. Der Versorgungsnutzen entsteht, wenn qualifizierte Kräfte schneller an den Arbeitsplatz kommen, ohne Abstriche bei Patientensicherheit und Qualitätsstandards zu erzwingen. Gleichzeitig verlangt das Modell eine saubere Abgrenzung zu vollapprobierten Apotheker:innen, damit Verantwortlichkeiten in Rezeptur, Defektur, Abgabeentscheidungen und Qualitätssicherung nicht verschwimmen. In der Praxis heißt das: Übergabe- und Freigabeprozesse müssen prüfbar dokumentiert, Supervision muss erreichbar und die Haftungslage eindeutig sein.

Im Vergleich der beiden Pfade zeigt sich ein unterschiedliches Risikoprofil: PTA-gestützte Entlastung setzt stärker auf Binnenorganisation und Delegationsmanagement, während partielle Berufserlaubnisse stärker von behördlichen Anerkennungs- und Prüfverfahren abhängen. Geschwindigkeit spricht kurzfristig für passgenau definierte PTA-Kompetenzerweiterungen in klar umrissenen Szenarien; Reichweite spricht mittelfristig für international rekrutierte Fachkräfte, sofern Prüfungen und Nachqualifikationen verlässlich skalieren. In beiden Fällen bleibt die Qualitätssicherung der Drehpunkt: standardisierte SOPs, Nachweise über Qualifikationsstände, regelmäßige Audits und eindeutige Eskalationskorridore. So verschiebt sich der Schwerpunkt der Diskussion weg von Schlagworten hin zu Verfahren, in denen Rollen, Grenzen und Kontrollen sichtbar gemacht werden. Das reduziert Reibungsverluste zwischen Anspruch, Erwartung und gelebter Praxis am HV-Tisch.

In der Einordnung bleibt festzuhalten: Die Debatte spiegelt eine reale Lücke in den Dienstplänen, doch tragfähig wird sie erst durch überprüfbare Verfahren statt durch Gegensätze. Aussagen einzelner Inhaber und standespolitische Linien markieren die Spannweite, die Ausgestaltung entscheidet sich jedoch in Recht, Aufsicht und Alltagstauglichkeit. Kurzfristige Entlastung kann über fein justierte Delegationselemente gelingen, während internationaler Zufluss qualifizierter Kräfte eine breitere Perspektive eröffnet, die aber Anerkennung und Nachweis erfordert. Entscheidend ist die Konsistenz zwischen Kompetenz, Verantwortung und Dokumentation, weil hier Versorgungssicherheit faktisch entsteht. Aus derselben Logik führt das nächste Thema in die Marktperspektive: Konsolidierungsschritte und Plattformmodelle verändern Beschaffung, Weiterbildung und Reichweiten – und damit den organisatorischen Rahmen, in dem Personal- und Prozessfragen beantwortet werden.

 

Plattformen konsolidieren, Reichweiten wachsen, Kartellfreigaben entscheiden

Die The Platform Group (TPG) erweitert ihr Apotheken- und Pharma-Portfolio um den österreichischen Großhändler Pharmosan und die tschechische Versandapotheke Vamida und setzt damit ihre seit 2022 sichtbare Branchenstrategie fort. Damals war mit der Mehrheitsübernahme der B2B-Plattform ApoNow der Einstieg in einen Markt erfolgt, in dem Schnittstellenkompetenz, Reichweite und prozessuale Tiefe entscheidend sind. Der neue Schritt verlagert den Schwerpunkt von einer reinen Plattformlogik auf eine Kombination aus digitalem Großhandel, internationaler Versandapotheke und Weiterbildung. Operativ bleibt der Zeithorizont vom Vollzug abhängig, denn die Kartellbehörden in Österreich und Deutschland müssen den Deal freigeben, bevor Integration und Synergien materialisiert werden. Bis zum Abschluss bleiben die Beteiligten bei Ankündigungen und Zielgrößen, ohne operative Detailpfade vorwegzunehmen. Für die Einordnung genügt, dass TPG ihr Ökosystem aus Bestell- und Schulungskanälen erweitert und dadurch Verbindlichkeit in Beschaffung und Reichweite anstrebt.

Pharmosan wird als in Wien ansässiger Großhändler beschrieben, der Apotheken und Praxen in Österreich beliefert und dabei auf digitale B2B-Orderkanäle setzt. Mit Vamida kommt eine in Brno verortete Versandapotheke hinzu, deren Schwerpunktlieferländer Österreich und Teile Osteuropas sind und die damit einen grenznahen E-Commerce-Strang in das Portfolio einbringt. Flankierend steht die Schulungsplattform Apothekia, die Weiterbildung und standardisierte Lernpfade adressiert und so die inhaltliche Seite der Prozesskette ergänzt. Zusammengenommen entsteht ein Set aus Warenfluss, Bestelllogik und Wissensangeboten, das sowohl Input- als auch Kompetenzströme bündeln kann. Diese Kombination ist aus Plattformsicht plausibel, weil sie Transaktionen, Bindung und Datenpunkte in einer Architektur zusammenführt. Gleichzeitig bleibt offen, in welchem Takt Integrationstiefen bei IT, Sortiment und Governance realisiert werden.

Zur Reichweite kursieren Größenordnungen, die eine technische Skala illustrieren, jedoch nicht mit real genutzten Verbindungen gleichzusetzen sind. So wird eine Schnittstelle zu rund 200 Herstellern und zu 41.500 Apotheken in DACH/Italien genannt, während die tatsächliche Zahl der Apotheken in den genannten Ländern darunter liegt. Für die sachliche Einordnung bedeutet das: Es handelt sich um anbindbare Adressen und Partnerpotenziale, aus denen erst durch tatsächliche Nutzung Volumina werden. Auf der Infrastrukturseite verweist TPG auf ein eigenes Fulfillment in Gladbeck; dieses Element ist für Skalierung, Servicelevel und Time-to-Market relevant, ohne die Besonderheiten der Arzneimittellogistik auszublenden. In Summe ergibt sich ein Bild, in dem digitale Kanäle, Logistik und Partneranbindung korrespondieren, die tatsächliche Ausprägung aber erst durch Abnahme und Prozessdisziplin sichtbar wird. Für Apotheken kann daraus ein zusätzlicher Beschaffungspfad entstehen, sofern Konditionen, Sortimentstiefe und Servicequalität tragen.

Finanziell unterlegt TPG die Expansion mit angehobenen Zielgrößen für das laufende Wachstum: Das über die Gruppenplattformen abgewickelte Bruttowarenvolumen (GMV) soll von 1,6 auf 1,7 Milliarden Euro steigen, der konsolidierte Umsatz von 860 Millionen auf 1 Milliarde Euro. Parallel wird ein Zuwachs der Partneranzahl von derzeit etwa 15.700 auf über 18.000 adressiert, womit die Breite des Ökosystems betont wird. Für das Apothekensegment wird ein Mehrumsatz im niedrigen dreistelligen Millionenbereich bis 2026 in Aussicht gestellt, was den Anspruch einer skalierenden Nische unterstreicht. Kontextuell lohnt der Blick auf die Unternehmensgeschichte: Aus dem börsennotierten Modeversender ist eine Holding mit 30-plus Plattformen in spezialisierten Nischen geworden, darunter Schuhe, Optik/Hören, Marktplätze und nachhaltige Sortimente. Diese Diversifikation dient als Risikostreuung und als Hebel für gruppenweite Technologiebausteine, ohne die Regulierungstiefe des Gesundheitssegments zu nivellieren.

Marktlogisch ist der Schritt Teil einer Konsolidierungswelle, in der Plattformen Beschaffung, Weiterbildung und Prozessstandards zusammenführen, um Fragmentierung zu reduzieren und Reichweite zu monetarisieren. Für Apotheken und Hersteller kann eine solche Architektur Transaktionskosten senken, Standardisierung fördern und Weiterbildung in die Prozesskette integrieren. Zugleich entstehen neue Abhängigkeiten von Plattformregeln, Service-Level-Agreements und Datenflüssen, die in regulierten Märkten besonders sensibel bleiben. Entscheidend sind daher Kartellfreigaben, IT-Integration, verlässliche Lieferketten und klare Schnittstellen zu bestehenden Großhandels- und Direktkanälen. Aus derselben Logik führt der Blick im nächsten Abschnitt in die Versorgungsebene: Wo Bestell- und Datenwege gebündelt werden, rückt auch die Frage nach Zugriffsrechten, Laufzeiten und Bearbeitungsrechten in der elektronischen Patientenakte in den Fokus – und damit die Rolle der Apotheken im digitalen Medikationsmanagement.

 

Zugriff präzisieren, Laufzeiten erweitern, Nutzen messbar machen

Seit dem 1. Oktober 2025 gilt die „ePA für alle“ als verpflichtender Standard, sofern Leistungserbringer technisch arbeitsfähig sind; für Apotheken bedeutet das vor allem den anlassbezogenen Lesezugriff auf die elektronische Medikationsliste. Die Telematikinfrastruktur-Nachweise liegen in großer Zahl vor, gleichwohl bleibt die Nutzung im Alltag abhängig von konkreten Versorgungssituationen am HV-Tisch. Aus Apothekensicht zeigt sich damit ein zweigeteiltes Bild: formal ist die Anbindung breit erreicht, praktisch entscheidet der konkrete Fall über Tiefe und Frequenz des Zugriffs. Der bisherige Funktionsumfang bildet vor allem verordnungsgetriebene Informationen ab, während Lücken bei frei verkäuflicher Selbstmedikation oder bei papierbasierten Rezepten sichtbar werden. Für die Einordnung der aktuellen Lage ist deshalb weniger die technische Anschlussquote ausschlaggebend als die Frage, welche Informationen in welcher Qualität tatsächlich verfügbar sind.

Der Deutsche Apothekerverband rahmt seine Forderungen in dieser Ausgangslage als Voraussetzungen für einen messbaren Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit. Zentral ist der Wunsch nach einem längeren Zugriffsfenster als den heute üblichen drei Tagen ab Stecken der eGK, weil Medikationsmanagement, Folgekontakte und Rückfragen oft nicht in dieses enge Zeitfenster fallen. Ebenso wird eine Erweiterung der Schreibrechte adressiert, damit in der Apotheke erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen dokumentierfähig werden und OTC-Präparate strukturiert in den Plan einfließen können. Aus dieser Perspektive ist die ePA nicht nur ein Archiv, sondern ein Arbeitsmedium, das konsistente Dosierangaben, Einnahmehinweise und Wechselwirkungsprüfungen über Sektorgrenzen hinweg ermöglichen soll. Die Argumentationslinie bleibt nüchtern: Ohne verlässliche Rechte und ausreichende Laufzeiten bleibt der erwartete AMTS-Effekt fragmentarisch.

Für 2026 zeichnet die Roadmap eine spürbare Erweiterung vor, die aus Apothekensicht mehrere Engstellen adressieren soll. Geplant sind Schreibrechte im elektronischen Medikationsplan, die Nachträge für OTC-Produkte und bislang nicht elektronisch vorliegende Verordnungen einschließen, flankiert von Benachrichtigungen für Versicherte über die Kassen-Apps bei neuen Zugriffen. In Modellregionen sollen Prozesse und Rechteverwaltung erneut getestet werden, bevor der bundesweite Rollout erfolgt; ergänzend sind eine Volltextsuche und eine regelgebundene Datenausleitung an das Forschungsdatenzentrum vorgesehen. Diese Bausteine verändern den Charakter der ePA schrittweise von einem passiven Behälter zu einer kooperativen Plattform, in der verschiedene Leistungserbringer strukturierte Beiträge leisten. Dass diese Entwicklung nicht linear verläuft, ist einkalkuliert: Funktionspakete und Sicherheitsvorgaben werden gestaffelt ausgerollt, um Stabilität und Nachvollziehbarkeit zu sichern.

Gleichzeitig fällt auf, dass die Patientennachfrage in der frühen Phase gering ist, was die Diskrepanz zwischen Angebot und wahrgenommenem Nutzen illustriert. In Apotheken berichten Teams von wenigen direkten Anfragen, während die internen Vorbereitungen – von Prozessanpassungen bis zur Schulung – deutlich vorangekommen sind. Dieses Spannungsfeld erklärt sich aus mehreren Faktoren: Sichtbarkeit der ePA-Funktionen für Versicherte, Gewöhnungseffekte im Alltag und die Tatsache, dass anfangs primär verordnungsnahe Daten vorliegen. Für die Versorgung ist entscheidend, dass Rechteverwaltung, Protokollierung und Rollentrennung so gestaltet werden, dass jede Änderung nachvollziehbar bleibt, ohne den Ablauf am HV unverhältnismäßig zu verlangsamen. So rückt die Qualität der Rechtearchitektur in den Mittelpunkt: je klarer sie ist, desto eher wird aus Pflichtnutzung gelebte Routine.

Im Ergebnis bleibt die Linie konsistent: Der Pflichtstart schafft den Rahmen, messbarer Nutzen entsteht erst durch klare Rechte, ausreichende Laufzeiten und Funktionen, die die Arbeit in Apotheken tatsächlich abbilden. Die geforderten Erweiterungen sind deshalb weniger Forderungskatalog als Prüfauftrag an Prozesse, Sicherheit und Interoperabilität. Gelingt dieser Übergang, wächst die Chance, dass Medikationspläne vollständig, aktuell und sektorenübergreifend verwendbar werden – inklusive der oftmals übersehenen Selbstmedikation. Damit verbindet sich eine systemische Perspektive: Wo digitale Akten Nutzen stiften, werden auch Leistungs- und Finanzierungsdebatten greifbarer, weil Effekte belegbar werden. Aus derselben Logik richtet sich der Blick im nächsten Abschnitt auf die Pflegefinanzierung, in der Struktur- und Anspruchsgrenzen diskutiert werden und der Umgang mit niedrigschwelligen Leistungsstufen zur Bewährungsprobe für Verlässlichkeit und Prioritätensetzung wird.

 

Vorschlag kursiert, Positionen polarisieren, Verfahren entscheidet

Der Diskussionsanstoß zur möglichen Streichung des Pflegegrads 1 entstand nicht in einem formellen Regierungspapier, sondern in einem Medienbericht, der die Debatte in Bewegung setzte. Kanzleramtsminister Thorsten Frei wich in der ARD-Frage nach der konkreten Abschaffung aus, verwies auf die laufende Bund-Länder-Arbeitsgruppe und kündigte Ergebnisse „in einigen Wochen“ an. Zugleich betonte er, niemanden aus der Koalition zu kennen, der diesen Vorschlag erhoben habe, und schloss Gesundheitsministerin Nina Warken ausdrücklich aus. Damit steht vorerst der Prozess, nicht die Entscheidung, im Vordergrund: Die Arbeitsgruppe prüft Reichweite, Finanzierbarkeit und Zielgenauigkeit der Leistungsebenen. In der öffentlichen Wahrnehmung treffen zwei Lesarten aufeinander: Für die einen ist der Bericht ein Testballon, für die anderen ein Warnsignal. Politisch wird der Rahmen über demografischen Druck, medizinischen Fortschritt und die strukturelle Finanzierung der Pflegeversicherung aufgespannt.

Inhaltlich ist Pflegegrad 1 die niedrigschwellige Einstiegsstufe für Menschen mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit; er soll Stabilität sichern, bevor intensivere Hilfen notwendig werden. Ein Pflegegeld im engeren Sinn gibt es hier nicht, wohl aber zweckgebundene Unterstützungen wie Zuschüsse für Barrierefreiheit in der Wohnung, Leistungen über den Entlastungsbetrag oder die Finanzierung eines Hausnotrufs. Ergänzend können Sachleistungen für begrenzte Hilfen in Anspruch genommen werden, etwa stundenweise Unterstützung im Alltag, die den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit verlängern kann. Das Konzept ist damit präventiv angelegt: Frühe, kleine Hilfen sollen größere, spätere Eingriffe verzögern oder vermeiden. In der Versorgungspraxis ist diese Stufe oft die erste strukturierte Berührung mit dem System, verbunden mit Beratung und Alltagsanpassungen. Die Wirkung entfaltet sich leise, aber stetig, im Zusammenspiel von Umfeld, Angehörigen und ambulanten Diensten.

Reaktionen aus Ländern und Verbänden fächern das Meinungsspektrum auf, ohne die Entscheidungslogik vorwegzunehmen. Der VdK Sachsen spricht angesichts von mehr als 58.000 potenziell Betroffenen im Freistaat von einer „Überlegung der sozialen Kälte“ und argumentiert mit dem präventiven Charakter der Unterstützungen. Die sachsen-anhaltische SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle kündigt Widerstand gegen eine Streichung an und verweist auf die Bedeutung niedrigschwelliger Hilfen etwa bei beginnender Demenz. Parallel wird im Landtag in Magdeburg eine Debatte terminiert, die das Thema auf die Tagesordnung hebt und damit zusätzliche Transparenz schafft. Aus Regierungskreisen bleibt der Ton zurückhaltend: Zuerst solle die Arbeitsgruppe Ergebnisse liefern, dann entscheide die Koalition. Zwischen diesen Polen verläuft die Nachrichtenspur nüchtern: Möglichkeit, Prüfung, Reaktionen – kein Beschluss.

Systemisch kreuzen sich zwei Linien: die Ausgabendynamik der Pflegeversicherung und die Rolle pflegender Angehöriger, ohne die die Architektur nicht tragfähig wäre. In angespannten Finanzlagen liegt es nahe, Grenzstufen zu prüfen und Leistungsbilder zu schärfen; ebenso naheliegend ist es, die Einnahmeseite und Effizienzreserven zu thematisieren. Pflegegrad 1 steht dabei als Symbol für die Frage, ob Prävention und Teilhabe früh genug und ausreichend adressiert werden. Wird an dieser Stelle gekürzt, könnten Folgekosten an anderer Stelle steigen, etwa wenn ambulante Unterstützung zu spät greift und stationäre Settings früher erforderlich werden. Umgekehrt gilt: Unklare Abgrenzungen oder ineffiziente Prozesse können Mittel binden, ohne den angestrebten Effekt zu erzielen. Die Arbeitsgruppe bewegt sich damit entlang eines Korridors, in dem Evidenz, Verteilungsziele und Verwaltungspraktikabilität auszubalancieren sind.

Im Zwischenfazit bleibt der Status offen, das Verfahren führt: Ein Zeitplan ist angekündigt, Zwischenergebnisse sind noch für Oktober in Aussicht gestellt, und die politische Bewertung folgt erst danach. Für Betroffene und Leistungserbringer bedeutet das, bekannte Ansprüche weiter zu nutzen und auf Klarstellungen im Anschluss an die Arbeitsgruppenergebnisse zu warten. Dass die Debatte früh öffentlich wurde, schafft Transparenz, erhöht aber auch die Erwartung, dass die Begründungen für jede Anpassung messbar und nachvollziehbar ausfallen.

 

Vier Linien, ein Raster: Wenn Personalkonzepte Rollen trennen, Plattformen Prozesse bündeln, digitale Akten Lücken schließen und Leistungsrecht Prioritäten klärt, wird Versorgung verlässlich. Delegation wirkt nur, wenn Qualifikation, Haftung und Dokumentation zusammenpassen; Reichweite trägt nur, wenn Schnittstellen stabil sind; die ePA stiftet Nutzen, wenn Rechte und Laufzeiten wirken; Pflege bleibt solidarisch, wenn Prävention nicht zur Randnotiz wird. Aus dieser Ordnung entsteht Anschlussfähigkeit — vom HV-Tisch bis zur Systementscheidung.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will — sondern eine Wirkung, die bleibt. Entscheidungen tragen, wenn Verfahren klar, Begründungen prüfbar und Ziele konsistent sind. Stabilität entsteht, wo Rollen sauber getrennt und Daten vollständig sind. Prävention zahlt sich aus, wenn sie früh ansetzt und transparent finanziert wird. Und jede Reform gewinnt, wenn sie am Alltag der Apotheken und Patientinnen gemessen wird — nicht an Schlagwörtern.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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