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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
Wenn Apothekenleiter in der Vergangenheit flexible Darlehensverträge mit Zinsobergrenze abgeschlossen haben, drohen ihnen heute erhebliche finanzielle Risiken, denn falsch platzierte Zins-Caps und fehlende Aufklärung können Rückforderungen in sechsstelliger Höhe nach sich ziehen, während gleichzeitig die Digitalisierung der Versorgung durch algorithmisch gesteuerte Notdienstzuteilungen die örtliche Versorgungslogik auflöst und Apotheken ohne Einbindung von Entscheidungen betroffen sind; mit der elektronischen Patientenakte droht ein weiterer Strukturbruch, weil die nötige Software fehlt, während Patienten eine ganzheitlich digital organisierte Gesundheitsversorgung erwarten, die aber weder durch Arztpraxen noch Apotheken systemisch erfüllbar ist, und parallel dazu geraten psychisch belastete Menschen zwischen Therapiemangel und bürokratischen Pflichten, obwohl Apotheken immer öfter zur niederschwelligen Erstansprache werden, ohne strukturell berücksichtigt zu sein – eine Versorgungssituation, die sich auch im Innovationsvakuum zwischen neuen Lungenmedikamenten, Medikalisierung kosmetischer Behandlungen und juristischen Auseinandersetzungen im Cannabismarkt zeigt, während ein neues Verständnis für Psychobiotika auf evidenzbasierte Beratung drängt und selbst Zeitfaktoren wie die Uhrzeit psychologischer Prüfungen Relevanz für das Beratungserlebnis gewinnen: Inmitten dieser Überlagerungen steht die Apotheke, institutionell unterbestimmt, aber funktional systemrelevant – und zunehmend zwischen Verantwortung, Überforderung und Ohnmacht.
Wenn Matthias Krenek einen Ordner aufschlägt, ist darin selten Hoffnung zu finden. Der Finanzberater, spezialisiert auf die Betreuung von Apotheken, sieht regelmäßig Unterlagen aus den Jahren 2014 bis 2019, in denen vermeintlich flexible Darlehensmodelle für Apothekenimmobilien, Erweiterungen oder Betriebsmittelfinanzierungen abgeschlossen wurden. Das damalige Lieblingsprodukt der Banken: Darlehen mit variablem Zins und sogenannter Zins-Cap. Die Argumentation war simpel: Flexibilität statt Festschreibung, ein günstiger Einstiegssatz, flankiert von einer Obergrenze, die „Sicherheit“ versprach. Doch was viele Apotheker übersahen – oder nicht ausreichend erklärt bekamen: Der Cap war oft nicht mehr als ein Papiertiger. Statt vor Zinsrisiken zu schützen, lag er teilweise bei sieben Prozent – zu einer Zeit, in der langfristige Festzinsdarlehen mit unter zwei Prozent zu haben gewesen wären. Für Krenek ist das kein Einzelfall, sondern strukturelles Beratungsversagen: „In vielen dieser Verträge war die Zinsobergrenze so hoch angesetzt, dass sie real kein Schutz war. Die Kunden fühlten sich in Sicherheit, hatten aber kein effektives Instrument gegen steigende Zinsen in der Hand.“ Die Folge: Mit dem Zinsanstieg der letzten Jahre geraten etliche Apothekeninhaber in wirtschaftliche Schieflage – mit monatlichen Mehrbelastungen im vierstelligen Bereich und Gesamtschäden im sechsstelligen Sektor. Krenek rät zur Prüfung und gegebenenfalls zur juristischen Aufarbeitung: „In vielen Fällen ist eine Rückabwicklung oder Schadenersatzforderung denkbar – zumindest dann, wenn der Cap nicht plausibel erklärt oder wirtschaftlich unsinnig gewählt wurde.“ Es geht um die Frage: Wurde der Apotheker wirklich beraten – oder nur verkauft?
Während wirtschaftliche Altlasten aufbereitet werden, rollt in der Versorgung eine neue Welle der Digitalisierung an – zumindest dem Anspruch nach. Die Apothekenkammern in mehreren Bundesländern, unter anderem Baden-Württemberg, setzen auf Künstliche Intelligenz, um die Notdienste neu zu verteilen. Was auf dem Papier nach Effizienz klingt, führt vor Ort zu Irritationen. So kam es etwa am vergangenen Sonntag dazu, dass zwei notdiensthabende Apotheken im gleichen Stadtgebiet keine vier Kilometer voneinander entfernt geöffnet hatten, während umliegende Regionen leer ausgingen. Die betroffenen Apothekenleiter reagierten mit Unverständnis: „Wir kennen unsere Nachbarn. Warum wir beide eingeteilt wurden, ist nicht nachvollziehbar.“ Die Kammer verweist auf algorithmische Fairness, die langfristig zu gleichmäßiger Belastung führen solle. Doch wo der Mensch die lokalen Gegebenheiten kennt, kennt der Algorithmus nur Daten. Steigungswinkel, Mobilität der Bevölkerung, öffentliche Verkehrsanbindung, soziale Gewohnheiten – all das bleibt unberücksichtigt. Die Folge: Gleichverteilung nach Zahlen, aber Ungleichheit im Alltag. Die Umstellung auf KI-basierte Dienstpläne scheint mehr Effizienz-Illusion als Versorgungsgarantie zu bieten. Und sie illustriert ein größeres Muster: Dort, wo Steuerung statt Beteiligung dominiert, entstehen neue Friktionen – und zwar genau dort, wo die Versorgung eigentlich beruhigt werden müsste.
Nicht minder friktional gestaltet sich der Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA), der laut Zeitplan eigentlich im Oktober flächendeckend starten soll. Nach freiwilligem Start im April und ersten Versuchsphasen im Januar herrscht nun vor allem eines: Ratlosigkeit. Denn die technischen Voraussetzungen sind vielerorts schlicht nicht gegeben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berichtet von massiven Verzögerungen bei der Auslieferung der Softwaremodule, die Praxen überhaupt erst befähigen würden, mit der ePA zu arbeiten. Ohne diese Module ist keine Testung, keine Integration, kein Routinebetrieb möglich. Das bedeutet: Tausende Hausärzte, Fachärzte und auch Apotheken werden abermals in eine digitale Phase gezwungen, deren Voraussetzungen nicht stimmen. Der GKV-Spitzenverband zeigt sich angesichts dieser Entwicklung irritiert, aber auch gelassen: Man rechne mit einem „holprigen Start“. In Wahrheit liegt der Skandal tiefer: Der gesetzlich fixierte Anspruch auf digitale Versorgungslogik wird seit Jahren formuliert – aber nie mit den entsprechenden Ressourcen unterfüttert. Für Apotheken bedeutet das eine paradoxe Lage: Sie sollen über ePA, eRezept, eMedikationsplan in die vernetzte Versorgung einsteigen – müssen aber weiterhin mit Mischformen, Ausdrucken, Schnittstellenproblemen und Friktionen leben. Wer diese strukturelle Inkohärenz als Anwendungsproblem deutet, hat die Systemlage nicht verstanden.
Diese Systemlage betrifft auch die psychotherapeutische Versorgung – allerdings auf ganz andere Weise. Während die Politik über psychische Gesundheit redet, bleibt die Versorgungslücke Realität. Der GKV-Spitzenverband fordert daher, Psychotherapeut*innen gesetzlich zu verpflichten, freie Behandlungskapazitäten regelmäßig zu melden. Der Vorschlag klingt nachvollziehbar, zielt aber tief in die Berufsausübung hinein – und stößt auf Widerstand bei Berufsverbänden. Für Apotheken hat diese Debatte eine doppelte Relevanz: Einerseits nehmen sie zunehmend eine Rolle als erste Anlaufstelle für psychisch belastete Menschen ein, die zwischen Rezept, Beratung und Gespräch die Schwelle zur professionellen Hilfe überbrücken. Andererseits wird ihnen strukturell kaum eine Rolle in der Versorgungsplanung zugestanden. Eine Apothekerin aus Sachsen bringt es auf den Punkt: „Wir sprechen täglich mit Menschen, die verzweifelt auf einen Therapieplatz warten. Aber unsere Rolle endet bei der Abgabe.“ Was in Wirklichkeit geschieht: Apotheken werden zur psychischen Versorgungsreserve ohne Mandat – und ohne Schutz.
Während Versorgungslücken debattiert werden, verschieben sich die Innovationsachsen in Richtung Industrie. Boehringer Ingelheim plant, im zweiten Halbjahr 2025 zwei neue Medikamente in den USA auf den Markt zu bringen: Zongertinib gegen Lungenkrebs und Nerandomilast gegen Lungenfibrose. Beide Indikationen gehören zu den schwierigsten Feldern der Atemwegsmedizin – mit hoher Mortalität, wenigen Therapieoptionen und enormem Leidensdruck. Die Zulassungsanträge laufen parallel auch in Japan, China und der EU. Was auffällt: Die Internationalisierung der Zulassungsstrategie geht Hand in Hand mit einer Lokalisierung der Forschung. Boehringer investiert zunehmend in transnationale Studienzentren, die lokale Therapieroutinen erfassen und so globale Anwendungsrealität modellieren. Für die Apothekerschaft bedeutet das: Neue Substanzen brauchen nicht nur regulatorische Freigabe, sondern auch qualifizierte Beratung vor Ort. Denn Lungenfibrose ist kein Fernsehbegriff, sondern eine reale Bedrohung – und die Therapie ein hochkomplexer Eingriff in den Alltag der Betroffenen.
Der Alltag der Apotheken gerät jedoch auch jenseits von Forschung unter Druck – etwa durch Ermittlungen. In Bayern wird aktuell gegen mehrere Apotheker wegen des Verdachts des illegalen Handels mit Paxlovid ermittelt. Das antivirale Mittel gegen COVID-19 war in der Pandemie zunächst streng kontingentiert und wurde später weitgehend freigegeben. Die Vorwürfe wiegen schwer: Rund 2,6 Millionen Euro Schaden durch mutmaßliche Schwarzmarktaktivitäten, organisiert durch Apotheken, die offenbar Rezept- und Abgaberegeln systematisch umgingen. Für die Branche bedeutet das mehr als ein Einzelfall: Der Fall wirft einen Schatten auf das Vertrauen in das apothekerliche Versorgungsethos. In einer Zeit, in der Lieferketten, Lagerhaltung und Notfalllogik neu gedacht werden, zerstört jede rechtswidrige Einzelhandlung das Fundament kollektiver Glaubwürdigkeit.
Diese Glaubwürdigkeit steht auch im Medizinalcannabis-Markt zur Disposition. Der umtriebige Anbieter DrAnsay attackiert rechtlich mehrere Wettbewerber, insbesondere die Grünhorn-Gruppe. In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung gegen Grünhorn bestätigt. Der Vorwurf: Wettbewerbswidriges Verhalten bei der Bewerbung rezeptpflichtiger Cannabisprodukte. Ironischerweise wird DrAnsay selbst von Mitbewerbern mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert. Der Markt entwickelt sich zunehmend zu einer juristischen Kampfzone, in der Regulierung, Werberecht und Versorgungsideologie aufeinandertreffen. Apotheken geraten dabei in die Rolle des Gatekeepers – nicht selten zerrieben zwischen medizinischer Verantwortung, wirtschaftlicher Versuchung und rechtlicher Unschärfe. Der Cannabis-Markt zeigt exemplarisch, was auch in anderen Feldern droht: Wenn Regeln fehlen oder zu spät kommen, gewinnt der, der die Grauzonen zuerst nutzt.
Wissenschaftlich weniger umkämpft, aber gesellschaftlich hochrelevant ist die Frage, ob Pro-, Prä- und Synbiotika einen Einfluss auf psychische Gesundheit haben. Eine neue Metaanalyse liefert Hinweise darauf, dass die sogenannte Mikrobiom-Achse – also die Verbindung zwischen Darmflora und zentralem Nervensystem – durchaus Einfluss auf depressive Symptome haben könnte. Die Studienlage ist heterogen, aber vielversprechend. Für Apotheken ergibt sich daraus ein neuer Beratungsbedarf: Wie können Mikrobiompräparate evidenzbasiert empfohlen werden, ohne in die Falle pseudomedizinischer Heilsversprechen zu tappen? Die Antwort liegt in der Kombination aus Pharmakologie, Ernährung, Lebensführung und Gesprächskompetenz – und damit im Kern der pharmazeutischen Versorgung.
Zuletzt sei auf ein Thema geblickt, das im Alltag sichtbar, aber im System kaum geregelt ist: kosmetische Eingriffe wie Permanent Make-up oder Wimpernverlängerung. Was als Lifestyle-Optimierung beginnt, endet nicht selten in Entzündungen, Lidrandproblemen oder allergischen Reaktionen. Die Folgen landen oft in der Apotheke – sowohl in der Beratung als auch im OTC-Verkauf. Doch es fehlt an strukturierter Aufklärung, an Fortbildung und an rechtlicher Einordnung. Apotheken müssen hier eigenständig Brücken bauen – zwischen medizinischer Verantwortung und kosmetischer Praxis.
Dass selbst der Zeitpunkt einer Prüfung Einfluss auf die Bewertung hat, zeigt eine neue italienische Studie, die im Fachjournal Frontiers in Psychology erschienen ist. Dort wurde nachgewiesen, dass psychologische Tests am Vormittag signifikant besser ausfallen als am Nachmittag. Das klingt banal, hat aber Relevanz: Für die Planung von Beratungen, Mitarbeiterschulungen, Eignungstests – und auch für das Selbstverständnis von Leistung. Denn kognitive Kompetenz ist keine Konstante – sondern ein rhythmisches System. Wer das ignoriert, riskiert Fehleinschätzungen – auch im Apothekenbetrieb.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.
Wenn Apotheken zwischen wirtschaftlichen Altlasten, digitalen Friktionen und regulatorischer Unklarheit operieren müssen, offenbart sich ein Muster: Sie tragen Verantwortung, ohne Steuerungsmacht zu besitzen. Ob es um variable Zinsverträge, algorithmische Notdienstverteilung, ePA-Verzögerung oder psychobiotische Beratung geht – die Apotheke ist der Ort, an dem systemische Unstimmigkeiten konkret werden. Und dennoch bleibt ihre Stimme strukturell randständig. Die wahre Leistung besteht nicht in der Anpassung an widrige Umstände, sondern im täglichen Bestehen gegen ein System, das zwar Versorgung will, aber Verantwortung delegiert. Das ist die stille Krise des Berufsstands – und der Prüfstein für jede Gesundheitsarchitektur, die mehr sein will als Kulisse.
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