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  • 22.07.2025 – Falsche Zinsen, reale Schäden, systemische Verantwortung
    22.07.2025 – Falsche Zinsen, reale Schäden, systemische Verantwortung
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Apotheken könnten zu hohe Darlehenszinsen gezahlt haben – Matthias Krenek prüft Verträge und setzt Rückforderungen durch. Jetzt hand...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Falsche Zinsen, reale Schäden, systemische Verantwortung

 

Wie Apotheker jahrzehntelang zu viel zahlten, Berater Matthias Krenek hohe Rückforderungen durchsetzt und Banken unter Druck geraten

Apotheken-News: Bericht von heute

Viele Apotheker haben über Jahre hinweg zu viel für ihre Darlehen bezahlt – ohne es zu wissen, ohne Information über ihre Rechte, ohne Unterstützung durch neutrale Stellen. Doch wer genau hinschaut, findet oft eine systematische Quelle für dieses stille Kapitalverschwinden: fehlerhafte Zinsgleitklauseln in variabel verzinsten Apothekendarlehen, bei denen Banken die Entwicklung des Referenzzinssatzes nur unvollständig oder verzögert an die Kreditnehmer weitergegeben haben. Matthias Krenek, ehemaliger Banker und heute unabhängiger Experte für Zinsschäden in Heilberufen, prüft solche Verträge im Detail, deckt Abweichungen auf und setzt erfolgreich Rückforderungen gegen die Institute durch – mit einer juristisch fundierten Methodik, die bereits zu Entschädigungen in fünf- bis sechsstelliger Höhe geführt hat. Betroffen sind vor allem selbstständige Apotheker, die ihre Betriebserweiterungen, Investitionen oder Gründungen mit langfristigen, variablen Finanzierungen abgesichert haben, aber nun feststellen müssen, dass ihnen still und leise mehrere zehntausend Euro zu viel abgebucht wurden. Kreneks Ansatz ist kein „Klagen auf Verdacht“, sondern ein strukturierter, beweisgestützter Reklamationsprozess – mit kalkulierbarem Risiko und konkretem Nutzen. Besonders kritisch: Verjährungsfristen laufen, viele Verträge stammen aus den 2000er- und 2010er-Jahren. Wer seine Unterlagen jetzt prüfen lässt, kann bares Geld zurückholen – und langfristig auch die eigene Finanzstruktur optimieren. Denn was als Vertragsfehler begann, wird zunehmend zum Reputationsrisiko für Banken – und zur strukturellen Chance für Apotheken, die ihre Zinsbelastung rechtzeitig neu bewerten.


Es beginnt mit einem Blick auf die Kontoauszüge, führt über die Entschlüsselung vermeintlich klarer Kreditvereinbarungen und endet nicht selten in einem Aha-Moment mit erheblichen finanziellen Folgen: Zahlreiche Apothekeninhaber haben über Jahre hinweg variable Darlehen bedient – zu Zinsen, die höher lagen als rechtlich zulässig oder marktüblich begründbar. Der Verdacht, der in Einzelfällen als Einzelfehler begann, hat sich über Jahre zu einem strukturellen Muster verdichtet. Matthias Krenek, gelernter Banker und heute unabhängiger Finanzberater, analysiert seit zwei Jahrzehnten systematisch eben jene Darlehen. Seine Spezialität: Die Aufdeckung sogenannter Zinsschäden bei variabel verzinsten Krediten. Das Ergebnis: fünf- bis sechsstellige Rückforderungen sind nicht Ausnahme, sondern bei korrekter Berechnung vielfach gerechtfertigt – und das insbesondere in den Heilberufen, bei Ärzten und Apothekern.

Das Problem beginnt oft subtil: Ein Vertrag über ein langfristiges Apothekendarlehen enthält eine Zinsgleitklausel. Diese ist an einen Referenzzinssatz gekoppelt – meist den 3-Monats-EURIBOR oder eine ähnliche Benchmark – zuzüglich eines Aufschlags. Doch während sich der Referenzzins über die Jahre dynamisch bewegt, zeigt der effektive Darlehenszins im Kontoauszug eine andere Sprache: eine beharrliche Trägheit, eine Verzögerung nach unten, eine Unsichtbarkeit nach oben. In der Folge zahlen viele Apotheken deutlich mehr, als sie müssten – Jahr für Jahr. „Das Problem ist nicht nur technischer Natur“, sagt Krenek. „Es ist auch kulturell verankert: Apothekeninhaber vertrauen ihren Hausbanken, rechnen selten nach und verfügen oft nicht über die Mittel, um Zinsverläufe rechtlich sauber nachzuvollziehen.“ Genau hier setzt sein Beratungsansatz an: mit detaillierten Zinsanalysen, rechtlich geprüften Rückrechnungen und einer juristisch abgesicherten Forderungsstrategie gegenüber den Kreditinstituten.

Dabei zeigt sich eine auffällige Zielgruppenkonzentration. Die häufigste Klientel von Krenek und seinem Sachverständigennetzwerk sind Freiberufler – insbesondere Heilberufler, die zwischen Apotheke und Bürokratie im Tagesgeschäft kaum Zeit finden, sich tiefgehend mit der Komplexität von Zinssatzformeln und Referenzwertverzerrungen zu beschäftigen. Und dennoch: Die finanziellen Auswirkungen sind massiv. Selbst bei moderaten Darlehenssummen zwischen 300.000 und 800.000 Euro lassen sich Abweichungen im Zinssatz von nur wenigen Zehntelprozentpunkten zu fünfstelligen Mehrbelastungen aufaddieren. Rechnet man über 10 bis 15 Jahre zurück, ergibt sich ein beachtliches Potenzial für Schadenersatz – sofern keine Verjährung eingetreten ist.

Denn die rechtliche Komponente ist entscheidend: Apotheken, die den Fehler erst jetzt bemerken, müssen zügig handeln. Die Schadensberechnung ist nur der erste Schritt, gefolgt von der juristischen Geltendmachung. Kreneks Erfolgsmodell basiert daher auf einem mehrstufigen System: Nach der formalen Freigabe durch den Apothekeninhaber prüft ein Netzwerkteam die Originalunterlagen, erstellt ein gerichtsfestes Zinsgutachten und leitet – je nach Bereitschaft der Bank zur Korrektur – entweder eine außergerichtliche Einigung oder ein anwaltlich begleitetes Verfahren ein. Der Clou: Für die Apotheke ist das wirtschaftliche Risiko überschaubar, denn die Kosten werden meist erst im Erfolgsfall fällig oder über spezialisierte Honorarvereinbarungen gedeckt.

„Der klassische Fehler liegt in der Intransparenz der Zinsanpassung“, erklärt Krenek. Viele Banken hätten über Jahre hinweg versäumt, die Änderungen des Referenzzinssatzes korrekt und zeitnah an die Kunden weiterzugeben. Noch gravierender seien Vertragsklauseln, die durch ihre Konstruktion zwar formal legal erscheinen, aber in der faktischen Umsetzung intransparent oder gar manipulativ wirkten. Besonders problematisch sei das in der Niedrigzinsphase zwischen 2012 und 2022 gewesen, als sich Banken durch verzögerte Anpassungen enorme Margenvorteile sicherten. Die Leidtragenden: Apotheken, die sich über zu geringe Einsparungen wunderten, aber keine Erklärung fanden. Die Korrektur dieser Mechanismen ist kein bloßes Rechnen – sie ist ein juristisch fundierter Rekonstruktionsprozess.

Apotheken sind in dieser Gemengelage besonders verletzlich: Als systemrelevante, aber mittelständisch organisierte Betriebe tragen sie hohe Investitionen, haften häufig persönlich und sind zugleich auf liquide Rücklagen angewiesen. Der Schaden, den eine fehlerhafte Zinsberechnung über Jahre hinweg anrichten kann, ist daher nicht nur betriebswirtschaftlich brisant, sondern auch existenziell. Rückwirkende Erstattungen eröffnen Apothekenbetrieben neue Handlungsspielräume – etwa zur Modernisierung, Rücklagenbildung oder zur Stärkung der Altersversorgung des Inhabers. In einem Marktumfeld, das ohnehin durch Fachkräftemangel, regulatorische Belastung und unsichere Einnahmeplanung geprägt ist, kann die erfolgreiche Rückforderung eine strategische Entlastung bedeuten.

Dabei gibt es kein Patentrezept. Jeder Vertrag ist anders, jede Bank handhabt Klauseln unterschiedlich, jeder Fall muss individuell geprüft werden. Und dennoch kristallisieren sich Muster heraus. Viele Apotheken haben in den 2000er- und frühen 2010er-Jahren variable Darlehen abgeschlossen – meist zur Finanzierung von Umbauten, Filialerweiterungen oder Lagerinvestitionen. Die Zinsgleitklauseln wirken auf den ersten Blick nachvollziehbar, enthalten aber häufig fehlerhafte Berechnungsmechanismen oder unzulässige Margenbestandteile. Spätestens wenn Gutachter die Zinsentwicklung auf Basis des Referenzzinssatzes rekonstruieren, zeigt sich: Die Differenz zum tatsächlich gezahlten Zins ist nicht nur erklärbar, sondern einklagbar.

Der entscheidende Punkt ist das Zeitfenster. Wer jetzt prüft, hat die besten Chancen. Denn während Rückforderungen für aktuelle Jahre rechtlich vergleichsweise problemlos sind, verjähren Ansprüche aus früheren Vertragsjahren zügig – meist nach drei Jahren, gerechnet ab Kenntnis oder Kennen-Müssen. Apotheker, die aktiv werden, sollten deshalb nicht nur ihre laufenden Verträge prüfen, sondern auch solche, die bereits verlängert oder abgelöst wurden. Besonders relevant sind auch interne Dokumente: Zinsanpassungsschreiben, Kontoauszüge, Darlehensverträge und ergänzende Schriftwechsel mit der Bank.

In dieser Gemengelage wird Kreneks Arbeit zur Kombination aus detektivischer Akribie und betriebswirtschaftlichem Hebel: „Wir prüfen keine Zinsen auf moralische Angemessenheit, sondern auf rechnerische Korrektheit – mit Rechtsfolge.“ Inzwischen liegen dem Berater Dutzende Einzelfälle aus dem Apothekenbereich vor. Die Erfolgsquote sei hoch, die Banken zeigten sich zunehmend gesprächsbereit – auch aus Angst vor Präzedenzfällen. Denn wenn sich herumspricht, dass fehlerhafte Zinssätze systematisch einklagbar sind, könnte dies nicht nur zu Rückzahlungen, sondern zu strategischen Neupositionierungen der Banken im Heilberufssegment führen.

Der Blick hinter die Kreditfassade offenbart damit ein Systemversagen – und eine Chance: für Apotheken, die ihren Kreditlasten nicht mehr nur mit Sparzwang begegnen wollen, sondern mit rechtlich fundierter Aufarbeitung. Für Banken, die Transparenz und Vertrauen neu definieren müssen. Und für ein Finanzierungssystem, das zwischen Regulierung und Rendite seinen ethischen Kompass neu justieren muss. Kreneks Ansatz ist dabei mehr als Reparatur: Er ist ein Korrektiv. Ein Weg, um überfällige Gerechtigkeit herzustellen – nicht symbolisch, sondern mit konkretem Nutzen für Apotheken, die jahrelang zu viel gezahlt haben und nun mit dem Rücken zur Wand stehen. Der Zins wird damit zum Prüfstein – nicht nur für Verträge, sondern für das Verhältnis zwischen Bank und Betrieb.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.

Der Zins ist nicht nur eine Zahl. Er ist Ausdruck eines Verhältnisses: zwischen Risiko und Vertrauen, zwischen Institution und Mittelstand, zwischen Macht und Verantwortung. Wenn dieses Verhältnis aus dem Gleichgewicht gerät – durch Formfehler, Intransparenz oder kalkulierte Nachlässigkeit –, braucht es keine Empörung, sondern Präzision. Matthias Kreneks Arbeit steht für genau diese Präzision. Sie bringt Licht in ein System, das lange im Schatten funktionierte. Und sie gibt Apothekern ein Werkzeug zurück, das sie nie aus der Hand hätten geben dürfen: Kontrolle über ihre wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Wer heute den Zins prüft, prüft nicht nur Zahlen – er verteidigt Würde, betriebliche Zukunft und das Selbstverständnis eines Berufsstandes, der sich nicht länger als stille Zielgruppe für Renditeoptimierung behandeln lassen darf.

 

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