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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Leitartikel |
Leitartikel von Seyfettin Günder
Apotheken gelten gemeinhin als solide Einheiten: baulich fest verankert, rechtlich reguliert, wirtschaftlich stabil. Doch gerade diese Vorstellung trügt, wenn es um den Schutz ihrer Grundlagen geht. Wer eine Apotheke betreibt, steht nicht nur in der Pflicht gegenüber Patienten und Aufsichtsbehörden, sondern auch gegenüber der baulichen Realität, in der Versorgung stattfindet. Und genau an dieser Stelle wird ein blinder Fleck sichtbar, der in der Praxis viel häufiger zu existenziellen Schäden führt, als es auf den ersten Blick scheint: die Gebäudeversicherung – und ihr fehlendes Verständnis für apothekenspezifische Risiken.
Zwei Szenarien genügen, um das Problem zu zeigen: Eine Apotheke in einem gemieteten Ärztehaus, in dem der Eigentümer eine günstige Standardversicherung abgeschlossen hat. Und eine andere Apotheke im Eigentum der Betreiberfamilie, solide gebaut, aber mit einem Versicherungskonzept, das sich an Wohnwerten orientiert. In beiden Fällen schlägt das Unwetter zu. Wasserschäden, Kurzschluss, bauliche Instabilität – nicht untypisch. Doch was dann folgt, ist keine reine Regulierungsangelegenheit, sondern ein Systemschock. Denn plötzlich zeigt sich: Die Gebäudeversicherung kennt das Apothekengesetz nicht. Sie deckt keine Wiederherstellungspflicht. Sie kennt keine pharmazeutische Infrastruktur. Und sie lässt Betreiber im Regen stehen, obwohl der Schaden baulich, regulatorisch und betrieblich ein Gesamtereignis ist. Die Folge: Betriebsausfall, Apothekenstilllegung, Streit mit Versicherern – und ein Schaden, der mit dem bloßen Wiederaufbau nichts mehr zu tun hat, sondern die Versorgungsrealität aushebelt.
Diese Unsicherheit trifft nicht nur Einzelfälle, sondern ist strukturell verankert. Denn Gebäudeversicherungen denken in Quadratmetern, nicht in Rezepturen. Sie kalkulieren mit Standardtarifen, nicht mit Explosionsschutz, Kühlkettensicherung oder Wirkstofflagerung. Und sie setzen voraus, dass es im Schadenfall genügt, ein Dach zu decken, eine Wand zu verputzen, ein Raumvolumen zu ersetzen. Doch Apotheken funktionieren anders. Ihre Räume sind keine beliebigen Gewerbeflächen. Sie sind normiert, reglementiert, dokumentiert – und damit nicht einfach nur wertvoll, sondern pflichtgebunden. Wenn eine Apotheke durch bauliche Schäden funktionsunfähig wird, reicht es nicht, „irgendwann“ wieder zu öffnen. Die Wiederherstellung muss vollständig, hygienisch, pharmazeutisch korrekt und innerhalb kurzer Zeit erfolgen – sonst ist die Betriebserlaubnis gefährdet.
Dieser zentrale Unterschied wird in der Versicherungswelt noch immer unterschätzt. Selbst spezialisierte Anbieter arbeiten oft mit Bausteinlogik, die den Gesamtzusammenhang verfehlt. Eine Apotheke ist kein Puzzle aus Inhalt, Gebäude, Elektronik und Kühlgut, sondern ein zusammenhängendes Versorgungssystem. Wenn eine Komponente ausfällt – zum Beispiel das Kühlsystem –, wird nicht nur der Warenwert beschädigt, sondern auch der Betrieb unterbrochen, die Rezepturpflicht torpediert, die Dokumentationskette zerrissen. Und das hat Konsequenzen: Für das Vertrauen der Patienten, für die Wirtschaftlichkeit des Betriebs, für die rechtliche Bewertung durch Aufsichtsbehörden – und für die Regulierung durch Versicherer.
Deshalb braucht es ein neues Denken. Nicht nur in der Versicherungsbranche, sondern vor allem in der Apothekerschaft selbst. Denn Verantwortung beginnt dort, wo Risiken verstanden werden – nicht dort, wo Verträge blind unterschrieben werden. Wer Räume mietet, muss wissen, was der Eigentümer versichert hat – und was nicht. Wer im Eigentum wirtschaftet, muss wissen, dass eine Immobilienpolice nicht automatisch eine Apothekenpolice ist. Und wer auf Versorgungssicherheit setzt, muss wissen, dass bauliche Schäden keine privaten Unannehmlichkeiten sind, sondern systemische Gefahren. Denn die Apotheke ist nicht Selbstzweck – sie ist Teil eines Gesundheitsauftrags.
Was bedeutet das konkret? Erstens: Apothekenleiterinnen und -leiter müssen ihre Gebäudeversicherung nicht als Randthema begreifen, sondern als zentrales Führungsinstrument. Sie müssen wissen, ob ihre Versicherung explizit apothekenspezifische Risiken umfasst. Ob sie Wiederherstellungspflichten kennt. Ob sie branchengerechte Schadenbewertung ermöglicht. Und ob sie im Schadensfall mehr leistet als die Auszahlung eines Restwerts.
Zweitens: Mietverträge müssen als Risikoquellen verstanden werden. Die Vorstellung, dass der Eigentümer „schon eine Gebäudeversicherung hat“, ist gefährlich. Denn diese Versicherung schützt das Eigentum des Vermieters – nicht die Versorgung des Apothekenbetriebs. Fehlt eine klare Vereinbarung zur Wiederherstellung, bleibt der Mieter auf der Betriebsunterbrechung sitzen. Und selbst wenn eine Versicherung existiert, kann sie apothekenspezifische Schäden ausschließen – etwa durch Gefahrstoffe, technische Sonderbereiche oder Lagerungskonflikte.
Drittens: Apotheken müssen ihre Risikostruktur realistisch bewerten. Dazu gehört die Erfassung von Einbauten, Kühltechnik, Laborstrukturen, Rezepturbereichen, Klimazonen und Sicherheitsinfrastruktur. All diese Elemente beeinflussen nicht nur den Versicherungswert, sondern auch die Versicherbarkeit. Wer diese Punkte nicht kennt oder dokumentiert, läuft Gefahr, im Schadenfall als Mitverursacher dazustehen – selbst wenn er nur betroffen ist.
Und viertens: Es braucht eine abgestimmte Gesamtsystematik. Die Gebäudeversicherung muss mit der Inhaltsversicherung kommunizieren. Die Elektronikversicherung muss das Kühlsystem kennen. Die Betriebsunterbrechung muss auf die Apothekenwirklichkeit zugeschnitten sein. Und der Rechtsschutz muss greifen, wenn ein Versicherer ausschließt, was er nie konkret eingeschlossen hat. Nur so entsteht das, was eine Apotheke wirklich braucht: Absicherung aus Verantwortung – nicht aus Bequemlichkeit.
Denn klar ist: Die Zeit der pauschalen Lösungen ist vorbei. Apotheken sind keine Einzelhändler. Sie sind strukturgebundene Versorgungseinheiten mit Sonderpflichten, Sonderrisiken – und Sonderverantwortung. Wer sich auf Standardlösungen verlässt, nimmt in Kauf, dass sein Betrieb bei der nächsten Sprinklerleckage stillsteht. Wer hingegen das System versteht, das er führt, kann Absicherung so gestalten, wie sie gemeint ist: nicht als Reaktion, sondern als strategische Vorsorge.
Das bedeutet auch: Verantwortung lässt sich nicht delegieren. Eine Versicherung ist keine Garantie, sondern eine Vereinbarung – und sie schützt nur das, was bewusst versichert wurde. Wenn Apothekenleiter Risiken nicht erkennen, werden sie im Ernstfall von Ausschlüssen überrascht. Wenn sie Verträge nicht prüfen, werden sie zu Vertragspartnern ohne Deckung. Und wenn sie sich nicht um branchengerechte Policen kümmern, werden sie zu Verlierern eines Systems, das auf Standardisierung statt auf Versorgungssicherheit setzt.
Deshalb ist es Zeit, das vermeintlich Technische neu zu politisieren. Gebäudeschutz in Apotheken ist kein Detail, sondern Kernbestandteil der Versorgungssicherheit. Er entscheidet darüber, ob im Notfall geliefert, beliefert und betreut werden kann – oder ob Patienten an der Tür scheitern, weil ein Versicherungskonzept zu billig war, um tragfähig zu sein. Und er entscheidet darüber, ob Apothekerinnen und Apotheker ihrer Verantwortung gerecht werden – oder ob sie zu Verwaltern ihrer eigenen Deckungslücken werden.
Was bleibt, ist ein Auftrag – nicht nur für Versicherer, sondern für die Apothekerschaft selbst. Es geht nicht um mehr Police, sondern um mehr Bewusstsein. Es geht nicht um Tarife, sondern um Zusammenhänge. Und es geht nicht um Bedrohung, sondern um Führung. Denn wer verstanden hat, was er versichert, kann mehr als Sicherheit herstellen – er kann Vertrauen organisieren.
Und genau darum geht es.
Leitartikel von Seyfettin Günder. Der Autor schreibt regelmäßig zu Strukturwandel, Verantwortungskultur und Systempolitik im Gesundheitswesen.
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